Beratung & Unterstützung
Das Famillienbüro für Studierende der Zentralen Studienberatung bietet Informations- und Beratungsangebote für Studierende mit Kindern und werdende Mütter und Väter sowie zu weiteren Fragen familiärer Sorgearbeit, wie z.B. der Pflege von Angehörigen.
Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:
Beratungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Hochschule (unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften) nach individueller Absprache möglich. Bitte nehmen Sie telefonisch (0176 15140137) oder per E-Mail an familieundstudium(at)hs-bremen.de Kontakt mit uns auf.
Die Hochschule Bremen ist bestrebt, studierenden Eltern oder denen, die es werden wollen, praktische und hilfreiche Unterstützung bei der Organisation des Studiums mit Kind zu geben.
Hier möchten wir Ihnen erste Informationen zum Thema Studieren mit Kind geben. Dennoch sollten Sie unbedingt die Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der Hochschule wahrnehmen.
Wussten Sie das? Etwa ein Drittel aller Studierenden unterstützen oder pflegen neben dem Studium Angehörige, Familienmitglieder, Bekannte oder Freund:innen. Sie leisten damit einen hohen gesellschaftlichen Beitrag für die Versorgung von Hilfebedürftigen oder zu Pflegenden, aber auch in der Sicherstellung der Versorgung eigener An- und Zugehöriger.
Allerdings sind Pflegeaufgaben neben dem Studium eine zusätzliche Belastung und können dazu führen, dass Sie sich weniger gut auf Ihr Studium konzentrieren können. Das Familienbüro für Studierende ist für Sie da und sucht gemeinsam mit Ihnen Wege, wie Sie Unterstützung und Entlastung bekommen können. Kommen Sie gerne zu uns in die Beratung!
Sie sind schwanger – herzlichen Glückwunsch!
Die Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit, stehen Sie doch an der Schwelle zu einem neuen Lebensabschnitt. Gleichzeitig bringt die Schwangerschaft im Studium die eine oder andere Herausforderung mit sich und hierbei möchten wir, das Familienbüro, Sie vertrauensvoll, umfassend und kompetent beraten und informieren. Stellen Sie alle Fragen und scheuen Sie sich nicht – und besonders in der ersten Schwangerschaft –, über Einschränkungen oder Studienprobleme mit uns zu reden, wenn Sie unsere Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Jede Schwangerschaft ist anders, die für Sie "richtige" Beratung hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Wir möchten Ihnen dabei behilflich sein, Ihren individuellen Weg in dieser besonderen Studienzeit zu gestalten und das für Sie richtige Maß zu finden, um einen möglichst ungestörten Studienverlauf zu ermöglichen. So melden Sie bitte grundsätzlich Ihre Schwangerschaft Christiane Krebs, Immatrikulations- und Prüfungsamt, mit und nehmen das Angebot einer individuellen Gefährdungsbeurteilung durch Christina Rehm, Referat Arbeits- und Umweltschutz, wahr.
Das Familienbüro würde sich freuen, Sie als werdende Mutter begrüßen und kennenlernen zu dürfen.
Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist am 1. Januar 2018 bundesweit in Kraft getreten. Erstmalig gilt der Mutterschutz nun auch für Studentinnen.
Studentinnen, die ein Kind erwarten, sind dazu angehalten, ihre Schwangerschaft zu melden.
Selbstverständlich kann die Hochschule ihren Pflichten nach Nummer 2 und Nummer 3 nur nachkommen, wenn Sie ihr die Schwangerschaft – wie im Gesetz vorgesehen – auch mitgeteilt haben.
Für die Meldung einer bestehenden Schwangerschaft benutzen Sie bitte das entsprechende Formblatt, welches Sie persönlich bei der Leiterin des Immatrikulations- und Prüfungsamtes, Frau Christiane Krebs, abgeben oder ihr per E-Mail senden (Christiane.Krebs@hs-bremen.de).
Neben dem Formblatt ist eine Kopie des Mutterpasses mit errechnetem Geburtstermin einzureichen.
Weitere Schritte:
Studierende der Hochschule Bremen können im Regelfall nach Maßgabe der Immatrikulationsordnung frühestens nach Ablauf des ersten Studiensemesters vom Studium beurlaubt werden.
Beurlaubungen werden im Zuge der Rückmeldung beim Immatrikulations- und Prüfungsamt beantragt. Im laufenden Semester werden Beurlaubungen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen genehmigt und gelten dann rückwirkend für das gesamte Semester. Schwangerschaft und Geburt sowie Erkrankung eines Kindes können so ein Ausnahmefall sein. Urlaubssemester zur Betreuung des eigenen Kindes kann entweder die Mutter oder der Vater beantragen, die Eltern können sich auch semesterweise bei der Betreuung abwechseln.
Die Anzahl der Urlaubssemester, die insgesamt wegen Schwangerschaft und Betreuung eines Kindes genommen werden können, orientiert sich an dem im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz festgelegten Anspruch: Insgesamt (einschließlich Mutterschutz) 6 Semester bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
Wichtig: Sie haben die Möglichkeit, Studienleistungen und Prüfungen während der Elternzeit ablegen zu können (§ 12, AT BPO).
Bedenken Sie vor der Antragsstellung, dass viele Veranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden oder in einer bestimmten Reihenfolge absolviert werden müssen. Besonders gut planen müssen Sie, wenn Sie in einem auslaufenden Studiengang eingeschrieben sind, denn dort wird das Studienangebot sukzessive reduziert.
Besprechen Sie Ihren geplanten Studienverlauf mit den zuständigen Sachbearbeiter:innen des Immatrikulations- und Prüfungsamtes.
Studierende in Elternzeit können sich vom Studierendenwerksbeitrag befreien lassen, wenn Sie in dem beantragten Semester beurlaubt sind.
Die Erkrankung eines eigenen Kindes ist ein berechtigter Grund für die Beantragung einer Fristverlängerung zur Bearbeitung der Bachelorthesis. Im Falle eines Falles benötigen Sie ein Attest des Kinderarztes/der Kinderärztin und müssen bestätigen, dass eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stand. Diese Unterlagen reichen Sie dann bei dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin des Immatrikulations- und Prüfungsamtes ein.
Die Mutterschutzfrist ist ebenfalls ein berechtigter Grund um von den Prüfungen zurückzutreten bzw. die Bearbeitungsfrist der Bachelorthesis zu verlängern (§ 12, AT BPO). Dazu müssen Sie sich mit einem geeigneten Nachweis (z. B. Ihrem Mutterschaftsvorsorge-Pass) an Ihre zuständige Sachbearbeitung des Immatrikulations- und Prüfungsamtes wenden.
Falls Ihr Kind krank ist, wenn Sie eine Prüfung (gilt nicht für die Prüfungsform "Klausur") ablegen müssen, wird analog verfahren wie bei einer Erkrankung des Prüflings selbst. Sie können von der Prüfung zurücktreten, wenn Sie ein Attest des Kinderarztes/der Kinderärztin einreichen und das Kind überwiegend von Ihnen allein versorgt wird (§15 (3) AT BPO). Der Rücktritt von der angemeldeten Prüfung sollte der zuständigen Sachbearbeitung des Immatrikulations- und Prüfungsamtes und dem Prüfungsausschuss spätestens am dritten Werktag vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt werden. Sollte dies aus triftigem Grund nicht möglich sein, muss es von Ihnen innerhalb von 5 Tagen nach dem Prüfungstermin schriftlich angezeigt werden.
Wichtig: Wenden Sie sich rechtzeitig an den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin des Immatrikulations- und Prüfungsamtes und an den Prüfungsausschuss, lassen Sie sich dort beraten und erkundigen Sie sich danach, wann Sie Prüfungen nachholen können.
Erasmus-Programm
Studierende mit Kind, die über das Erasmus-Programm ins Ausland gehen, bekommen eine monatliche Rate ausgezahlt. Zusätzlich dazu gibt es für diese Studierenden die Möglichkeit, Sondermittel zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten zu beantragen. Bitte setzen Sie sich dafür frühzeitig mit dem International Office in Verbindung.
Auslandserfahrung einer studierenden Mutter (PDF)
Für Studierende mit Kind hat die Koordinierungsstelle Familienfreundliche Hochschule Wismar eine Plattform zum Thema Auslandsstudium mit Kind eingerichtet, auf der Sie Tipps, ein Diskussionsforum und Erfahrungsberichte anderer Studierender finden.
Vereinzelt bieten Stiftungen eine finanzielle Unterstützung, in Form eines Stipendiums, speziell für Studierende mit Kind an.
Hinweis für ausländische Studierende: Nicht alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten greifen auch für ausländische Studierende mit Kind. Eine Bewilligung von Leistungen hängt zum Beispiel mit dem Aufenthaltsstatus zusammen. Wir empfehlen ausländischen Studierenden daher, sich vorab gut zu informieren und beraten zu lassen. Melden sie sich gerne bei uns.
Eine wichtige Anlaufstelle ist zudem der AISA der Universität Bremen.
Schwangerschaft und Kindererziehung während des Studiums führen oftmals zu außerordentlichen Belastungen, gilt es doch, Studium, Haushalt, Kindererziehung und eventuell eine Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Hieraus ergeben sich verschiedenste Fragen, die wir Ihnen gern persönlich beantworten, oder Sie finden Ihre Frage bereits bei den folgenden Fragestellungen.