Meisterprüfung, staatliche Prüfung, Fortbildungsabschluss
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit einer beruflichen Vorbildung direkt an der Hochschule Bremen studieren.
Eine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium hat auch, wer gem. § 33 Abs. 3a des Bremischen Hochschulgesetzes
- eine Meisterprüfung bestanden hat,
- eine nach Zugangsvoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel der Meisterfortbildung vergleichbare Ausbildung absolviert und eine der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung bestanden hat,
- einen Bildungsgang einer zweijährigen Fachschule (nicht Berufsfachschule) mit staatlicher Prüfung oder einen nach Aufnahmevoraussetzungen, Dauer, erteilter Gesamtunterrichtsstundenzahl und Abschlussziel vergleichbaren Bildungsgang absolviert und jeweils die Abschlussprüfung bestanden hat,
- über einen Fortbildungsabschluss nach den §§ 53 oder 54 des Berufsbildungsgesetzes oder den §§ 42 oder 42 a der Handwerksordnung verfügt, sofern der Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst hat, oder
- über einen Abschluss nach vergleichbarer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufe verfügt.