Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.hs-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Hochschule Bremen.
Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.08.2021 durchgeführten Selbstbewertung
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
Beschreibung: Die meisten PDF- und Word-Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Fassung vor.
Maßnahmen: Bei der Erstellung neuer PDF- und Word-Dateien wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet. Wenn wir PDFs von dritten Stellen erhalten und bemerken, dass diese nicht barrierefrei sind, weisen wir die Stellen darauf hin.
Beschreibung: Videos verfügen vereinzelt noch nicht über Untertitel.
Maßnahmen: Untertitel werden sukzessive ergänzt. Bei der Produktion von neuen Videos wird die Erstellung von Untertiteln mit eingeplant. Wenn möglich, werden Videos auf YouTube bereitgestellt, wo automatisch erstellte Untertitel zur Verfügung stehen.
Beschreibung: Es ist nicht auszuschließen, dass Alternativtexte für einige Grafiken oder Bilder fehlen oder nicht aussagekräftig sind.
Maßnahmen: Die Bedeutung und Anwendung von Alternativtexten ist Teil der HSB-internen Redaktionsschulungen. Die zentrale Web-Redaktion trägt Alternativtexte außerdem nachträglich ein.
Diese Erklärung wurde am 17.08.2021 erstellt bzw. überarbeitet.
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne per E-Mail an redaktion@hs-bremen.de mit.
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der Hochschule Bremen nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.