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  3. Dualer Studiengang Public Administration B. A.
Auf dem Bild ist eine fünfköpfige Gruppe aus drei Studentinnen und zwei Studenten zu sehen. Sie sitzen gemeinsam an einem Tisch. Vor ihnen auf dem Tisch liegen Legosteine.
© HSB - Louisa Windbrake

Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Dualer Studiengang Public Administration B. A.

Erwerben Sie hier gleich zwei Abschlüsse: Einen internationalen Bachelorabschluss und die bundesweit anerkannte Laufbahnbefähigung für den öffentlichen Dienst. Der duale Studiengang "Public Administration Bachelor of Arts" bereitet Sie optimal für die öffentliche Verwaltung vor.

Übersicht

Abschluss Bachelor of Arts
Studienbeginn Wintersemester, Sommersemester
Bewerbungszeitraum Wintersemester 01. Juni bis 15. Juli
Bewerbungszeitraum Sommersemester 15. Dezember bis 15. Januar
Regelstudienzeit 6 Semester
Credits 180
Akkreditiert

Ja – Weitere Informationen zur Akkreditierung

Zulassungsbeschränkt Ja
Zulassungsvoraussetzungen
  • Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
  • Zusage der Partnerorganisation für den Studienplatz, Zulassung zum Vorbereitungsdienst der Freien Hansestadt Bremen (Beamtenverhältnis auf Widerruf)
Unterrichtssprache Deutsch
Fakultät/Institution Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Integrierter Auslandsaufenthalt Nein
Studienformat duales Studium

Der duale Studiengang Public Administration B. A. (DSPA) ist national ausgerichtet und qualifiziert Sie zu Generalist:innen mit hoher Verwendungsbreite in der Sachbearbeitung in den unterschiedlichsten Aufgabenfeldern der öffentlichen Verwaltung. 

Durch eine Ausbildungspartnerschaft der Hochschule Bremen mit der öffentlichen Verwaltung in der Freien Hansestadt Bremen werden spezifische Bedarfe auf der Ebene der beiden Verwaltungen in Bremen und Bremerhaven abgedeckt. Durch zwei praktische Semester sammeln Sie bereits im Studium wertvolle Erfahrungen in Ihrem späteren Betätigungsfeld.

Sie werden unter der Dienstbezeichnung Verwaltungsinspektoranwärterin oder Verwaltungsinspektoranwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt und erhalten bereits während des Studiums Anwärterbezüge.

Studien­INFO­tag

03. Juni 2025: Studiengänge stellen sich vor, die Studienberatung informiert über Themen rund um das Studium, Studierende beantworten Fragen zum Hochschulalltag

Alle Infos

LinkedIn

Für DSPA Alumni, Studierende, Lehrende und Praxispartner die sich vernetzen und über aktuelle DSPA Themen informiert werden wollen.

DSPA LinkedIn Gruppe

Perspektiven

Mit erfolgreichem Abschluss erwerben Sie nach § 14 Abs. 3 Bremisches Beamtengesetz (BremBG) in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Bremische Laufbahnverordnung (BremLVO) die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste.

Als Verwaltungsinspektor:in nehmen Sie qualifizierte Aufgaben in der Sachbearbeitung wahr. Mögliche Einsatzfelder sind hierbei die Bereiche Personalverwaltung, Organisationsentwicklung oder der Bereich der Wirtschaftlichen Hilfen. Im Verlauf der beruflichen Karriere kann zu den vielfältigen Aufgaben auch eine Leitungsfunktion hinzukommen.

Zwei Abschlüsse

Der Studiengang schließt mit zwei Qualifikationen in einer Ausbildung ab: dem international anerkannten Bachelorabschluss und einer bundesweit anerkannten Laufbahnbefähigung für den öffentlichen Dienst.

Kürzere Ausbildungszeit

Im Vergleich zu einer Ausbildung und einem späteren Studium ist die Zeit bei einem dualen Studium insgesamt deutlich kürzer. 

Vergütung

Durch die Kombination aus Studium und Ausbildung erhalten Sie während der gesamten Studienzeit eine Vergütung durch die Partnerorganisation. In der Regel übernehmen die Behörden zudem die Semesterbeiträge.

Studienverlauf

Das Studium umfasst insgesamt sechs Semester, davon zwei integrierte berufspraktische Semester. Die Anteile der zu vermittelnden Studieninhalte richten sich nach den von der Innenministerkonferenz definierten Mindestanforderungen an die Ausbildung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste. Gemessen an den zu erreichenden Credits, umfassen die Studieninhalte die folgenden prozentualen Anteile:

  • Rechtswissenschaften 55,9 Prozent
  • Verwaltungswissenschaften 22,0 Prozent
  • Wirtschaftswissenschaften 18,6 Prozent
  • Sozialwissenschaften 3,5 Prozent
    • Unit Grundlagen der Verwaltungswissenschaften:
      • Den Studierenden werden die begrifflichen, rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen der öffentlichen Verwaltung vermittelt.
      • Die Anwendbarkeit verwaltungswissenschaftlicher Erkenntnisse im öffentlichen Sektor wird am Beispiel bestehender Strukturen und aktueller Entwicklungen und Herausforderungen erarbeitet.
      • Entwicklungen der Steuerung auf kommunaler oder staatlicher Ebene mittels öffentlicher Verwaltung als Folge des Wandels der Staatlichkeit werden analysiert.
    • Unit E-Government und IT:

    Das Verständnis der Entwicklung des E-Governments beinhaltet die Erarbeitung der Genese der IT in der allgemeinen öffentlichen Verwaltung einschließlich der technischen und softwarebezogenen Entwicklungen.

    • Hierzu gehören Kenntnis von Basiskomponenten und Verfahren.
    • Ebenso vermittelt werden Einblicke in das IT-Management z.B. mit den Elementen IT-Lifecycle, Datenschutz, Datensicherheit und Mitbestimmung.
    • Die Möglichkeiten der digitalen Transformation in Kommunen werden anhand konkreter Beispiele erarbeitet.
    • Weiterhin werden anhand der IT Infrastructure Library (ITIL) IT-Strategie, IT-Governance, IT-Servicemanagement, IT-Informationssicherheit sowie IT-Controlling gelehrt.

    Damit werden die Grundlagen gelegt für ein Verständnis für Effizienzsteigerung, Verbesserung der Servicequalität und der Kund:innen- und Bürger:innenzufriedenheit durch IT in der öffentlichen Verwaltung.

    • Basierend auf den Kenntnissen der Finanzbuchhaltung wird der Jahresabschluss eines Unternehmens erstellt. Bewertungsprinzipien und Bewertungsmaßstäbe zur Erstellung der Handels- bzw. der Steuerbilanz eines Unternehmens sind die zentralen Themen der Veranstaltung. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in die Bilanzpolitik und Bilanzanalyse sowie erste Hinweise zum Konzernabschluss und zur internationalen Rechnungslegung.
    • Unit Investition / Finanzierung
      • Das Teilmodul Investition und Finanzierung dient der Vermittlung des Zusammenspiels von Investitions- und Finanzierungsvorgängen. Dabei bilden professionelle Investitionsentscheidungen die Basis für zukünftige Geschäftserfolge. Basierend auf Fallstudien wird verdeutlicht, warum es unterschiedliche Methoden der Investitionsrechnung gibt und worauf man bei der Anwendung achten sollte. Im Rahmen der Finanzierung werden Kapitalbedarfe ermittelt. Zur Finanzierung der Kapitalbedarfe wird die Effektivbelastung unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten untersucht, um rationale Finanzierungsentscheidungen treffen zu können.
    • Unit Mathematik / Statistik
      • Neben der linearen Algebra und der Differential- und Integralrechnung werden die Grundlagen der Finanzmathematik vermittelt. Statistik soll als Methodenlehre verstanden werden. Neben der beschreibenden Statistik werden auch Elemente der schließenden Statistik erläutert. Ebenso werden die Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung thematisiert.
    • Den Studierenden werden zunächst Grundlagen der allgemeinen Staatslehre vermittelt.
      • Im Folgenden werden für das Grundgesetz – und hier insbesondere für die Staatsstrukturprinzipien, einzelne Staatsorgane und Grundrechte - bedeutsame verfassungsgeschichtliche Ereignisse und Erkenntnisse vorgestellt und diskutiert.
      • Rechtsfragen zu den Strukturprinzipien, zu Kompetenzen der Staatsorgane und deren Zusammenwirken beim Gesetzgebungsverfahren werden in Form von gutachterlichen Fallbearbeitungen unter Heranziehung von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und Aufsätzen aus der Fachliteratur analysiert, diskutiert und gelöst.
      • Neben einer allgemeinen Einführung in die Grundrechtslehre wird die Anwendung von Grundrechten - ebenfalls unter Berücksichtigung von Grundsatzurteilen des BVerfG - auf aktuelle verwaltungstypische Rechtssituationen in gutachtlichen Lösungen exemplarisch vertieft und die Verbindung zum Verwaltungsrecht verdeutlicht.
    • Unit Allgemeine und öffentliche Betriebswirtschaftslehre:
      • Das Grundlagenmodul zur Betriebswirtschaftslehre soll den Studierenden begriffliche Grundlagen der BWL vermitteln und einen Überblick zum Fachgebiet gewährleisten.
        •  Zu Themenfeldern, die in der Folge nicht durch spezielle Lehrveranstaltungen abgedeckt werden, sind Basiskenntnisse zu vermitteln.
        • Die Anwendbarkeit betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse im öffentlichen Sektor ist vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in der Verwaltung mit Möglichkeiten und Grenzen transparent zu machen.
      • Als grundlegender Überblick zur allgemeinen BWL hat das Modul die Aufgabe, zunächst Grundbegriffe und
    • methodische Ansätze der Ökonomie und ausgehend vom Betriebs- und Unternehmensbegriff alle elementaren und komplementären Betriebsfunktionen zu thematisieren.
      • Die elementaren und dispositiven Produktionsfaktoren werden in Grundzügen dargestellt.
      • Die Übertragbarkeit auf öffentliche Betriebe, öffentliche oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen ist über die Typisierung von Unternehmens- bzw. Betriebszielen fallbezogen transparent zu machen.
    • Unit Wirtschaft und Wissenschaftskommunikation:
      • Inhalt der Veranstaltung sind die Unterscheidung von Primär-, Sekundär-, Tertiärquellen sowie die verschiedenen Literaturarten (Monographien, Zeitschriftenaufsatz, graue Literatur etc.);
      • Kriterien zur Bewertung der Zitierfähigkeit;
      • Möglichkeiten der Onlinerecherche in mindestens zwei ausgewählten Datenbanken und dem Bibliothekskatalog;
      • Möglichkeiten der Rechercheplanung und -dokumentation;
      • Anforderungen an den Aufbau einer wissenschaftlichen Hausarbeit;
      • Methodik des wissenschaftlichen Vorgehens, Inhalte für den Theorieteil einer wissenschaftlichen Hausarbeit;
      • Themeneingrenzung und Formulierung von Leitfragen und Unterfragen. Regeln eines anerkannten Zitierstils, die Nutzung eines Literaturverwaltungsprogramms (z. B. Citavi oder Refworks) und die Erstellung eines Literaturverzeichnisses werden in den Grundzügen vorgestellt. Ferner erfolgt eine Einführung in die Gutachtentechnik.
    • Unit Politik:
      • Herrschaftssysteme und Demokratietypen
      • Akteure und Prozesse im politischen System der Bundesrepublik Deutschland
      • Politikfelder am ausgewählten Beispiel
      • Territorium und Bevölkerung, Entgrenzung, politische Gemeinschaft, politische Beteiligung, Legitimation, bürgerliche Rechte und Pflichten, Hemmnisse politischer Beteiligung, Zivil- und Bürgergesellschaft, Kollektive
      • Interessengruppen, soziale Milieus, Gruppenverhalten, Werte und Normen (Kulturen)
      • Einwanderungsgesellschaft, Migrant/innen, Inklusion
      • Identitäten, kollektive Identitäten
      • Handlungsfelder interkultureller Öffnung und Diversity
    • Unit Europapolitik und Europarecht I:
      • Geschichtliche Hintergründe (Europäische Integration als Projekt der Friedenssicherung) und die Entwicklung der EU und des Binnenmarktes
      • EU-Institutionen: organisatorische Struktur, Aufgaben, Befugnisse, Interaktion und Arbeitsweisen der Institutionen mit ihren rechtlichen Grundlagen
      • Weitere Akteure der EU-Politik (politische Gruppen im EP, Mitgliedstaaten, Regionen, Experten, Lobbys): rechtlicher Rahmen und ihre Rollen am Beispiel ausgesuchter Politikfelder (insbes. Binnenmarkt, Fischerei, Wettbewerb, Währungsunion, Regionalpolitik/Strukturpolitik, Umweltpolitik/Energiepolitik, Bildungs- und Forschungspolitik)
      • Rechtsetzungsverfahren
      • Die wichtigsten politikwissenschaftlichen Integrationstheorien
      • Rechtsquellen, Grundprinzipien des EU Rechts (Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Grund- und Menschenrechte, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität)
      • Entscheidungen des GHEU zur Bedeutung und Wirkung des EU-Rechts, zur Umsetzung des EU Rechts und zum Verhältnis zur Rechtsordnung der Mitgliedstaaten (Deutschlands)
      • Binnenmarktrecht: erste Grundlagen zu den Grundfreiheiten (Warenverkehrsfreiheit; Personenverkehrsfreiheit Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit)
    • Unit Finanzwissenschaften
      • Teil 1: Gegenstandsbereich und Grundlagen der Finanzwissenschaften (Arten und Aufbau öffentlicher Haushalte, institutionelle Regeln, aktuelle Entwicklungen in der Verwaltung, Gesetzmäßigkeiten von Entwicklungen, Haushalts- und Verwaltungsreform).
      • Teil 2: Besteuerung (Besteuerungsgrundsätze und -arten, Steuerverteilung und Finanzausgleich, öffentliche Finanzkrise/Konsolidierungsstrategien).
      • Teil 3: Analyse der Staatstätigkeit, Probleme der Staatsverschuldung.
    • Unit Makroökonomie
      • Einführung in die Grundlagen der makroökonomischen Theorie, Vorstellung und Diskussion alternativer Erklärungen zur Funktion von Güter-, Geld- und Arbeitsmärkten. Einführung in die Wirtschaftspolitik mit den Schwerpunkten Konjunktur- und Geldpolitik; ergänzend erfolgt ein kurzer Überblick zu Problemfeldern der Arbeitsmarktpolitik und den öffentlichen Finanzen insbesondere auch im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen.
    • Die Veranstaltung dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen im Fach Internes Rechnungswesen (Kostenrechnung). Dazu zählen die begrifflich-theoretischen Grundlagen des Internen Rechnungswesens sowie Kenntnisse der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung. Die modulbezogene Übung dient der Vermittlung von Wissen im Anwendungsbezug.
  • BGB

    • Grundlagen
      • Grundstrukturen der Rechtsordnung
      • Aufbau und Entstehungsgeschichte des BGB
      • Literaturhinweise, Arbeitshilfen etc.
    • BGB AT
      • Rechtsfähigkeit, Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte
      • Vertragsfreiheit
      • Überblick über die wichtigsten Vertragstypen)
      • Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft, Abstraktionsprinzip, Funktion des Bereicherungsrechts
      • Rechtsanwendung, Falllösungstechnik
      • Geschäftsfähigkeit (Einwilligung/Genehmigung)
      • Willenserklärung (Wirksamwerden, Auslegung)
      • Vertrag (Vertragsschluss, AGB)
      • Formvorschriften
      • Anfechtung von Willenserklärungen
      • Nichtigkeit (§§ 134, 138)
      • Vertretung, Vollmacht (mit Bezügen zum Handelsrecht)
      • Bedingung und Befristung
      • Fristen und Termine
      • Verjährung und Verwirkung
    • HGB
      • Handelsrecht
      • Kaufmann
      • Firma
      • Vertretung des Kaufmanns (Prokura, Handlungsvollmacht, Ladenangestellte)
      • selbständige Hilfspersonen des Kaufmanns
      • Handelsregister und sonstige Rechtsscheinstatbestände
      • allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte
      • besondere Handelsgeschäfte, insb. Handelskauf
    • Im Rahmen eines Überblicks werden zunächst die aktuelle Situation in den öffentlichen Haushalten, die Gründe für diese Situation und Lösungsmöglichkeiten von Problemlagen dargestellt. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Neuerungen im Haushaltswesen werden anschließend haushaltssystematische und haushaltsrechtliche Grundlagen behandelt. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Steuerung und Kontrolle der Budgets aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wird auf das Rechnungswesen in der öffentlichen Verwaltung in seinen unterschiedlichen Ausgestaltungen in Deutschland eingegangen (z.B. Neues Kommunales Rechnungswesen).
    • Rechtsetzungsverfahren;
    • Rechtsschutz vor dem GHEU;
    • Umsetzung, Vollzug und Durchsetzung des EU Rechts in den Mitgliedstaaten am Beispiel Deutschlands und Bremens anhand exemplarischer Entscheidungen des GHEU zur Bedeutung und Wirkung des EU-Rechts, zur Umsetzung des EU Rechts insbesondere im Verwaltungsverfahren und in der Verwaltungspraxis und zum Verhältnis zur Rechtsordnung der Mitgliedstaaten (Deutschlands)
    • Vertiefung Binnenmarktrecht:
      • EU-Außenhandelsrecht
      • weiterführende Urteile und Sekundärrechtsetzung des GHEU zu den Grundfreiheiten des Binnenmarktes, mit Schwerpunkt auf der Personenverkehrsfreiheit; (Arbeitnehmerfreizügigkeit/Niederlassungsfreiheit) und der Dienstleistungsfreiheit;
      • Gesellschaftsrecht in der EU: Wettbewerb der mitgliedstaatlichen Gesellschaftsformen und einheitliche EU-Gesellschaftsformen
    • Rechtsetzung und Fallrecht zur Europäisierung des deutschen Verfassungs- und Verwaltungsrechts an aktuellen Beispielen aus Kartellrecht, Beihilferecht, Vergaberecht, Umweltrecht, Verbraucherschutzrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Asylrecht;
    • Kompatibilität deutschen Verwaltungsrechts mit dem Europarecht
    • Unit Personal und Führung
      • Die Veranstaltung dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen im Fach Personal. Dazu zählen Führungssoziologische Kenntnisse sowie Kenntnisse über die Soziologie von Gruppen und Teams (z.B. „formale“ und „informale“ Struktur von Organisation). Neben den begrifflich-theoretischen Grundlagen werden zentrale Handlungsfelder des Personalwesens unter besonderer Berücksichtigung arbeits- und organisationspsychologischer Aspekte (z.B. Theorien der Arbeitszufriedenheit) vermittelt.
    • Unit Organisation
      • Die Veranstaltung dient der Vermittlung von Grundlagenkenntnissen im Fach Organisation. Dazu zählen Kenntnisse über klassische und moderne organisationstheoretische Ansätze. Kenntnisse über formale Organisationsstrukturen und Organisationssoziologie. Kenntnisse über den organisationalen Wandel und organisationales Lernen sowie über sozialpsychologische und soziologische Aspekte der Gestaltung des Wandels in Organisationen.
    • Allgemeines Verwaltungsrecht
      • Zunächst wird eine Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Handeln der öffentlichen Verwaltung gegeben. Dabei wird auch auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Verwaltung eingegangen. Die verschiedenen Formen, in denen die öffentliche Verwaltung derzeitig ihre Aufgaben erfüllt, werden dargestellt. Im Mittelpunkt steht dabei das durch das Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) ausdrücklich geregelte, auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtete Verwaltungshandeln. Rechtschutzmöglichkeiten des Bürgers/der Bürgerin, die sich gegen eine eingetroffene Verwaltungsentscheidung wenden, werden behandelt (Widerspruchsverfahren nach der VwGO).
    • In einem weiteren Abschnitt wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten nach dem Verwaltungsvollstreckungsrecht (BremVwVG) die Verwaltung hat, einen Verwaltungsakt gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen. Im Mittelpunkt steht sodann die sog. Fehlerlehre; dabei werden Grundelemente des verwaltungsrechtlichen Argumentierens in systematischer Weise behandelt und Bezüge auch gerade zum Staats- und Verfassungsrecht und zum Europarecht herausgearbeitet. Der Aufhebung der Wirksamkeit von Verwaltungsakten ist der letzte Abschnitt gewidmet, bei dem schließlich ein knapper Überblick über das verwaltungsgerichtliche Verfahren nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geliefert wird.
    • Unit Grundlagen Controlling
      • Studierende erhalten einen Einblick in die Aufgaben und Instrumente eines betrieblichen Controllingsystems. Dazu zählen sowohl die Instrumente des strategischen als auch des operativen Controlling. Die für die Lösung betrieblicher Entscheidungsprobleme notwendige Organisation des Controllings sowie die Gestaltung des Berichtswesens werden erläutert.
    • Unit Controlling-Anwendungen in ERP am Beispiel SAP
      • Im Rahmen eines Überblicks wird zunächst die integrative Anwendung des Programms (Module IS-PS, CO und FI) dargestellt. Anschließend werden die grundlegenden Programmfunktionen behandelt. Der Schwerpunkt der Veranstaltung besteht in der Anwendung von Kenntnissen über die Nutzung des Programms für Buchungen, Budgetkontrolle und Auswertungen in der öffentlichen Verwaltung in Bremen.
    • Grundlagen des Projektmanagements auf der Basis der IPMA Competence Baseline. Themen:
      • Einführung in das Projektmanagement: Bedeutung von Projekten und Projektmanagement im öffentlichen Verwaltungen, Non-for-profit-Sektoren und Wirtschaftsunternehmen.
      • Bedeutung von soziologischen und organisationspsychologischen Aspekten im Rahmen von Projekten (z.B. „Rolle“ und „Rollenverständnis“, „Zeitmanagement“ und „Diversität“.).
      • Überblick über internationale Organisationen und Standards im Projektmanagement (IPMA, PMI), Projektlebenszyklus und Projektphasenmodelle, Projektorganisation.
      • Projektinitiierung: Projekt Business Case, Umfeld- und Stakeholderanalyse, Projektanforderungsanalyse und -zielbeschreibung, Messung des Projekterfolgs
      • Projektplanung: Projektstrukturplanung, Risikomanagement, Terminplanung, Netzplantechnik, Kosten- und Kapazitätsplanung, Einsatz von Projektplanungssoftware
      • Projektsteuerung: Methoden der Fortschrittsmessung, Fertigstellungswertanalyse, Berichtsformen, Steuerungsmaßnahmen
      • Projektabschluss: Methoden der Projektevaluation
  • Im Rahmen dieses Moduls befinden sich die Studierenden in einer Ausbildungsdienststelle der öffentlichen Verwaltung in Bremen oder Bremerhaven (Berlin oder Brüssel sind ebenfalls möglich).

    Die Inhalte der Praxisphase sollen auf dem theoretischen Wissenstand der Studierenden aufbauen und diesen praxisgerecht ergänzen.

    Sie machen vertraut mit der Anwendung von Rechtsvorschriften in der Praxis, den Elementen der Arbeitsmethodik, den verwaltungsinternen Organisationsstrukturen und Informationsflüssen, der Bedeutung von Organisationskultur für eine wirkungsorientierte und bürgerorientierte Verwaltung und geben einen vertieften Einblick in die Zusammenhänge der öffentlichen Verwaltung.

    • Es werden systematische Kenntnisse im Allgemeinen und Besonderen Sozialrecht vermittelt. Im Rahmen eines Überblicks werden zunächst die historischen Wurzeln des deutschen und des europäischen/internationalen Sozialrechts dargestellt. Spezielle Inhalte des europäischen Sozialrechts werden im Laufe der Veranstaltung zu den einzelnen Leistungsrechten thematisiert. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Vertiefung und Intensivierung der Kenntnisse des deutschen Sozialrechts unter Darstellung des Systems der sozialen Sicherung. Insbesondere werden Inhalte über die derzeitigen Zusammenhänge und aktuellen Leistungen in allen Zweigen des Sozialversicherungsrechts vermittelt.
    • Die Studierenden wenden die im Modul „Projektmanagement“ erworbenen Fachkenntnisse im Rahmen des Projektes praktisch an.
      • Neben der Projektthemenfindung und -eingrenzung steht zunächst die Festlegung von Regeln der Zusammenarbeit innerhalb von Teams im Vordergrund. Der Entwurf einer Projektvereinbarung, die Erarbeitung von Projektstrukturen, eines Zeitplanes und die konkrete Organisation des Arbeitsablaufs runden die Phase des Projektbeginns ab.
      • Die Projektarbeitsphase ist durch die Recherche und die Bearbeitung der Arbeitspakete durch die Studierenden geprägt. Die Studierenden bereiten die Präsentationen adressatengerecht vor und führen sie durch.
    • Unit Ordnungsrecht
      • Zunächst werden die Zusammenhänge zwischen dem allgemeinen mit dem besonderen Verwaltungsrecht an Hand von Beispielen aus dem Recht der öffentlichen Sachen (Straßenrecht) und anschließend schwerpunktmäßig aus dem Ordnungsrecht vermittelt. Sodann werden Fragen der Gefahrenabwehr am Beispiel des in Bremen einschlägigen Bremischen Polizeigesetzes behandelt. Auch die Befugnisse und das Handeln von Ordnungsbehörden außerhalb des Polizeigesetzes – z.B. im Versammlungsrecht, im Gewerberecht, im Immissionsschutzrecht und im Bauordnungsrecht - werden beispielhaft unter Einbeziehung der Grundbegriffe des deutschen Ordnungsrechts erörtert. Anhand von aktuellen Fallbearbeitungen werden die vermittelten Kenntnisse vertieft und deren Umsetzung anwendungsbezogen eingeübt.
    • Unit Ausländerrecht
      • Die Studierenden erhalten zunächst einen Überblick über die aktuelle Migrationssituation und werden über die historische Entwicklung des Ausländerrechts bis hin zur gegenwärtigen Rechtslage geführt. Sie setzen sich auf der Grundlage von verfassungsrechtlichen Werten mit den unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Aussagen zum Aufenthalt und der Integration von Ausländern kritisch auseinander.
      • Rechtsfragen der Einreise, zum Aufenthalt einschließlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zur Aufenthaltsbeendigung werden in Form von gutachterlichen Fallbearbeitungen unter Heranziehung von höchstrichterlicher Rechtsprechung und Aufsätzen aus der Fachliteratur analysiert, diskutiert und gelöst. Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts und insbesondere des Rechtschutzes werden systematisch ver-tieft.
      • Die Studierenden erhalten einen Überblick über das Asyl- und Flüchtlingsrecht und setzen sich mit den Grundprinzipien des Asylverfahrensgesetzes auseinander.
      • Die besondere Rechtsstellung der Unionsbürger wird anhand von aktuellen Beispielen in Verbindung mit den relevanten Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts dargestellt und anhand von Fallbearbeitungen gutachterlich untersucht.
    • Unit Öffentliches Dienstrecht
      • Die Studierenden erhalten einen Einblick in das landes- und bundesrechtliche Beamtenrecht im Kontext aktueller Entwicklungen. Schwerpunkte sind die Voraussetzungen für die Ernennung (einschließlich Auswahlgrundsätze und Laufbahnsystem), die Veränderung des jeweiligen Amtes durch Beförderung, Versetzung und Abordnung, Pflichten der Beamten, Grundlagen des Besoldungs- und Versorgungsrechts, Haftung, Beendigung von Beamtenverhältnissen und der Rechtsschutz des Beamten ggü. dienstrechtlichen Entscheidungen.
    • Unit Grundlagen Arbeitsrecht
      • Die Studierenden erhalten einen Einblick in das personalwirtschaftliche Rechtssystem. Dazu zählen insbesondere die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Das System der kollektiven Interessenwahrnehmung in den Betrieben wird mit den sich daraus ergebenden Anforderungen an die Personalverantwortlichen erarbeitet. In diesem Zusammenhang werden auch die Grundzüge von Konfliktlösungsmechanismen dargestellt.
    • Unit Recht der Finanzierung und Planung im Sozialmanagement
      • Die Funktion und Aufgaben von öffentlicher Sozialverwaltung, Freien Trägern und Sozialwirtschaft werden erarbeitet. Hierbei werden vor dem Hintergrund sozialrechtlicher Bestimmungen die Möglichkeiten des Sozialmanagements im öffentlichen Sektor zur Unterstützung der Verwirklichung des sozialrechtlich definierten Zieles sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit sowie zur Ressourcenallokation auf kommunaler und staatlicher Ebene herausgearbeitet und praktisch angewendet.
      • Hierbei werden die Stakeholderbeziehungen und Formen der Zusammenarbeit bei der Finanzierung von Sozialleistungen in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung von Sozialleistungen durch öffentliche Träger erarbeitet. Hierbei wird auf die besonderen Strukturen des Korporatismus im deutschen Sozialwesen eingegangen.
    • Unit Sozialrecht II
      • Die Veranstaltung dient der Vertiefung systematischer Kenntnisse im Sozialrecht. Der Schwerpunkt liegt in der Erarbeitung der besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sowie der Sozialhilfe (SGB II und SGB XII). Überwiegend werden Themen des SGB II behandelt, da sich dieses Rechtsgebiet gut strukturiert und schematisch darstellen lässt und die erlernten Inhalte teilweise auf die Normen des SGB XII übertragen werden können.
      • Es wird jeweils themenrelevant die Verzahnung der aktuellen Arbeitsmarktpolitik mit der aktuellen sozialrechtlichen Gesetzgebung und deren Auswirkung auf das Leistungsrecht dargestellt.
    • Unter Anknüpfung auf die Module zum Europarecht und werden zunächst die europarechtlichen Rahmenbe-dingungen (insbesondere Niederlassungsfreiheit/Dienstleistungsfreiheit) des Wirtschaftsverwaltungsrechts sowie seine Einordnung in globales Wirtschaftsrecht (WTO, OECD, Weltbank, Internationaler Währungsfond) vermittelt.
      • Das Verhältnis des Grundgesetzes zu einer bestimmten Wirtschaftsordnung wird auch anhand von Entscheidungen des BVerfG analysiert und diskutiert.
      • Unter Bezugnahme auf das Modul zum Staats- und Verfassungsrecht werden Staatsstrukturprinzipien, Grundrechte, Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen in ihrer Verbindung zum Wirtschaftsverwal-tungsrecht erarbeitet.
      • Aktuelle verwaltungstypische Problemfelder werden in Form von Fallbearbeitungen im Bereich des stehenden Gewerbes, des Reise- und Marktgewerbes, des Handwerksrechts, des Gaststättenrechts und des Subventionsrechts exemplarisch vertieft. Die in den Modulen des Allgemeinen Verwaltungsrechts vermittelten Kenntnisse werden in die gutachtlichen Lösungen mit einbezogen.
      • Neben den Zielen eines Überblicks über die Rechtsbereiche des Gewerberechts und einer exemplarischen Vertiefung in ausgewählten Bereichen des Gewerberechts dient das Modul auch der systematischen Vertiefung der Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungsrechts.
    • Die Studierenden entwickeln in der Regel aus dem berufspraktischen Studium heraus die Themen ihrer Bachelor-Thesis. Sie leisten alle wissenschaftlich erforderlichen Schritte zur Vorbereitung der Bachelor-Thesis (Recherche und Konzeptentwicklung).
    • Die Studierenden wenden die im Modul „Projektmanagement“ erworbenen Fachkenntnisse praktisch an. Die Arbeitsphase ist durch die Recherche und die Bearbeitung der Arbeitspakete durch die Studierenden geprägt. Die Studierenden bereiten Präsentationen zu den Bachelorarbeitsthemen adressatengerecht vor und führen sie durch.
    • Verwaltungswissenschaften
      • Die Studierenden lernen die Aufbau- und Ablauforganisation ihrer Ausbildungsdienststellen kennen und können ihre Dienststellen in das Gesamtgefüge der jeweiligen Verwaltung einordnen. Darüber hinaus entwickeln die Studierenden ein Verständnis für die Zielsetzungs-, Planungs- und Entscheidungsfindung ihrer Ausbildungsdienststellen. Sie werden in Teams eingebunden sowie mit der schriftlichen und mündlichen Kommunikation gegenüber den Bürgern vertraut gemacht und an der Bürgerkommunikation der Ausbildungsdienststellen beteiligt.
      • Die Studierenden wenden in den Ausbildungsdienststellen die Regeln der ordnungsgemäßen Aktenführung und Schriftgutverwaltung einschließlich der elektronischen Archivierung an und setzen sich mit dem Workflowmanagement sowie den Dokumentenmanagementsystemen auseinander. Darüber hinaus entwickeln sie eine rationelle und zweckmäßige Arbeitsorganisation und entwickeln ihre Kompetenzen zur Beschaffung, Aufbereitung und Auswertung von Daten weiter.
    • Rechtswissenschaften
      • Die Studierenden wenden die unterschiedlichen rechtlichen Handlungsformen der Verwaltung fallbezogen an. Dabei setzen sie sich mit Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts auseinander, ermitteln entscheidungsrelevante Sachverhalte und ordnen sie den entsprechenden Normen unter. Sie erlernen die erforderlichen Abwägungsprozesse bei Ermessensentscheidungen und können die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Entscheidungen nachvollziehbar begründen. Je nach Einsatzbereich werden sie bspw. an das Verfassen von Bescheiden oder auch das Prüfen von Rechtsbehelfen herangeführt.
    • Kommunikation und Kooperation
      • Im externen sowie im internen Kontakt (Bürger:innen oder Beschäftigte der Verwaltung) erlernen die Studierenden in der praktischen Anwendung sowohl das adressaten- und situationsgerechte For-mulieren von Schriftstücken, als auch eine bürgerfreundliche, serviceorientierte und konfliktvermeidende mündliche Kommunikation.
    • Im Rahmen dieses Moduls soll die/der Studierende durch die Anfertigung der Bachelorthesis zeigen, dass sie/er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist von neun Wochen ein Problem selbständig und fachgerecht zu bearbeiten. Die Bachelorthesis wird in einer vom Studierenden zu wählenden Fachwissenschaft geschrieben.
  • Modulhandbuch (PDF, 606 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Veranstaltungsverzeichnis der Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Prüfungsordnung

  • BPO DSPA Änderungsordnung 2016 (PDF, 352 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • BPO DSPA Berichtigung 2017 (PDF, 295 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • BPO DSPA Änderung 2018 (PDF, 307 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • BPO DSPA Änderung 2019 (PDF, 431 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • BPO DSPA 2013 (PDF, 406 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • BPO DSPA Lesefassung Stand 2019 (PDF, 113 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Allgemeiner Teil der Bachelorprüfungsordnungen

Praxisbezug

Im Dualen Studiengang Public Administration wird für Sie durch eine frühzeitige Anbindung an die Praxis durch Projektarbeit ein Berufsfeldbezug hergestellt. Dieser ist insbesondere durch zwei berufspraktische Semester und spezifische Projektarbeiten zu Themen der öffentlichen Verwaltung, die ebenfalls zu der berufspraktischen Ausbildung zählen, profiliert. Dadurch trainieren Sie auch Teamarbeit, Kreativität und konzeptionelles Handeln.

Internationalität

Verwaltung ist auch fast immer europäische Verwaltung. Im Zuge der europäischen Integration umfasst das Studium daher auch das Themenfeld Europarecht und -politik. Ein Auslandsaufenthalt ist im dualen Studiengang Public Administration nicht vorgesehen. Möglich ist aber der Blick über den Tellerrand durch Praktika in der bremischen Landesvertretung in Brüssel und Berlin sowie Besuche der Verwaltungen anderer europäischer Staaten wie zum Beispiel der niederländischen Provinz Groningen.

Alle Partnerhochschulen der HSB

Bewerbung

Die Studienplätze werden durch das Aus- und Fortbildungszentrum der Freien Hansestadt Bremen und den Magistrat Bremerhaven ausgeschrieben.

Ihre Bewerbung schicken Sie daher ausschließlich an die folgenden Adressen:

Bewerbung bei der Freien Hansestadt Bremen

Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ)
Referat 40 – Berufliche Ausbildung und Praktika
Doventorscontrescarpe 172 B 
28195 Bremen

oder per E-Mail an BewerbungenDSPA@afz.bremen.de.

Beginn des Ausbildungsverhältnisses: April und Oktober

Weitere Informationen finden Sie im Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen.

Aktuell wird für das Wintersemester 2025/26 ausgeschrieben! Bewerbungen sind noch bis zum 31. Mai 2025 möglich. Die Einstellung erfolgt zum 01. Oktober 2025.

Aktuell wird ebenfalls für das Sommersemester 2026 ausgeschrieben! Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2025 möglich. Die Einstellung erfolgt zum 23. März 2026.

Bewerbung beim Magistrat Bremerhaven

Magistrat Bremerhaven 
Personalamt (Amt 11/41) 
Postfach 210360 
27524 Bremerhaven

oder per E-Mail an ausbildung@magistrat.bremerhaven.de.

Beginn des Ausbildungsverhältnisses: Oktober

Weitere Informationen finden Sie im Karriereportal des Magistrats Bremerhaven.

  1. Informieren

    Prüfen Sie die Bewerbungsfristen und Zulassungsvoraussetzungen für Ihren Wunsch-Studiengang.

    Fragen zum Studiengang beantworten die Ansprechpersonen auf den Studiengangsseiten. Bei weiteren Fragen rund um Ihre Entscheidung für ein Studium an der HSB helfen unsere Beratungs- und Serviceeinrichtungen weiter.

    • Beratung & Service an der HSB
    • Mehr Informationen zur Ausbildung in Bremen
    • Mehr Informationen zur Ausbildung in Bremerhaven
  2. Bewerben

    Sie bewerben Sie sich zunächst beim Aus- und Fortbildungszentrum Bremen oder beim Magistrat Bremerhaven. Nachdem Sie einen Ausbildungs- oder Studienvertrag abgeschlossen haben, bewerben Sie sich an der HSB.

    Ohne die vorherige Zusage einer Partnerorganisation zum Studienplatz ist eine Online Bewerbung nicht möglich.

    Haben Sie eine Zusage vom Aus- und Fortbildungszentrum Bremen (AFZ) oder dem Magistrat der Stadt Bremerhaven erhalten und Ihre Annahmeerklärung zurückgeschickt? Dann registrieren Sie sich bitte im Laufe der Bewerbungsfrist der HSB im Online-Bewerbungsportal "CampInO" und geben Ihren Antrag auf Zulassung ab.

    • Online-Bewerbung an der HSB
    • Internationale Bewerbungen
  3. Studienplatz annehmen

    • Immatrikulation
  4. Willkommen an der HSB!

    • Informationen zum Studienstart
  • Porträtfoto N. Piepjohn

    „Am DSPA hat mir vor allem die Kombination aus Theorie und Praxis gefallen. So konnte ich bereits im Rahmen des Studiums einen Einblick in die bremische Verwaltung bekommen.“

    N. Piepjohn Absolventin, Senatskanzlei, Verwaltungsmodernisierung

  • Porträtfoto C. Asendorf

    „Im Rahmen von DSPA hatte ich die Möglichkeit, das Rüstzeug für die herausfordernden Aufgaben in der Leistungsgewährung nach dem SGB II zu entwickeln und in den berufspraktischen Semestern zu trainieren. Dabei kann ich bis heute aus dem ganzheitlichen Ansatz des Studienganges schöpfen.“

    C. Asendorf Absolvent, Jobcenter, Teamleiter Leistungsgewährung

  • Porträtfoto H. Wilkens

    „Für DSPA habe ich mich entschieden, um das breite Wissensspektrum aus meinem vorausgegangenen Studium der Geschichte und Politikwissenschaften einsetzen und dabei ein spannendes Dienstverhältnis erhalten zu können.“

    H. Wilkens Absolventin

  • Porträtfoto P. von der Reith

    „Besonders gefallen hat mir die direkte Verbindung von Theorie und Praxis. Diese bietet die Möglichkeit, das erlernte Fachwissen unmittelbar praktisch anzuwenden. Während der Praxisphasen im Studium hatte ich zudem die Gelegenheit, von erfahrenen Kollegen zu lernen und aus dem Erfahrungsschatz der "alten Hasen" zu schöpfen.“

    P. von der Reith Absolvent, Bauordnungsamt Bremerhaven, stellvertretender Verwaltungsleiter

Kontakt

Studiengangsleitung

Porträtfoto Christiane Trüe

Prof. Dr. Christiane Trüe
+49 421 5905 4762
E-Mail

Programmkoordination

Auf dem Foto ist Laura Frey zu sehen. Sie hat glattes, braunes, kinnlanges Haar und einen Pony. Sie trägt einen blauen Blazer.

Laura Frey
Programmkoordination
+49 421 5905 4821
+49 176 1514 0367
E-Mail

Auf dem Bild ist Ann Pujkiewicz zusehen. Sie hat kinnlanges blondes Haar und trägt eine Brille, sowie eine schwarze Bluse.

Ann Pujkiewicz
Programmkoordination
+49 421 5905 4496
+49 176 1514 0237
E-Mail

Allgemeine Kontaktadresse

Nutzen Sie auch gerne die allgemeine Mailadresse des Studiengangs dspa.verwaltung@hs-bremen.de!

Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation und Prüfungsangelegenheiten

Stefan Boelmans
+49 421 5905 4104
+49 176 1514 0130
E-Mail

Fragen zur Bewerbung beim AFZ

Porträt Julia Tonn-Rau

Julia Tonn-Rau
Referat 40 – Berufliche Ausbildung und Praktika
+49 421 361-59911
E-Mail

Porträt Marcel Paufler

Marcel Paufler
Referat 40 – Berufliche Ausbildung
49 421 361 10196
0176 42362155
E-Mail

Porträt Lara Brünings

Lara Brünings
+49 421 361 89436
E-Mail

Fragen zur Bewerbung beim Magistrat Bremerhaven

Porträt Anika Hagedorn

Anika Hagedorn
Personalamt Bremerhaven (11/4)
0471 590 2559
E-Mail

Gremien

  • Die Studienkommission ist ein Organ der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule Bremen. Dabei geht es darum, das Lehrangebot aktiv mitzugestalten. Dazu gehört unter anderem die Ermittlung des Lehrbedarfs, die Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrangebots, des Qualitätsmanagements sowie der Prüfungsordnung.

    Lehrende

    Frau Prof. Dr. Trüe (Vorsitz)

    Herr Prof. Dr. Schlemminger

    Frau Herrmann

    Studierende

    Aylin Basay

    Sascha Brosenne

    Dennis Geisweller

    Stellvertretungen: Serhat Kaya, Vincent Vietmeyer, N.N.

  • Aufgaben

    Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben zuständig. Unter anderem beschließt der Prüfungsausschuss über die Festsetzung von Prüfungsterminen, die Genehmigung von Themen für die Abschlussarbeiten, Widersprüche gegen Prüfungsergebnisse und die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften.

    Der Prüfungsausschuss entscheidet auch über Anträge auf Nachteilsausgleich bei Studierenden mit Behinderung oder chronischen Krankheiten (§ 11 BPO). Ein solcher Antrag ist unverzüglich, spätestens bis zum Ende der Modulanmeldefrist (in der Regel drei Wochen nach Vorlesungsbeginn) beim Prüfungsausschussvorsitzenden zu beantragen. Am besten bitten Sie per E-Mail um einen Beratungstermin.

    Informationen zum Nachteilsausgleich

    Weiterhin wird über die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen oder die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen entschieden. 

    Der Antrag auf Anerkennung an einer Hochschule bereits erbrachten Leistungen (§ 18 BPO) soll mit dem unten hinterlegten Formular bis zum Ende der Modulanmeldefrist beim Prüfungsausschussvorsitzenden gestellt werden. Der Antrag ist ohne fachliche Stellungnahme von Lehrenden, aber mit Anlagen (Zeugnisse etc.) und unterschrieben beim Prüfungsausschussvorsitzenden einzureichen, bevorzugt eingescannt als E-Mail-Anhang an ulrich.krueger@hs-bremen.de. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet dann selbst oder teilt mit, vom wem die Antragstellenden eine Stellungnahme einzuholen und durch Unterschrift auf dem Formular zu bestätigen haben. Dann wird nach erneuter Einreichung der Antrag beschieden.

    Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen (PDF)

    Für Anträge auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen (§ 18a BPO), also etwa auch nur in sehr seltenen Ausnahmefällen voll anrechnungsfähige Leistungen aus der Ausbildung, sollten Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungstermins per E-Mail an den Prüfungsausschussvorsitzenden ulrich.krueger@hs-bremen.de wenden. Sinnvoll ist es, das Anliegen genau zu schildern und Anlagen bereits beizufügen.

    Mitglieder

    Herr Prof. Dr. Krüger (Vorsitz) 

    Herr Prof. Dr. Schlemminger

    Frau Prof. Dr. Trüe (stellvertretende Vorsitzende)

    Herr Jochen Kriesten (Senator für Finanzen)/ Stellvertretung: Anika Hannawald (Magistrat Bremerhaven)

    Katharina Aleksin/ Stellvertretung: Jenushan Jeyaratnam (studentisches Mitglied)

    Herr Boelmans (beratendes Mitglied Prüfungsamt)

  • Der Beirat dient dem Gedankenaustausch über Lehre und wissenschaftliche sowie praxisseitige Entwicklungen. Er formuliert ggf. diesbezügliche Erwartungen an die Hochschule.

    Mitglieder

    Herr Brekenfeld

    Frau Hannawald

    Herr Kriesten

    Herr Prof. Dr. Laudi

    Frau Lessing

    Herr Strassmeier

    Frau Prof. Dr. Trüe

Infos & mehr aus der HSB

  • Eine Gruppe Studierender sitzt am Tisch und diskutiert.

    Dual studieren

  • Mehrere Studenten sind um einen Tisch versammelt mit Unterlagen sowie Laptops und befinden sich in einer Diskussion.

    Engagement und Ehrenamt

  • Zwei Studentinnen, beide lachen, die Studentin links ist im Fokus und sieht direkt in die Kamera

    Meine Persönlichkeit stärken

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