
Rektorat
Die zentralen Entwicklungsziele der Hochschulstrategie sind verankert in:

Nadine Edler-Lendvay
Projektassistenz | STARS EU Officer
+49 421 5905 2640
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Das Finanzcontrolling ist als Stabsstelle dem Kanzler der Hochschule Bremen direkt zugeordnet. Es berät und unterstützt den Kanzler in allen Fragen des Finanzcontrollings und stellt entscheidungsrelevante Informationen für die Steuerung der Hochschule bereit.
Zu den zentralen Aufgaben gehört die Aufbereitung, Analyse und Auswertung finanzieller Daten im Rahmen des internen Berichtswesens. Hierzu werden regelmäßig Berichte erstellt und die Ergebnisse unter anderem im Rahmen des quartalsweisen Risikomanagements vorgestellt.
Das Finanzcontrolling verantwortet die Erstellung des quartalsweisen Controlling-Berichts sowie des zweijährlich aufzustellenden Wirtschaftsplans. Die Berichte dienen als wichtige Grundlage für die finanzielle Steuerung der Hochschule und werden an die zuständige Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft übermittelt.
Darüber hinaus erstellt das Finanzcontrolling jährlich den internen Haushaltsplan der Hochschule Bremen und unterstützt die wirtschaftliche Planung und Ressourcensteuerung. Im Bereich der Forschungsförderung erfolgt die Kalkulation des Gemeinkostenzuschlagssatzes für Forschungsprojekte in SAP.
Weitere Aufgaben umfassen die Pflege von SAP-Stammdaten, beispielsweise die Einrichtung von Kostenstellen, sowie die Durchführung von Umbuchungen im SAP-System. Zudem fungiert das Finanzcontrolling als zentrale Anlaufstelle für SAP-Neuanträge, Änderungsanträge und Löschanträge, die über die Stabsstelle an die SAP-Hotline weitergeleitet werden.
Der Innenrevisor handelt im Auftrag der Hochschulleitung. Zu seinen Aufgaben gehören die Bewertung von Arbeitsabläufen, die Überprüfung der Einhaltung von Regelungen sowie die Prävention von Korruption und dolosen Handlungen.
Der Innenrevisor erhält zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ein uneingeschränktes Informationsrecht. Die Ergebnisse seiner Bewertungs- und Prüftätigkeiten werden in einem Bericht zusammengefasst, der auch Verbesserungsvorschläge enthalten kann.
Der Innenrevisor unterstützt die Hochschulleitung in der Wahrnehmung ihrer Dienst- und Fachaufsicht. Er leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag zur Verbesserung von Geschäftsprozessen sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Seine Arbeit ist in diesem Sinne darauf ausgelegt, Mehrwerte zu schaffen.
Um die Unabhängigkeit, Objektivität und Neutralität des Innenrevisors zu gewährleisten, darf er neben seinen Revisionsaufgaben keine weiteren Hochschulaufgaben einschließlich der Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen wahrnehmen.
Die Aufgaben und Befugnisse des Innenrevisors sind im § 104a der Landeshaushaltsordnung (Gesetzblatt 2010 Nr. 51) sowie in der Verordnung zur Durchführung der Innenrevision (Gesetzblatt 2012 Nr. 13) geregelt.
Gemäß der Durchführungsverordnung prüft der Innenrevisor zum Beispiel, ob