Fakultät Wirtschaftswissenschaften
Hier finden Sie Informationen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Abschlussarbeiten.
Unter dem nachstehenden Link finden Sie das Veranstaltungsverzeichnis des Sommersemesters 2022.
Bitte beachten Sie, dass das Veranstaltungsverzeichnis im Laufe der Zeit mehrfach ergänzt und aktualisiert wird. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt regelmäßig über den aktuellen Stand!
ACHTUNG:
Für ISTM 4 gilt eine neue Gruppeneinteilung (s. untenstehende Liste nach Matrikelnummern)!
Die Einteilung ist verbindlich und bei der Modulanmeldung unbedingt einzuhalten!
WICHTIG: Für Online-Veranstaltungen werden in der Lernplattform AULIS Gruppen eingerichtet. Hinweise zu diesen Lehrveranstaltungen sowie die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn der AULIS‐Gruppe für das jeweilige Modul!
Hier finden Sie die Übersichten über die Modulstrukturen der Studiengänge und die Prüfungsformen der einzelnen Module. Bitte beachten Sie dabei, dass aufgrund von Änderungen von Prüfungsordnungen für einzelne Jahrgänge unterschiedliche Modulübersichten gültig sein können. Wir weisen darauf hin, dass die Übersichten einschließlich der Angaben zu den
Prüfungsformen lediglich eine Lesehilfe darstellen. Verbindlich sind alleine die in der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. der zugehörigen Anlage 1 festgelegten Regelungen.
Bitte bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Prüfer:innen und rufen Sie die E-Mails an Ihren Studierendenaccount an der HSB (name@stud.hs-bremen.de) regelmäßig ab.
Die nachfolgenden Punkte sind im Rahmen von Klausuren zu beachten.
Das Bachelorprojekt dient der Vertiefung der in den ersten drei Studienjahren gewonnenen Kompetenzen im Umgang mit wissenschaftlichem Arbeiten und der eigenen Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten und Präsentationen. Das Modul dient insbesondere als Vorbereitung der Bachelorthesis. Im Rahmen des Bachelorprojekts soll der Prozess der Erarbeitung der konkret geplanten Bachelorthesis (das Thema kann im Zusammenhang mit dem Praktikum stehen, also eine aktuelle Fragestellung aus der betriebswirtschaftlichen Praxis behandeln oder ein frei gewähltes Thema sein) strukturiert und dargestellt werden. Dazu gehören insbesondere
Sowohl Zwischenstände als auch das abschließende Ergebnis sind im Verlauf des Moduls zu präsentieren. In der darauf aufbauenden Diskussion mit dem Dozenten / der Dozentin und den Mitstudierenden sollen die Studierenden weitere Anregungen für die eigene wissenschaftliche Arbeit sowohl im Rahmen des laufenden Bachelorprojekts als auch in der sich anschließenden Bachelorthesis bekommen. In der modulbezogenen Übung werden im angeleiteten Selbststudium die gewonnenen Erkenntnisse vertieft – bspw. anhand von Best-Practice- bzw. misslungenen Beispielen wissenschaftlichen Arbeitens und durch intensiven Austausch über wissenschaftliche Recherchemethoden.
Alle hauptamtlich Lehrenden und viele Lehrbeauftragte bieten Bachelorprojekt-Seminare an. Die Seminare werden nicht einzeln im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen, da sich die Studierenden nach fachlichen Kriterien aus unterschiedlichen Studiengängen für ihre Betreuer:innen entscheiden. Damit müssen dann, nach Meldung der Studierenden bei den Lehrenden, Termine gefunden werden, die in die Stundenpläne der verschiedenen Studiengänge überschneidungsfrei eingepasst werden können. Diese Termine der Bachelorprojekt-Seminare werden später nach Maßgabe der Lehrenden bekannt gegeben. Den Studierenden wird empfohlen, sich die Betreuer:innen einerseits nach fachlich-thematischen Gesichtspunkten und andererseits im Hinblick auf die gewünschte Betreuung bei der Erstellung der Bachelorthesis zu wählen. Die Themenabstimmung erfolgt direkt mit den Lehrenden. Die Studierenden melden sich für das Modul beim Prüfungsamt im Rahmen der normalen Modulanmeldung zunächst ohne Angabe eines Prüfers an, um dann nach erfolgreicher Ableistung des Projekts dem Prüfungsamt eine nach Maßgabe des Prüfers/der Prüferin ausgestellte Bescheinigung über das Ergebnis des Projekts zu übermitteln. Maßgeblich sind stets die Regularien und Termine, die vom Prüfungsamt ausgehängt werden. Es ist zwingend nötig, sich dort zu informieren!
Bei dem Bachelorprojekt handelt es sich um eine unbenotete Prüfungsleistung. Das Bachelorprojekt wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Im Rahmen dieses Moduls sollen die Studierenden durch die Anfertigung der Bachelor-/Masterthesis zeigen, dass sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist von neun Wochen (BA-Thesis) bzw. zwölf Wochen (MA-Thesis) ein Problem selbständig und fachgerecht zu bearbeiten. Die Thesis wird in einer von den Studierenden zu wählenden Fachwissenschaft geschrieben. Auf Basis einer vorgegebenen Fragestellung sollen die Studierenden das Thema selbständig sinnvoll strukturieren, wissenschaftlich bearbeiten und in fächerübergreifende Zusammenhänge einordnen. Dies geschieht neben dem Selbststudium auch in Beratungsgesprächen mit den Betreuer:innen und einem Bachelor-/Masterthesis-Seminar, in dem die Studierenden ihre gewählte Methodik sowie den Bearbeitungsstand jeweils referieren und kommentieren.
Es wird dringend empfohlen, sich die Betreuer:innen frühzeitig zu suchen. Diese Suche kann einerseits nach fachlich-thematischen Gesichtspunkten und andererseits im Hinblick auf die vorangegangene Betreuung des Bachelorprojekts bzw. die Betreuung innerhalb des Studiums erfolgen. Spätestens bis zum Ende der Lehrveranstaltungszeit des vorangehenden Semesters sollte eine konkrete Vorstellung vorliegen, bei welchen Betreuer:innen die Thesis in welchem Themenkreis geschrieben werden soll.
Alle hauptamtlich Lehrenden und viele Lehrbeauftragte bieten Thesis-Seminare an. Die Thesis-Seminare werden nicht einzeln im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen, da sich die Studierenden nach fachlichen Kriterien aus unterschiedlichen Studiengängen für ihre Betreuer:innen entscheiden. Damit müssen dann, nach Meldung der Studierenden bei den Lehrenden, Termine gefunden werden, die in die Stundenpläne der verschiedenen Studiengänge überschneidungsfrei eingepasst werden können. Diese Termine werden später nach Maßgabe der Lehrenden bekannt gegeben.
Für das Zulassungsverfahren sind stets die Regularien und Termine maßgeblich, die vom Prüfungsamt bekannt gegeben werden. Es ist zwingend nötig, sich dort zu informieren! Die Studierenden müssen nach § 8 AT-BPO bzw. § 8 AT-MPO einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Bachelor-/Masterthesis an den Prüfungsausschuss stellen. Der Antrag kann nur genehmigt werden, wenn mindestens 126 ECTS (DSPA), 144 ECTS (BW, DSBW, DSMiH, EFA, ESWV, ISGM, ISTM, ISWI, MiH) bzw. 168 ECTS (AWS, BIM) erworben wurden. Im Masterstudiengang BM ist Voraussetzung für die Genehmigung, dass mindestens 70% der bis zum Ende des vorletzten Semesters der Regelstudienzeit zu erwerbenden Leistungspunkte erreicht wurden. Es ist zu beachten, dass zur Thesis nur zugelassen werden kann, wer für das zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung laufende Semester im jeweiligen Studiengang an der Hochschule Bremen immatrikuliert ist. Im Rahmen von Kooperationen mit anderen Hochschulen kann abweichend die Immatrikulation nur im Prüfungssemester vorausgesetzt werden. Gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung zur Thesis wird ein Antrag auf Genehmigung eines Themas (mit Unterschrift der Prüfenden) gestellt, in dem der vorgesehene Bearbeitungsbeginn anzugeben ist. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Bearbeitungsbeginn dem Prüfungsausschuss vorliegen. Bis zur Feststellung des Bestehens der letzten Prüfung ist die Immatrikulation erforderlich. Wenn dem Prüfungsamt die (bestandene) Note der letzten Prüfung vorliegt, erfolgt die Ausstellung des Zeugnisses und die Exmatrikulation. Das Zeugnis trägt das Datum der letzten Prüfung (BAföG-relevant); bei der BA-Thesis ist dies das Abgabedatum, bei der MA-Thesis ist dies das Datum des Kolloquiums, jeweils unabhängig davon, wann die Gutachten vorliegen.
Zu Prüfenden können nach Maßgabe des § 23 AT-BPO bzw. § 23 AT-MPO alle bestellt werden, die das Prüfungsfach in der Regel haupt- oder nebenberuflich lehren, auch soweit sie als Wissenschaftler außerhalb der Hochschule an wissenschaftlichen Einrichtungen einschlägig tätig sind. Das bedeutet, dass Praktiker nur dann zu Prüfenden bestellt werden können, wenn sie einen einschlägigen Lehrauftrag an der Hochschule Bremen oder an einer anderen Hochschule wahrnehmen.
Zur Anmeldung Ihrer Thesis laden Sie bitte das entsprechende Formular herunter und lassen das vollständig ausgefüllte Formular von Ihren beiden Prüfern:innen unterschreiben. Anschließend reichen Sie das Formular im Original beim Immatrikulations- und Prüfungsamt ein.
Studierende müssen das PDF der Arbeit nicht mehr unbedingt als Datenträger zusätzlich zu den drei Printexemplaren abgegeben. Ihnen steht auch eine fristwahrende Uploadmöglichkeit für die digitale Abgabe der Bachelor- und Masterarbeiten (als PDF-Dokument) zur Verfügung. Zu finden sind die nach Studiengängen getrennten Upload-Ordner unter dem Menüpunkt "Prüfungsausschüsse" auf den AULIS-Seiten der Fakultät 1.
Nach wie vor ist aber die Abgabe von drei Printexemplaren verpflichtend, der Upload ersetzt lediglich den abzugebenden Datenträger.
Für Rückfragen stehen die Studiengangsleiter:innen sowie die Prüfungsausschussvorsitzenden und die Mitarbeiter:innen des Prüfungsamtes zur Verfügung. Für DSPA gelten geringfügig andere Regelungen, die in AULIS unter dem Ordner "DSPA" näher beschrieben sind.