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  6. ÜMII Methodisch-didaktische Verankerung
  7. Wegweiser Antidiskriminierung
  8. Formelles AGG-Beschwerdeverfahren

Formelles AGG-Beschwerdeverfahren

Seiten im Entwurf, zur weiteren Abstimmung

Die Seiten des “Wegweiser Antidiskriminierung” sind nur mit dem geteilten Link einsehbar. Bitte teilen Sie den Link nicht weiter. 
Der Entwurf ist da, um weitere Abstimmungsprozesse zu planen vor einer Veröffentlichung. Melden Sie sich gerne für Fragen bei: anna.peschke@hs-bremen.de 

Bei den allermeisten Fällen von Diskriminierung, die in einer vertraulichen Beratung besprochen werden, kommt es nicht zu einer formellen Beschwerde. Vielmehr werden niedrigschwellig Interventionsmöglichkeiten besprochen und vereinbart. Wenn es zu einer formellen Beschwerde kommt, ist für alle Beteiligten eine klare Vorgehensweise wichtig, die in der Antidiskriminierungssatzung festgelegt ist.

    • juristisches Verfahren mit vorgeschr. Recht auf Anonymität nicht, aber möglichst wenig Personen. 
    • Wer kann eine Beschwerde einreichen?
    • AGG-Beschwerdestelle
    • Immer Beratung aufsuchen 
  • Eine  formelle AGG-Beschwerde ist ein juristisches Verfahren mit vorgeschriebenem Verlauf. Sie ist die juristische Möglichkeit, sich gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegen Diskriminierungen zu wehren. Die Anlaufstellen unterstützen, wenn Unsicherheit darüber besteht, ob eine formelle Beschwerde eingereicht werden soll. Das Verfahren ist vertraulich. Eine anonyme Behandlung bei der Aufklärung der Beschwerde ist allerdings nicht möglich, da andernfalls keine wirksamen Schutz- oder Sanktionsmaßnahmen ergriffen werden können.  

  • nichtformelles Verfahren 

  • nichtformelles Verfahren 

    Feedback, Unterstützung durch Lehrende / Vorgesetzte

  • Betroffene sowie belastete Personen können sich im ganzen Verfahren begleitet werden. 

Weiterführend:

  • Anlaufstellen für vertrauliche Beratung und Unterstützung
  • Unterstützung durch Lehrende und Vorgesetzte
  • Feedback und Beschwerdemanagement an der HSB
  • HSB-Leitlinien zu Antidiskriminierung
  • Diskriminierung erklärt

Über das AGG-Beschwerdeverfahren

  • Eine  formelle AGG-Beschwerde ist ein juristisches Verfahren mit vorgeschriebenem Verlauf. Sie ist die juristische Möglichkeit, sich gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegen Diskriminierungen zu wehren. Die Anlaufstellen unterstützen, wenn Unsicherheit darüber besteht, ob eine formelle Beschwerde eingereicht werden soll. Das Verfahren ist vertraulich. Eine anonyme Behandlung bei der Aufklärung der Beschwerde ist allerdings nicht möglich, da andernfalls keine wirksamen Schutz- oder Sanktionsmaßnahmen ergriffen werden können.  

  • …

  • nichtformelles Verfahren 

  • Betroffene sowie belastete Personen können sich im ganzen Verfahren begleitet werden. 

Bei den allermeisten Fällen von Diskriminierung, die in einer vertraulichen Beratung besprochen werden, kommt es nicht zu einer formellen Beschwerde. Vielmehr werden niedrigschwellig Interventionsmöglichkeiten besprochen und vereinbart. Wenn es zu einer formellen Beschwerde kommt, ist für alle Beteiligten eine klare Vorgehensweise wichtig, die in der Antidiskriminierungssatzung festgelegt ist.

  • Antidiskriminierungssatzung HSB (Platzhalter)

Was heißt Diskriminierung im AGG-Beschwerdeverfahren?

www.hs-bremen.de/die-hsb/aktuelles/projekte/addinno/uemii-methodisch-didaktische-verankerung/test/satzung-der-hsb-zu-antidiskriminierung/ 

Schritte des formellen AGG-Beschwerdeverfahrens

  1. Davor: Beratung

    Vor dem Einreichen einer formellen AGG-Beschwerde sollte eine Anlaufstelle für vertrauliche Beratung aufgesucht werden. So kann die betroffene Person entscheiden, welche Handlungsmöglichkeit in ihrem Sinne ist: Eine formelle AGG-Beschwerde ist ein juristisches Verfahren und in ihrem Ablauf festgelegt. In der vertraulichen Beratung ist Anonymität gewahrt und die ratsuchende Person entscheidet, wie es weitergeht. Dazu gehört die Möglichkeit eines nichtformellen Verfahrens durch Gespräche mit Beteiligten. 

    • Wo erhalte ich vertrauliche Beratung?
    • Was ist ein nichtformelles Verfahren?
  2. Einreichen der Beschwerde und Information

    Die AGG-Beschwerde wird mündlich oder schriftlich in der AGG-Beschwerdestelle eingereicht. Die AGG-Beschwerdestelle informiert über die Möglichkeit eines nichtformellen Verfahrens und über das formelle Verfahren.

    • Wer kann eine AGG-Beschwerde einreichen?
    • Wo ist die AGG-Beschwerdestelle der Hochschule?
    • Was ist ein nichtformelles Verfahren?
  3. Gespräch betroffene Person

    Die AGG-Beschwerdestelle hört die betroffene Person an.

     

    • Wen kann ich zur Unterstützung mitnehmen?
    • Was ist eine nichtformelle Konfliktmoderation?
  4. Gespräch belastete Person

    Die AGG-Beschwerdestelle hört die belastete Person an, klärt über Rechte auf und erläutert den Verfahrensablauf.

    • Wen kann ich zur Unterstützung mitnehmen?
  5. Aufklärung und Beurteilung

    Die AGG-Beschwerdestelle ermittelt und beurteilt den Sachverhalt möglichst innerhalb eines Monats. Sie unterbreitet einen Entscheidungsvorschlag, der Rektor der Hochschule entscheidet über den Vorschlag.

  6. Ergebnismitteilung

    Alle Beteiligten werden schriftlich über das Ergebnis der Beurteilung informiert. 

  7. Diskriminierungsschutz

    Beschlossene Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person und zur Verhinderung von Wiederholung werden umgesetzt. 

AGG-Beschwerdestelle der HSB

Die AGG-Beschwerdestelle ist für das AGG-Beschwerdeverfahren verantwortlich. Bei ihr werden AGG-Beschwerden eingereicht. Die AGG-Beschwerdestelle prüft die Beschwerde und klärt den Sachverhalt auf. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, schlägt die Beschwerdestelle der Hochschulleitung Maßnahmen vor. 

  • Die 🔗 Rechtsstelle ist auch die AGG-Beschwerdestelle der HSB. Die AGG-Beschwerdestelle ist für Hochschulmitglieder aller Statusgruppen zuständig. 

     

  • Für Beschwerden nach dem AGG ist die 🔗Leitung der Rechtsstelle erste Ansprechperson.

AGG-Beschwerdestelle (Kopie 1)

Die Rechtsstelle ist die Beschwerdestelle der Hochschule Bremen nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Beschwerdestelle ist für Hochschulmitglieder aller Statusgruppen zuständig. 

Für Beschwerden nach dem AGG ist die Leitung der Rechtsstelle erste Ansprechperson.

Die AGG-Beschwerdestelle gehört zur Hochschule Bremen und ist für das Beschwerdeverfahren verantwortlich. Sie prüft die Beschwerde. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, schlägt die Beschwerdestelle der Hochschulleitung Maßnahmen vor. 

Die Mitarbeitenden der Beschwerdestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ausnahmen gibt es nur, wenn es für das Verfahren notwendig ist, z. B. bei Befragungen von Beteiligten oder Berichten an die Hochschulleitung. 

Beratung und Begleitung im Verfahren

Alle beteiligten Personen - beschwerdeführende, belastete Personen sowie Zeug:innen - können: 

  • Vertrauliche Beratung der Anlaufstellen in Anspruch nehmen 

  • Sich im ganzen Verfahren von einer Person des Vertrauens und/oder 

  • von einer Person aus dem Kreis der Anlaufstellen begleiten lassen.

  • Anlaufstellen für vertrauliche Beratung

Wer kann eine AGG-Beschwerde einreichen?

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