Die Seiten des “Wegweiser Antidiskriminierung” sind nur mit dem geteilten Link einsehbar. Bitte teilen Sie den Link nicht weiter.
Der Entwurf ist da, um weitere Abstimmungsprozesse zu planen vor einer Veröffentlichung. Melden Sie sich gerne für Fragen bei: anna.peschke@hs-bremen.de
Bei den allermeisten Fällen von Diskriminierung, die in einer vertraulichen Beratung besprochen werden, kommt es nicht zu einer formellen Beschwerde. Vielmehr werden niedrigschwellig Interventionsmöglichkeiten besprochen und vereinbart. Wenn es zu einer formellen Beschwerde kommt, ist für alle Beteiligten eine klare Vorgehensweise wichtig, die in der Antidiskriminierungssatzung festgelegt ist.
Bei den allermeisten Fällen von Diskriminierung, die in einer vertraulichen Beratung besprochen werden, kommt es nicht zu einer formellen Beschwerde. Vielmehr werden niedrigschwellig Interventionsmöglichkeiten besprochen und vereinbart. Wenn es zu einer formellen Beschwerde kommt, ist für alle Beteiligten eine klare Vorgehensweise wichtig, die in der Antidiskriminierungssatzung festgelegt ist.
Vor dem Einreichen einer formellen AGG-Beschwerde sollte eine Anlaufstelle für vertrauliche Beratung aufgesucht werden. So kann die betroffene Person entscheiden, welche Handlungsmöglichkeit in ihrem Sinne ist: Eine formelle AGG-Beschwerde ist ein juristisches Verfahren und in ihrem Ablauf festgelegt. In der vertraulichen Beratung ist Anonymität gewahrt und die ratsuchende Person entscheidet, wie es weitergeht. Dazu gehört die Möglichkeit eines nichtformellen Verfahrens durch Gespräche mit Beteiligten.
Die AGG-Beschwerde wird mündlich oder schriftlich in der AGG-Beschwerdestelle eingereicht. Die AGG-Beschwerdestelle informiert über die Möglichkeit eines nichtformellen Verfahrens und über das formelle Verfahren.
Die AGG-Beschwerdestelle hört die betroffene Person an.
Die AGG-Beschwerdestelle hört die belastete Person an, klärt über Rechte auf und erläutert den Verfahrensablauf.
Die AGG-Beschwerdestelle ermittelt und beurteilt den Sachverhalt möglichst innerhalb eines Monats. Sie unterbreitet einen Entscheidungsvorschlag, der Rektor der Hochschule entscheidet über den Vorschlag.
Alle Beteiligten werden schriftlich über das Ergebnis der Beurteilung informiert.
Beschlossene Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person und zur Verhinderung von Wiederholung werden umgesetzt.
Die AGG-Beschwerdestelle ist für das AGG-Beschwerdeverfahren verantwortlich. Bei ihr werden AGG-Beschwerden eingereicht. Die AGG-Beschwerdestelle prüft die Beschwerde und klärt den Sachverhalt auf. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, schlägt die Beschwerdestelle der Hochschulleitung Maßnahmen vor.
Die Rechtsstelle ist die Beschwerdestelle der Hochschule Bremen nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Beschwerdestelle ist für Hochschulmitglieder aller Statusgruppen zuständig.
Für Beschwerden nach dem AGG ist die Leitung der Rechtsstelle erste Ansprechperson.
Die AGG-Beschwerdestelle gehört zur Hochschule Bremen und ist für das Beschwerdeverfahren verantwortlich. Sie prüft die Beschwerde. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, schlägt die Beschwerdestelle der Hochschulleitung Maßnahmen vor.
Die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ausnahmen gibt es nur, wenn es für das Verfahren notwendig ist, z. B. bei Befragungen von Beteiligten oder Berichten an die Hochschulleitung.
Alle beteiligten Personen - beschwerdeführende, belastete Personen sowie Zeug:innen - können:
Vertrauliche Beratung der Anlaufstellen in Anspruch nehmen
Sich im ganzen Verfahren von einer Person des Vertrauens und/oder
von einer Person aus dem Kreis der Anlaufstellen begleiten lassen.