
Rektorat
Die zentralen Entwicklungsziele der Hochschulstrategie sind verankert in:
Die Stabsstelle untersteht dem Kanzler der HSB.
Der Innenrevisor handelt im Auftrag der Hochschulleitung. Zu seinen Aufgaben gehören die Bewertung von Arbeitsabläufen, die Überprüfung der Einhaltung von Regelungen sowie die Prävention von Korruption und dolosen Handlungen.
Der Innenrevisor erhält zur Wahrnehmung seiner Aufgaben ein uneingeschränktes Informationsrecht. Die Ergebnisse seiner Bewertungs- und Prüftätigkeiten werden in einem Bericht zusammengefasst, der auch Verbesserungsvorschläge enthalten kann.
Der Innenrevisor unterstützt die Hochschulleitung in der Wahrnehmung ihrer Dienst- und Fachaufsicht. Er leistet mit seiner Arbeit einen Beitrag zur Verbesserung von Geschäftsprozessen sowie zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Seine Arbeit ist in diesem Sinne darauf ausgelegt, Mehrwerte zu schaffen.
Um die Unabhängigkeit, Objektivität und Neutralität des Innenrevisors zu gewährleisten, darf er neben seinen Revisionsaufgaben keine weiteren Hochschulaufgaben einschließlich der Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen wahrnehmen.
Die Aufgaben und Befugnisse des Innenrevisors sind im § 104a der Landeshaushaltsordnung (Gesetzblatt 2010 Nr. 51) sowie in der Verordnung zur Durchführung der Innenrevision (Gesetzblatt 2012 Nr. 13) geregelt.
Gemäß der Durchführungsverordnung prüft der Innenrevisor zum Beispiel, ob