Der Wissenschaftsplan des Landes Bremen 2020 weist der Hochschule Bremen (HSB) ein besonderes Profil zu, das vor allem von der Entwicklung einer Konzeption für das Lebensbegleitende Lernen, von der Stärkung ihrer herausragenden Internationalität sowie von ihrem an der regionalen Wirtschaft und den gesellschaftlichen Anforderungen ausgerichteten fachlichen Angebot und wissenschaftlichen Leistungen bestimmt ist. Davon unabhängig ist die HSB durch ein einzigartiges Profil geprägt, das sich dem Aufstieg durch Bildung, Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen einer vielfältigen Studierendenschaft verpflichtet sieht. Dazu sind Anstrengungen erforderlich, die darauf ausgerichtet sind, systematisch und akteursorientiert Bedingungen zu schaffen, um den Studienerfolg zu sichern.
Das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule Bremen leitet sich aus den Leitlinien des Hochschulentwicklungsplans (HEP) 2020 der Hochschule Bremen ab.
Das neue Leitbild der Hochschule Bremen1 verinnerlicht die Zielsetzung und das Selbstverständnis der HSB als weltoffene, verlässliche, perspektivenreiche und inspirierende Hochschule einen wesentlichen Beitrag zur regionalen und persönlichen Entwicklung zu leisten.
In einem dialogorientierten Prozess wurde die Fassung aus dem Jahr 2000 aktualisiert und vom Akademischen Senat am 17. April 2018 verabschiedet. Neben dem kontinuierlichen Ausbau der internationalen Kompetenzen und passgenauen Angeboten für die Praxis wurden die Themenfelder "Wissens- und Technologietransfer" sowie "Strukturen" als neue Schwerpunkte definiert. Ebenfalls aufgenommen wurde die 2012 verabschiedete Zivilklausel, die Positionierung zu Geschlechtergleichheit und zu Diversity.
Das Leitbild ist ein handlungsleitender Kompass für alle Hochschulangehörigen und daher eine wichtige Orientierung auch für das Qualitätssystem der Hochschule.
Gute Lehre an der HSB ist kompetenzorientiert, studierendenzentriert, interaktiv, forschungsorientiert und international – sie unterstützt das eigenständige Lernen der Studierenden, setzt eine entsprechende Gestaltung der Lernumgebung durch die Lehrenden voraus und umfasst die Vermittlung fächerübergreifender Kompetenzen. Sie ist anregend und motivierend, fördert die Selbstlernkompetenz, ist praxisnah, problemorientiert, projektorientiert, interdisziplinär und fördert den Studienerfolg. Gute Lehre setzt gleichfalls eine qualitative Entwicklung der Studienangebote und deren personeller und sachlicher Ausstattung voraus und benötigt kompetente Lehrende.
Den Studienerfolg bei zunehmender Heterogenität der Studierenden zu sichern und langfristig zu steigern ist das Hauptziel des Studienerfolgsmanagements. Unter Studienerfolg versteht die HSB, dass die Studierenden ihr Studium in angemessener Studiendauer mit einem berufsqualifizierenden Abschluss an der Hochschule Bremen beenden und damit die Voraussetzungen für ein weiterführendes Studium oder für eine adäquate Berufstätigkeit erfüllen. Die Absolvent_innen zeichnen sich durch fachliche und überfachliche Kompetenzen entsprechend der jeweiligen Bildungsziele ihres Studiengangs aus. Dazu zählen wissenschaftliche, methodische, soziale und persönliche Kompetenzen auch im interkulturellen und internationalen Kontext.
Die Entwicklung von Curricula ist an den Grundsätzen des Qualitätsverständnisses der Hochschule ausgerichtet - d.h. an der Profilbildung festgelegt im Hochschulentwicklungsplan (HEP 2020), dem Leitbild der Hochschule sowie den Qualitätszielen in Studium und Lehre (Studienerfolgsmanagement, "Gutes Lehren und Gutes Lernen") - und berücksichtigt die relevanten externen Vorgaben (u.a. Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (ESG), Bremische Verordnung zur Studienakkreditierung (BremAkkVO), Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR)). Ein Studiengangskonzept besteht im Kern aus einem Curriculum, das die einzelnen Module eines Studiengangs darstellt, durch die das Qualifikationsziel umgesetzt werden soll. Somit bildet im Sinne des Grundprinzips der Kompetenzorientierung das Qualifikationsziel des Studiengangs den Dreh- und Angelpunkt der Studiengangsentwicklung. Qualifikationsziele unterliegen fachlich-wissenschaftlichen, strukturellen, hochschulstrategischen und systemischen Anforderungen, deren Einhaltung im Rahmen der internen Akkreditierung von Studiengängen festgestellt und bewertet wird.
Mit dem strategischen Grundlagenpapier "Strategische Grundlagen der Studiengangsentwicklung an der HSB: Vom Qualifikationsziel des Studiengangs zur kompetenzorientierten Prüfung und Lehre" wird den Fakultäten als Verantwortliche für die fachliche Qualität der Studiengänge eine Handreichung bereitgestellt, die den Rahmen für die Ausgestaltung von Studiengangsangeboten an der HSB skizziert.
Die Planung, Entwicklung und Einrichtung eines Studiengangs ist die erste Phase im Studiengangslebenszyklus. Der Prozess zur Planung, Entwicklung und Einrichtung von Studienangeboten beschreibt die Verfahrensschritte bei der Neuentwicklung von Studiengängen, strukturiert den zeitlichen Ablauf und legt die Beteiligung von Gremien und Verantwortlichkeiten fest. Die normativen Grundlagen der Studiengangsplanung ergeben sich aus dem Bolognaprozess, den Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Regeln des Akkreditierungsrates und werden in einem Eckpunktepapier der HSB beschrieben. Zusammen mit der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung bilden sie den Orientierungsrahmen für die formale Gestaltung von Studiengängen. Die Erstellung der Projektskizze bildet den Startschuss für die Planung, Entwicklung und Einrichtung eines neuen Studiengangs. Bei der Entwicklung des Curriculums sind die "Strategischen Grundlagen der Studiengangsentwicklung an der HSB" zu beachten.
Der entwickelte Studiengang wird von den Fakultäten in einer Studiengangsdokumentation beschrieben. Diese ist das zentrale Dokument für die Akkreditierung des Studiengangs und die abschließende Genehmigung durch die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Bremen.
Die zweite Phase im Studiengangslebenszyklus ist die Weiterentwicklung bzw. die Änderung eines Studiengangs. Einmal eingerichtete Studiengänge befinden sich in einem fortdauernden Anpassungs- und Veränderungsprozess. Gründe für erforderliche Anpassungen ergeben sich z.B. aus sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen in den Bereichen Politik, Hochschule und externen Wissenschaftsorganisationen (Fakultätentage, Kultusministerkonferenz (KMK), Abteilungsräte (AR) …). Der Prozess zur Änderung von bestehenden Studienangeboten beschreibt die Verfahrensschritte, strukturiert den zeitlichen Ablauf und legt die Verantwortlichkeiten fest. Wesentliche und sonstige Änderungen unterliegen der Qualitätssicherung und sind in einigen Fällen auch durch die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, Bremen genehmigungspflichtig.
Für die Beantragung von Änderungen stellt das ZQM die erforderlichen Dokumente "Antrag auf wesentliche Änderungen eines Studienganges" und "Antrag auf Moduländerungen" zur Verfügung. Bei Änderungen in Studienangeboten wird in vielen Fällen eine Überarbeitung der allgemeinen Prüfungsordnung erforderlich. Die Beantragung knüpft nahtlos an den bereits bestehenden und etablierten Prozess zur Änderung der Prüfungsordnung in der Rechtsstelle an. Als Grundlage der Qualitätssicherung von Studienangeboten ist die Studiengangsdokumentation anzupassen.
Die letzte Phase im Studiengangslebenszyklus ist die Entscheidung für ein (1) bestehendes Studienangebot vorübergehend keine StudienanfängerInnenplätze anzubieten1, oder das (2) Studienangebot ganz einzustellen. Der Prozess umfasst die beiden Phasen der Planung und Beschlussfassung der Aufhebung sowie der organisatorischen und technischen Umsetzung der Aufhebung.