Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Bremen ist ein gewähltes Amt an der Hochschule Bremen. Ziel ist die Förderung und Umsetzung der Gleichstellung im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich der Hochschule Bremen.
Diese Seite informiert über Aufgaben, Zusammenarbeit, Beratungsangebote sowie die rechtlichen Grundlagen des Amtes.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) wirkt an der Umsetzung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrags im Alltag der Hochschule Bremen mit.
Im Mittelpunkt steht ihre Beteiligung an Entscheidungen und Entwicklungen, die Beschäftigte sowie die organisatorische Ausgestaltung der Hochschule betreffen. Dazu gehören insbesondere personelle, soziale und organisatorische Maßnahmen sowie Verfahren der Personalgewinnung.
Die Mitwirkung erfolgt frühzeitig in den jeweiligen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Gleichstellungsaspekte werden dabei berücksichtigt und in die jeweiligen Verfahren eingebracht. Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) bildet hierfür den rechtlichen Rahmen und sieht die verbindliche Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in allen relevanten Verfahren vor.
Darüber hinaus steht sie Beschäftigten im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags beratend zur Verfügung.
Zusammenarbeit ist ein zentrales Prinzip. Gleichstellung wird in den Verfahren der Hochschule Bremen durch das Zusammenspiel verschiedener Akteurinnen und Akteure umgesetzt.
Dazu gehört die enge Abstimmung innerhalb der Hochschule mit der Hochschulleitung, den Dezernaten und Referaten sowie dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und weiteren an den jeweiligen Verfahren beteiligten Stellen.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG steht zudem im Austausch mit der Zentralen Frauenbeauftragten der Hochschule Bremen, die die Hochschulleitung, die Fakultäten und weitere Einrichtungen bei der Umsetzung des Gleichstellungsauftrags nach dem Bremischen Hochschulgesetz (BremHG) berät und unterstützt. Weitere Informationen zur hochschulweiten Gleichstellungsarbeit und zur zentralen Frauenbeauftragten der Hochschule Bremen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.hs-bremen.de/die-hsb/profil/gleichstellung/#c21808
Darüber hinaus erfolgt der fachliche Austausch mit der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF Bremen) sowie mit Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten anderer Dienststellen im Land Bremen, die auf Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes tätig sind.
Wenn gleichstellungsrechtliche Belange betroffen sind, kann sie entsprechende Aspekte in die Verfahren einbringen, Stellung nehmen und im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungsverfahren Einwendungen geltend machen.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG ist Ansprechpartnerin für Beschäftigte der Hochschule Bremen bei Fragen, Anliegen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit Gleichstellung sowie gleichstellungsrelevanten Fragestellungen im Arbeitsumfeld.
Die Beratung dient der ersten Orientierung, der Einordnung von Situationen sowie der Einordnung möglicher Zuständigkeiten und Verfahrenswege innerhalb der Hochschule. Vertraulichkeit ist ein zentrales Prinzip der Beratung.
Anliegen können frühzeitig angesprochen werden – unabhängig davon, ob bereits konkrete Verfahren laufen oder Entscheidungen anstehen.
Bei Bedarf erfolgt eine Abstimmung mit weiteren Stellen innerhalb der Hochschule, insbesondere mit der Schwerbehindertenvertretung, den Personalvertretungen sowie den zuständigen organisatorischen Einheiten.
Gespräche können der ersten Orientierung und Einordnung eines Anliegens dienen.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags informiert die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG über mögliche Zuständigkeiten, Verfahrenswege und Beteiligungsmöglichkeiten innerhalb der Hochschule Bremen.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Anliegen werden vertraulich behandelt.
Personenbezogene Inhalte werden grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person weitergegeben, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
Die Hochschule Bremen verfügt über verschiedene Gleichstellungs- und Beratungsstrukturen. Je nach Anliegen können unterschiedliche Stellen zuständig sein, darunter:
Bei Unsicherheiten zur Zuständigkeit kann eine erste Einordnung über jede dieser Stellen erfolgen.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG ist in erster Linie für den Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich der Hochschule zuständig. Studierende können sich bei Anliegen mit Bezug zu diesen Arbeitsbereichen ebenfalls an sie wenden; bei Bedarf erfolgt eine Weitervermittlung an die zuständigen Stellen.
Je nach Anliegen können ergänzend zu den hochschulinternen Ansprechstellen auch externe Beratungs- und Unterstützungsangebote genutzt werden.
Diese können insbesondere bei weitergehenden oder spezialisierten Fragestellungen sinnvoll sein, zum Beispiel im Zusammenhang mit Diskriminierungserfahrungen, Konfliktsituationen oder rechtlichen Fragestellungen.
Im Land Bremen bestehen hierfür unter anderem folgende Anlaufstellen:
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG kann bei Bedarf auf geeignete externe Angebote hinweisen und bei der Einordnung unterstützen.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte nach LGG ist Ansprechpartnerin für Fragen und Anliegen rund um Gleichstellung im Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich der Hochschule Bremen.
Die Kontakt- und Sprechstruktur befindet sich derzeit noch im Aufbau.
Eine Kontaktaufnahme ist möglich per:
📧 frauenbeauftragtelgg@hs-bremen.de oder
📞 0421 - 5905-4166 möglich.
Gesprächstermine können individuell vereinbart werden.
Anfragen werden in der Regel zeitnah beantwortet.
Die Tätigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach LGG basiert auf dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag des Grundgesetzes sowie auf den Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) des Landes Bremen.
Das LGG konkretisiert die Förderung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst und regelt die strukturelle Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in den entsprechenden Verfahren der Dienststellen.
Rechtsgrundlage der Tätigkeit ist insbesondere § 13 Bremisches Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
👉 Landesgleichstellungsgesetz Bremen
Die Wahl erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in den Dienststellen des Landes Bremen parallel zu den Personalratswahlen. Wahlberechtigt und wählbar sind die Frauen der jeweiligen Dienststelle, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Amtszeit beträgt regelmäßig vier Jahre.
Weitere Informationen zu Wahl, Aufgaben und Rechtsgrundlagen enthält das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) des Landes Bremen.
Diese Seite wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Weitere Informationen zur Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach LGG an der Hochschule Bremen werden schrittweise veröffentlicht.
Sprechzeiten: Gesprächstermine können flexibel und individuell vereinbart werden.