PROMOS-Geförderte berichten

Das wird gefördert

Eine Bewerbung auf PROMOS-Stipendien ist für alle Länder und Maßnahmen möglich, für die es keine Förderung über Erasmus+ gibt.

Wer einen Erasmus+ Platz an einer Partnerhochschule hat, darf sich ausschließlich auf ein Erasmus+ Stipendium bewerben - eine Förderung über PROMOS ist dann ausgeschlossen!

 

Aufenthalte in Ländern oder Regionen mit kritischer Sicherheitslage oder Reisewarnung werden nicht gefördert. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Höhe der für 2023 gültigen Teilstipendienraten

Zuschuss für Aufenthalte in Australien und Neuseeland

Das Institut Ranke-Heinemann (IRH) vergibt in Verbindung mit PROMOS einen Zuschuss für Studienaufenthalte in Australien und Neuseeland. PROMOS-Stipendiat:innen erhalten einen Rabatt von zehn Prozent auf ihre Studiengebühren, unabhängig von der australischen oder neuseeländischen Hochschule, vom Studiengang oder der Höhe der PROMOS-Förderung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des IRH.

Versicherungsschutz im Ausland

Das PROMOS-Stipendium beinhaltet keinen Versicherungsschutz für Studierende. Kümmern Sie sich daher um:

  • international gültige Krankenversicherung (inklusive medizinisch notwendiger Rücktransport- und Rückführungskosten im Todesfall) und Auslandskrankenversicherung, die auch Pandemiefälle abdeckt
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung (ggfs. Berufs-und Privathaftpflicht)

Der DAAD bietet eine Gruppenversicherung für Studierende und Doktorand:innen an. Diese beinhaltet eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Informationen dazu finden Sie auf der Website des DAAD.

Studienaufenthalte

Gefördert werden Studienaufenthalte außerhalb des Erasmus+ Programms. Das heißt, wenn Sie ein Semester an einer Hochschule außerhalb Europas studieren möchten oder an einer europäischen Universität, mit der kein Erasmus+ Vertrag besteht oder Sie nicht noch einmal mit Erasmus+ gefördert werden können.
Außerdem können Abschluss- und Studienarbeiten (bei Unternehmen oder an Hochschulen) unterstützt werden.

Das Stipendium umfasst eine monatliche Teilstipendienrate zwischen 350 und 550 Euro pro Monat, abhängig vom Zielland für die Dauer zwischen einem und fünf Monaten.

Um möglichst viele Studierende mit dem PROMOS-Stipendienprogramm fördern zu können, vergibt die HSB keine Reisekosten- und Studiengebührenzuschüsse.

Praktika

Gefördert werden Praktika im außereuropäischen Ausland mit einer Dauer zwischen sechs Wochen und fünf Monaten mit monatlichen Teilstipendienraten zwischen 350 und 550 Euro pro Monat, abhängig vom Zielland.

Praktika bei diesen Stellen werden direkt vom DAAD gefördert:

  • internationale Organisationen (zum Beispiel UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
  • Auslandsvertretungen Deutschlands
  • Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute
  • Goethe-Institute
  • Deutsches Archäologisches Institut
  • Deutschen Schulen im Ausland

Richten Sie Ihre Bewerbung in diesen Fällen bitte direkt an den DAAD.

Beachten Sie bitte auch das DAAD-Stipendienprogramm HAW.International. Auslandsaufenthalte, die unter dieses Programm fallen, können aus PROMOS-Mitteln der HSB nicht gefördert werden.

Fachkurse

PROMOS fördert die Teilnahme an Fachkursen von bis zu sechs Wochen, zum Beispiel Summer Schools. Das Stipendium umfasst eine einmalige Kurspauschale in Höhe von 500 Euro (für Fachkurse unter 14 Tagen gelten die halben Stipendienraten) und monatliche Teilstipendienraten zwischen 350 und 550 Euro pro Monat, abhängig vom Zielland.

Die Fachkurse müssen ECTS-relevant sein, von Hochschullehrenden nachdrücklich empfohlen oder als förderlich für den jeweiligen Studiengang bewertet werden. Reichen Sie hier bitte einen entsprechenden Nachweis ein.

Wettbewerbsreisen

Gefördert werden Wettbewerbsreisen von Studierenden bis zu maximal zwölf Tagen mit einem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten. Der Zuschuss beträgt für Reisen in die EU-Staaten, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz und in die Türkei 30 Euro pro Person und Tag, für Reisen in alle übrigen Länder 45 Euro pro Person und Tag.

Förderfähig sind Reisen zur Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben im Ausland, zum Beispiel National Model United Nations in New York, Programmierweltmeisterschaften, Debattiermeisterschaften, EU-Simulationsverhandlungen und ähnliche Veranstaltungen.

Sprachkurse

Gefördert werden Vollzeitsprachkurse an staatlichen Hochschulen im Ausland weltweit. Die Höhe der Stipendienraten ist abhängig vom Zielland. Außerdem können Sie einen Zuschuss zu den Kursgebühren von maximal 500 Euro beantragen. Weitere Tipps und Informationen zu Sprach- und  Sommerkursen im Ausland finden Sie auf den Webseiten des DAAD.

Studierende in internationalen Studiengängen können kein PROMOS-Stipendium für Sprachkurse erhalten.

Bewerbung und Ablauf

Wer kann sich bewerben?

Studierende aller Fakultäten,

  • die in einem Bachelor- oder Masterstudiengang (nicht dual) an der HSB über den gesamten Zeitraum des geplanten Auslandsaufenthalts immatrikuliert sind,
  • sehr gute akademische Leistungen haben,
  • entweder über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Bewerbungen ausländischer Studierender sind möglich, wenn sie an der HSB eingeschrieben sind mit dem Ziel, hier den Abschluss zu erreichen.
  • Bei Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist eine Förderung von Aufenthalten im jeweiligen Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem sie die letzten fünf Jahre ihren Lebensmittelpunkt hatten.
  • Weitere Voraussetzung: Sie erhalten für den geplanten Auslandsaufenthalt kein anderes Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, der Gasthochschule oder des Gastlandes mit dem gleichen Förderzweck.

Eine Förderung ist pro Studienabschnitt (Bachelor, Master) einmal möglich: wenn Sie in Ihrem derzeitigen Studienabschnitt bereits ein PROMOS-Stipendium für ein Studium/Praktikum erhalten haben, ist eine erneute Bewerbung ausgeschlossen.

NICHT antragsberechtigt sind Studierende in dualen Studiengängen!

PROMOS und andere Stipendienprogramme

  • Sie dürfen sich gleichzeitig für mehrere Stipendienprogramme bewerben. Eine Doppelförderung Ihres Auslandsaufenthalts durch verschiedene Stipendienprogramme ist jedoch nicht zulässig.
  • Der gleichzeitige Bezug von Stipendien, die das Studium an der HSB finanzieren und keinen Bezug zum geplanten Auslandsaufenthalt haben, etwa ein Deutschlandstipendium, und PROMOS ist erlaubt.
  • Beziehen Sie ein Stipendium bei anderen öffentlichen Stipendiengebenden und erhalten PROMOS, sind diese darüber in Kenntnis zu setzen.
  • Ebenso müssen Sie beim gleichzeitigen Bezug von PROMOS und Auslands-BAföG das BAföG-Amt nach der Bewilligung von PROMOS über den Erhalt des Stipendiums informieren.

Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Als PROMOS-Geförderte mit einem Behinderungsgrad von mehr als 25 Prozent oder chronischer Erkrankung können Sie eine Sonderförderung erhalten, wenn Sie vorweisen können, dass Sie auslandsbedingte Mehrausgaben haben und andere zuständige Stellen keine finanzielle Unterstützung gewähren. Reichen Sie in diesem Fall folgende Unterlagen zusätzlich zu Ihrer Bewerbung – spätestens aber nach Erhalt einer Förderzusage – ein:

  • Kopie des Behindertenausweises / ärztliches Attest
  • tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
  • Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an das International Office wenden.

Bewerbungsfristen

1. April bis 31. Mai: für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen.

1. Oktober bis 30. November: für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres beginnen.

Studienaufenthalte/Abschlussarbeiten und Praktika

Nachdem das Dezentrale International Office Ihrer Fakultät Sie nominiert hat, können Sie sich im Online-Portal für ein PROMOS-Stipendium bewerben.

Sprachkurse, Fachkurse und Wettbewerbsreisen

Bitte schicken Sie das Bewerbungsformular per E-Mail an das International Office international-office@hs-bremen.de. Eine Bewerbung über das Online-Portal ist nicht möglich.

Bewerbungsunterlagen

Laden Sie bei der Bewerbung bitte die folgenden Unterlagen hoch:

  • Bestätigung der Gastinstitution (Zusage der Gasthochschule oder Praktikumsvertrag) oder Nominierung durch das Dezentrale International Office Ihrer Fakultät (zum Beispiel als Screenshot der Nominierungsmail)
  • Motivationsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis über Kenntnisse der Arbeitssprache auf B2-Niveau, zum Beispiel durch ein Sprachzeugnis (etwa den TOEFL, ein Zeugnis vom Sprachenzentrum oder das Abiturzeugnis) oder Nachweis der Nominierung durch das zuständige DIO
  • Für Studierende im Master: Transcript of Records des Bachelorabschlusses
  • weitere Nachweise: zum Beispiel ehrenamtliches oder soziales Engagement (mit Angabe der wöchentlich/monatlich geleisteten Stunden), Nebenerwerbstätigkeit (mit Angabe der wöchentlich/monatlichen Arbeitsstunden), Schwerbehinderung oder chronische Krankheit, Erziehung eigener Kinder oder sonstige persönliche Umstände

Bitte beachten Sie: Nur Angaben, für die ein Nachweis vorliegt, werden für die Auswahl berücksichtigt.

Bei Studienaufenthalten reichen Sie bitte eine Bestätigung der Gasthochschule ein, aus der die genauen Vorlesungszeiten inklusive vorgeschalteter Orientierungstage und anschließender Prüfungszeiten hervorgehen. Die Bestätigung kann gegebenenfalls um einen Auszug aus dem Academic Calendar ergänzt werden. Wenn Ihnen die Zusage zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, laden Sie die Nominierungsbestätigung Ihres DIOs hoch. Die Zusage der Gastinstitution mit Angabe der genauen Aufenthaltszeiten können Sie dann nachreichen.

Bei Praktika ist eine Bestätigung der Praktikumsunternehmens erforderlich, aus der die Art der Tätigkeit, der Praktikumszeitraum und die eventuelle Vergütung ersichtlich sind. Wenn Ihnen noch kein Vertrag vorliegt, reichen Sie zunächst eine Bestätigung ein, aus der hervorgeht, dass Sie das Praktikum anbahnen (z.B. Email-Korrespondenz).

Reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum jeweiligen Stichtag ein. Unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen, die nach dem Stichtag eingehen, können wir nicht berücksichtigen.

Bitte beachten Sie: Ein Wechsel des Ziellandes ist nach der Bewerbung nicht mehr möglich!

(Muster-)Formulare

Allgemeine Auswahlkriterien

Diese Kriterien sind relevant bei der Vergabe der Stipendien:

  • Vollständigkeit und Form der Bewerbung
  • akademische Leistungen
  • Qualität des Auslandsprojekts, Sinnhaftigkeit des Vorhabens
  • gute Sprachkenntnisse des Ziellands/Arbeitssprache im jeweiligen Projekt
  • extracurriculares Engagement

Studierende, die bereits eine PROMOS-Förderung für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt erhalten haben, können nicht erneut gefördert werden!

Die Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe der PROMOS-Teilstipendien etwa sechs bis acht Wochen nach dem jeweiligen Stichtag.

Erst nach der Auswahl wird die Anzahl der geförderten Monate von der Projektkoordination der HSB festgelegt. Dies hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.

Bewilligung

Das International Office informiert Sie per E-Mail über das Auswahlergebnis. Im Falle einer Förderung werden Sie von uns entsprechend informiert.
Nach Einreise ins Gastland laden Sie eine Ankunftsbestätigung in unser Portal („Confirmation of Arrival“ und ggfs. Einreisenachweis, zum Beispiel Flugticket, Bordkarte).
Im Anschluss erhalten Sie eine Annahmeerklärung, die Sie unterschrieben ans International Office zurücksenden.

Nach dem Aufenthalt

Unmittelbar nach Ihrer Rückkehr müssen folgende Dokumente hochgeladen werden:

Nachdem Sie die oben genannten Dokumente eingereicht haben, erhalten Sie eine PROMOS-Stipendienurkunde.

Reisen von Studierendengruppen der HSB weltweit

Beantragung nur durch Hochschullehrende möglich!

Was kann gefördert werden?

Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich, die Teilnahme an Fachkursen, Blockseminaren und Workshops an (potentiellen) Partnerhochschulen und die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler:innen.

Gefördert werden können innovative Reisen, die einen Initiativcharakter haben und/oder neue Partnerschaften festigen.

Wer kann gefördert werden?

HSB-Studierende, die regulär eingeschrieben sind, also einen Abschluss erwerben wollen.
Austauschstudierende sind nicht förderberechtigt.
Für internationale Studierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gilt: Aufenthalte im Herkunftsland können nicht durch PROMOS finanziert werden.

Wie wird gefördert?

Studierende können eine Tagespauschale als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten erhalten.
30 EUR für Reisen in die EU-Staaten, Norwegen, Schweiz, Island, Liechtenstein und die Türkei,
45 EUR für die übrigen Länder.

Die Antragstellung erfolgt durch Lehrende der HSB online über unser Mobilitätsportal.

Kontakt und Beratung

Christiane Sgonina, International Office

Bürozeiten

dienstags und donnerstags 9 – 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Online-Sprechstunde

montags 13 – 14 Uhr

donnerstags 10 – 11 Uhr

ACHTUNG: Die Sprechzeiten entfallen in der Zeit vom 22.05. bis 06.06.2023!

 

Häufig gestellte Fragen

Hinweise zur Förderung in der Coronapandemie

  • Wir empfehlen allen Studierenden, sich trotz der aktuell unsicheren Situation zu bewerben und gegebenenfalls bei Einreisesperren oder ähnlichem umzuplanen.
  • Änderungen des Zeitraums oder des Ziellandes können auf Anfrage genehmigt werden.
  • Bitte beachten Sie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Da die Reisewarnungen sich auf touristische Reisen beziehen, können Stipendiat:innen die PROMOS-Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie sich entschließen, auf eigene Verantwortung zu reisen.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie auf eigene Gefahr in ein Risikogebiet reisen. Die HSB haftet nicht für Folgen, die in Zusammenhang mit dem Aufenthalt in einem Risikogebiet stehen. Beachten Sie auch, dass Sie nicht mit einer erneuten Rückholaktion der Bundesregierung rechnen können.
  • In verschiedenen Ländern bestehen Einreiseverbote oder die Pflicht zur Selbstquarantäne bei Einreise. Informieren Sie sich über Ihr Zielland, bevor Sie reisen. Prüfen Sie, ob eine Reise sinnvoll und die Umsetzung Ihres Vorhabens angesichts eventueller bestehender Beschränkungen realistisch ist.
  • Informationen finden Sie auf diplo.de/SicherReisen, bei den Botschaften der Zielländer und gegebenenfalls bei den deutschen Vertretungen vor Ort.
  • Tragen Sie sich als deutsche:r Staatsbürger:in bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amtes ein.
  • Informieren Sie sich unbedingt über eine Auslandskrankenversicherung, die auch im Pandemiefall Leistungen erbringt.
  • In Regionen, in denen anderweitige Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund von Sicherheitsbedenken bestehen (beispielsweise Kriege oder politische Instabilität), ist die Förderung ausgeschlossen.