Selbstverständlich kann die Hochschule ihren Pflichten nach Nummer 2 und Nummer 3 nur nachkommen, wenn Sie ihr die Schwangerschaft – wie im Gesetz vorgesehen – auch mitgeteilt haben.
Für die Meldung einer bestehenden Schwangerschaft benutzen Sie bitte das entsprechende Formblatt, welches Sie persönlich bei der Leiterin des Immatrikulations- und Prüfungsamtes, Frau Christiane Krebs, abgeben oder ihr per E-Mail senden (christiane.krebs@hs-bremen.de).
Neben dem Formblatt ist eine Kopie des Mutterpasses mit errechnetem Geburtstermin einzureichen.
Weitere Schritte:
- Frau Krebs bestätigt den Eingang Ihrer Meldung und bittet Sie, mit Frau Christina Rehm (Fachkraft für Arbeitssicherheit der Hochschule Bremen) einen Gesprächstermin zur individuellen Gefährdungsbeurteilung zu vereinbaren.
- Gemeinsam besprechen Sie auf Basis Ihrer persönlichen Studiensituation denkbare Gefährdungen am Studien- oder Praktikumsplatz (z.B. schweres Heben, Hitze, Kälte, Lärm, Gefahrstoffe) und mögliche Schutzmaßnahmen.
- Damit Ihre Studiengangleitung, falls erforderlich, Schutzmaßnahmen ergreifen kann, wird der/die Studiengangleiter:in bzw. Laborleiter:in von der Hochschule über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung informiert.
- Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sowie die ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen werden dokumentiert und gemäß § 14 des Mutterschutzgesetzes dem Gewerbeaufsichtsamt übermittelt.
- Das Familienbüro der Hochschule Bremen berät und unterstützt Sie in Fragen zur Vereinbarkeit von Schwangerschaft, Familie und Studium durch eine individuelle und vertrauensvolle Beratung.