Persönliche Daten und Semesterunterlagen

Ihre Daten in CampInO

Ihre persönlichen Daten sind im Portal CampInO gespeichert. Dort können Sie selbst Ihre Kontaktdaten ändern. Bitte aktualisieren Sie Ihre Angaben frühzeitig, da die HSB unter anderem Ihre Semesterunterlagen an die in CampInO hinterlegte Adresse verschickt.

Wenn Sie Ihren Namen oder andere gesperrte Stammdaten ändern möchten, reichen Sie bitte das Formular zur Änderungsmeldung beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

Semesterunterlagen

Sie erhalten Ihre Semesterunterlagen (Studienausweis, Semesterticket, Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigungen) per Post, nachdem Sie sich für das Semester zurückgemeldet haben.

Weitere Immatrikulationsbescheinigungen auf Deutsch und Englisch können Sie selbst in CampInO erstellen.

Wenn Sie Ersatzdokumente benötigen, weil Sie die Dokumente nicht erhalten oder verloren haben, reichen Sie bitte das entsprechende Formular beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

Hinweis: Berufsbegleitend Studierende erhalten kein Semesterticket.

Rückmeldung und Semesterbeitrag

Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich rechtzeitig zurückmelden. Die Rückmeldung wird durch die Überweisung des Semesterbeitrags in der jeweils gültigen Höhe ausgelöst.

Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich, Sie bekommen keinen besonderen Bescheid.

Rückmeldefristen:

  • Für das Sommersemester: im Februar
  • Für das Wintersemester: im August

Höhe des Semesterbeitrags

Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2023 beträgt der reguläre Semesterbeitrag 343,26 Euro.

Überprüfen Sie vorab in Ihrem CampInO-Account im Bereich 'Studienservice':

  • auf dem Reiter 'Zahlungen' den zu überweisenden Betrag. Durch Verrechnung von eventuell vorhandenem Guthaben kann Ihr persönlicher Zahlbetrag vom Standardbetrag abweichen. In CampInO können Sie auch den Geldeingang kontrollieren.
  • auf dem Reiter 'Mein Status' ob eine Rückmeldesperre vorliegt. Nehmen Sie Kontakt zur Sachbearbeitung auf. 

Wenn Ihre Zahlung zur Rückmeldung fristgerecht eingeht und keine Rückmeldesperre vorliegt, haben Sie sich erfolgreich zurückgemeldet und erhalten Ihre Semesterunterlagen per Post.

Bachelorabsolvent:innen der HSB, die unmittelbar danach eine Zulassung zum Masterstudium an der HSB anstreben, melden sich zunächst in dem Bachelorstudiengang zurück, das Guthaben wird bei erfolgter Master-Zulassung umgebucht.

Wenn Sie bis zum Ende des ablaufenden Semesters alle für den Abschluss benötigten Leistungen erbringen, brauchen sie sich nicht zurückzumelden. Im Zweifel fragen Sie Ihre Sachbearbeitung.

Verwendungszweck

Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Hochschule Bremen. Im Verwendungszweck geben Sie bitte nur Ihre Matrikelnummer, Ihren Namen und Vornamen ohne weitere Zusätze an, damit die Zahlung automatisch zugeordnet werden kann.

Beispiel: 0123456 Muster Maxi

Immatrikulation während des Auslandssemesters

Während Ihres Auslandsaufenthalts müssen an der Hochschule Bremen immatrikuliert bleiben, damit das Auslandsstudium auf Ihr Studium angerechnet werden kann und damit Sie Ihren Studierendenstatus und die studentische Krankenversicherung behalten. Informieren Sie sich unbedingt vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei Ihren Auslandsbeauftragten, dem dezentralen International Office Ihrer Fakultät oder beim Immatrikulations- und Prüfungsamt über die für Sie geltenden Bestimmungen.

Gebührenbefreiung und Rückzahlung

Befreiung vom Semesterticket

Das Semesterticket ist in der Regel für alle Studierenden obligatorisch. Eine Befreiung vom Semesterticket ist nur aus besonderen Gründen und mit entsprechenden Nachweisen möglich. Die Gründe für eine Befreiung sind im Vertrag der studentischen Vertretung mit den Verkehrsbetrieben geregelt. Sie finden sie auch auf dem Antrag auf Befreiung vom Semesterticket.

Bitte richten Sie den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket mit den entsprechenden Nachweisen an das Immatrikulations- und Prüfungsamt. Wenn Sie die Befreiung wegen Beurlaubung beantragen, reichen Sie Ihren Antrag auf Beurlaubung bitte vor Beginn des neuen Semesters beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

Befreiung vom Beitrag zum Studierendenwerk Bremen

Bei einer Beurlaubung aus bestimmten Gründen können Sie vom Beitrag für das Studierendenwerk befreit werden. Details finden Sie auf dem Antrag auf Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag. Reichen Sie diesen bitte zusammen mit dem Antrag auf Beurlaubung vor Beginn des neuen Semesters beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

AStA-Beitrag und Verwaltungskostenbeitrag

Der AStA-Betrag und der Verwaltungskostenbeitrag sind immer zu zahlen und auch nach Exmatrikulation nicht erstattungsfähig. Nur bei zwei oder mehr Beurlaubungen in Folge entfällt der Verwaltungskostenbeitrag.

Reduzierte Zahlung zur Rückmeldung

Sofern Sie die Anträge auf Befreiung rechtzeitig gestellt haben und diese genehmigt werden, überweisen Sie bitte nur den reduzierten Betrag, den Sie auf CampInO sehen.

Sollten Sie wegen später Antragstellung zu viel gezahlt haben, oder wegen einer Exmatrikulation im Semester einen Erstattungsanspruch haben, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erstattung. Die Mitarbeiter:innen des Immatrikulations- und Prüfungsamts beraten Sie gern.

Bitte unbedingt beachten: Nur wer den Semesterbeitrag fristgerecht bezahlt hat, wird immatrikuliert bzw. zurückgemeldet. Die Studiendokumente (Semesterticket, Studienausweis, Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigungen) werden nicht immer sofort nach Zahlungseingang, aber rechtzeitig vor Beginn des neuen Semesters per Post verschickt.

Beurlaubung

Ein Urlaubssemester können Sie im Rahmen der Rückmeldung beantragen. Im ersten Studiensemester ist eine Beurlaubung vom Studium nicht möglich. Ausgenommen ist die Beurlaubung aus dem Grund "Elternzeit". Reichen Sie den Antrag auf Beurlaubung mit den entsprechenden Nachweisen jeweils im Rückmeldezeitraum ein. Auf dem Antragsformular finden Sie auch die Gründe für eine Beurlaubung.

Anzahl der Urlaubssemester

Ohne Angabe von Gründen können in der Regel höchstens zwei Urlaubssemester gewährt werden. Mehr als zwei Urlaubssemester können nur mit nachgewiesenen Gründen genehmigt werden (z. B. wegen Krankheit).

Wegen Schwangerschaft/Mutterschutz und Elternzeit können bis zu sechs Urlaubssemester je Kind gewährt werden.

Auswirkung des Urlaubssemesters

  • Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie keine Studien- und/oder Prüfungsleistungen ablegen.
    Ausnahme: Bei Beurlaubung wegen Schwangerschaft/Elternzeit ist eine Teilnahme an Prüfungen möglich. Wenden Sie sich zur Modulanmeldung an Ihre zuständige Ansprechperson im Immatrikulations- und Prüfungsamt.
  • Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester. Die Beurlaubung kann sich, zum Beispiel auf die Zahlung von Kindergeld, von BAföG, auf aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen beim Visum, bei Beschäftigungsverhältnissen oder sonstigen individuellen Erfordernissen auswirken. Informieren Sie sich bitte vor Beantragung der Beurlaubung bei den entsprechenden Stellen.
  • Ein Urlaubssemester kann zu einer Befreiung von Gebühren berechtigen. Diese müssen Sie gesondert beantragen.

Gesetzliche Grundlage: Bremisches Hochschulgesetz in Verbindung mit der Immatrikulationsordnung der HSB.

Modulanmeldung und Prüfungsangelegenheiten

Hinweise zur Modulanmeldung

  • Melden Sie sich zu allen Modulen und zu allen nötigen Teilprüfungen an.
  • Wenn Sie eine bestehende Anmeldung vorfinden, die Sie nur „stornieren“ können, liegt eine alte aber ungültige Anmeldung aus einem früheren Semester vor. Wenden Sie sich an das Prüfungsamt!
  • Drucken Sie nach erfolgter Anmeldung das PDF „angemeldete Prüfungen“ aus und kontrollieren Sie sorgfältig, ob Sie zu allen Modulen und Teilmodulen angemeldet sind.
  • Prüfungsteilnahme nur mit rechtzeitiger Anmeldung!
  • Bei Problemen wenden Sie sich rechtzeitig an das Prüfungsamt.

Modul- und Prüfungsanmeldung

In den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit jedes Semesters wählen Studierende die Module, an denen Sie teilnehmen wollen und melden ihre Teilnahme verbindlich an. Mit der Modulanmeldung melden Sie sich gleichzeitig auch für die Prüfung in dem betreffenden Modul an.

Für die Modul- und Prüfungsanmeldung nutzt die HSB das Online-Portal QIS-POS.
Studierende der Fakultät 2 - Architektur, Bau und Umwelt sowie der Fakultät 4 - Elektrotechnik und Informatik nutzen dafür CampInO.

Sie können sich für bis zu fünf Module pro Semester anmelden. Eine erneute Anmeldung im Fall des Nichtbestehens der Modulprüfung oder Rücktritts von der Modulprüfung in Form von Klausuren (nach § 15 Absatz 4 AT BPO und AT MPO) für bis zu zwei Module bleibt dabei unberücksichtigt. Die Studiendekan:innen können im Einzelfall auf begründeten Antrag die Anmeldung zu weiteren Modulen zulassen, wenn zu erwarten ist, dass der oder die Studierende die sich daraus ergebenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen kann.

Modulanmeldung für das Sommersemester 2023

  • Modulanmeldung möglich ab Vorlesungsbeginn: 11. April 2023
  • Modul-Anmeldeschluss: 03. Mai 2023 (einschließlich)

Für Studierende der Fakultät 2 - Architektur, Bau und Umwelt gelten für die Anmeldephase in CampInO  folgende Termine (eine Anmeldung über unser Online-Portal QIS-POS ist nicht möglich).

  • Fakultät 2 - Modulanmeldung möglich ab: 19. April 2023
  • Fakultät 2 - Modul-Anmeldeschluss : 11. Mai 2023 (einschließlich).

 

Studiengangübergreifende Module

Manchmal ist es notwendig oder von Ihnen gewünscht, dass Sie ein Modul eines anderen Studiengangs belegen. Dies müssen Sie in der Modulanmeldephase beantragen. Verwenden Sie dafür das Formular und beachten Sie die ausführlichen Hinweise darauf.

Rücktritt von einer Prüfung

Ein Rücktritt bei Prüfungen, die während der Lehrveranstaltungszeit abzulegen sind (zum Beispiel Hausarbeiten, Referate), ist nur bis zur Ausgabe der Aufgabenstellung möglich. Von mündlichen Prüfungen können Sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Ihren Rücktritt müssen Sie schriftlich erklären.

Bei Klausuren gilt der Rücktritt als erfolgt, wenn Sie zum Prüfungstermin nicht erscheinen. Wenn Sie vom ersten Klausurtermin zurücktreten oder eine Prüfng nicht bestehen, bleiben Sie für einen darauffolgenden zweiten Prüfungstermin angemeldet (Wiederholungsprüfung nach § 14 Absatz 4 AT BPO und AT MPO). Sollten Sie auch am Wiederholungstermin der Klausur nicht teilnehmen, gilt der Rücktritt als erfolgt. In diesem Fall müssen Sie sich erneut für das Modul anmelden.

Wenn Sie die Modulprüfung nach dem ersten und zweiten Prüfungstermin nicht erfolgreich abgeschlossen  haben, müssen Sie sich im darauffolgenden Semester erneut für das Modul anmelden, um an der Prüfung teilnehmen zu können.

Vor dem letzten Prüfungsversuch?

Die Anmeldung zu einer Prüfung im letzten möglichen Versuch kann nicht von Ihnen selbst in QIS-POS/CampInO vorgenommen werden. Die Anmeldung wird von Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt eingetragen, nachdem Sie die verpflichtende Studienberatung nachgewiesen haben. Von der Sachbearbeitung erhalten Sie das entsprechende personalisierte Formular per Post.

Ein Blanko-Formular und Hinweise des AStA finden Sie unter "Weitere Informationen".

Anmeldung Bachelor-/Masterthesis

Bitte verwenden Sie die folgenden Formulare, um ihre Abschlussarbeit anzumelden.

Studierende der Abteilung Maschinenbau und der School of Architecture beachten bitte die besonderen Anlagen.

Prüfungsordnungen

Der Allgemeine Teil der Bachelor- und der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen sowie die jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen sind wesentliche rechtliche Grundlagen für Ihr Studium. Sie finden darin Ihre Rechte und Pflichten. Machen Sie sich von Anfang an mit Ihrer Prüfungsordnung vertraut.

Fachspezifische Prüfungsordnungen

Die fachspezifischen Prüfungsordnungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.

Kontakt

Rechtsstelle

AB 301 – 303a
Campus Neustadtswall

Webseite

Allgemeine Teile

Stundenplanung

Stundenplanung bedeutet zum einen die Organisation des Hochschulalltags. Als Studierende haben Sie die Möglichkeit, ihren Studienverlauf selbst festzulegen. Informieren Sie sich über die angebotenen Lehrveranstaltungen und Prüfungstermine Ihres Studienganges.

Überwiegend finden die Lehrveranstaltungen montags bis freitags und zum Teil in Blockseminaren am Wochenende statt.

Module

Die Lehrveranstaltungen werden in der sogenannten Modulform durchgeführt. Ein Modul ist eine Lehreinheit (Fach oder Fächerkombination). Ein Modul kann aus verschiedenen Lehr- und Lernformen wie Vorlesungen, Übungen, Seminare oder multimediales und internetbasiertes Lernen bestehen.

Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen eines Moduls wird in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Das Modul besteht in der Regel aus 5 SWS, (zum Beispiel Modul mit 2 SWS Vorlesungen, 2 SWS Labor und 1 SWS Übungen). Für ein erfolgreich absolviertes Modul vergibt die Hochschule 6 Leistungspunkte (Credit Points) am Ende des Semesters.

Neben Pflichtmodulen, die sich mit Kernbereichen des Studienfaches befassen, können Wahlpflicht- oder Wahlmodule angeboten werden.

Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulen ist die Anmeldung. Die Modulanmeldung ist auch gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung.

Studienverlauf bewusst gestalten

Stundenplanung meint zum anderen, den Studienverlauf bewusst zu gestalten. Wie viele und welche der angebotenen Module Sie absolvieren müssen, um zur Abschlussprüfung am Ende eines Studienganges zugelassen zu werden, regeln die Prüfungs- und die Studienordnung des Studienganges.

Bitte informieren Sie sich über das Modulangebot und über die Prüfungs-/Studienordnung auf den Webseiten Ihrer Fakultät oder fragen Sie in Ihrer zuständigen Fakultätsverwaltung danach.

Unfallversicherung

Studierende unterliegen während des Hochschulbesuchs in Deutschland bei Unfällen dem Schutz der zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Unfallkassen. Der Versicherungsschutz besteht automatisch und ohne dass Beiträge von den Versicherten entrichtet werden müssen. Die Unfallversicherung gilt in der jeweiligen Einrichtung als auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause.

Unfall melden

Im Falle eines Unfalles informieren Sie bitte umgehend: Christiane Krebs. Sie veranlasst die notwendige Meldung bei der Unfallkasse.

Unfallversicherung bei Auslandsaufenthalten

Bei einem durch das Studium bedingten Auslandsaufenthalt, bieten die Unfallkassen möglicherweise auch in derartigen Fällen Schutz. Hierzu gelten allerdings bestimmte Kriterien. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor ihrem Auslandsaufenthalt.

Hilfreich hierbei kann das International Office sein.

Weitere Informationen

Teilzeitstudium

Mit einem Teilzeitstudium wird die für ein Semester vorgesehene Zahl an Credits verringert. Dadurch verlängert sich die Regelstudienzeit. Dies hat unter Umständen Auswirkungen auf die Bezugsdauer von BAföG.

Es werden keine besonderen Veranstaltungen und Veranstaltungszeiten angeboten.

Auch ohne ein genehmigtes Teilzeitstudium können Sie weniger als die üblicherweise vorgesehene Zahl von 30 Credits pro Semester belegen.

Nähere Informationen über das Teilzeitstudium an der Hochschule Bremen finden Sie in der Ordnung zum Teilzeitstudium.

Beantragung

Falls Sie ein Teilzeitstudium beantragen möchten, reichen Sie bitte den schriftlichen Antrag auf Teilzeitstudium bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

Notwendige Angaben:

  • Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Studiengang, Matrikelnummer),
  • Grund Ihres Antrages
  • Zeitraum (mindestens zwei Semester)

Dem Antrag müssen Sie Nachweise über den geltend gemachten wichtigen Grund und dessen studienzeitverlängernde Wirkung beifügen.

Hinweis: Dies gilt nicht für die berufsbegleitenden Studiengänge der Graduate & Professionasl School.

Mutterschutz im Studium

Exmatrikulation

Studierende, die ihr Studium abbrechen oder an eine andere Hochschule wechseln möchten, können sich jederzeit exmatrikulieren lassen.

Hochschulwechsler:innen sollten sich auf jeden Fall erst exmatrikulieren, wenn sie von der neuen Hochschule eine Studienplatzzusage erhalten haben. Den Antrag auf Exmatrikulation reichen Sie bitte beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

Die Exmatrikulation erfolgt ohne Antrag, wenn Sie die Abschlussprüfung ihres Studiengangs bestanden oder eine für das Bestehen der Prüfung nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben.

Sie werden ebenfalls ohne Antrag exmatrikuliert, wenn sie sich nicht zurückgemeldet haben oder Ihnen die Rückmeldung versagt worden ist.

 

Kontakt

Sie können die Sachbearbeitung im Immatrikulations- und Prüfungsamt persönlich zu den Öffnungszeiten erreichen, oder Ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch stellen.

Die Kontaktdaten Ihrer Sachbearbeitung inklusive einer Mobilnummer zur Erreichbarkeit im Homeoffice finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs oder im Personenverzeichnis.

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie die E-Mail-Adresse d3@hs-bremen.de.

Immatrikulations- und Prüfungsamt – Campus Neustadtswall

Gebäude AB, 1. Etage
Campus Neustadtswall

E-Mail

Webseite

Immatrikulations- und Prüfungsamt – Campus Werderstraße

Gebäude A, Räume 115, 116, 119, 120
Campus Werderstraße

E-Mail

Webseite

Immatrikulations- und Prüfungsamt – IGC und Graduate & Professional School

Gebäude L, Raum 105
Campus Neustadtswall

E-Mail

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