Hochschulzugangsberechtigung

Um an der Hochschule Bremen studieren zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie aufgrund Ihrer schulischen Vorbildung oder beruflichen Qualifikation dazu befähigt und formal berechtigt sind, also über die erforderliche Hochschulreife verfügen. Das nennt man Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Sie können Ihre Hochschulzugangsberechtigung auf verschiedene Weise nachweisen.

Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und die Fachhochschulreife (Fachabitur) sind die gängigsten Berechtigungen, um an der HSB zu studieren. Sie werden nach dem Abschluss einer weiterführenden deutschen Schule erreicht. Beide HZB und auch die seltenere fachgebundene Hochschulreife berechtigen Sie zum Studium an der HSB für alle Fächer.

Gleichwertigkeitsbescheinigung

Mit einigen Schulabschlusszeugnissen wird nur der schulische Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen. Erst der Nachweis von Praxiszeiten führt zu einer gültigen Fachhochschulreife

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, reichen Sie bei der Immatrikulation bei der HSB bitte einen entsprechenden Nachweis zusammen mit dem Schulzeugnis ein. Wenn Sie ein mindestens einjähriges ununterbrochenes Praktikum als praktischen Teil der Fachhochschulreife ableisten, stellt die zuständige Bezirksregierung oder Ihre Schule fest, ob das Praktikum ausreicht, und stellt dann eine sogenannte Gleichwertigkeitsbescheinigung aus.

In Bremen prüft das Praktikantenamt Bremen am Schulzentrum Utbremen die Gleichwertigkeit.

Studieren ohne Abitur

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch ohne Abitur oder Fachabitur mit einer beruflichen Vorbildung an der Hochschule Bremen studieren.

Meisterprüfung oder vergleichbarer Abschluss

Eine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium hat auch, wer

  • eine Meisterprüfung bestanden hat,
  • eine nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel der Meisterfortbildung vergleichbare Ausbildung absolviert und eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung bestanden hat,
  • einen Bildungsgang einer zweijährigen Fachschule (nicht Berufsfachschule) mit staatlicher Prüfung oder einen nach Aufnahmevoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel vergleichbaren Bildungsgang absolviert und jeweils die Abschlussprüfung bestanden hat,
  • über einen Fortbildungsabschluss nach § 53 oder § 54 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42 oder § 42a der Handwerksordnung verfügt, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst hat, oder
  • über einen Abschluss nach vergleichbarer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe verfügt.

(Geregelt in § 33, Absatz 3a des Bremischen Hochschulgesetzes.)

Mit einem der oben genannten Abschlüsse haben Sie die direkte HZB, gleichwertig mit der Fachhochschulreife.

Einstufungsprüfung

Die Einstufungsprüfung als HZB für Berufsqualifizierte ist geregelt in § 33, Absatz 5 in Verbindung mit § 57 des Bremischen Hochschulgesetzes:

Studienbewerber:innen können für die Einstufungsprüfung zugelassen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung

  1. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf, schulische Berufsausbildung oder Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben;
  2. nach der abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens drei Jahre eine Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung nach Ziffer 1 und eine Berufstätigkeit von einer Gesamtdauer von mindestens fünf Jahren ausgeübt haben oder
  3. abweichend von den Nummern 1 und 2 eine mindestens fünfjährige hauptberufliche Tätigkeit in einem Berufsbereich ausgeübt haben, die den Anforderungen eines entsprechenden Ausbildungsberufes vergleichbar ist.

Auf die Dauer der Berufstätigkeit werden auch Zeiten angerechnet, in der Sie selbstständig einen Familienhaushalt mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person geführt haben, sowie Zeiten, in denen Sie einen Dienst abgeleistet haben (zum Beispiel Zivildienst, Wehrdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Entwicklungsdienst etc.). Das gleiche gilt für vom Arbeitsamt bescheinigte Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr, sofern Sie während der Zeit der Arbeitslosigkeit in angemessenem Umfang an Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung teilgenommen haben.

An die Stelle einer Berufsausbildung können mit einer Fachkrafttätigkeit vergleichbare Tätigkeiten treten, die insgesamt mindestens fünf Jahre lang ausgeübt wurden. Nach Zeit und Anspruch vergleichbare Tätigkeiten, die nicht notwendigerweise eine einschlägige Berufsausbildung voraussetzen (zum Beispiel künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit, soziale Aktivitäten) oder eine vergleichbare Qualifikation, die besonders nachgewiesen wird, werden anerkannt. 

Einschlägige berufliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit durchgeführt wurden, sind zu berücksichtigen; durch sie soll nachgewiesen werden, dass Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die in Bezug auf das gewählte Studienfach die Qualifikation für das Studium erhöhen.

Bewerbung

Bewerbungen zur Einstufungsprüfung sind für das darauffolgende Wintersemester
bis spätestens 15. Februar abzugeben.
Bitte verwenden Sie das Formblatt "Antrag auf Einstufungsprüfung" und senden Sie dieses mit nachfolgenden Unterlagen ein:

  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Zeugnisse und/oder Bescheinigungen über die Berufstätigkeit
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
  • Lebenslauf, Lichtbild und eine Kopie von Pass oder Personalausweis

Senden Sie die Unterlagen in Papierform an folgende Adresse:

Hochschule Bremen
D3 – Herr Feidicker / Frau Krebs
Neustadtswall 30
28199 Bremen

Legen Sie in der Bewerbung eingehend dar, inwiefern nach Ihrer Auffassung die berufliche Tätigkeit und Ihre Fort- und Weiterbildung die Voraussetzungen für ein Studium an der Hochschule Bremen geschaffen haben.

Mit dem Bestehen der Einstufungsprüfung haben Sie nicht automatisch Anspruch auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang. Sie müssen sich zunächst um einen Studienplatz bewerben.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach der Studienplatzvergabeverordnung. Es wird eine Quote für Berufsqualifizierte reserviert (mindestens ein Studienplatz je Studiengang).

Probestudium – Studium mit Kleiner Matrikel

Bei entsprechender Berufserfahrung können Sie auch ohne formale Hochschulreife zum sogenannten Studium mit Kleiner Matrikel (Probestudium) zugelassen werden. Voraussetzung für die Bewerbung zum Probestudium ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit oder entsprechende Ersatzzeiten.

Das Probestudium als HZB für beruflich Qualifizierte ist geregelt in § 35, Absatz 2 des Bremischen Hochschulgesetzes in Verbindung mit § 12 der Immatrikulationsordnung.

Was bedeutet Probestudium?

Die Zulassung beziehungsweise Einschreibung zum Probestudium erfolgt für das erste Fachsemester des gewünschten Studienganges und ist auf die Dauer von höchstens zwei Semestern befristet. Als Studierende:r nehmen Sie an den nach den Studien- und Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Modulen mit den dazugehörigen Veranstaltungen des ersten Studienjahres teil.

Um das Probestudium erfolgreich abzuschließen, müssen Sie unter anderem nach dem ersten Studienjahr (das heißt nach dem zweiten Semester) mindestens fünf Module (entsprechend 30 Credits) erfolgreich abgeschlossen haben.

Näheres erfahren Sie in der Probestudiumordnung.

Bewerbung auf Zulassung zum Probestudium zum Wintersemester

Bewerbungsunterlagen:

  • Antragsformular
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • Zeugnisse und/oder Bescheinigungen über die fünfjährige Berufstätigkeit oder den Nachweis der entsprechenden Ersatzzeit
  • Lebenslauf, Lichtbild und eine Kopie von Pass oder Personalausweis

Senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 15. Juli des Jahres an

Hochschule Bremen
D3 – Herr Feidicker / Frau Krebs
Neustadtswall 30
28199 Bremen

Bewerben Sie sich zusätzlich in unserem Online-Bewerbungsportal CampInO bis zum Ende der Bewerbungsfrist.

Das Probestudium ist nicht automatisch mit einem Anspruch auf einen Platz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang verbunden.

Die HSB vergibt die Studienplätze gemäß der Studienplatzvergabeverordnung. Es wird eine Quote für Berufsqualifizierte reserviert (mindestens ein Studienplatz je Studiengang).

Zertifikatsstudium

Ein Zertifikatsstudium der Graduate & Professional School ermöglicht es Ihnen, ohne Hochschulzugangsberechtigung ein sogenanntes Zertifikatsstudium zu absolvieren.

Mehr Informationen zum Zertifikatsstudium

Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen

Für einige Studiengänge müssen Sie neben der Hochschulzugangsberechtigung noch weitere Voraussetzungen erfüllen. Dies können sein:

  • Vorpraktikum
  • Sprachkenntnisse
  • künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung
  • spezieller Ausbildungsberuf/Berufserfahrung/berufspraktische Tätigkeit
  • Ausbildungsvertrag/Studienvertrag/Zusage einer Partnerorganisation oder Firma

Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite. Auf den Studiengangsseiten finden Sie auch den Kontakt der jeweiligen Ansprechperson im Immatrikulations- und Prüfungsamt.

Masterstudium

Für ein konsekutives Masterstudium müssen Sie einen ersten akademischen Abschluss haben, in der Regel ist das ein Bachelorabschluss.

Auch bei Masterstudiengängen gibt es zusätzliche studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzungen. Diese finden Sie auf der jeweiligen Studiengangsseite.