School of Architecture Bremen
Die Modulvorstellungen für das kommende Wintersemester finden am Montag, den 12. Oktober 2026 im Raum AB 516 statt.
| Uhrzeit | Thema |
|---|---|
| 10:00 - 11:00 Uhr | 1. Sem. BA, Begrüssung |
| 11:00 - 11:45 Uhr | 1. und 3. Sem. MA, Begrüssung und Vorstellung der Entwurfsprojekte |
| 11:45 - 13:00 Uhr | Vorstellung der Wahlmodule (BA und MA) |
| 13:30 - 14:00 Uhr | 5. Sem. BA, Vorstellung der Entwürfe |
| 14:00 - 14:30 Uhr | 3. Sem. BA, Vorstellung der Entwürfe |
Herzlich willkommen! Wir freuen uns darauf, Sie als Studierende an der School of Architecture Bremen zu begrüßen! Hier finden Sie wichtige Informationen und Wissenswertes für Ihren Studienstart.
Liebe Studienanfängerinnen und Studienanfänger,
ich freue mich, dass Sie sich für ein Studium an unserer School of Architecture Bremen (SoAB) entschieden haben! Im Namen der School of Architecture der Hochschule Bremen gratuliere ich Ihnen zu der erfolgreichen Teilnahme an der Eignungsprüfung
und heiße Sie herzlich willkommen.
Am Montag, den 12.10.2026, möchten wir Sie zum Auftakt Ihres Studiums in der Hochschule im Raum BA 516 am Neustadtswall 30 begrüßen:
Sie werden einige Lehrende persönlich kennenlernen und einen ersten Einblick in die Einrichtungen und Angebote der School of Architecture bekommen. Am 24.10.2026 um 16:00 Uhr findet dann die feierliche Begrüßung in der Fakultät statt, ebenfalls am Neustadtswall 30, Raum AB 516.
Wir haben für Sie ein Programm für die erste Semesterwoche vom 05.10. - 09.10.2026 vorbereitet. Den genauen Ablauf der Woche und alle aktuellen Informationen finden Sie im Oktober auf unserer Homepage sowie auf Instagram. Wir bitten Sie, so bald wie möglich Ihre Hochschul-Emailadresse zu aktivieren, damit wir Sie auch darüber erreichen können.
www.hs-bremen.de/architektur
www.instagram.com/schoolofarchitecturebremen
Unter den beiden Links finden Sie bei Interesse auch zahlreiche weitere Informationen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme. Für Rückfragen und Hilfestellungen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr.-Ing. Claudia Kromrei
Studiengangsleitung Architektur
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen sind ein Instrument, um eine Benachteiligung individuell auszugleichen und Chancengleichheit zu erzielen. Sie sind in § 31 des Bremischen Hochschulegesetzes und in § 11 der Allgemeinen Teile der Bachelor bzw. Masterprüfungsordnung geregelt. Anspruch auf Nachteilsausgleich haben Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen.
Dann können Sie gerne das Online-Antragsformular downloaden. Zudem haben Sie aber auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen - ganz wie Sie möchten! Sie sind nicht sicher, ob Sie alle Schritte auf dem Weg zum Nachteilsausgleich richtig gemacht haben? Auf den folgenden Webseiten finden Sie umfangreiche Informationen: