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Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

Willkommen

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Bremen ist ein gewähltes Amt an der Hochschule Bremen. Sie setzt den gesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Hochschule Bremen um. Sie wird frühzeitig in gleichstellungsrelevante Entscheidungen und Maßnahmen einbezogen und kann hierzu Stellung nehmen. Das LGG sichert ihr die hierfür vorgesehenen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ziel ist die Förderung der Gleichstellung im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich der Hochschule Bremen im Rahmen des LGG.

Diese Seite informiert über Aufgaben, Zusammenarbeit, Beratungsangebote und die rechtlichen Grundlagen des Amtes.

Aufgabe

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Bremen nimmt die ihr nach dem LGG zugewiesenen Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte wahr. Sie ist in gleichstellungsrelevante Verfahren einzubeziehen und gibt Stellungnahmen im Rahmen des LGG ab.

Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere gleichstellungsrelevante personalbezogene, organisatorische und strukturelle Maßnahmen sowie Verfahren der Personalgewinnung im Bereich des Verwaltungs- und technischen Personals im Geltungsbereich des LGG.

Die Einbindung erfolgt frühzeitig in den jeweiligen Verfahren, sodass Gleichstellungsaspekte berücksichtigt werden können. Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) bildet hierfür den rechtlichen Rahmen.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist insbesondere zu beteiligen bei:

  • Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgesprächen im Bereich des Verwaltungs- und technischen Personals
  • Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Maßnahmen der Frauenförderung einschließlich Frauenförderplänen
  • Personalangelegenheiten im Geltungsbereich des LGG
  • Fragen der beruflichen Förderung und Entwicklung
  • strukturellen und organisatorischen Veränderungen mit Gleichstellungsrelevanz
  • Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung von Benachteiligungen im Sinne des LGG

Darüber hinaus berät sie Beschäftigte im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags und nimmt entsprechende Hinweise und Anliegen entgegen.

Zusammenarbeit

Zusammenarbeit ist ein zentrales Prinzip. Gleichstellung wird in den Verfahren der Hochschule Bremen durch das Zusammenspiel verschiedener Akteurinnen und Akteure umgesetzt.

Dazu gehört die enge Abstimmung innerhalb der Hochschule mit der Hochschulleitung, den Dezernaten und Referaten sowie dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und weiteren an den jeweiligen Verfahren beteiligten Stellen.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG steht zudem im Austausch mit der Zentralen Frauenbeauftragten der Hochschule Bremen, die die Hochschulleitung, die Fakultäten und weitere Einrichtungen bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags nach dem Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) berät und unterstützt. Weitere Informationen zur hochschulweiten Gleichstellungsarbeit und zur zentralen Frauenbeauftragten der Hochschule Bremen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.hs-bremen.de/die-hsb/profil/gleichstellung/#c21808

Darüber hinaus erfolgt der fachliche Austausch mit der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF Bremen) sowie mit Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten anderer Dienststellen im Land Bremen, die auf Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes tätig sind.

Wenn gleichstellungsrechtliche Belange betroffen sind, kann sie entsprechende Aspekte in die Verfahren einbringen und Stellung nehmen.

Ansprechbarkeit und Beratung

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach dem LGG ist Ansprechpartnerin für Beschäftigte der Hochschule Bremen bei Fragen, Anliegen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit Gleichstellung sowie gleichstellungsrelevanten Themen im Arbeitsumfeld.

Die Beratung dient der ersten Orientierung sowie der Einordnung möglicher Zuständigkeiten und Verfahrenswege innerhalb der Hochschule. Vertraulichkeit ist dabei ein wesentliches Prinzip der Beratung.

Anliegen können frühzeitig angesprochen werden – unabhängig davon, ob bereits konkrete Verfahren laufen oder Entscheidungen anstehen.

Bei Bedarf erfolgt eine Abstimmung mit weiteren zuständigen Stellen innerhalb der Hochschule, insbesondere mit der Schwerbehindertenvertretung, den Personalvertretungen sowie den jeweils verantwortlichen organisatorischen Einheiten.

Beratung und Vorgehen

Gespräche können der ersten Orientierung und Einordnung eines Anliegens dienen.

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags informiert die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG über mögliche Zuständigkeiten, Verfahrenswege und Beteiligungsmöglichkeiten innerhalb der Hochschule Bremen.

Vertraulichkeit

Alle Gespräche und Anliegen werden vertraulich behandelt.
Personenbezogene Inhalte werden grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben, soweit keine gesetzlichen oder dienstlichen Offenlegungspflichten entgegenstehen.

Einordnung innerhalb der Hochschule

Die Hochschule Bremen verfügt über verschiedene Gleichstellungs- und Beratungsstrukturen. Je nach Anliegen können unterschiedliche Stellen zuständig sein, darunter:

  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG für den Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich
  • zentrale / dezentrale Frauenbeauftragte der Hochschule
  • Personalrat 
  • Schwerbehindertenvertretung
  • und weitere Beratungsstellen

Bei Unsicherheiten zur Zuständigkeit kann eine erste Einordnung über jede dieser Stellen erfolgen. 

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG ist in erster Linie im Geltungsbereich des LGG für den Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich zuständig im Sinne der gesetzlichen Beteiligung. Studierende können sich bei Anliegen mit Bezug zu diesen Arbeitsbereichen ebenfalls an sie wenden, sofern ein Bezug zu den Aufgaben nach dem LGG besteht; bei Bedarf erfolgt eine Weitervermittlung an die zuständigen Stellen.

Ergänzende Beratungs- und Unterstützungsangebote

Je nach Anliegen können ergänzend zu den hochschulinternen Ansprechstellen auch externe Beratungs- und Unterstützungsangebote genutzt werden.

Diese können insbesondere bei weitergehenden oder spezialisierten Fragestellungen sinnvoll sein, zum Beispiel im Zusammenhang mit Diskriminierungserfahrungen, Konfliktsituationen oder rechtlichen Fragestellungen.

Im Land Bremen bestehen hierfür unter anderem folgende Anlaufstellen:

  • ADE – Antidiskriminierungsberatung im Land Bremen (Beratung bei Diskriminierungserfahrungen)
  • Performa Nord (arbeitsbezogene Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes)
  • ZGF Bremen – Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (fachliche Gleichstellungs- und Beratungsstruktur auf Landesebene)
  • weitere geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote je nach individueller Situation

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG kann bei Bedarf auf geeignete externe Angebote hinweisen und bei der Einordnung unterstützen.

Kontakt / Erreichbarkeit

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG ist Ansprechpartnerin für Fragen und Anliegen rund um Gleichstellung im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich der Hochschule Bremen.

Die Kontakt- und Sprechstruktur befindet sich derzeit noch im Aufbau.

Eine Kontaktaufnahme ist möglich per:

📧 frauenbeauftragtelgg@hs-bremen.de 

oder 

📞 0421 - 5905-4166 möglich. 

Gesprächstermine können individuell vereinbart werden.

Anfragen werden in der Regel zeitnah beantwortet.

Rechtliche Einordnung

Die Tätigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach LGG basiert auf dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes sowie auf den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) des Landes Bremen.

Das LGG konkretisiert die Förderung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst und regelt die strukturelle Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den entsprechenden Verfahren der Dienststellen.

Rechtsgrundlage sind die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) des Landes Bremen, insbesondere § 13 LGG.

👉 Landesgleichstellungsgesetz Bremen

 

Ein Blick auf das Amt

Die Wahl erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in den Dienststellen des Landes Bremen und findet in der Regel parallel zu den Personalratswahlen statt. Wahlberechtigt und wählbar sind die Frauen der jeweiligen Dienststelle, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) erfüllt sind.

Die Amtszeit beträgt in der Regel vier Jahre.

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Bremen bildet die rechtliche Grundlage für Wahl, Aufgaben und Stellung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten.

Hinweis

Diese Seite wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Weitere Informationen zur Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach LGG an der Hochschule Bremen werden schrittweise veröffentlicht.

Kontakt

Auf dem Bild ist Tanja Sklarek zusehen. Sie hat kurzes braunes Haar und trägt ein weißes Shirt.

Tanja Sklarek
+49 421 5905 4166
+49 176 1514 0210
E-Mail

Sprechzeiten: Gesprächstermine können flexibel und individuell vereinbart werden.

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