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  6. Schritt 10: Selbständig machen

13 Steps: 13 Schritte zum Job – Career Service Hochschule Bremen

Schritt 10: Warum nicht die eigene Firma gründen?

Interview mit Cindy Stern, BRIDGE, Hochschule Bremen

Ein Unternehmen im Ausland zu gründen, kann eine echte Herausforderung sein, aber auch sehr lohnend. Wir haben unseren Kollegen von BRIDGE und FreiRAUM  (Coaching und Seminare für alle Studierenden in Bremen zum Thema Unternehmensgründung) gebeten, uns die Details zu verraten.

  • Grundsätzlich ja. Hier ist es jedoch zunächst einmal wichtig, zu unterscheiden, ob der Studierende aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land kommt und welcher Aufenthaltsstatus vorliegt. Denn die erforderlichen Qualifikationen, Behördengänge und Genehmigungen vor einer Unternehmensgründung können sich hierbei unterscheiden. Sehr ausführliche und fundierte Informationen zu allen Gruppen  gibt es unter http://www.wir-gruenden-in-deutschland.de/. Ich kann nur empfehlen, sich diese Website genau anzusehen, dort finden Sie alle Informationen, die internationale Studierende beachten müssen. 

    Für internationale Studierende aus EU-Ländern gilt beispielsweise: grundsätzlich jede Person kann sich selbständig machen, auch Studierende oder Promovierende aus einem Land der EU, des EWR oder der Schweiz. Drei Kategorien der Selbständigkeit werden hier unterschieden:  

    • Sie machen sich in einem der freien Berufe selbständig, dann werden Sie Freiberufler:in,  
    • Sie gründen ein Gewerbe, dann werden Sie Gewerbetreibende:r,  
    • oder Sie gründen ein Reisegewerbe, dann werden Sie Reisegewerbetreibende:r – hier gibt es einige Besonderheiten gegenüber anderen Gewerbetreibenden.  

    Daher müssen Sie zunächst herausfinden, zu welcher der drei Kategorien Ihre angestrebte selbständige Tätigkeit in Deutschland gehört. Und Sie sollten wissen, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen – in Bezug auf die Qualifikationen und auf weitere vorgeschriebene Formalitäten.. Weil die Voraussetzungen und Anforderungen für die drei Kategorien der Selbständigkeit unterschiedlich sind, gilt es zuerst, die richtige Kategorie für Ihre Gründungsidee zu finden.  

    Es ist also nicht ganz einfach, die richtigen Schritte zu gehen, aber auf www.wir-gruenden-in-deutschland.de finden Sie viele Beispiele, Videos und alle wichtigen Informationen, um die nächsten Schritte zu gehen. Wichtige Hinweise bietet auch die Platform www.anerkennung-in-deutschland.de zur Anerkennung Ihrer bisherigen Abschlüsse.  

  • Sinnvoll ist es, sich zu orientieren, welche Institution und/oder AnsprechpartnerIn für mich in Frage kommen. An der HS Bremen ist es die Hochschulinitiative BRIDGE  und der FreiRAUM. Vereinbaren Sie gerne ein erstes Beratungsgespräch mit uns und senden Sie idealerweise schon mal eine kurze Ideenskizze Ihrer Gründungsideen und einige Fragen, die Sie in diesem Kontext stellen möchten und deren Klärung für Sie wichtig ist.

  • Sie können bereits während des Studiums das Beratungsangebot von BRIDGE nutzen und/oder im Rahmen des BRIDGE-Seminarangebotes Seminare belegen. Die BRIDGE-Seminare sind fast alle mit ECTS-Punkten versehen und können nach Rücksprache mit der Studiengangsleitung eventuell angerechnet werden.

  • Es kann viel Spaß machen, die eigene Kreativität auszuleben, selbstständig zu arbeiten, eigenverantwortlich zu handeln und flexibel bei der Gestaltung des Arbeitsalltags zu sein.

  • Zunächst einmal sollten Sie davon überzeugt sein, dass Sie eine gute Idee haben und den Willen und das Selbstbewusstsein, diese Idee in Form einer Selbständigkeit auszuleben. Sie müssen nicht aus allen Bereichen das nötige Know-How haben, aber wissen, wann und wo Sie dies erwerben bzw. in Anspruch nehmen können, wie z.B. Steuerberatung.

  • Nein.

  • Ich denke, den perfekten Zeitpunkt gibt es nicht, ich würde einfach sagen, wenn Sie das Gefühl haben: „Jetzt wage ich den Sprung ins Wasser.“

  • Bis zu einem gewissen Grad kann man/frau aus Seminaren etc. vieles erlernen. Dennoch würde ich sagen, dass etwas in der individuellen Persönlichkeit verankert sein sollte, was einen dazu motiviert und auf die Idee bringt, den Sprung in die Selbständigkeit zu machen.

  • Teils Teils. Aus Gesprächen mit GründerInnen weiß ich, dass so manche von ihnen schon schlaflose Nächte haben und hatten, aber auch das ist Teil der Selbständigkeit.

  • Sicherlich gelten für internationale Studierende die gleichen Hürden. Dennoch würde ich sagen, dass hier unter Umständen die größte Hürde die Sprachbarriere sein kann, d.h. die Chance einer erfolgreichen Umsetzung ist sicherlich umso größer, desto sicherer die deutsche Sprache beherrscht wird oder aber sie/er hat einen deutsche(n) Partner(in) an der Seite bzw. optimalerweise sogar im Gründungsteam, also kurz gesagt: „die Sprache ist der Schlüssel“. . 

  • Das gilt sicherlich insbesondere für notwendige Gründungsaktivitäten, die speziell die formalen Rahmenbedingungen einer Unternehmensgründung- und führung angehen, wie z.B. das, Finanzamt , bei dem es für einen Unternehmensgründer existenziell ist, die notwendigen Bedingungen zu erfüllen und ordnungsgemäß abzuliefern. Gerade hier ist die Sprachbarriere ein ganz sicher großes Problem, denn auf den Behörden wird man sicherlich nicht durchgängig auf englischsprachiges Personal stoßen. 

    Generell gilt, neben den betriebswirtschaftlichen Defiziten machen sich viele GründerInnen zu wenig Gedanken über das Alleinstellungsmerkmal ihrer Idee oder ihre Zielgruppen. Zu Beginn ist es gut, ein finanzielles Polster zu haben. In der Startphase ist der Umsatz oft wesentlich geringer als angenommen.

  • Auf alle Fälle. Vor allem für diejenigen, für die es wichtig ist (oder die aufgrund der privaten Rahmenbedingungen, wie z.B. Familie, darauf angewiesen sind), über eine Anstellung zumindest teilweise abgesichert zu sein. Das gilt gleichermaßen für internationale Studierende, die darüber hinaus auf diesem Weg nicht nur Erfahrungen sammeln können, sondern auch Kontakte knüpfen können bzw. Netzwerke aufbauen, die Ihnen nach dem Studium – unabhängig davon ob die Selbständigkeit in Deutschland oder im Heimatland ausgeübt werden soll – immensen Nutzen bringen kann.

  • Ja, aber als internationale:r Studierende:r oder Promovierende:r dürfen Sie nur im Nebenerwerb eine selbständige Tätigkeit ausüben, damit Sie ihren Studienabschluss oder ihre Promotion nicht gefährden. Der zeitliche Umfang einer selbständigen Tätigkeit im Nebenerwerb ist in Deutschland nicht geregelt. Damit Sie Ihren Status als Student/in bei der Krankenkasse nicht verlieren, dürfen Sie jedoch nicht mehr als 20 Stunden pro Woche selbständig tätig sein.

    2024 gilt nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz zur selbständigen Tätigkeit:

    • Während des Studiums muss jede selbständige Tätigkeit (Ausnahmen bei studentischen Nebentätigkeiten) gesondert von der Ausländerbehörde genehmigt werden.
    • Nach Abschluss des Studiums in Deutschland besteht ein Regelanspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 2a AufenthG).
    • Die Tätigkeit muss einen Zusammenhang mit den im Studium erworbenen Kenntnissen erkennen lassen.
    • Der Lebensunterhalt muss für sich selbst und die Familienangehörigen gesichert sein.
    • Die Aufenthaltserlaubnis wird mit einer Dauer von bis zu drei Jahren erteilt.
    • Nach drei Jahren kann die Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn eine positive Prognose für die Erwerbstätigkeit besteht.
  • Nein. Mittlerweile – kann ich aus der Zusammenarbeit zwischen BRIDGE und dem Bremer Finanzamt – sagen, dass sich vieles (Service und Unterstützung) zum Guten verändert hat. Es ist auch für die Finanzämter nicht erstrebenswert, wenn viele GründerInnen scheitern und/oder steuerliche Probleme bekommen, denn das hat zur Folge, dass viel Arbeit auf die Finanzsachbearbeiter zukommt! Viele Infos (in Deutsch) gibt es auch hier.

  • Im Prinzip gelten die Förderinstrumente gleichermaßen für internationale und deutsche Studierende.  Neben Förderprogrammen, wie z.B. BRUT oder Exist gibt es auch Möglichkeiten, zu sehr günstigen Konditionen Kredite aufzunehmen, wie z.B. der Mikrokredit bei der Bremer Aufbau-Bank. Bei den Preisträgern bei BRUT gab es mehrere internationale Studierende, auch bei EXIST war beispielsweise Ufuk Cehan, als Student aus der Türkei nach Deutschland gekommen, mit epholution an der Fakultät 4 der Hochschule Bremen erfolgreich.  

    In letzter Zeit immer beliebter geworden ist auch das sogenannte Crowdfunding, bei dem das Kapital über eine Vielzahl an Geldgebern über ein Onlineportal zur Verfügung gestellt. Wichtig ist, dass ein gewisses Polster/Ersparnisse vorhanden sind, weil es gerade am Anfang so manche Durststrecken zu überwinden gilt. 

  • BRIDGE ist eine seit 2003 existierende hochschulübergreifende Initiative. Partner sind neben der Hochschule Bremen, die Universität Bremen sowie die Hochschule Bremerhaven und die Bremer-Aufbau-Bank. Die Zielgruppe von BRIDGE sind primär die Studierenden der Hochschulen sowie Wissenschaftliche MitarbeiterInnen als auch Alumni. Der CampusIdeen Wettbewerb wird einmal jährlich durch BRIDGE initiiert und soll Studierende sowie WiMi´s der Hochschulen motivieren, sich mit einer Geschäftsidee „auszuprobieren“, d.h. selbst wenn noch keine konkrete Gründungsabsicht besteht, zu der Idee ein feedback von der Experten-Jury  zu erhalten und last but not least möglicherweise einen Geldpreis zu gewinnen. Auch ausländische Studierende sind willkommen,  sich am Wettbewerb zu beteiligen, gern auch in Englisch. Als Beispiel dafür, dass dies kein Ausschlusskriterium ist oder die Gewinnchancen mindert: 2013 hat bei CampusIdeenwettbewerb eine Gruppe von internationalen Studierenden den ersten Platz erlangt (PinApp“ | Preslav Rachev, Xeni Prassa, Hector Baide | Hochschule Bremerhaven). 

    BRIDGE leitet Sie bei speziellen Fragen gerne an entsprechende Institutionen und Netzwerkpartner aus BEGIN weiter, wie z.B. Belladonna, IHK etc. STARTHAUS ist das Gründungs-Dachnetzwerk in Bremen und eine Initiative des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. BRUT ist ein Bremer Landesförderprogramm der BremerAufbau-Bank, in dem vom Konzept bis zur Gründung die Gründerinnen über 12 Monate begleitet und unterstützt werden.

  • Beim Gründungsservice der Hochschule: FreiRAUM

    Starthaus Bremen c/o Bremer Aufbau-Bank GmbH Langenstraße 2-4 (Entrance Stintbrücke 1), 28195 Bremen, Tel.: 0421 – 9600-372, E-Mail: info@starthaus-bremen.de

Bitte beachten: Wir versuchen, diese Angaben aktuell zu halten, können das aber nicht in jedem Fall versprechen. Also bitte immer nochmal bei der zuständigen Behörde nachfragen! Vielen Dank!

Kontakt

Porträt von Dr. Katrin Oellerich

Dr. Katrin Oellerich
Projektmitarbeiterin FreiRAUM@HSB
+49 421 5905 2044
+49 176 1514 0139
E-Mail

Auf dem Bild ist Cindy Stern zusehen. Sie hat schulterlanges, blondes, welliges Haar und trägt ein schwarzes T-Shirt.

Cindy Stern
Leitung Transfer- und Gründungsservice
+49 421 5905 2019
E-Mail

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