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Beschwerdestelle

Die Rechtsstelle ist auch die Beschwerdestelle der Hochschule Bremen nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Beschwerdestelle ist für Hochschulmitglieder aller Statusgruppen zuständig.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verfolgt das Ziel, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1). Mit diesem Gesetz wurden Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umgesetzt.

In diesem Merkblatt finden Sie Informationen darüber, welche Benachteiligungen unzulässig sind und was Sie in Ihrem Arbeitsumfeld zu beachten haben. Nach § 13 dieses Gesetzes haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Stelle der Hochschule zu beschweren, wenn Sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis von der Hochschule, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines oben genannten Grundes benachteiligt fühlen.

Für Beschwerden nach dem AGG ist die Leitung der Rechtsstelle erste Ansprechperson.

In der Umsetzung des AGG soll die Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz den Umgang mit Beschwerden zu sexueller Belästigung konkretisieren, für das Thema sensibilisieren und Betroffene ermutigen, sich Unterstützung zu sichern und ihr Beschwerderecht in Anspruch zu nehmen.