Beratung & Unterstützung
Das Famillienbüro für Studierende bietet Informations- und Beratungsangebote für Studierende mit Kindern und werdende Elten. Hier finden Sie ebenfalls Ansprechpersonen zu weiteren Fragen familiärer Sorgearbeit, wie z.B. der Pflege von Angehörigen.
Wir verstehen Familie als ein soziales Netzwerk, in dem Menschen mit enger persönlicher Bindung – auch generationenübergreifend – Verantwortung füreinander übernehmen. Dazu gehören selbstverständlich auch Alleinerziehende, Pflegende, nichteheliche und queere Lebensgemeinschaften sowie Patchwork- und Pflegefamilien.
Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:
Beratungstermine sind telefonisch, per E-Mail oder persönlich in der Hochschule nach individueller Absprache möglich. Bitte nehmen Sie per E-Mail an familieundstudium(at)hs-bremen.de Kontakt mit uns auf.
Wussten Sie das? Etwa 16% aller Studierenden unterstützen oder pflegen neben dem Studium Angehörige, Familienmitglieder, Bekannte oder Freund:innen. Sie leisten damit einen hohen gesellschaftlichen Beitrag für die Versorgung von Hilfebedürftigen oder zu Pflegenden, aber auch in der Sicherstellung der Versorgung eigener An- und Zugehöriger.
Allerdings sind Pflegeaufgaben neben dem Studium eine zusätzliche Belastung und können dazu führen, dass Sie sich weniger gut auf Ihr Studium konzentrieren können. Das Familienbüro für Studierende ist für Sie da und sucht gemeinsam mit Ihnen Wege, wie Sie Unterstützung und Entlastung bekommen können. Kommen Sie gerne zu uns in die Beratung!
Sie sind schwanger – herzlichen Glückwunsch!
Jede Schwangerschaft ist anders, die für Sie "richtige" Beratung hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Wir möchten Ihnen dabei behilflich sein, Ihren individuellen Weg in dieser besonderen Studienzeit zu gestalten und das für Sie richtige Maß zu finden, um einen möglichst ungestörten Studienverlauf zu ermöglichen.
Stellen Sie alle Fragen und scheuen Sie sich nicht über Einschränkungen oder Studienprobleme mit uns zu reden, wenn Sie unsere Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.
Bitte beachten Sie auch die Regelungen zur Meldung Ihrer Schwangerschaft sowie zum Mutterschutz:
Das neue Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist am 1. Januar 2018 bundesweit in Kraft getreten. Erstmalig gilt der Mutterschutz nun auch für Studierende.
Studierende, die ein Kind erwarten, sind dazu angehalten, ihre Schwangerschaft zu melden.
Studierende der Hochschule Bremen können bei Schwangerschaft, einer bevorstehenden Geburt oder zur anschließenden Betreuung von Kindern (gesetzliche Elternzeit) Urlaubssemester beantragen.
Vom Studium können sich auch beide Elternteile beurlauben lassen, ohne dass sich der Gesamtanspruch an Urlaubssemestern verringert.
Die Beurlaubung kann Auswirkungen auf die Studienfinanzierung wie zum Beispiel BAföG haben. Lassen SIe sich beim Familienbüro für Studierende oder in der BAföG- und Sozialberatung des AStA dazu beraten.
Die Erkrankung eines eigenen Kindes ist ein berechtigter Grund für die Beantragung einer Fristverlängerung zur Bearbeitung der Bachelorthesis. Im Falle eines Falles benötigen Sie ein Attest des Kinderarztes/der Kinderärztin und müssen bestätigen, dass eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stand. Diese Unterlagen reichen Sie dann bei dem zuständigen Sachbearbeiter oder der zuständigen Sachbearbeiterin des Immatrikulations- und Prüfungsamtes ein.
Die Mutterschutzfrist ist ebenfalls ein berechtigter Grund um von den Prüfungen zurückzutreten bzw. die Bearbeitungsfrist der Bachelorthesis zu verlängern (§ 12, AT BPO). Dazu müssen Sie sich mit einem geeigneten Nachweis (z. B. Ihrem Mutterschaftsvorsorge-Pass) an Ihre zuständige Sachbearbeitung des Immatrikulations- und Prüfungsamtes wenden.
Falls Ihr Kind krank ist, wenn Sie eine Prüfung (gilt nicht für die Prüfungsform "Klausur") ablegen müssen, wird analog verfahren wie bei einer Erkrankung des Prüflings selbst. Sie können von der Prüfung zurücktreten, wenn Sie ein Attest des Kinderarztes/der Kinderärztin einreichen und das Kind überwiegend von Ihnen allein versorgt wird (§15 (3) AT BPO). Der Rücktritt von der angemeldeten Prüfung sollte der zuständigen Sachbearbeitung des Immatrikulations- und Prüfungsamtes und dem Prüfungsausschuss spätestens am dritten Werktag vor der Prüfung schriftlich mitgeteilt werden. Sollte dies aus triftigem Grund nicht möglich sein, muss es von Ihnen innerhalb von 5 Tagen nach dem Prüfungstermin schriftlich angezeigt werden.
Wichtig: Wenden Sie sich rechtzeitig an den zuständigen Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin des Immatrikulations- und Prüfungsamtes und an den Prüfungsausschuss, lassen Sie sich dort beraten und erkundigen Sie sich danach, wann Sie Prüfungen nachholen können.
Um sich und ihre Familie finanziell abzusichern, können studierende Eltern vielfältige Unterstützung bekommen.
Das Deutsche Studentenwerk hat dazu eine Broschüre herausgegeben, in der sich Studieninteressierte und Studierende über die finanziellen Unterstützungsangebote informieren können.
Wir haben für Sie eine Themensammlung zu wichtigen finanziellen Aspekten sowie einer Förderung durch Stipendien und Stiftungen zusammengestellt.
Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an. Die BAföG- und Sozialberatung des AStA sowie des Studierendenwerks sind ebenfalls wichtige Beratungsstellen.
Mit dem Kind ins Auslandsstudium? Nicht ausgeschlossen! Hier haben wir Ihnen Informationen, Erfahrungsberichte und nützliche Links zusammengestellt. Das International Office der Hochschule Bremen beitet Ihnen ebenfalls Beratung zum Auslandsstudium mit Kind an.
Um die Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie für Studierende und Mitarbeitende der Hochschule Bremen zu verbessern, unterstützt die Hochschule die Initiativen zur Kleinkinder-Betreuung Socke e. V. und Flummi e. V.
Der Bremer Ferienkompass macht verlässlich betreute Ferienangebote in und außerhalb Bremens sichtbar: Er bietet Eltern einen Überblick zu tollen Ferienangeboten für (Schul)Kinder. Bei jedem Ferienangebot finden Sie Informationen zu Kosten und Anmeldung sowie alle Kontaktdaten.
Die Hochschule Bremen ist bestrebt, studierenden Eltern oder denen, die es werden wollen, praktische und hilfreiche Unterstützung bei der Organisation des Studiums mit Kind zu geben.
Bitte teilen Sie uns unter familieundstudium(at)hs-bremen.de mit, wie wir Sie am besten in Ihrem Studienalltag unterstützen können - Anregungen und Ideen sind immer willkommen!
Hinweis für ausländische Studierende: Nicht alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten (zum Beispiel Elterngeld, BAföG, Kindergeld) greifen auch für ausländische Studierende mit Kind. Da die gesetzlichen Regelungen sehr komplex sind, empfiehlt sich eine Beratung beim Bremen Service Universität (BSU) sowie der Sozialberatung des Studierendenwerks.
Die Zentrale Studienberatung berät internationale Studierende und Studieninteressierte zu allen Fragen rund um das Studium an der HSB. Aber nicht nur Fragen zu Studieninhalten oder Zulassungsvoraussetzungen spielen eine wichtige Rolle: Wir unterstützen Sie auch in allen weiteren Lebensbereichen während Ihres Aufenthalts in Deutschland.
Wenden Sie sich dazu an Muneer Soudi unter study(at)hs-bremen.de
Schwangerschaft und Kindererziehung während des Studiums führen oftmals zu außerordentlichen Belastungen, gilt es doch, Studium, Haushalt, Kindererziehung und eventuell eine Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren. Hieraus ergeben sich verschiedenste Fragen, die wir Ihnen gern persönlich beantworten, oder Sie finden Ihre Frage bereits bei den folgenden Fragestellungen.