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Eine Gruppe Studierender mit Unterlagen in der Hand unterhält sich.
© Hochschule Bremen - Sabrina Peters

Im Studium

Formales und Prüfungen

Persönliche Daten und Semesterunterlagen

Ihre Daten in CampInO

Ihre persönlichen Daten sind im Portal CampInO gespeichert. Dort können Sie selbst Ihre Kontaktdaten ändern. Bitte aktualisieren Sie Ihre Angaben frühzeitig, da die HSB unter anderem Ihre Semesterunterlagen an die in CampInO hinterlegte Adresse verschickt.

Wenn Sie Ihren Namen oder andere gesperrte Stammdaten ändern möchten, reichen Sie bitte das Formular zur Änderungsmeldung beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

Semesterunterlagen

Sie erhalten Ihre Semesterunterlagen (Studienausweis, Semesterticket, Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigungen) per Post, nachdem Sie sich für das Semester zurückgemeldet haben.

Weitere Immatrikulationsbescheinigungen auf Deutsch und Englisch können Sie selbst in CampInO erstellen.

Wenn Sie Ersatzdokumente benötigen, weil Sie die Dokumente nicht erhalten oder verloren haben, reichen Sie bitte das entsprechende Formular beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

Hinweis: Berufsbegleitend Studierende erhalten kein Semesterticket.

Formulare

  • Änderungsmeldung (PDF, 158 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Erklärung Studiendokumente nicht erhalten (PDF, 253 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Antrag auf Zweitschrift Semesterticket / Studienausweis (PDF, 317 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Rückmeldung und Semesterbeitrag

Wenn Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich rechtzeitig zurückmelden. Die Rückmeldung wird durch die Überweisung des Semesterbeitrags in der jeweils gültigen Höhe ausgelöst.

Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich, Sie bekommen keinen besonderen Bescheid.

Rückmeldefristen:

  • Für das Sommersemester: im Februar
  • Für das Wintersemester: im August

Höhe des Semesterbeitrags

Für die Rückmeldung zum Wintersemester 2023/24 beträgt der reguläre Semesterbeitrag 339,07 Euro.

Überprüfen Sie vorab in Ihrem CampInO-Account im Bereich 'Studienservice':

  • auf dem Reiter 'Zahlungen' den zu überweisenden Betrag. Durch Verrechnung von eventuell vorhandenem Guthaben kann Ihr persönlicher Zahlbetrag vom Standardbetrag abweichen. In CampInO können Sie auch den Geldeingang kontrollieren.
  • auf dem Reiter 'Mein Status' ob eine Rückmeldesperre vorliegt. Nehmen Sie Kontakt zur Sachbearbeitung auf. 

Wenn Ihre Zahlung zur Rückmeldung fristgerecht eingeht und keine Rückmeldesperre vorliegt, haben Sie sich erfolgreich zurückgemeldet und erhalten Ihre Semesterunterlagen per Post.

Bachelorabsolvent:innen der HSB, die unmittelbar danach eine Zulassung zum Masterstudium an der HSB anstreben, melden sich zunächst in dem Bachelorstudiengang zurück, das Guthaben wird bei erfolgter Master-Zulassung umgebucht.

Wenn Sie bis zum Ende des ablaufenden Semesters alle für den Abschluss benötigten Leistungen erbringen, brauchen sie sich nicht zurückzumelden. Im Zweifel fragen Sie Ihre Sachbearbeitung.

Verwendungszweck

Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Hochschule Bremen. Im Verwendungszweck geben Sie bitte nur Ihre Matrikelnummer, Ihren Namen und Vornamen ohne weitere Zusätze an, damit die Zahlung automatisch zugeordnet werden kann.

Beispiel: 0123456 Muster Maxi

    • Semesterticket: 190,22 Euro
    • Studierendenwerk: 85,00 Euro
    • Verwaltungskostenbeitrag: 50,00 Euro
    • AStA/Studierendenschaft: 12,00 Euro
    • Kulturticket: 1,85 Euro

    Semesterbeitrag insgesamt: 339,07 Euro

     

    Studierende

    • in den berufsbegleitenden IGC- Studiengängen 'Kulturmanagement MA', 'Business Administration MBA (berufsbegleitend)'  und 'Business Management MA (berufsbegleitend)'
    • mit einer Befreiung vom Semesterticket

    zahlen den Beitrag ohne Semesterticket: 148,85 Euro

     

  • Für Überweisungen aus Deutschland:

    • Empfängerin: Hochschule Bremen
    • Bank: Deutsche Bundesbank
    • IBAN: DE42 2500 0000 0025 1015 54
    • Verwendungszweck: Matrikelnummer Nachname Vorname

    Für Überweisungen aus dem Ausland:

    • Owner of account: Hochschule Bremen
    • Bank: Deutsche Bundesbank
    • IBAN: DE42 2500 0000 0025 1015 54
    • BIC: MARKDEF1250
    • Bank address: Georgsplatz 5, 30159 Hannover
    • Verwendungszweck: Matrikelnummer Nachname Vorname

Immatrikulation während des Auslandssemesters

Während Ihres Auslandsaufenthalts müssen an der Hochschule Bremen immatrikuliert bleiben, damit das Auslandsstudium auf Ihr Studium angerechnet werden kann und damit Sie Ihren Studierendenstatus und die studentische Krankenversicherung behalten. Informieren Sie sich unbedingt vor Ihrem Auslandsaufenthalt bei Ihren Auslandsbeauftragten, dem dezentralen International Office Ihrer Fakultät oder beim Immatrikulations- und Prüfungsamt über die für Sie geltenden Bestimmungen.

Gebührenbefreiung und Rückzahlung

Befreiung vom Semesterticket

Das Semesterticket ist in der Regel für alle Studierenden obligatorisch. Eine Befreiung vom Semesterticket ist nur aus besonderen Gründen und mit entsprechenden Nachweisen möglich. Die Gründe für eine Befreiung sind im Vertrag der studentischen Vertretung mit den Verkehrsbetrieben geregelt. Sie finden sie auch auf dem Antrag auf Befreiung vom Semesterticket.

Bitte richten Sie den Antrag auf Befreiung vom Semesterticket mit den entsprechenden Nachweisen an das Immatrikulations- und Prüfungsamt. Wenn Sie die Befreiung wegen Beurlaubung beantragen, reichen Sie Ihren Antrag auf Beurlaubung bitte vor Beginn des neuen Semesters beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

Befreiung vom Beitrag zum Studierendenwerk Bremen

Bei einer Beurlaubung aus bestimmten Gründen können Sie vom Beitrag für das Studierendenwerk befreit werden. Details finden Sie auf dem Antrag auf Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag. Reichen Sie diesen bitte zusammen mit dem Antrag auf Beurlaubung vor Beginn des neuen Semesters beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

AStA-Beitrag und Verwaltungskostenbeitrag

Der AStA-Betrag und der Verwaltungskostenbeitrag sind immer zu zahlen und auch nach Exmatrikulation nicht erstattungsfähig. Nur bei zwei oder mehr Beurlaubungen in Folge entfällt der Verwaltungskostenbeitrag.

Reduzierte Zahlung zur Rückmeldung

Sofern Sie die Anträge auf Befreiung rechtzeitig gestellt haben und diese genehmigt werden, überweisen Sie bitte nur den reduzierten Betrag, den Sie auf CampInO sehen.

Sollten Sie wegen später Antragstellung zu viel gezahlt haben, oder wegen einer Exmatrikulation im Semester einen Erstattungsanspruch haben, verwenden Sie bitte den Antrag auf Erstattung. Die Mitarbeiter:innen des Immatrikulations- und Prüfungsamts beraten Sie gern.

Bitte unbedingt beachten: Nur wer den Semesterbeitrag fristgerecht bezahlt hat, wird immatrikuliert bzw. zurückgemeldet. Die Studiendokumente (Semesterticket, Studienausweis, Immatrikulations- und BAföG-Bescheinigungen) werden nicht immer sofort nach Zahlungseingang, aber rechtzeitig vor Beginn des neuen Semesters per Post verschickt.

Formulare

  • Antrag Befreiung Semesterticket (PDF, 255 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Antrag Befreiung Studierendenwerksbeitrag (PDF, 481 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Antrag Erstattung Semesterbeitrag (PDF, 278 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Beurlaubung

Wenn Sie Ihrem Studium nicht nachkommen können, können Sie auf Antrag beurlaubt werden.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen und Bestimmungen zu Beurlaubungen.

Antragstellung

Die Beurlaubung können Sie in CampInO unter Service -> Anträge -> Beurlaubung beantragen.
Für die Beantragung müssen Sie in CampInO angemeldet sein.

Eine Beurlaubung ist in der Regel erst nach Ablauf des ersten Studiensemesters möglich. Eine Ausnahme stellt die Beurlaubung wegen Mutterschutz (Schwangerschaft), Elternzeit oder familiäre Pflege dar. Die Beurlaubung kann erst nach erfolgter Rückmeldung genehmigt werden. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen im Abschnitt "Zahlung des Semesterbeitrags".

Die Anzahl der Urlaubssemester ist begrenzt. Eine Beurlaubung aus sonstigen Gründen ist für maximal zwei Semester möglich. Beurlaubungen hierüber hinaus können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gewährt werden.

Bitte ergänzen Sie Ihren Antrag um die entsprechenden Nachweise für das beantragte Urlaubssemester (z. B. Ärztliches Attest, Geburtsurkunde des Kindes, Mutterpass, Bescheinigung der Praktikumsstelle, Nachweis des Dienstes, etc.).

  • Die Beurlaubung kann in folgenden Zeiträumen beantragt werden:

    • Für das Wintersemester: 01.07. bis 30.09.
    • Für das Sommersemester: 01.01. bis 31.03.

     

    Eine Beurlaubung im laufenden Semester ist nicht vorgesehen.

    In besonders begründeten Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Beurlaubung möglich. Bitte nehmen Sie hierfür über d3@hs-bremen.de Kontakt mit dem Immatrikulations- und Prüfungsamt (D3) auf.

  • Für das Urlaubssemester müssen Sie ordentlich rückgemeldet sein.
    -> Rückmeldung und Semesterbeitrag

    Der von Ihnen zu entrichtende Semesterbeitrag kann sich für Urlaubssemester durch eine Befreiung verringern. Bitte ergänzen Sie Ihren Online-Antrag ggf. um die Anträge zur Befreiung von den Beiträgen für das Semesterticket und zum Studierendenwerk Bremen.
    Eine nachträgliche Erstattung zu viel gezahlter Beiträge ist ebenfalls möglich.
    -> Gebührenbefreiung und Rückzahlung

    Der Verwaltungskostenbeitrag entfällt bei mindestens zwei Urlaubssemestern in Folge.

  • Sie können sich auf Antrag wegen der folgenden Gründe beurlauben lassen:

    • Krankheit
    • Mutterschutz (Schwangerschaft) / Elternzeit / Familiäre Pflege
    • Auslandsaufenthalt
    • Praktikum
    • Werkarbeit
    • Vorbereitung auf eine Prüfung
    • Freiwilligendienst
    • Sonstige Gründe
    • Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.
    • In der Regel dürfen Sie während eines Urlaubssemesters keine Studien- und/oder Prüfungsleistungen ablegen.
      Studierende, die Aufgrund ihrer Schwangerschaft oder Elternzeit beurlaubt wurden, können an Prüfungen teilnehmen. Bitte wenden Sie sich zur Modulanmeldung an die für Sie zuständige Ansprechperson im Immatrikulations- und Prüfungsamt (D3).
    • Durch die Beurlaubung können Sie Anspruch auf die Befreiung von Semesterbeiträgen haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Reiter "Zahlung des Semesterbeitrags".
    • Die Beurlaubung kann sich zum Beispiel auf die Zahlung von Kindergeld, der Zahlung von Leistungen nach dem BAföG oder auf Ihre Aufenthaltsgenehmigung auswirken.
      Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung bei den entsprechenden Stellen.
    • § 40 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)
    • § 9 Immatrikulationsordnung der Hochschule Bremen
    • § 12 Allgemeiner Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen (AT-BPO)
    • § 12 Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen (AT-MPO)
  • Antrag stellen Der Antrag ist direkt in CampInO zu stellen:
    Service -> Anträge -> Beurlaubung

Exmatrikulation

Sie können sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren, z. B. wenn Sie Ihr Studium abbrechen oder die Hochschule wechseln möchten.
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen und Bestimmungen zu Exmatrikulationen.

Antragstellung

Die Exmatrikulation beantragen Sie in CampInO unter Service -> Anträge -> Exmatrikulation .
Für die Beantragung müssen Sie in CampInO angemeldet sein.

Bitte stellen Sie vor Antragstellung sicher, dass Sie sämtliche Verpflichtungen gegenüber der Hochschule Bremen erfüllt haben (Rückgabe entliehener Bücher, Parkausweis, Schlüssel, etc.).

Bitte beachten Sie, dass keine automatische Abmeldung von Modulprüfungen erfolgt. Sofern Sie von Modulprüfungen abgemeldet werden möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an d3@hs-bremen.de.

  • Für die Antragstellung gelten keine gesonderten Fristen.
    Sie können jederzeit auf Antrag exmatrikuliert werden.

  • Sie können sich wegen der folgenden Gründe auf Antrag exmatrikulieren lassen:

    • Hochschulwechsel
    • Unterbrechung des Studiums
    • Entgültiger Abbruch des Studiums
    • Freiwilligendienst
    • Sonstige Gründe

    Hochschulwechsler:innen sollten den Antrag auf Exmatrikulation erst dann stellen, wenn sie eine Studienplatzzusage von der neuen Hochschule erhalten haben.

     

    Sie werden ohne Antrag exmatrikuliert, sofern Sie ...

    • die Abschlussprüfung ihres Studiengangs bestanden haben,
    • eine für das Bestehen der Prüfung nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben,
    • sich nicht fristgerecht zurückgemeldet haben oder Ihnen die Rückmeldung versagt worden ist,
    • ...
  • Durch die Exmatrikulation verlieren Sie Ihren Studierendenstatus.

    Das kann sich z. B. auf Ihren Krankenversicherungsschutz, die Zahlung von finanziellen Förderungen (Leistungen nach dem BAföG, Stipendien, etc.), Ihr studentisches Beschäftigungsverhältnis und Ihre Aufenthaltserlaubnis auswirken.
    Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung bei den entsprechenden Stellen.

    In der Regel wird Ihr Zugang einen Monat nach Exmatrikulation gesperrt. Hierdurch verlieren Sie den Zugang zu den Diensten der Hochschule.

     

    Meldung an die gesetzlichen Krankenkassen
    Die gesetzlichen Krankenkassen werden im Rahmen des Studenten-Meldeverfahrens (SMV) automatisch über Exmatrikulationen informiert.

    • § 42 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)
    • § 62 Absatz 4 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)
    • § 11 Immatrikulationsordnung der Hochschule Bremen
    • § 16 Allgemeiner Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen (AT-BPO)
    • § 16 Allgemeiner Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen (AT-MPO)
  • Antrag stellen Der Antrag ist direkt in CampInO zu stellen:
    Service -> Anträge -> Exmatrikulation

Modulanmeldung und Prüfungsangelegenheiten

  • Modul- und Prüfungsanmeldung
  • Vor dem letzten Prüfungsversuch?
  • Anmeldung Bachelor-/Masterarbeit
  • Prüfungsordnungen

Hinweise zur Modulanmeldung

  • Melden Sie sich zu allen Modulen und zu allen nötigen Teilprüfungen an.
  • Wenn Sie eine bestehende Anmeldung vorfinden, die Sie nur „stornieren“ können, liegt eine alte aber ungültige Anmeldung aus einem früheren Semester vor. Wenden Sie sich an das Prüfungsamt!
  • Drucken Sie nach erfolgter Anmeldung das PDF „angemeldete Prüfungen“ aus und kontrollieren Sie sorgfältig, ob Sie zu allen Modulen und Teilmodulen angemeldet sind.
  • Prüfungsteilnahme nur mit rechtzeitiger Anmeldung!
  • Bei Problemen wenden Sie sich rechtzeitig an das Prüfungsamt.

Modul- und Prüfungsanmeldung

In den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit jedes Semesters wählen Studierende die Module, an denen Sie teilnehmen wollen und melden ihre Teilnahme verbindlich an. Mit der Modulanmeldung melden Sie sich gleichzeitig auch für die Prüfung in dem betreffenden Modul an.

Für die Modul- und Prüfungsanmeldung nutzt die HSB das Online-Portal QIS-POS.
Studierende der Fakultät 2 - Architektur, Bau und Umwelt sowie der Fakultät 4 - Elektrotechnik und Informatik nutzen dafür CampInO.

Sie können sich für bis zu fünf Module pro Semester anmelden. Eine erneute Anmeldung im Fall des Nichtbestehens der Modulprüfung oder Rücktritts von der Modulprüfung in Form von Klausuren (nach § 15 Absatz 4 AT BPO und AT MPO) für bis zu zwei Module bleibt dabei unberücksichtigt. Die Studiendekan:innen können im Einzelfall auf begründeten Antrag die Anmeldung zu weiteren Modulen zulassen, wenn zu erwarten ist, dass der oder die Studierende die sich daraus ergebenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen kann.

Modulanmeldung für das Wintersemester 2023

Studierende der Fakultäten 1, 3, 5 nehmen die Modul- und Prüfungsanmeldung über unser Online-Portal QIS-POS vor!
Studierende der Fakultät 2 + 4 nutzen dafür CampInO!

  • Modulanmeldung möglich ab Vorlesungsbeginn: 16. Oktober 2023
  • Modul-Anmeldeschluss: 07. November 2023 (einschließlich)

Studiengangübergreifende Module

Manchmal ist es notwendig oder von Ihnen gewünscht, dass Sie ein Modul eines anderen Studiengangs belegen. Dies müssen Sie in der Modulanmeldephase beantragen. Verwenden Sie dafür das Formular und beachten Sie die ausführlichen Hinweise darauf.

Rücktritt von einer Prüfung

Ein Rücktritt bei Prüfungen, die während der Lehrveranstaltungszeit abzulegen sind (zum Beispiel Hausarbeiten, Referate), ist nur bis zur Ausgabe der Aufgabenstellung möglich. Von mündlichen Prüfungen können Sie bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Ihren Rücktritt müssen Sie schriftlich erklären.

Bei Klausuren gilt der Rücktritt als erfolgt, wenn Sie zum Prüfungstermin nicht erscheinen. Wenn Sie vom ersten Klausurtermin zurücktreten oder eine Prüfng nicht bestehen, bleiben Sie für einen darauffolgenden zweiten Prüfungstermin angemeldet (Wiederholungsprüfung nach § 14 Absatz 4 AT BPO und AT MPO). Sollten Sie auch am Wiederholungstermin der Klausur nicht teilnehmen, gilt der Rücktritt als erfolgt. In diesem Fall müssen Sie sich erneut für das Modul anmelden.

Wenn Sie die Modulprüfung nach dem ersten und zweiten Prüfungstermin nicht erfolgreich abgeschlossen  haben, müssen Sie sich im darauffolgenden Semester erneut für das Modul anmelden, um an der Prüfung teilnehmen zu können.

Dokumente

  • Modulanmeldung mit QIS-POS - Kurzanleitung (PDF, 765 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Modulanmeldung mit CampInO - Kurzanleitung (für Studierende der Fakultät 2 & 4) (PDF, 851 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Anmeldung studiengangs- / fakultätsübergreifendes Modul (PDF, 425 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Information für BAföG-Empfänger:innen

  • Krankschreibungen für Klausurtermine

Vor dem letzten Prüfungsversuch?

Die Anmeldung zu einer Prüfung im letzten möglichen Versuch kann nicht von Ihnen selbst in QIS-POS/CampInO vorgenommen werden. Die Anmeldung wird von Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt eingetragen, nachdem Sie die verpflichtende Studienberatung nachgewiesen haben. Von der Sachbearbeitung erhalten Sie das entsprechende personalisierte Formular per Post.

Ein Blanko-Formular und Hinweise des AStA finden Sie unter "Weitere Informationen".

  • Die Hochschule gewährt gemäß Anlage 4 Nummer 3 zum Allgemeinen Teil der Bachelor- bzw. der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen aus Anlass der besonderen Lern- und Studienbedingungen in der „Corona-Krise“ einen weiteren Prüfungsversuch. Mit dem zusätzlichen Versuch wurde die Zahl der Wiederholungsmöglichkeiten nicht bestandener Prüfungen von zwei auf drei erhöht. Diese dritten Wiederholungen oder „vierte Versuche“ können bis zum Ende des Wintersemesters 2023/24 in Anspruch genommen werden. Danach gilt wieder die ursprüngliche Regelung, nach der Prüfungen zweimal wiederholt werden können.

    Zu Prüfungen, die regelmäßig im Sommersemester stattfinden:

    Die HSB bietet regelmäßig Prüfungstermine und zugehörige direkte Wiederholungstermine in einem jährlichen Zyklus an. Daraus folgt, dass Viertversuche in den dem Sommersemester zugeordneten Prüfungen schon am Ende des Sommersemesters 2023 letztmalig ermöglicht werden. Wenn Sie in einem Modul, das regelmäßig nur im Sommersemester angeboten wird, einen vierten Prüfungsversuch antreten müssen, dann besteht hierzu im Sommersemester 2023 die letzte Gelegenheit. Um die Prüfung antreten zu können, müssen Sie rechtzeitig vor Ende der Anmeldephase die notwendige Studienberatung in Anspruch nehmen und sich im Prüfungsamt zu dem entsprechenden Modul anmelden.

    Zu Wiederholungsterminen am Semesterende:

    Die Auslaufregelung soll so angewandt werden, dass die dem konkreten Semester zugeordneten Prüfungen noch als Viertversuche angetreten werden könnten. Ein Wiederholungstermin, der beispielsweise dem Sommersemester 2023 zugeordnet ist, könnte also je nach Terminierung durch den Studiengang auch zu Beginn des folgenden Semesters noch stattfinden.

    Zum allgemeinen Hintergrund:

    Die beschriebene Viertversuchsregelung sollte den Zweck erfüllen, einen Ausgleich zu schaffen für besondere Schwierigkeiten, die mit ungewohnten Lern- und Prüfungsmöglichkeiten einher gingen. Nachdem sich andeutete, dass die Corona-Sonderregeln auslaufen und die Hochschulen zum prinzipiellen Anwesenheitsstudium zurückkehren würden, war es Mehrheitswille des Akademischen Senats der HSB, die damit verbundene Viertversuchsregelung in angemessener Zeit auslaufen zu lassen.

    Daraus folgt für die betroffenen Studierenden, dass sie anstehende Drittversuche vorsorglich wie letzte Versuche behandeln, also am besten wohl vorrangig antreten und bestmöglich vorbereiten sollten. Für anstehende Viertversuche gilt dies in noch verstärktem Maße. Die Angebote der Studienberatungsstellen sollten wahrgenommen werden. Beispielsweise bietet die Psychologisch-Therapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks an der Uni Bremen auf Nachfrage Hilfen zur Prüfungsvorbereitung an.

     

Weitere Informationen

  • Informationen des AStA
  • Studienberatung vierter Prüfungsversuch (PDF, 618 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Anmeldung Bachelor-/Masterthesis

Bitte verwenden Sie die folgenden Formulare, um ihre Abschlussarbeit anzumelden.

Studierende der Abteilung Maschinenbau und der School of Architecture beachten bitte die besonderen Anlagen.

  • Antrag Bachelorthesis (PDF, 591 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Antrag Masterthesis (PDF, 580 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Request master’s thesis (PDF, 583 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Eigenständigkeitserklärung (DOCX, 165 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Declaration of independent preparation of work (DOCX, 78 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Anlage Masterthesis School of Architecture (PDF, 456 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Anlage Bachelor-/Masterthesis Abteilung Maschinenbau (PDF, 238 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Prüfungsordnungen

Der Allgemeine Teil der Bachelor- und der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen sowie die jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen sind wesentliche rechtliche Grundlagen für Ihr Studium. Sie finden darin Ihre Rechte und Pflichten. Machen Sie sich von Anfang an mit Ihrer Prüfungsordnung vertraut.

Fachspezifische Prüfungsordnungen

Die fachspezifischen Prüfungsordnungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.

Kontakt

Rechtsstelle

AB 301 – 303a
Campus Neustadtswall

Webseite

Allgemeine Teile

    • AT-BPO Lesefassung Stand 5/2022
    • AT-BPO Neufassung ab 10/2023
    • AT-MPO Lesefassung 5/2022
    • AT-MPO Neufassung ab 10/2023
  • Digitalprüfungsordnung 2021 (PDF, 400 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Digitalprüfungsordnung – Datenschutz (PDF, 421 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Eigenständigkeitserklärung (bei digitalen Prüfungen) (PDF, 416 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • declaration of authorship (Eigenständigkeitserklärung, engl.) (PDF, 203 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Leitfaden für die Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen zur Umsetzung von § 18 BPO-AT und § 18 MPO-AT (PDF, 106 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Leitfaden für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf Studien- und Prüfungsleistungen zur Umsetzung von § 18a BPO-AT und § 18a MPO-AT (PDF, 110 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stundenplanung

Stundenplanung bedeutet zum einen die Organisation des Hochschulalltags. Als Studierende haben Sie die Möglichkeit, ihren Studienverlauf selbst festzulegen. Informieren Sie sich über die angebotenen Lehrveranstaltungen und Prüfungstermine Ihres Studienganges.

Überwiegend finden die Lehrveranstaltungen montags bis freitags und zum Teil in Blockseminaren am Wochenende statt.

Module

Die Lehrveranstaltungen werden in der sogenannten Modulform durchgeführt. Ein Modul ist eine Lehreinheit (Fach oder Fächerkombination). Ein Modul kann aus verschiedenen Lehr- und Lernformen wie Vorlesungen, Übungen, Seminare oder multimediales und internetbasiertes Lernen bestehen.

Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen eines Moduls wird in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. Das Modul besteht in der Regel aus 5 SWS, (zum Beispiel Modul mit 2 SWS Vorlesungen, 2 SWS Labor und 1 SWS Übungen). Für ein erfolgreich absolviertes Modul vergibt die Hochschule 6 Leistungspunkte (Credit Points) am Ende des Semesters.

Neben Pflichtmodulen, die sich mit Kernbereichen des Studienfaches befassen, können Wahlpflicht- oder Wahlmodule angeboten werden.

Wichtig: Voraussetzung für die Teilnahme an den Modulen ist die Anmeldung. Die Modulanmeldung ist auch gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung.

Studienverlauf bewusst gestalten

Stundenplanung meint zum anderen, den Studienverlauf bewusst zu gestalten. Wie viele und welche der angebotenen Module Sie absolvieren müssen, um zur Abschlussprüfung am Ende eines Studienganges zugelassen zu werden, regeln die Prüfungs- und die Studienordnung des Studienganges.

Bitte informieren Sie sich über das Modulangebot und über die Prüfungs-/Studienordnung auf den Webseiten Ihrer Fakultät oder fragen Sie in Ihrer zuständigen Fakultätsverwaltung danach.

  • Semestertermine

Unfallversicherung

Studierende unterliegen während des Hochschulbesuchs in Deutschland bei Unfällen dem Schutz der zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Unfallkassen. Der Versicherungsschutz besteht automatisch und ohne dass Beiträge von den Versicherten entrichtet werden müssen. Die Unfallversicherung gilt in der jeweiligen Einrichtung als auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause.

Unfall melden

Im Falle eines Unfalles informieren Sie bitte umgehend: Christiane Krebs. Sie veranlasst die notwendige Meldung bei der Unfallkasse.

Unfallversicherung bei Auslandsaufenthalten

Bei einem durch das Studium bedingten Auslandsaufenthalt, bieten die Unfallkassen möglicherweise auch in derartigen Fällen Schutz. Hierzu gelten allerdings bestimmte Kriterien. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor ihrem Auslandsaufenthalt.

Hilfreich hierbei kann das International Office sein.

Weitere Informationen

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
  • Unfallversicherungsschutz und medizinische Versorgung von Studierenden im Ausland

Kontakt

Auf dem Bild ist Christiane Krebs zu sehen. Sie trägt längeres braunes Haar, eine schwarze Brille und ein dunkles Oberteil.

Christiane Krebs
+49 421 5905 2214
+49 176 15140 189
E-Mail

Dokumente

  • Informationen zum Thema Unfall (PDF, 296 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Formular Unfallanzeige für Studierende (PDF, 317 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Teilzeitstudium

Mit einem Teilzeitstudium wird die für ein Semester vorgesehene Zahl an Credits verringert. Dadurch verlängert sich die Regelstudienzeit. Dies hat unter Umständen Auswirkungen auf die Bezugsdauer von BAföG.

Es werden keine besonderen Veranstaltungen und Veranstaltungszeiten angeboten.

Auch ohne ein genehmigtes Teilzeitstudium können Sie weniger als die üblicherweise vorgesehene Zahl von 30 Credits pro Semester belegen.

Nähere Informationen über das Teilzeitstudium an der Hochschule Bremen finden Sie in der Ordnung zum Teilzeitstudium.

Beantragung

Falls Sie ein Teilzeitstudium beantragen möchten, reichen Sie bitte den schriftlichen Antrag auf Teilzeitstudium bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung im Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.

Notwendige Angaben:

  • Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Studiengang, Matrikelnummer),
  • Grund Ihres Antrages
  • Zeitraum (mindestens zwei Semester)

Dem Antrag müssen Sie Nachweise über den geltend gemachten wichtigen Grund und dessen studienzeitverlängernde Wirkung beifügen.

Hinweis: Dies gilt nicht für die berufsbegleitenden Studiengänge der Graduate & Professionasl School.

Dokumente

  • Ordnung Teilzeitstudium (PDF, 34 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Antrag Teilzeitstudium (PDF, 189 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Modulanmeldung Teilzeitstudium (PDF, 189 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Mutterschutz im Studium

  • Studieren mit Kind Hier finden Sie Hinweise zum Mutterschutz im Studium und weitere Informationen rund um das Thema Studieren mit Kind sowie Beratungsangebote.

Kontakt

Sie können die Sachbearbeitung im Immatrikulations- und Prüfungsamt persönlich zu den Öffnungszeiten erreichen, oder Ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch stellen.

Die Kontaktdaten Ihrer Sachbearbeitung inklusive einer Mobilnummer zur Erreichbarkeit im Homeoffice finden Sie auf der Webseite Ihres Studiengangs oder im Personenverzeichnis.

Für allgemeine Anfragen nutzen Sie die E-Mail-Adresse d3@hs-bremen.de.

Immatrikulations- und Prüfungsamt – Campus Neustadtswall

Gebäude AB, 1. Etage
Campus Neustadtswall

E-Mail

Webseite

Immatrikulations- und Prüfungsamt – Campus Werderstraße

Gebäude A, Räume 115, 116, 119, 120
Campus Werderstraße

E-Mail

Webseite

Immatrikulations- und Prüfungsamt – IGC und Graduate & Professional School

Gebäude L, Raum 105
Campus Neustadtswall

E-Mail

Webseite

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