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  5. FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation an der HSB

Bewerbung und Zulassung

FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation an der HSB

Verzögerte Bearbeitung

Weiterhin kann es aufgrund von Personalengpässen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
In dringenden Angelegenheiten besuchen Sie am besten Ihre Sachbearbeitung in den Öffnungszeiten.

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

  • Im Bewerbungsportal der HSB (CampInO) werden sehr viele Hochschulzugangsberechtigungen (HZB) zur Auswahl angeboten.
    Die Art der HZB ist in der Regel auf dem Zeugnis angegeben. 

    Es gibt grundsätzlich

    • allgemeine Hochschulreife
    • Fachhochschulreife
    • fachgebundene Hochschulreife

    die jeweils an unterschiedlichen Bildungseinrichtungen erworben werden können.

    Ihre Eingabe sollte möglichst treffend sein. Haben Sie aber keine Angst vor einer falschen Eingabe, diese kann ggf. von uns korrigiert werden.

    Wer mehrere HZB hat, kann sich aussuchen, welche für die Bewerbung genommen wird.

  • Ein erster Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor, Master) ist auch eine HZB für spätere Studiengänge.

    Im Bewerbungsportal CampInO ist aber leider keine HZB-Art 'Hochschulabschluss', 'Bachelor' o.ä. auswählbar.
    In dem Fall wählen Sie die Option "Gymnasium (allgemeine Hochschulreife)" aus. 

  • Wenn Ihr Zeugnis bis zum Bewerbungsschluss 15.07. ausgestellt wird, warten Sie bitte so lange mit der Bewerbung. Sie haben durch eine späte Bewerbung keine Nachteile.

    Nur wenn das Zeugnis erst nach dem 15.07. ausgestellt wird (sehr selten!) tragen Sie bei der Bewerbung Ihre angenommene/vorläufige Durchschnittsnote ein. Manchmal wird diese von der Schule vorab bescheinigt. Als Zeugnisdatum nehmen Sie das Tagesdatum der Bewerbung.

    Falls die endgültige Note abweicht, schicken Sie ihr Zeugnis bitte mit einer kurzen Nachricht eingescannt per E-Mail an bewerbung@hs-bremen.de.


    Diese Regelung gilt nur für den Erwerb der HZB in Deutschland, nicht für Bewerber:innen mit einem ausländischen Schulabschluss oder für Bewerber:innen mit einem Studienkollegabschluss.

    Wenn es bei Ihrer Frage um den Abschluss des praktischen Teils der Fachhochschulreife geht, lesen Sie bitte die nächste FAQ

  • Bei einer Fachhochschulreife (FHR) gibt es in der Regel einen praktischen und einen schulischen Teil.

    Wenn auf dem Zeugnis steht, dass mit dem Zeugnis 'die Fachhochschulreife nachgewiesen' ist, ist alles gut.

    Wenn mit dem Zeugnis der Schule nur der schulische/theoretische Teil der FHR nachgewiesen wird, muss der praktische Teil extra nachgewiesen werden:

    • Sie haben eine Berufsausbildung → Ausbildungszeugnis mit einreichen
    • Sie haben eine Praktikum → Gleichwertigkeitsbescheinigung einreichen
      • Sie wohnen in Bremen → Zuerkennung der Fachhochschulreife bei der Senatorin für Bildung
      • Sie wohnen nicht in Bremen → Nachweis der Schule 

    Geben Sie die Note und das Datum des schulischen Teils an, auch wenn der Schulabschluss vielleicht schon länger zurückliegt.

    Das Ausbildungszeugnis oder die Bescheinigung des Praktikantenamts muss spätestens mit den Unterlagen zur Immatrikulation eingereicht werden, das kann auch erst im September sein. Geben Sie uns ggf. einen Hinweis, dass Sie noch auf ie Bewertung des Praktikums warten.

  • Auch wenn auf dem Zeugnis der HZB eine Fachbindung angegeben ist, können Sie sich für alle Studiengänge der HSB bewerben.

    Nur bei einer Berufsausbildung als HZB wird eine Zuordnunug zu Fachclustern von uns durchgeführt.

    -> Siehe auch FAQ 'Hochschulzugang ohne Abitur'

  • Gelegentlich wird auf Zeugnissen der (Fach-)Hochschulreife ausgewiesen, dass diese nur in bestimmten Bundesländern gilt. Dies ist für die HSB nicht bindend, wir akzeptieren alle HZB aus allen Bundeländern.

  • Mit einem Studienkolleg wird eine indirekte HZB aus dem Ausland zu einer direkten HZB aufgewertet und es werden Deutschkenntnisse vermittelt. Das Studienkolleg schließt mit einer Feststellungsprüfung ab.

    Auf dem Zeugnis des Studienkollegs wird oft eine Fachbindung angegeben. Diese ist für die Zulassung zum Studium an der HSB nicht bindend, Sie können alle Studiengänge der HSB studieren.

    Das Studienkolleg ist eine in Deutschland erworbene HZB, die Bewerbung geht aber im NC-Verfahren (automatisch) in die Quote für ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose ein.

    In Bremen gibt es kein echtes Studienkolleg, aber das Angebot HERE AHEAD:prime.

  • Mit einer Berufsausbildung + 5 Jahre Berufstätigkeit ist ein Probestudium möglich. Dazu gibt es eine besondere Ordnung, ein Formblatt und Informationen auf der Website.

    Der Antrag auf Zulassung zum Probestudium ist der einzige Fall, in dem bis zum Bewerbungsschluss 15.07. Papierunterlagen eingesendet werden müssen. Die HSB muss die Unterlagen prüfen und teilt Ihnen dann die Note mit, mit der Sie sich in CampInO bewerben können. Sie sollten daher die Papierunterlagen deutlich vor dem 15.07. einsenden.

     

    Eine Meisterprüfung ist eine reguläre HZB; auch bestimmte Techniker/Fachwirte werden als HZB anerkannt.
    Wählen Sie bei der Bewerbung die HZB-Art 'Fachschule (Fachhochschulreife)'
    (Geregelt in § 33 Absatz 3a des Bremischen Hochschulgesetzes.)

     

    fachgebundenen HZB durch Ausbildung:

    • Eine drei-jährige Ausbildung führt zu einer fachgebundenen HZB. Die Fachbindung der Ausbildungen wird von uns bewertet und festgestellt. Sie werden im Bewerbungsportal am Ende der Bewerbung zu einem Upload des Ausbildungszeugnisses aufgefordert. Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig vor dem 15.07.
      Wählen Sie bei der Bewerbung die HZB-Art 'sonstige Studienberechtigung (fachgebundene Hochschulreife)'
      Als HZB-Note gilt die Durchschnittsnote des IHK/HWK-Zeugnisses der Ausbildung, das Berufsschulzeugnis ist unerheblich.
      Bei der Bewerbung ist ein Upload des Berufsabschlusses nötig.

    (Geregelt in § 33 Absatz 3b des Bremischen Hochschulgesetzes.)

     

  • In einigen Fällen wird die HZB-Note um 0,5 verbessert.

    Nur bei folgenden Schulabschlüssen ist eine Verbesserung der Durchschnittsnote möglich:

    • Erwachsenenschule (Kolleg)
    • Abendschule
    • Zeugnisse ausgestellt von "Senator:in für Bildung"*
    • Nichtabiturient:innenprüfung

    Das Zeugnis muss bei der Bewerbung als Upload** eingestellt werden. Geben Sie die auf dem Zeugnis ausgeweisene Note ein, die Verbesserung der Note erfolgt dann durch das Immatrikulations- und Prüfungsamt.
     

    * sehr selten! Es geht nicht um das Siegel/Stempel der Senator:in, sondern der Zeugnisvordruck muss der Senator:in sein. Fragen Sie im Zweifel nach.

    **Hinweis: das Upload wird nicht unmittelbar bei der Eingabe der HZB gefordert, sondern erst am Ende der Bewerbung

    Andere Möglichkeiten der Verbesserung der im Zeugnis ausgewiesenen Durchschnittsnote gibt es nicht.

    Insbesondere verbessert die Wartezeit nicht die Durchschnittsnote im NC-Verfahren. Das wird oft behauptet, stimmt aber nicht!

  • Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben, müssen Sie sich für das VPD-Verfahren bei Uni-Assist bewerben.

    Es wird geprüft, ob Ihr Schulabschluss zum Studium in Deutschland berechtigt.

    Umfangreiche Informationen dazu finden Sie auf der Website der HSB.

Bewerbungsfristen

  • Bewerbungen zum Wintersemester eines Jahres müssen immer bis zum 15. Juli des Jahres, 23.59 Uhr abgegeben werden, auch wenn das ein Wochenende oder Feiertag ist.

    Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, eine Verlängerung ist unter keinen Umständen möglich.
    Das Bewerbungsportal CampInO der HSB ist während des Bewerbungszeitraums ab 01.06. rund um die Uhr von jedem Ort mit Internetanschluss ereichbar, wird aber am 15.07., 23.59 Uhr automatisch geschlossen, so dass keine Diskussion aufkommen kann.

    Der Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung hat keinen Einfluss auf die Chance Ihrer Bewerbung. Alle Bewerbungen, die im Zeitraum 01.06. bis 15.07. bei der HSB eingehen, werden nach den Zulassungsregeln gleich behandelt. 

    _______

    Für die Bewerbung zum Sommersemester gilt der Bewerbungszeitraum 15. Dezember des Vorjahres bis 15. Januar. Die oben  aufgeführten Randbedingungen gelten analog. 
     

     

  • Nein!

    einzige Ausnahme: Probestudium (Einsendung bis 15.07., besser früher)!

    Papierunterlagen müssen erst nach Zulassung und Online-Immatrikulation mit dem PDF „Antrag auf Immatrikulation“ eingesendet werden.

    In folgenden Fällen müssen aber Unterlagen im Bewerbungsportal der HSB (CampInO) hochgeladen werden:

    • Masterbewerbung
    • Fortgeschrittene (höheres Semester)
    • Bevorzugte Zulassung
    • Härtefälle
    • wenige spezielle HZB (z.B. Abendschule)
    • Bildungsausländer:innen mit VPD von uni-assist
    • Eignungsprüfung in Architektur B. A.
    • drei-jährige Berufsausbildung als HZB

    Benötigte Uploads werden immer in CampInO angefordert.

    Auch wer eine HZB über ein Studienkolleg erworben hat, muss vor der Immatrikulation keine Unterlagen einreichen! 

  • Ein duales Bachelorstudium setzt ein Ausbildungsverhältnis voraus, das bei den Partnerunternehmen deutlich vor Studienbeginn zu regeln ist. Häufig beginnt die praktische Ausbildung schon früher als der Studienteil.

    Die Bewerbung für das duale Bachelorstudium an der HSB im Bewerbungsportal CampInO erfolgt in dem Jahr, in dem der Studienteil begonnen wird. Bewerbungsschluss 15.07.
    Die Zulassung erfolgt direkt durch die HSB, eine Registrierung  für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) bei hochschulstart.de ist nicht nötig.

     

  • Ausländische Bildungsabschlüsse müssen von Uni-Assist im VPD-Verfahren geprüft werden.

    Die Bewerbung bei Uni-Assist sollte so früh wie möglich erfolgen und ist fast das ganz Jahr über, also auch schon vor dem 01.06.,  möglich und sinnvoll

    Falls Ihre VPD erst nach der Bewerbungsfrist am 15.07. ausgestellt wird, können Sie leider nicht mehr an das "normale" Bewerbungsverfahren teilnehmen. Stattdessen können Sie aber mit der VPD an das s.g. "Koordiniertes Nachrücken und Losverfahren" teilnehmen. 

    Infos dazu finden Sie hier: Koordiniertes Nachrücken und Losverfahren

NC-Verfahren

  • Für die Durchführung des Studiums muss die Hochschule Personal- und Raumkapazitäten vorhalten. Mit den gegebenen Kapazitäten können nicht beliebig viele Studierende ausgebildet werden. Es gibt eine berechnete Obergrenze, d.h. die Personenzahl, die maximal zugelassen werden kann, um mit den Kapazitäten eine ordnungsgemäße Lehre sicherzustellen.

    zulassungsbeschränkte Studiengänge = NC-Studiengänge 

    Wenn zu erwarten ist, dass die Anzahl der eingehenden Bewerbungen größer ist als als die Kapazität wird eine Höchstzulassungszahl, und damit Zulassungsbeschränkung gesetzlich festgelegt. Die Vergabe der Plätze erfolgt dann nach den Auswahl-Kriterien des NC-Verfahrens, bis die Höchstzahl erreicht ist.

    zulassungsfreie Studiengänge 

    Wenn erwartet wird, dass weniger Bewerbungen eingehen, als Plätze zur Verfügung stehen, wird keine Höchstzulassungszahl festgelegt. Alle Bewerber:innen erhalten sicher eine Zulassung. Wenn alle allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. HZB) und besonderen Zulassungsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnissse) erfüllt sind, wird die Immatrikulation erfolgen.    

  • Es gibt Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (ohne NC). Wer die allgemeinen und speziellen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, hat einen Platz sicher!

    Es werden keine Quoten gebildet. Die Studiengänge werden dennoch im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) koordiniert.

    ACHTUNG: Eine Bewerbung in einem zulassungsfreien Studiengang führt immer zu einem Angebot und u. U. schnell zu einer automatischen Zulassung im DoSV, die eine Teilnahme am sogenannten koordinierten Nachrücken und Losverfahren im DoSV ausschließt (siehe auch FAQ-Bereich DoSV: Priorisierung)
     

Zulassungsvoraussetzungen

  • Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten. In der Regel finden Sie in der Überblickstabelle am Anfang der Seite eine kurze Zusammenfassung und ggf. weiter unten auf der Seite im Bereich "Bewerbung" weitere Details.

  • Genaue Anforderungen finden Sie immer in den studiengangspezifischen Zulassungsvoraussetzungen auf den Studiengangsseiten.

    Sie finden dort Angaben zu den etablierten Sprachtests und den Nachweis mittels Schulnoten.
    Wenn Sie unsicher sind, finden Sie im Bereich 'Kontakt' der Studiengangseite auch eine Ansprechperson für Bewerbung und Zulassung, die Sie kontaktieren können.

    ein weiterer Tipp:

    Vom Sprachenzentrum der Hochschulen der Freien Hansestadt Bremen (SZHB) werden Niveautests (mit Bescheinigung), Einstufungstests und Kurse mit Abschluss angeboten. 

    • Die Kurse sind fortlaufend und können gut „über den Sommer“ bis zur Immatrikulation vorgenommen werden.
    • Das Beratungsteam Englisch kann über englischszhb@uni-bremen.de von Bewerber:innen genutzt werden. 
  • Sprachanforderungen finden Sie auf den Studiengangsseiten.

  • Für fast alle Studiengänge der HSB  wird Deutsch der Niveaustufe C1 vorausgesetzt. Dies kann durch folgende Prüfungen nachgewiesen werden:

    • „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
    • „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ – DSH
      • Das Prüfungsergebnis weist das Ergebnis in drei Stufen aus: DSH 1, DSH 2 oder DSH 3. Eine bestandene Prüfung mit dem Ergebnis DSH 2 oder DSH 3 gilt als Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse zur Zulassung zu allen Studiengängen. 
      • DSH 1 ist nicht ausreichend. In Bremen selbst wird keine DSH durchgeführt.
    • „Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II“ (DSD II)
    • „Test Deutsch als Fremdsprache“ – TestDaF 
      • Der TestDaF muss mit einer Mindestpunktzahl von 16 Punkten bestanden sein, wobei keine der Einzelprüfungen unter 3 Punkten sein darf.
    • Goethe-Zertifikat C1 oder C2 
    • telc Zertifikat C1 Hochschule

     

    Wenn die Unterrichtssprache Ihrer Schule nicht Deutsch war, müssen Sie einen Deutschnachweis einreichen, wenn Sie in einem deutschsprachigen Studiengang der HSB studieren möchten.

    „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs (solange die FSP insgesamt bestanden wurde). Der Sprachnachweis muss spätestens bei der Immatrikulation eingereicht werden.

    ​​​​​​​Mehr Informationen zum Thema Sprachkenntnisse

  • In unserer Studiengangssuche können Sie mit dem Filter "Unterrichtssprache" englischsprachige Studiengänge finden:

    • englischsprachige Bachelorstudiengänge
    • englischsprachige Masterstudiengänge
       

    Eine Liste der anerkannten Englischnachweisen für diesen Studiengänge finden Sie auf Seite des jeweiligen Studiengangs.
    ​​​​​​​

  • Bis wann muss ein Vorpraktikum absolviert sein?

    Meistens muss das Vorpraktikum bis Vorlesungsbeginn absolviert sein. Manche Studiengänge haben Ausnahmeregelung. Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.

    Gilt ein (Neben-) Job als Praktikumsersatz?

    Die Anrechnung von Praktika obliegt den Fakultäten bzw. der Studiengangleitung.

    In der Regel ist eine fachliche Anleitung glaubhaft zu machen.

    Bei Teilzeit oder stundenweisen Arbeitszeiten verlängert sich die Gesamtdauer, z. B. 6 Wochen = 12 Wochen mit 50 % Arbeitszeit.

    Die Sachbearbeitung im Immatrikulations- und Prüfungsamt hat Erfahrung und ist im Zweifel erste Ansprechstation. Kontaktdaten finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite ("Ansprechperson für Bewerbung und Zulassung").

Besonderheiten einzelner Studiengänge

  • Für die Bewerbung müssen Sie die künstlerisch-gestalterischern Eignungsprüfung bestehen. Unter dem Link finden Sie die Termine und das Anmeldeformular für die Eignungsprüfung.
    Den Bescheid über die Eignungsprüfung müssen Sie bei der Bewerbung hochladen. Er ist eine zwingende Zulassungsvoraussetzung. Ohne den Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung ist die Zulassung für den Studiengang Architektur B.A. nicht möglich.

     

  • Alle Bewerber:innen müssen eine Berufsausbildung nachweisen (Logopädie oder Physiotherapie).

    Es werden dafür 90 Credits pauschal angerechnet.

    Die Bewerbung erfolgt zum 1. Fachsemester, die Bewerber:innen werden bei der Immatrikulation in das 4. Fachsemester eingestuft.

    Die Ausbildung zur/m Physiotherapeut/in oder Logopäd/in ist als eingene Hochschulzugangsberechtigung zu sehen und ermöglicht das Studium ohne Abitur. Wenn Sie im Jahr des Erwerbs des Berufsabschlusses ein Studium aufnehmen möchten und das Abschlusszeugnis nicht bis zum 15.07. vorliegt, geben Sie die vorläufige bzw. von Ihnen realistisch erwartete Abschlussnote als Note der Hochschulzugangsberechtigung ein (vgl. auch FAQ 'Zeugnis wird erst nach Bewerbungsschluss ausgestellt' unter 'Hochschulzugangsberechtigung').
    Bei der Bewerbung mit Berufsausbildung als HZB ist ein Upload des Berufsabschlusses oder eines geeigneten vorläufigen Nachweises nötig.

    Website des Studiengangs

  • Vorkenntnisse in in den spezifischen Sprachen sind nicht notwendig. Die spezifische Sprache wird von Grund auf erlernt.

    Englisch Level B1.2 muss nachgewiesen werden.

    Website des Studiengangs

  • Zulassungsvoraussetzung:

    10 Wochen Praktikum, davon mindestens 6 Wochen in einem Baustellenbetrieb und maximal 4 Wochen in der erweiterten
    Bauwirtschaft. Die Ableistung bei verschiedenen Trägern ist möglich; die Dauer eines einzelnen Praktikumsabschnitts soll 3 Wochen nicht unterschreiten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in den baubezogenen Berufsfeldern oder ein Praktikum im Rahmen der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule in einem dieser Berufe ersetzen das Praktikum. Das Vorpraktikum ist bis zum Beginn des 3. Fachsemesters nachzuweisen.

    Weitere Informationen zum Vorpraktikum.

    Unterlagen/Bescheinigungen für das handwerkliche Vorpraktikum bitte nicht bei der Bewerbung hochladen, sondern erst im Falle einer Immatrikulation mit den Immatrikulationsunterlagen einreichen.

    Bei Fragen zum Bauhauptgewerbe:
    https://www.gesetze-im-internet.de/baubetrv_1980/__1.html

    Website des Studiengangs

    Bei Interesse an einem dualen Studium müssen Sie einen Vertrag mit einem unserer Kooperationspartner haben.
     

  • Vorkenntnisse in Spanisch, Portugiesisch oder Indonesisch sind nicht notwendig. Die spezifische Sprache wird von Grund auf erlernt.

    Englisch Level B1.2 muss nachgewiesen werden.

    Website des Studiengangs

  • Das erweitertes Führungszeugnis, das ärztliche Attest und der Impfnachweis müssen erst beim Unterzeichnen des Vertrags mit der kooperierenden Einrichtung vorliegen. Die Kooperationspartner stellen Ihnen eine Bescheinigung für die Beantragung aus.
    Die Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation an der HSB ist auch ohne diese Dokumente möglich.

    Die Zulassung zum Probestudium als beruflich Qualifizierte ist nicht möglich, außer bei Ausbildung und Tätigkeit als Hebamme oder in der (Kinder-)Krankenpflege (vgl.§10 Absatz 1 Nr.1  Hebammengesetz - HebG).

    Website des Studiengangs

  • Der Sprachnachweis „Englisch“ auf Niveau B 1.2 muss bis Ende des 4. Semester nachgewiesen werden. 

    Das erweitertes Führungszeugnis, das ärztliche Attest und der Impfnachweis müssen erst beim Unterzeichnen des Vertrags mit der kooperierenden Einrichtung vorliegen. Die Kooperationspartner stellen Ihnen eine Bescheinigung für die Beantragung aus.
    Die Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation an der HSB ist auch ohne diese Dokumente möglich.

    Website des Studiengangs

  • Die Bewerbung ist seit Wintersemester 2022/23 auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich.

    Website des Studiengangs

  • Der Studiengang bietet keine Pilotenausbildung mehr an.

    Website des Studiengangs

  • Praktikum als Zulassungsvoraussetzung für Soziale Arbeit B.A.

    • 13-wöchiges Vorpraktikum in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit.
    • Das Praktikum soll in Vollzeit abgeleistet werden und mindestens 500 Stunden umfassen.
    • Es sollte an einem, maximal an zwei, Praktikumsorten in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit abgeleistet werden (die Zeiten werden zusammengerechnet).
    • Bei Teilzeit sollte das Praktikum mindestens 20 Stunden wöchentlich umfassen. Das Praktikum in Teilzeit verlängert sich dadurch auf insgesamt 26 Wochen. 
    • Nachweise über das Vorpraktikum müssen spätestens zum Studienbeginn vorliegen.
    • Ein Praktikum im Rahmen der Jahrgangsstufe 11 der Fachoberschule Fachrichtung Sozialpädagogik wird anerkannt.
    • Praktika, die im Rahmen der schulischen Ausbildung in der Unter- oder Mittelstufe absolviert wurden, können nicht anerkannt werden.
    • Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem pflegerischen oder erzieherischen Beruf sowie Logopädie und Physiotherapie oder der Nachweis eines abgeleisteten Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) ersetzen das Praktikum

    Hauptkriterium für die Anerkennung ist neben der Zeitdauer das Vorliegen einer fachgerechten Anleitung von z. B. Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen oder Sozialpädagog:innen

    • Ein Praktikum in der Schule, wird nur anerkannt, wenn dort z. B. Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen oder Sozialpädagog:innen vor Ort sind und eine fachgerechte Anleitung gegeben ist.
    • FÖJ und BfD kann nur anerkannt werden, wenn eine fachgerechte Anleitung von z. B. Erzieher:innen, Sozialarbeiter:innen oder Sozialpädagog:innen erfolgt (keine generelle Anerkennung).
    • Wenn Sie trotz dieser Ausführungen unsicher sind, ob ihr Praktikum anerkannt werden kann, benutzen Sie das Kontaktformular dieser Seite.

    Website des Studiengangs

Bewerbung in CampInO

  • Häufiger Grund für Probleme bei der Registrierung und Bewerbung in CampInO ist eine Verwechslung der Portale CampInO und hochschulstart.de
    Die Anmeldedaten von Hochschulstart.de sind nur für das Portal von Hochschulstart gültig.
    Auch die BID und BAN sind keine Zugangsdaten, sondern werden bei der Abgabe der Bewerbung an den Hochschulen benötigt.

    In CampInO müssen Sie sich zunächst extra registrieren und erhalten eigene Zugangsdaten.

     

    Vereinzelt kommt es zu Problemen bei der Registrierung in CampInO.
    Es erscheint eine Fehlermeldung "Inhalte können nicht angezeigt werden..."

    Ursache können fehlerhafte Daten im Cache Ihres Internetbrowsers sein.
    Wenn Sie Probleme bei der Registrierung haben, versuchen Sie bitte folgendes:

    • verwenden Sie einen anderer Browser
    • löschen Sie den Cache Ihres Browsers
    • verwenden Sie ein anderes Endgerät

    Hinweis: Der Zeitpunkt der Bewerbung hat keinen Einfluss auf die Zulassungsentscheidung, Sie haben also keine Nachteile.


  • Für die Studiengänge, die am DoSV teilnehmen (alle nicht dualen Studiengänge zum ersten Fachsemester zum Studienbeginn Wintersemester), registrieren Sie  sich zunächst bei hochschulstart.de. Dort erhalten Sie eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer  (BAN). Die BID und BAN benötigen Sie, um sich bei CampInO zu registrieren. Bitte geben Sie die BAN nicht an andere
     Personen oder an uns weiter.

    Für alle anderen Studiengängen registrieren und bewerben Sie sich direkt in CampInO.
    Registrieren Sie sich bitte nur einmal bei CampInO.

    Folgen Sie den Anleitungen im Portal und finden Sie Detailinformationen in diesen FAQ oder auf der
    Website.

    Nach der Registrierung können Sie bis zu drei Bewerbungen erfassen und abgeben.

    Bitte senden Sie keine Papierunterlagen ein, die Bewerbung ist rein online.

  • Nein!

    Wenn Sie bereits mit einem Studierendenaccount der HSB bei CampInO registriert sind, loggen Sie sich mit Ihrem bestehenden Account für die Bewerbung ein.
    Der Studierendenaccount läuft einen Monat nach der Exmatrikulation ab. Bei gewünschtem Studiengangwechsel oder Bachelor-Master-Übergang nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Rechenzentrum und der Sachbearbeitung auf, damit Ihr Studierenden-Account verlängert wird!

    Wenn Sie sich als neue:r Bewerber:in mehrfach in CampInO registriert haben, werden überzählige Accounts und die darin abgegebenen Bewerbungen gelöscht. Sie werden darüber im Portal informiert.

    Bewwerberaccounts aus früheren Verfahren werden gelöscht, registrieren Sie sich bitte neu.

  • Nach der ersten Anmeldung wird abgefragt, ob Sie Benachrichtigungen per E-Mail erhalten wollen. Es ist sehr sinnvoll, diese Einstellung zu aktivieren. So werden die Portalmeldungen per E-Mail versandt und Sie müssen nicht selbstständig das Portal beobachten. Die Funktion kann nach Anmeldung in CampInO im Bereich 'Persönliche Informationen' aktiviert / deaktiviert werden. 

  • Der Benutzername wird bei der Registrierung in CampInO vom System vergeben und per E-Mail mitgeteilt.
    Das Passwort haben Sie bei der Registrierung in CampInO selbst gewählt.

    Bitte notieren sie sich die Zugangsdaten der verschiedenen Portale (CampInO, hochschulstart.de, andere Hochschulen, ...) gut.

    Sie wissen dennoch die Zugangsdaten nicht mehr?

    CampInO:
    Wenn Sie das Passwort vergessen haben, können Sie es bei der Anmeldung neu setzen (Button rechts oben).
    Wenn Sie den Benutzernamen nicht mehr wissen, nehmen Sie Kontakt zur Sachbearbeitung auf oder verwenden Sie das Kontaktformular.

    hochschulstart.de (und andere):
    Die HSB kann keine Infos zu den Anmeldedaten geben.

     

  • Wenn Sie versehentlich eine fehlerhafte Eingabe gemacht haben, gehen Sie wie folgt vor:

    Wenn der Antrag noch nicht "gültig" gesetzt wurde vor Ende der Bewerbungsfrist:

    • Ziehen Sie die Bewerbung zunächst zurück, nehmen Sie die Änderung vor und geben Sie danach die Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfrist wieder ab.
    • Wenn Sie eine Änderung an der HZB vornehmen wollen, müssen Sie zunächst alle Bewerbungen zurückziehen und können diese dann wieder abgeben. Bis zum Bewerbungsschluss müssen die Daten der HZB und die Angaben früherer Studienzeiten korrekt sein, weil diese für die Zulassung relevant sind.
    • Die Änderung von Stammdaten (Name/Adresse) muss bei Bewerbungen, die über hochschulstart.de koordiniert werden, direkt dort erfolgen. Hochschulstart.de ist das führende System und überschreibt Änderungen in CampInO.
    • Einige Angaben können Sie nicht nachträglich ändern ("ausgegraut"). In diesen Fällen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

    Nachdem der Antrag "gültig" gesetzt wurde vor Ende der Bwerbungsfrist:

    • Sie können den Antrag zwar zurückziehen und dann wieder abgeben, aber nicht mehr bearbeiten. Nehmen Sie Kontakt zur HSB auf.

    nach Ablauf der Bewerbungsfrist (15.07.):

    • Nehmen Sie Kontakt zur HSB auf. Ziehen Sie die Bewerbung nicht zurück! Wenn Sie die Bewerbung zurückziehen, nimmt diese nicht weiter am Verfahren teil und scheidet unwiderruflich aus.
  • Papierzusendungen sind für die Bewerbung nicht nötig und nicht erwünscht.
    Auch für Ihr HZB-Zeugnis (z.B. Abitur, Fachabi) sind Ihre Angaben bei der Bewerbung im Portal zunächst ohne Nachweis ausreichend.

    In wenigen Fällen ist der Upload von Nachweisen bei der Bewerbung nötig. Sie werden dann besonders darauf hingewiesen, dass ein Dateiupload von Nachweisen erforderlich ist und an der entsprechenden Stelle zum Upload aufgefordert.

    Erst wenn Sie einen Platz erhalten haben (Zulassung) und die Online-Immatrikulation beantragt haben, benötigen wir die HZB und einige andere Unterlagen in Papierform. Angaben dazu finden Sie dann auf dem 'Antrag auf Immatrikualtion', den Sie im Bewerbungsportal CampInO ca. Ende Juli erhalten.
     

  • Ihr Antragsstatus kann sein (und das bedeutet)

    • in Vorbereitung: Daten wurden eingegeben, die Bewerbung aber noch nicht online abgegeben, die Bewerbung nimmt nicht am Zulassungsverfahren teil
    • eingegangen: die Bewerbung wurde online abgegeben, wird später von der HSB „gültig“ gesetzt und nimmt dann am Zulassungsverfahren teil.
    • gültig: der Prozess-Status wurde von der Hochschule für den Zulassungslauf verändert, die Bewerbung nimmt am Zulassungsverfahren teil. Es hat aber keine inhaltliche Prüfung der Angaben durch die HSB stattgefunden.
    • Zulassungsangebot aktuell nicht möglich: Ihre Note/Wartezeit ist (noch) nicht im zulassungsfähigen Bereich der Rangliste des Studiengangs. 
    • Zulassungsangebot liegt vor: Sie haben ein Zulassungsangebot erhalten, haben das Angebot aber noch nicht angenommen. Im DoSV können Sie weiter abwarten, ob Sie noch ein höher priorisiertes Angebot erhalten. Beachten Sie aber die Koordinierungsregeln des DoSV. Es kann zu automatischen Zulassungen kommen!
      Das Angebot kann aktiv angenommen werden – Achtung bei DoSV-Studiengängen: Annahme im Portal hochschulstart.de; es entfallen dann alle anderen Bewerbungen und Angebote.
    • zugelassen: Der Studienplatz wurde aktiv oder automatisch im DoSV angenommen – jetzt die Online-Immatrikulation durchführen!.
    • Immatrikulation beantragt: Die Online-Immatrikulation wurde durchgeführt – jetzt (fehlende) Unterlagen zusenden den Semesterbeitrag bezahlen und bei der Krankenkasse eine sogenannte Meldung "M10" auslösen lassen.
    •  zurückgezogen: Der Antrag wurde von Ihnen zurückgezogen.
    •  Frist überschritten: Sie haben nicht innerhalb der Annahmefrist geantwortet, der Studienplatz wird i.d.R. anderweitig vergeben. Fragen Sie ggf. bei der Sachbearbeitung nach, ob eine Fristverlängerung möglich ist.
    •  abgelehnt: Die Bewerbung ist abgelehnt (im DoSV erst nach dem Ende der Koordinierungsphase).
  • Wir setzen die Bewerbungen möglicherweise erst nach Ende der Bewerbungsfrist (15.07./15.01) kurz vor Durchführung des Vergabeverfahrens in den Prozesstatus "gültig".
    Teilweise erfolgt eine Überprüfung von Eingaben während der Bewerbungsphase. Dann setzen wir diese Bewerbungen auf "gültig".

    Es ist also kein Fehler, wenn Ihre Bewerbung(en) auch bis zum Ende der Bewerbungsfrist und wenige Tage nach dem 15.07. im Status "eingegangen" stehen, sie nehmen damit am Verfahren teil.

    Andere Hochschulen machen das tlw. anders.

  • Wenn Sie sich irrtümlich für einen Studiengang beworben haben, dessen Zulassungsvoraussetzungen Sie nicht erfüllen, müssen trotzdem alle Angaben ausgefüllt werden, obwohl der Antrag zurückgezogen wurde. Dabei können beliebige Eingaben erfolgen, denn die Abgaben "Zulassungsvoraussetzungen" haben für zurückgezogene Bewerbungen keine Bedeutung. 

    Sie können mit maximal drei Anträgen am Verfahren teilnehmen.

  • Nein!
    Das Kontrollblatt ist nur zur Kontrolle und für die eigenen Unterlagen.

    Papierzusendungen sind ganz allgemein bis zur Immatrikulation nicht nötig.
    Auch für Ihr HZB-Zeugnis (z.B. Abitur, Fachabi) sind Ihre Angaben bei der Bewerbung im Portal zunächst ohne Nachweis ausreichend.

    In wenigen Fällen ist ein Upload von Nachweisen bei der Bewerbung nötig. Sie werden dann besonders darauf hingewiesen, dass ein Dateiupload von Nachweisen erforderlich ist und an der entsprechenden Stelle zum Upload aufgefordert.

    Erst wenn Sie einen Platz erhalten haben und sich immatrikulieren möchten, benötigen wir die HZB und einige andere Unterlagen in Papierform. Angaben dazu finden Sie dann auf dem 'Antrag auf Immatrikualtion'.
     

  • Der Nachweis "Bewerbung" fasst Ihre Eingaben zusammen und dient zu Ihrer Information.

    Sie können damit vor allem auch das Datum der Abgabe Ihrer Bewerbung für behördliche Zwecke, wie beispielsweise Kindergeld nachweisen.

    Nach dem Bewerbungsverfahren werden die Daten in CampInO gelöscht und das PDF kann nicht erneut erstellt werden. Legen Sie den Nachweis daher als PDF oder als Ausdruck gut ab, sodass Sie es bei Bedarf wiederfinden.

     

  • CampInO fragt zu Beginn der Bewerbung, ob Sie sich als "Härtefall" oder mit "bevorzugter Zulassung" bewerben wollen.

    Eine Bewerbung mit der Option "Härtefall" ist möglich für Personen mit nachgewiesenen, besonders schwerwiegenden und fortschreitenden Krankheiten oder Beeinträchtigungen, die eine Ortsbindung oder eine sofortige Zulassung erfordern. Die Kriterien dafür sind sehr streng. Nähere Informationen dazu finden Sie bei der Bewerbung in CampInO. Wenn Sie einen Härtefallantrag stellen wollen, laden Sie die entsprechenden Nachweise in CampInO hoch.

    Eine bevorzugte Zulassung ist nur dann möglich, wenn Sie im vorangegangenen Verfahren bereits einen Studienplatz hatten und diesen wegen eines FSJ, Bundesfreiwilligendienst, etc. zurückgestellt haben. Sie haben dann einen Rückstellungsbescheid erhalten. Die bevorzugte Zulassung ist nur in demselben Studiengang möglich, für den Sie zuvor bereits zugelassen waren.
    Bei der Bewerbung mit der Option 'bevorzugte Zulassung' müssen der Rückstellungsbescheid sowie der Zulassungsbescheid des vorherigen Jahres und ein Nachweis des Dienstes hochgeladen werden. 

    Beide besonderen Optionen sind sehr selten, werden aber dennoch oft fälschlich angewählt. Das erkennen Sie spätestens dann, wenn Sie die oben genannten Unterlagen hochladen sollen.
    Haben Sie fälschlicherweise eine der beiden oder beide Optionen angewählt, müssen Sie die Bewerbung zurückziehen, korrigieren und erneut abgeben. 

    Unbegründete Anträge werden von uns vor der Vergabe abgelehnt. Sie haben dadurch keine Nachteile.

Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) | hochschulstart.de

  • Mit dem Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) von hochschulstart.de sollen Studienplätze in ganz Deutschland bestmöglich an die Studienbewerber:innen vergeben werden.

    Detaillierte Informationen, Hinweise und Anleitungen werden auf der Website hochschulstart.de vorgehalten und auf den Seiten der HSB nicht komplett wiedergegeben.

    Machen Sie sich mit dem Verfahren, insbesondere mit den Koordinierungsregeln und den Hinweisen zur Priorisierung, vertraut und  stellen Sie sicher, dass Sie die Portalmendungen und Informationen von hochschulstart.de per E-Mail erhalten.

  • Bewerber:innen für alle nicht dualen Bachelorstudiengänge zum 1. Fachsemester müssen sich bei hochschulstart.de registrieren und die BID und BAN bei der Bewerbung in CampInO eingeben.

    Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang, für ein höheres Fachsemester oder einen dualen Bachelorstudiengang bewerben möchten, ist eine Registrierung bei Hochschulstart nicht nötig.

    Bitte beachten Sie die Portalmeldungen (E-Mails) von hochschulstart.de und CampInO während des gesamten Verfahrens!

  • Alle Fragen rund um die Registrierung und zum Account für das DoSV finden Sie auf der Website von Hochschulstart.de.

    Die Hochschule Bremen kann keine Auskünfte zu dem Hochschulstart-Account geben.

     

    Bitte beachten Sie, dass Sie sich für beide Portale 'hochschulstart.de' und 'CampInO' der HSB separat registrieren müssen und jeweils eigene Zugangsdaten erhalten. Sie können sich also nicht mit den Zugnagsdaten des einen Portals beim anderen anmelden. Auch die BID und BAN sind keine Zugangsdaten, sondern werden im Bewerbungsprpozess bei den Hochschulen eingegeben.
     

  • Bei der Registrierung auf hochschulstart.de erhalten Sie eine Bewerberidentifikationsnummer (BID) und eine Bewerberauthentifizierungsnummer (BAN). 
    BID und BAN sind keine Zugangsdaten, sondern werden im Bewerbungsprpozess bei den Hochschulen eingegeben um die Koordinierung zu ermöglichen.

    Hinweis: geben Sie die BAN nicht an Dritte weiter, auch nicht an Hochschulen, z.B. per E-Mail.
    Geben Sie die BAN in den Portalen der Hochschulen nur dort ein, wo die Eingabe explizit gefordert wird. 
     

  • Änderungen der Kontaktdaten können Sie im Portal CampInO selbst durchführen.

    Für Ihre Stammdaten, wie Name und Geburtsdatum, ist hochschulstart das führende System. Änderungen daran müssen Sie bei hochschulstart.de durchführen!

  • Von den Portalen CampInO und hochschulstart.de werden bei jeder Statusänderung Portalmeldungen als E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Rufen Sie Ihre E-Mails daher regelmäßig ab. 

    Man kann sich von den Portalmeldungen abmelden (nicht empfohlen!). Stellen Sie dann unbedingt einen regelmäßigen Besuch der Portale sicher!

    Nach Versand der ersten Portalmeldung werden weitere Portalmeldungen erst dann versandt, wenn zwischenzeitlich eine Portal-Anmeldung erfolgt ist.

    Das heißt, solange man sich nicht noch einmal im Portal angemeldet hat, bekommt man keine neuen Meldungen (damit man nicht mit immer neuen Meldungen „zugespamt“ wird.)

  • Ablauf in CampInO

    • „in Vorbereitung“: keine Teilnahme am Verfahren
    • „eingegangen“: nach Abgabe der Bewerbung in CampInO
    • „gültig“: wird von der Hochschule gesetzt. Keine qualitative Aussage!

    Nach Beginn des Verfahrens im DoSV:

    • „Zulassungsangebot liegt vor“ oder
    • „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ oder
    • „vorläufig ausgeschlossen“

    Mehr Informationen finden Sie im FAQ-Bereich "Bewerbung in CampInO": Was bedeutet der Antragsstatus der Bewerbung in CampInO?

  • Die Priorisierung Ihrer Bewerbungen ist das zentrale Element des DoSV. 

    Auf der Website von hochschulstart.de ist dies ausführlich erläutert. Bitte machen Sie sich mit dem Verfahren vertraut und priosieren Sie Ihre Bewerbungen von Anfnag an aktiv und bewusst.

    So priorisieren Sie Ihre Studienwünsche und erfahren, warum das wichtig ist.

  • Die Koordinierungsphase ist ausführlich auf der Website von hochschulstart.de erläutert. Bitte machen Sie sich mit dem Verfahren und den Koordinierungsregeln vertraut.

    Was bedeutet „Koordinierung“? und wie läuft diese Phase ab?

  • Die aktive Annahme eines Studienangebots im DoSV erfolgt im Portal von hochschulstart.de oder durch automatisches „Annehmen“, d.h. es wird aufgrund der Koordinierungsregeln eine automatische Zulassung ausgesprochen.
    Nach aktiver oder automatischer Annahme ist man in dem Studiengang "zugelassen".

    Wenn man einen Platz annimmt oder aufgrund der Koordinierungsregeln des DoSV automatisch eine Zulassung ausgesprochen wurde, fallen alle anderen Angebote und Bewerbungen unwiderruflich weg!

    Alle Statuswechsel werden zwischen hochschulstart.de und CampInO synchronisiert. Das kann nach Annahme eines Studienangebots bis zu 20 Minuten dauern.
    Das Koordinierungsverfahren in hochschulstart.de ist dann beendet.

    Weiter geht es anschließend in CampInO mit der Online-Immatrikulation.

  • Wenn Sie ein Angebot annehmen oder aufgrund der Koordinierungsregeln des DoSV automatisch eine Zulassung ausgesprochen wurde, scheiden Sie aus allen anderen Verfahren aus. Sie erhalten in den Studiengängen dann den Status „ausgeschieden“. Die Hochschule kann den Status nicht ändern oder die Annahme rückgängig machen.

    Eine Bitte:
    Wenn Sie einen Platz außerhalb des DoSV angenommen haben, oder vielleicht (in diesem Jahr) gar nicht mehr studieren möchte, ziehen Sie Ihre offenen Bewerbungen im DoSV bitte zurück, um anderen Bewerber:innen die Chance auf einen Studienplatz zu geben.

  • Achtung: Bei DoSV-Studiengängen können Sie nur ein Angebot annehmen und scheiden dann mit allen anderen Bewerbungen aus allen anderen Verfahren aus!
    Es besteht keine Widerrufsmöglichkeit und auch die HSB hat keine Möglichkeit, Ihre Enscheidung zu ändern.

    Eine Teilnahme am Koordinierten Nachrücken und Losverfahren ist in dem Jahr dann nicht mehr möglich.

    Es stehen für Sie nur noch Studienplätze außerhalb des DoSV zur Verfügung.
    Nach komplettem Abschluss des DoSV, d.h. nach dem 04.10. werden auch an der HSB in einzelnen Studiengängen möglicherweisen noch einmal freie Plätze außerhalb des DoSV angeboten.

  • Wenn Ihre Bewerbung(en) den Status "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" haben, können Sie Ihren Rangplatz nach Anmeldung auf hochschulstart.de einsehen.

    Rufen Sie "Meine Bewerbungen" und anschließend "Übersicht Bewerbungen" auf. 

    Sie können den Rangplatz einsehen und versuchen abzuschätzen, wie Ihre Chancen stehen. Die Einschätzung ist jedoch sehr schwierig, da das DoSV sehr dynamisch ist. Es kann zu großen Sprüngen in der Rangliste kommen. Insbesondere im Segment "Abschluss" kommt es erst spät zu Zulassungen.

    Wenn Sie bis zuletzt gar kein Angebot erhalten haben, können Sie am "Koordinierten Nachrücken und Losverfahren" des DoSV teilnehmen.

  • Die Zulassungen und Statuswechsel wurde aufgrund der Regeln des Dialogorientierten Serviceverfahrens von Hochschulstart automatisch ausgeführt. Wahrscheinlich haben Sie auf Hochschulstart.de nicht nach Ihren tatsächlichen Wünschen priorisiert. Die Hochschule Bremen hat keinen Einfluss auf das Koordinierungsverfahren und kann die erfolgten automatischen Statuswechsel nicht ändern.

    Sie müssen die Zulassung, die Sie erhalten haben, akzeptieren.

  • Sie können eine Person mit einer unterschriebenen Vollmacht in Papierform beauftragen und bevollmächtigen. Die Person muss sich dann ausweisen können, wenn hier vor Ort Handlungen in Ihrem Auftrag erfolgen. Bei Posteinsendungen legen Sie eine Kopie der Vollmacht bei.

    Es gibt kein Formular der HSB für die Vollmacht und keine besondere Formvorschrift.

  • Wenn der Status einer DoSV-Bewerbung 'Zulassungsangebot liegt vor' ist, können Sie das Angebot bei Hochschulstart.de annehmen.

    Wenn Sie weitere Bewerbungen ohne Angebot haben, können Sie auch auf weitere Angebote warten.
    Aber Achtung: Aufgrund der Koordinierungsregeln im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) kann es zu automatischem Ausscheiden von Bewerbungen/Angeboten kommen. Sie sollten die Bewerbungen auf der Seite von Hochschulstart.de in die von Ihnen gewünschte Reihenfolge setzen (Priorisierung). Die Koordinierungphase geht bis zum 24.08.

    Detaillierte Erläuterungen zu den Koordinierungsregeln im Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) finden Sie auf der Website 'hochschulstart.de'. Machen Sie sich unbedingt mit den Regeln vertraut.

  • Wenn der Status "Zulassungsangebot aktuell nicht möglich" ist, ist Ihre Bewerbung noch nicht im zulassungsfähigen Bereich der Rangliste, d.h. wir können aufgrund Ihrer Note und Ihre Wartezeit im Moment keine Zulassung aussprechen. Wenn im Laufe des Dialogorientierten Serviceverfahres (DoSV) Plätze frei werden, werden die Ranglisten aber weiter abgearbeitet, so dass es noch bis zum Ende der Koordinierungsphase am 24.08. zu einem Angebot kommen kann.
    Sie sind also quasi auf der Nachrückerliste. Ihren Rangplatz können sie auf hochschulstart.de einsehen.

    Wenn Sie sich für mehr als ein Studienangebot beworben haben, denken Sie daran, die Bewerbungen auf der Seite von Hochschulstart.de in die von Ihnen gewünschte Reihenfolge zu setzen (Priorisierung).

  • Sie haben nach der Zulassung 14 Tage Zeit, die Online-Immatrikulation zu beantragen. Die Unterlagen können auch danach noch eingesandt werden. Wenn Sie eine Verlängerung der Frist benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

    Weitere Informationen finden Sie unter: Ich habe meine Frist verpasst - was nun? 

Von der Zulassung zur Immatrikulation

  • Wenn Sie das Studienplatzangebot in CampInO angenommen haben, können Sie sofort die Online-Immatrikulation beantragen, bei der weitere Angaben abgefragt werden. Am Ende erhalten Sie den Antrag auf Immatrikulation als PDF.

    Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang einschreiben wollen, aber noch im Bachelor an der HSB immatrikuliert sind, wählen Sie bei der Frage "Studiengangwechsel oder Parallelstudium" den Studiengangwechsel.

  • Der "Antrag auf Immatrikulation" ist nach der Online-Immatrikulation mit den darin angegebenen Unterlagen und innerhalb der angegebenen Frist einzusenden. In der Frist muss auch der Semesterbeitrag gezahlt werden.

    Wenn Sie Probleme mit der Frist haben, wenden Sie sich an die Sachbearbeitung. Häufig kann die Frist verlängert werden.

  • Eine genaue Auflistung der einzureichenden Papier-Unterlagen ist auf dem 'Antrag auf Immatrikulation' zu finden. Diesen Antrag finden Sie als PDF in CampInO, nachdem Sie zugelassen wurden und die Online-Immatrikulation durchgeführt haben.

    Ausschließlich das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Zeugnis der (Fach-)Hochschulreife) muss amtlich beglaubigt sein, alle anderen Unterlagen können als einfache Kopie eingereicht werden.

    Wichtig ist jedoch, dass nur amtliche Beglaubigungen der Originaldokumente akzeptiert werden. Eine Kopie eines beglaubigten Dokuments ist nicht ausreichend. Hinweise zur Beglaubigung finden Sie auf der Website.

    Neben den Unterlagen benötigen wir die Zahlung des Semesterbeitrags und die elektronische Meldung einer Krankenkasse für die Immatrikulation.

     

  • Nähere Informationen rund um den Semesterbeitrag finden Sie hier. 

    Die genaue Frist, bis wann Sie den Beitrag überwiesen haben müssen, finden Sie auf dem 'Antrag auf Immatrikulation'. Dort finden Sie auch weitere Angaben zur Kontoverbindung und dem Verwendungszweck.

  • Wenn Sie die Online-Immatrikulation in CampInO beantragt haben, haben Sie die Frist eingehalten. Die Papiereinsendung kann auch etwas später erfolgen.

    Sie können die Unterlagen per Post zu uns senden, in den Briefkasten der Hochschule (Aussenbereich) oder den Briefkasten des Immatrikulations- und Prüfungsamts (auf dem Flur im 1. OG) werfen oder auch persönlich einreichen.

    Die Öffnungszeiten sind Di. und Do. von 09.30 bis 12:30 Uhr.

    Die Meldung der Krankenversicherung erfolgt ausschließlich elektronisch. Nachweise einer Krankenversicherung in Papierform können wir nicht verarbeiten.

    Ein schriftlicher Nachweis der Überweisung ist nicht nötig, die Zuordnung Ihrer Zahlung erfolgt automatisiert.

    Bitte senden Sie nur 1 Foto ein und befestigen Sie dies wir angegeben auf dem Antrag.

    Wenn Sie noch auf einzelne Unterlagen warten, können Sie die vorhandenen Dokumente bereits einreichen.
    Bitte fügen Sie in dem Fall einen kleinen Hinweis hinzu, dass Sie die fehlende Unterlage nachsenden.

  • Sie können eine Person mit einer unterschriebenen Vollmacht in Papierform beauftragen und bevollmächtigen. Die Person muss sich dann ausweisen können, wenn hier vor Ort Handlungen in Ihrem Auftrag erfolgen. Bei Posteinsendungen legen Sie eine Kopie der Vollmacht bei.

    Es gibt kein Formular der HSB für die Vollmacht und keine besondere Formvorschrift.

  • In der Bewerbungsphase werden in der Regel keine Papierunterlagen benötigt. Erst nach der Online-Immatrikulation ist der Immatrikulationsantrag in Papierform mit weiteren Unterlagen einzureichen.

    Erst einmal sollten Sie immer davon ausgehen, dass die Post zugestellt wird. 

    Kontrollieren Sie auch, ob Sie die Zahlung geleistet und die elektronische Meldung der Krankenkasse veranlasst haben.
    Wenn relevante Unterlagen fehlen, fragt die Sachbearbeitung i. d. R. nach oder macht eine Bemerkung im CampInO-Portal

    In der Hochphase der Bewerbung und Zulassung können wir regelmäßig keine Angaben zum Posteingang machen.

    Wenn nach langer Zeit wirklich nichts passiert, können Sie per E-Mail bei der Sachbearbeitung im Immatrikulations- und Prüfungsamt nachfragen. 

  • Die Frist für die Bewerbung 15. Juli /15.Januar ist fix und kann nicht verlängert werden.

    Die Prozessfristen des DoSV sind bundesweit fix, die HSB hat keinen Einfluss auf die Fristen des DoSV.

    Die Immatrikulationsfrist ist eine HSB-interne Frist. Wenn diese überschritten wird, können wir häufig eine Verlängerung gewähren, zumindet solange der Status in CampInO nicht "Fristablauf" ist. Wenden Sie sich an die Sachbearbeitung des Studiengangs im Immatrikulationsamt.



    In einigen Studiengängen, die nicht ausgelastet sind, wird das Bewerbungsportal erfahrungsgemäß etwa kurz vor Semesterbeginn noch einmal geöffnet. Beobachten Sie die Website der HSB.

  • Informationen zum Nachweis der Krankenversicherung im 'Studentischen Meldeverfahren' (SMV) finden Sie auf der Website.

  • Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie Statusmeldungen aus CampInO. Es werden regelmäßig keine Unterlagen der Hochschule per Post an Sie versandt.

    Zur Aktivierung des Benutzeraccounts folgen Sie der Anleitung unter www.hs-bremen.de/studieren/im-studium/zugaenge-und-portale. Sie benötigen dafür Ihre Bewerbernummer.

    Nach der Aktivierung und Anmeldung können Sie sich dann Immatrikulations- und Bafög-Bescheinigungen selbst in CampInO herunterladen.

    Das Semesterticket und der Studierendenausweis werden Ihnen rechtzeitig zum Semesterbeginn als Online-Dokumente in der  App "Campus HSB" zur Verfügung gestellt. 

    Der Bewerber-Account wir ca. 1 Woche nach erfolgter Immatrikulaion deaktiviert, falls Sie Ihre Bewerbernummer nicht mehr wissen, wenden Sie sich bitte an uns.

Koordiniertes Nachrücken (KNR) und Losverfahren

  • Im DoSV werden frei werdende Plätze permanent weiteren Bewerber:innen angeboten. Bis zum Ende der Koordinationsphase ist das Nachrücken quasi „integriert“.

    Nach Abschluss der Koordinierungsphase werden freie Plätze weiter vergeben an Personen, die gar kein Angebot im DoSV bekommen haben und sich innerhalb von 72 Stunden nach einer Ablehnung über Hochschustart.de zur Teilnahme am KNR gemeldet haben.

    Auch Personen, die sich vorher noch überhaupt nicht im DoSV beworben haben, können am KNR teilnehmen. Eine Kurzbewerbung über Hochschustart.de ist dann nötig.

    Das Losverfahren wird durchgeführt, wenn nach Abschluss des Verfahrens noch Plätze frei, aber keine Bewerbungen auf der Rangliste mehr vorhanden sind. Die Bewerbung führt unmittelbar zur Zulassung, wenn Plätze verfügbar sind.

    Die HSB nimmt regelmäßig mit allen DoSV-Studiengängen am KNR teil. Das heißt aber nicht, dass auch in allen Studiengängen  Plätze im KNR vergeben werden.

  • Ja!

    Innerhalb von 72 Stunden nach Ende der Koordinierungsphase können sich nur die Bewerber:innen zum „Koordinierten Nachrücken“ anmelden, die

    • sich auf den gewünschten Studiengang beworben haben und eine Ablehnung erhalten haben

    und

    • gar kein anderes Angebot im DoSV erhalten haben

    Das Koordinierte Nachrücken wird durchgeführt, wenn und solange noch Plätze frei sind. 

    Lesen Sie regelmäßig Ihre E-Mails und beobachten Sie ihren Status.

  • Ja!

    Zum Losverfahren können sich Personen anmelden, die

    • sich vorher noch nicht für den Studiengang im DoSV beworben hatten
    • gar kein anderes Angebot im DoSV erhalten haben

    also auch:

    • Personen, die sich vorher noch überhaupt nicht im DoSV beworben haben

    Zulassungsfreie Studiengänge nehmen immer am Losverfahren teil. Dort haben Sie bei Bewerbung einen Platz sicher, wenn Sie die Zulassungsvoraus­setzungen erfüllen!

    Lesen Sie regelmäßig Ihre E-Mails und beobachten Sie ihren Status.

  • Möglicherweise in einzelnen Studiengängen und nachgelagert zum KNR. 

    Wenn ein Losverfahren an der HSB durchgeführt werden könnte, erhalten Sie einen Losabschnitt mit dem Ablehnungsbescheid. 

Studienplatz nicht bekommen oder nicht angenommen

  • Erhält man den vollen Semesterbeitrag zurück, wenn man sich letztendlich doch für eine andere Hochschule entscheidet?

    Grundsätzlich ja.

    Wenn Sie bereits gezahlt haben, sich aber noch vor der Immatrikulation an der HSB umentscheiden, bekommen Sie das Geld komplett zurück.

    Wenn die Immatrikulation an der HSB bereits durchgeführt wurde, wird der Verwaltungskostenbeitrag von 63,00 Euro einbehalten,

    Bitte beantragen Sie die Rückzahlung mit dem entsprechenden Formular.

  • DoSV-Studiengänge: Einen Ablehnungsbescheid gibt es von Hochschulstart.de erst ganz am Ende des Verfahrens, für die höchstpriorisierten Studiengänge, in denen man keinen Studienplatz bekommen hat.

    Für manuell zugelassene Studiengänge (Master, Duale Studiengänge, Fortgeschrittene) werden auch schon früher Bescheide erstellt.

     


    Ein "Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazität“ auf Basis dieser Ablehnung kann bis zum 15. September bei der Hochschule eingereicht werden.

Unterlagen

  • Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie Statusmeldungen aus CampInO. Es werden regelmäßig keine Unterlagen der Hochschule per Post an Sie versandt.

    Zur Aktivierung des Benutzeraccounts folgen Sie der Anleitung unter www.hs-bremen.de/studieren/im-studium/zugaenge-und-portale

    Sie können sich dann Immatrikulations- und Bafög-Bescheinigungen selbst in CampInO herunterladen.

    Das Deutschland-Semesterticket und der Studierendenausweis werden Ihnen rechtzeitig zum Semesterbeginn als Online-Dokumente in der App "Campus HSB" zur Verfügung gestellt.

  • Eine Immatrikulationsbescheinigung für das BAföG-Amt können Sie sich nach der Immatrikulation und Aktivierung des Benutzeraccounts selbst in CampInO ausdrucken.

    Es handelt sich dabei um eine Bescheinigung nach § 9 BAföG.
     

  • Der Datenaustausch zwischen Krankenkassen und den Hochschulen wird elektronisch über das Studentische Meldeverfahren (SMV) abgewickelt. Es gibt keine Papierbescheinigungen mehr. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, damit diese Ihre Daten an die HSB meldet.

    Die Betriebsnummer der Hochschule Bremen für die Krankenversicherung lautet 202 602 89.

    Für das Studentische Meldeverfahren (SMV) lautet die Nummer H0001065. 

    Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung

Besondere Bewerbungen

  • Ein Hochschulwechsel erfordert eine Bewerbung bei der HSB. Dabei erfolgt eine Bewerbung als fortgeschrittene Person nur, wenn derselbe oder ein verwandter Studiengang gewählt wird. Bei der Bewerbung geben Sie 'höheres Fachsemester 'an. Die konkrete Einstufung erfolgt in das dem Leistungsstand entsprechendem Fachsemester, die Hochschulsemester werden weitergezählt.

    Gleiche Studiengänge haben den gleichen Abschluss und den gleichen Titel, während verwandte Studiengänge einen anderen Titel oder Abschluss haben können, aber demselben Fachgebiet entstammen. Es müssen mindestens 50 % des Curriculums anerkennbar sein, damit die Studiengänge als verwandt gelten. Prüfungsleistungen, die an Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist, d. h. wenn sie in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen entsprechen. Das entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Anerkennung der Module erfolgt in der Regel nach der Immatrikulation.

    Die Bewerbung als Fortgeschrittene:r erfolgt nur in CampInO, eine Registrierung bei Hochschulstart ist nicht nötig.

    Unbedenklichkeitsbescheinigung:

    Wurde eine Prüfung in demselben oder einem verwandten Studiengang an einer anderen deutschen Hochschule „endgültig nicht bestanden“, kann der gleiche oder fachverwandte Studiengang (bundesweit) nicht mehr studiert werden. Bei der Bewerbung ist eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vorzulegen. Dies ist eine Bescheinigung, dass noch Prüfungsanspruch besteht und keine Prüfung "endgültig nicht bestanden" wurde. Diese stellt die abgebende Hochschule aus.

    Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der HSB.

  • Ein rein verwaltungsmäßiger Studiengangwechsel ist an der HSB nicht möglich. Es muss immer eine neue Bewerbung erfolgen. Dabei gibt es je nach Wechsel verschiedene Dinge bei der Bewerbung zu beachten: 

    1. Wechsel zwischen artfremden Studiengängen: Hier müssen Sie sich für das erste Semester bewerben. 

    2. Wechsel zwischen verwandten Studiengängen: Hier müssen Sie sich als Fortgeschrittene:r bewerben. 

    3. Wechsel aus Studiengängen, die nicht verwandt sind, aus denen aber unter Umständen Leistungen angerechnet werden könnten:  Wenn maximal zwei Module anrechenbar sind, bewerben Sie sich für das erste Semester. Wenn mehr als drei Leistungen anrechenbar sind, bewerben Sie sich als Fortgeschrittene:r. 

     

  • VPD-Verfahren bei uni-assist

    Bewerber:innen mit einem ausländischen Bildungsabschluss müssen vor der Bewerbung in CampInO eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist anstoßen. Die Bearbeitung dauert 4-6 Wochen. Die Beantragung einer VPD ist fast ganzjährig möglich. Die VPD gilt nur für die jeweilige Hochschule und ist 1 Jahr gültig.

    Die Bearbeitung der VPD-Anträge wird von uni-assist in der „heißen Phase“ im Juli zurückgestellt. Um den Bewerbungsschluss 15.07. zu erreichen, muss die Bewerbung frühestmöglich erfolgen (Empfehlung: spätestens Mitte Juni).

    Kann der Bewerbungsschluss nicht erreicht werden, bestehen noch Chancen im Koordinierten Nachrücken (KNR) und Losverfahren. Der Sprachnachweis Deutsch (C1) muss erst bei Immatrikulation eingereicht werden.


    Müssen Bewerber:innen noch einmal Unterlagen bei der HSB einsenden?

    Die Unterlagen gültiger Bewerbungen werden von uni-assist als PDF direkt an die HSB gesendet. Bei der Immatrikulation muss das HZB-Zeugnis deshalb nicht mehr eingesandt werden; Lebenslauf, Aufenthaltstitel usw. aber schon.

    Europäisches Abiturzeugnis

    Mit dem "Zeugnis der europäischen Reifeprüfung" kann man sich direkt bei der Hochschule bewerben, ohne uni-assist.

Masterbewerbung

  • Grundsätzlich ist die Note 2,5 im Bachelor Voraussetzung für eine Masterzulassung.

    In einigen Masterstudiengängen gibt es besondere Regeln.
    Teilweise ist es möglich, eine Notenverbesserung zu erhalten.
    Das steht dann detailliert in den Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs.

  • Geben Sie die derzeitige Durchschnittsnote des Bachelors an. Diese wird in der Regel von der Hochschule im Transcript of Records (ToR) ausgewiesen. Im Uploadbereich wird das ToR auch als Option abgefragt.

    Das Bestehen des Bachelorstudiums muss bis zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden. Das Zeugnis muss später noch eingereicht werden.

    Sie gehen sicherlich davon aus, dass Sie den Bachelorstudiengang rechtzeitig abschließen werden, und können daher schon bei der frühzeitigen Bewerbung angeben, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen ("ja")

  • Im Pflichtfeld "Bachelorzeugnis oder Leistungsnachweis*" laden Sie Ihren Leistungsnachweis oder das aktuelle "Transcript of Records" hoch.

    Im Pflichtfeld "Bewerbungsunterlagen gemäß der Zulassungsvoraussetzungen*" laden Sie weitere  benötigte Unterlagen hoch.

    In den Masterstudiengängen Informatik, Energietechnik, Maschinenbau und Bionik gibt es neben dem einschlägigen ersten Hochschulabschluss keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen, wie Sprache oder Praktika.Das Pflichtfeld kann also nicht sinnvoll gefüllt werden, muss von uns aber aus technischen Gründen mitgeführt werden. In diesen Studiengängen laden Sie bitte dieselben Unterlagen noch einmal hoch.

  • An der HSB müssen Sie zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungen (d.h. Ende Oktober 2024) zunächst formlos das Bestehen der Bachelorprüfung mit mindestens Note 2,5 nachweisen, das Zeugnis ist bis zum 31.12. vorzulegen. (Für das Verfahren zum SoSe ensprechend Ende April, Zeugnis bis Ende Juni)

    Geregelt ist das in § 3 Absatz 5 der Zugangs- und Zulassungsordnung
    für die konsekutiven Masterstudiengänge der Hochschule Bremen (hier stark gekürzt):

    Ist das erste berufsqualifizierende Studium im Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen, wird die Bewerberin / der Bewerber in das Auswahlverfahren einbezogen, soweit nur noch  höchstens 30 ECTS-Punkten fehlen und sich im Zeitpunkt der Bewerbung mindestens die Note „gut“ (2,5) ergibt.
    Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs erbracht sind und ein mindestens mit der Durchschnittsnote „gut“ (2,5) bewerteter Abschluss erreicht wird. Das Zeugnis ist bis spätestens zum 31. Dezember/ 30. Juni desselben Jahres nachzureichen.

     

  •  

    Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang einschreiben wollen, aber noch im Bachelor an der HSB immatrikuliert sind, erhalten Sie bei der Online-Immatrikulation die Frage nach "Studiengangwechsel oder Parallelstudium".

    Wählen Sie "Studiengangwechsel".

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