Profil
Um die Qualität ihrer Studienangebote dauerhaft zu sichern und kontinuierlich weiterzuentwickeln, hat die Hochschule Bremen ein internes Qualitätsmanagementsystem in Studium und Lehre implementiert. Seit Mai 2019 ist die Hochschule Bremen systemakkreditiert und hat damit nachgewiesen, dass sie in der Lage ist, die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge dauerhaft über interne Strukturen und Prozesse zu gewährleisten.
Das QM-System der HSB folgt dem Grundgedanken, einen hochschulstrategischen Ansatz der Qualitätsentwicklung der Studiengänge mit einem Fokus auf den Studienerfolg der Studierenden entlang des Student-Lifecycles (Studienerfolgsmanagement) zu verbinden. Dabei erfolgt die Gestaltung und Weiterentwicklung der Studienangebote in Übereinstimmung mit der Hochschulstrategie, die sich aus der Wissenschaftsplanung des Landes Bremen und dem Hochschulentwicklungsplan der HSB ableitet und in Zielvereinbarungen zwischen der Hochschule und der Senatorin für Wissenschaft und Häfen formuliert ist. Auf dieser Basis verständigen sich Hochschulleitung und Fakultäten auf Planungen zur Einrichtung und Weiterentwicklung von Studienangeboten im Kontext der Profilierung der HSB und setzen diese nach festgelegten und dokumentieren Abläufen um.
Dieser strategische Ansatz wird inhaltlich getragen vom Gedanken des Studienerfolgsmanagements, der „gute Lehre“ und die Unterstützung des Studienerfolgs der Studierenden in den Mittelpunkt stellt. Das Studienerfolgsmanagement betrachtet das Handlungsfeld Studium und Lehre in seiner gesamten Breite, d. h. die Studienangebote in ihrem Lebenszyklus, die Studierenden entlang des Student-Lifecycle, die Lehrenden und die den Studiengang unterstützenden Akteure (Verwaltung, Dienstleister etc.).
Im QM-System der HSB ergänzen sich zentrale und dezentrale Strukturen und Prozesse. Das Zusammenspiel erfolgt dabei nach dem Grundsatz „So viel Dezentralität wie möglich, so viel Zentralität wie nötig“.
Ziel des internen Qualitätsmanagements ist eine fortlaufende Überprüfung und Verbesserung der Studiengänge, die regelmäßig und nach definierten Prozessen erfolgt und die Einhaltung der relevanten externen Vorgaben (der Bremischen Verordnung zur Studienakkreditierung, des Akkreditierungsrates, der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Wissenschaftsplanung des Landes) sicherstellt. Als Methode zur kontinuierlichen Weiterentwicklung verwendet das Qualitätsmanagementsystem der HSB Qualitätskreisläufe nach dem „pdca“-Regelkreis: plan (Qualitätsplanung) – do (Qualitätsumsetzung) – check (Qualitätssicherung) – act (Qualitätsentwicklung).
Die HSB sieht ihre zentrale Leistungsstärke im Kernprofil der „guten Lehre“ und ist als Hochschule der An-gewandten Wissenschaften den zentralen Zielen des Bolognaprozesses und einer „offenen“ Hochschule verpflichtet. Qualität entsteht durch eine gute Lehr- und Lernkultur und sichert den Studierenden Inklusivität statt Exklusivität.
Zur Unterstützung der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre stellt die HSB das Prinzip der „guten Lehre“ und die Unterstützung des Studienerfolgs der Studierenden in den Mittelpunkt. Das Studienerfolgsmanagement der HSB orientiert sich dabei am Student-Lifecycle und betrachtet dabei nicht allein die Phase, in der Studierende konkret durch Inanspruchnahme eines Angebotes Angehörige der Hochschule sind, sondern in einer erweiterten Sichtweise auch vorhergehende und nachfolgende Phasen. Damit beinhaltet der Student-Lifecycle in einer umfassenden Interpretation von der Unterstützung der Entwicklung von Neigung und Orientierung bis hin zur Begleitung der Übergänge aus den Studienangeboten in neue Lebensphasen alle für den Studienerfolg relevanten Aspekte.
Unser Qualitätsverständnis beinhaltet, dass Studieninteressierte ein vielfältiges und anspruchsvolles Angebot an Bachelor- und Masterstudiengängen (konsekutiv und weiterbildend) vorfinden, das sich durch fachliche Breite, internationale Ausrichtung, einen hohen Praxisbezug sowie durch die Herstellung von Forschungsbezügen auszeichnet.
Seit Mai 2019 ist die Hochschule Bremen systemakkreditiert und verfügt damit über die Berechtigung, ihre Studiengänge in internen Verfahren zu akkreditieren und das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.
Um die Systemakkreditierung zu erreichen, hat die HSB interne Strukturen und Prozesse aufgebaut, die in einem aufwändigen Verfahren qualitätsgeprüft wurden. Das Verfahren der Systemakkreditierung ist ein mehrstufiger Prozess, der auf dem Prinzip des Peer Review beruht. Im Auftrag einer vom Akkreditierungsrat zugelassenen Agentur überprüft eine unabhängige externe Gutachtergruppe, ob das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten und dabei die formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien für Studiengänge gemäß der Musterrechtsverordnung (im Land Bremen umgesetzt durch die Bremische Verordnung zur Studienakkreditierung) berücksichtigt.
Die HSB hat ihr erstes Systemakkreditierungsverfahren ohne Auflagen abgeschlossen, was bisher nur einem kleinen Kreis von Hochschulen gelungen ist. Die Hochschule trägt seitdem das Qualitätssiegel der Stiftung Akkreditierungsrat "System akkreditiert".
„Mit der Systemakkreditierung stärken wir die Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre und sorgen damit für die Sicherstellung des Studienerfolgs in der Hochschule Bremen. Daraus erwächst für die Zukunft Anspruch und Verpflichtung.“
Prof. Dr. Konrad Josef Wolf Rektor der Hochschule Bremen
Auf zentraler Ebene hat die HSB das Zentrale Qualitätsmanagement (ZQM) eingerichtet. Das ZQM ist zuständig für die Entwicklung strategiegeleiteter Konzepte, Prozesse und Instrumente zur Weiterentwicklung des QM-Systems als Ganzes sowie für die konzeptionelle Weiterentwicklung von Studienstrukturen und Studiengangsmodellen in Zusammenarbeit mit dem dezentralen QM und weiteren relevanten Schnittstellen. Ihm obliegt die Koordination der Abstimmung der Qualitätsplanung zwischen Rektorat und Fakultäten u. a. über die turnusgemäßen QM-Jahresgespräche. Ebenso ist hier die Zuständigkeit für die Planung und Koordination von Systemreakkreditierungsverfahren verortet. Im Teilbereich „QM von Studiengängen“ bietet das ZQM Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für die Fakultäten bei der Studiengangsentwicklung, koordiniert die Prozesse zur Änderung von Studiengängen und führt die internen Akkreditierungsverfahren durch. Außerdem fungiert das ZQM in diesem Teilbereich als Geschäftsstelle für den QM-Rat. Im Teilbereich „Studienerfolgsmanagement: Studienorganisation und -betrieb“ bietet das ZQM Beratung und Unterstützung der Fakultäten und sonstiger relevanter Einrichtungen bei der Umsetzung qualitätssichernder Instrumente und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Studienorganisation.
Weitere für das QM relevante Beratungs-, Service- und Dienstleistungen werden auf zentraler Seite von anderen Einheiten verantwortet. So ist der Bereich „Evaluationen und Befragungen“ im Zentrum für Lehren und Lernen angesiedelt. Dort werden auf Basis der Evaluationsordnung der Hochschule die Lehrevaluationen der Studienangebote, regelmäßige Absolvent:innenbefragungen sowie anlassbezogen weitere Befragungen und Evaluationen durchgeführt. Die Ergebnisse werden den Fakultäten zur Verfügung gestellt und sind in Qualitätskreisläufe mit zentralen und dezentralen Anteilen eingebettet. Eine Studiengangsevaluation befindet sich in Entwicklung.
Weiterhin ist das Akademische Controlling, organisatorisch verankert als Stabsstelle bei dem Kanzler, zuständig für die Entwicklung und Umsetzung des Berichtssystems zur Dokumentation von Kennzahlen und Ergebnissen in der Entwicklung und Durchführung von Studienangeboten. Das Akademische Controlling erstellt die jährlichen Studiengangsberichte und liefert anlassbezogen weitere Kennzahlen und Daten, die für die Qualitätsentwicklung der Studiengänge herangezogen werden.
Im Qualitätsmanagementsystem der Hochschule Bremen ergänzen sich zentrale und dezentrale Strukturen und Prozesse. Das Zusammenspiel erfolgt dabei nach dem Grundsatz „So viel Dezentralität wie möglich, soviel Zentralität wie nötig“.
Die Rolle sowie die Aufgaben und Zuständigkeiten der Fakultäten und Abteilungen innerhalb des QM-Systems sind in der QM-Ordnung der HSB beschrieben. Demnach verfügen die Fakultäten über die dezentralen Elemente des Qualitätsmanagements, über deren Ausgestaltung sie selbständig entscheiden. Den Studiendekan:innen kommt dabei die Rolle der QM-Beauftragten ihrer Fakultät zu. Zu ihren Aufgaben zählen die Verantwortung für die Musterstudienpläne in Übereinstimmung mit der jeweiligen Prüfungsordnung, die Entwicklung und Koordination von Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Lehre und der Studienberatung nach BremHG § 89, Maßnahmen zum Qualitätsmanagement in der Lehre nach BremHG § 69, sowie Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Lehrangebotes. Darüber hinaus koordinieren die Studiendekan:innen die Umsetzung der Beschlüsse von Fakultäts-/ Abteilungsräten und Studienkommissionen.
Bezogen auf den einzelnen Studiengang werden die Aufgaben der Studiendekan:innen durch die Studiengangsleitungen komplementiert. Diesen obliegt in Abstimmung mit dem Studiendekan/der Studiendekanin die Verantwortung für die fachlich-inhaltliche Gestaltung des Studiengangs und die Organisation der Lehre.
In jeder Fakultät ist ein:e dezentrale:r QM-Manager:in vorgesehen, um die Studiendekan:innen bei der Umsetzung der QM-Aufgaben zu unterstützen.
Zur inhaltlichen Abstimmung QM-relevanter Themen zwischen Zentrale und Dezentrale bestehen verschiedene Qualitätszirkel, die einen regelmäßigen Austausch zu den Aktivitäten auf beiden Ebenen pflegen. Beispiele hierfür sind die Studiendekan:innenrunde (RSD), die Runde der DQM-/ZQM-Manager:innen oder die Runde der Prüfungsausschussvorsitzenden.
Die zentralen Organe und Beteiligten auf zentraler und dezentraler Ebene sind in der „Ordnung für ein Qualitätsmanagement in Studium und Lehre an der Hochschule Bremen“ vom 25. April 2017 (QM-Ordnung) festgelegt.
Das QM-System der HSB fokussiert auf den Studienerfolg der Studierenden. Vor diesem Hintergrund ist für die HSB die Einbeziehung der studentischen Perspektive in die QM-Prozesse und -Verfahren von großer Wichtigkeit.
Die Studierendenschaft beteiligt sich im Rahmen ihrer Aufgaben gemäß § 45 Absatz 2 BremHG in Verbindung mit der Ordnung der Studierendenschaft der Hochschule Bremen an der Verwirklichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule Bremen, zu denen auch die Umsetzung eines hochschulweiten Qualitätsmanagements in Lehre und Studium gehört.
Zur kontinuierlichen Verbesserung der Studienbedingungen in den einzelnen Studiengängen sowie zur qualitativen Weiterentwickelung der Studiengänge hat die HSB flächendeckend Studienkommissionen eingerichtet, in denen Studierende aktiv an der Erfassung von Verbesserungspotenzial und der Einleitung von Qualitätsentwicklung in den Studiengängen beteiligt werden. Die Beschlüsse der Studienkommissionen werden hinsichtlich ihrer Umsetzung von den Studiendekan:innen koordiniert und sollen bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Fakultäten mit dem Rektor oder der Rektorin nach § 105a Abs. 3 BremHG berücksichtigt werden. Gemäß BremHG § 90 können die Studienkommissionen folgende Aufgaben wahrnehmen: Ermittlung des Lehrbedarfs auf der Grundlage der Prüfungsordnungen; Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrangebots und der mittelfristigen Lehrangebotsplanung; Anpassung von Prüfungsordnungen und Erarbeitung von Musterstudienplänen; Beteiligung an der Erstellung des Lehrberichts und an der Umsetzung des Qualitätsmanagements in der Lehre.
Die Beteiligung der Studierenden an den Studienkommissionen ist in § 4 der QM-Ordnung festgeschrieben; die nähere Ausgestaltung wird in den Fakultäten und Abteilungen konkretisiert.
Darüber hinaus gibt es für Studierende (und zum Teil auch für Alumni) vielfältige Möglichkeiten, sich in die Prozesse und Verfahren des Qualitätsmanagements an der HSB einzubringen. Studierende und Alumni des jeweiligen Studiengangs werden zu den Audits in internen Akkreditierungsverfahren eingeladen und haben dort die Gelegenheit, ihre Erfahrungen und Vorschläge zur weiteren Qualitätsentwicklung in den Austausch mit den Gutachter:innen einzubringen. Darüber hinaus stellt die Studierendenschaft ein Mitglied des QM-Rats durch Wahl durch die Gruppe der Studierenden im Akademischen Senat.
Jeweils im November eines Jahres nach der 1. Sitzung des Akademischen Senats im Wintersemester finden mit den QM-Jahresgesprächen die jährlichen Qualitätsgespräche in den Fakultäten statt. Die QM-Jahresgespräche werden auf Einladung des Konrektors für Studium und Lehre zwischen den Studiendekan:innen und ggf. weiteren Fakultäts- und Studiengangsverantwortlichen, dem Zentralen und Dezentralem QM, dem Zentrum für Lehren und Lernen und dem Konrektor für Studium Lehre geführt. Sie dienen dem Austausch über Maßnahmen und Ergebnisse der Qualitätssicherung und ermöglichen eine Aktualisierung von Vereinbarungen aus den zwischen Rektorat und Dekan:innen geführten Perspektivgesprächen.
Die Agenda des QM-Jahresgesprächs umfasst eine Reflexion des Zusammenwirkens von zentralem und dezentralem QM; die Planung der anstehenden internen Akkreditierungsverfahren sowie der Reflexion der abgeschlossenen oder laufenden Verfahren sowie einen Austausch über geplante wesentliche Änderungen von Studiengängen oder neue Studienangebote. Darüber hinaus werden – im Sinne des pdca-Qualitätsregelkreises – getroffene Maßnahmen und deren Umsetzungsstand in den Bereichen Evaluation und Befragungen, Organisation und Betrieb von Studiengängen sowie Akademisches Controlling besprochen.
In Vorbereitung auf die QM-Jahresgespräche werden aktuelle Themen bei den Fakultäten abgefragt, um gemeinsam die konkrete Tagesordnung zu entwickeln. Es wird sichergestellt, dass den Fakultäten die Ergebnisse der durchgeführten Evaluationen und Befragungen sowie das abgestimmte Kennzahlenset für jeden Studiengang mit entsprechendem Vorlauf zur Verfügung gestellt wurden, sodass Analyse-Erkenntnisse und abgeleitete Qualitätsmaßnahmen in diesen Bereichen thematisiert werden können. Außerdem werden die Fakultäten im Vorfeld gebeten zu entscheiden, in welcher Form sie die Perspektive der Studierenden im QM-Jahresgespräch repräsentieren wollen. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen, sei es über die direkte Teilnahme von Studierenden oder das Einholen von Studierendenperspektiven im Vorfeld, z. B. über vorab durchgeführte Studienkommissionen.