Herzlich willkommen auf den Seiten der Gleichstellungsstelle der Hochschule Bremen!
Die Gleichstellungsstelle ist die Organisationseinheit der HSB, in der schwerpunktmäßig zur Gleichstellung der Geschlechter gearbeitet wird.
In der Gleichstellungsstelle angesiedelt ist das Frauenbüro. Das ist die Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für Frauenfragen (ZKFF) und das Büro der Zentralen Frauenbeauftragten.
Alle Hochschulangehörigen können sich in der Gleichstellungsstelle informieren und beraten lassen. Wir sind für Mitarbeitende und Studierende gleichermaßen da.
Eltern können durch die Doppelbelastung von Studium und Kindererziehung unverschuldet in finanzielle Notlagen geraten, die die Fortführung des Studiums gefährden.
In einem Beratungsgespräch kann nach möglichen Lösungen gesucht werden. Es besteht die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, wenden Sie sich gerne an die Zentrale Frauenbeauftragte
Der Fonds wird gespeist aus Beiträgen der Vereinsmitglieder sowie aus kleinen und größeren Spenden von Privatpersonen und Unternehmen - z. B. durch die Sparkasse Bremen 2014 und 2019 mit jeweils 2.000 €, durch die Wolfgang-Ritter-Stiftung 2015 mit 500 € oder durch das Unternehmen Cordes & Graefe 2018 mit 1.800 €.
Zur Unterstützung des Ziels der HSB, die Gender-Kompetenz aller Hochschulangehörigen zu fördern und diesbezüglich zeitgemäße Wissensstandards in der Hochschulkultur zu etablieren veröffentlichen wir hier eine Auswahl hilfreicher Materialien und Links:
Hochschulen sind Kommunikations- und Begegnungsräume, Studien- und Arbeitsorte innerhalb unserer Gesellschaft. Diese Gesellschaft ist nicht diskriminierungsfrei, und so zählen Diskriminierungen leider immer wieder auch zu den Alltagserfahrungen an Hochschulen.
Die Gleichstellungsstelle unterstützt die Hochschule, ihre Studierenden und Beschäftigten dabei, Diskriminierungen entgegenzuwirken und an der Gestaltung einer diskriminierungs- und gewaltfreien, von Respekt und Achtung geprägten Hochschulkultur mitzuwirken.
Die Hochschule ist verpflichtet, jeglicher Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt sowohl in der Hochschule als auch im außerhochschulischen, mit dem Beschäftigungsverhältnis oder Studium in Verbindung stehenden Umgang entgegenzuwirken. Alle Mitglieder und Angehörigen der HSB haben Anspruch auf vorbeugende und unterbindende Schutzmaßnahmen durch die Hochschule.