Im Rahmen der internen Akkreditierung erfolgt nach der Akkreditierungsentscheidung die Umsetzung von ggf. erteilten Auflagen zur Weiterentwicklung der Qualität des Studienangebots. Auflagen sind verbindlich, d.h. sie können bei Nichterfüllung zum nachträglichen Entzug der Akkreditierung führen. Zudem können Absprachen zur Umsetzung von Empfehlungen getroffen werden, die sich nicht auf die Akkreditierung auswirken, aber der Weiterentwicklung der Qualität des Studienangebots dienen. Der gesamte Verfahrensablauf der internen Akkreditierung ist im QM-Handbuch unter Qualitätsanalyse dargestellt. Die Umsetzung der Auflagen und Empfehlungen werden sodann begleitet und - im Falle von Auflagen - verbindlich überprüft. Der Prozess der Auflagenerfüllung und -prüfung und die folgenden Konsequenzen werden in einem detaillierten Prozessmodell beschrieben.
Den Qualitätsmanagement-Rat (QM-Rat) als ständige Kommission des Akademischen Senats hat die Hochschule Bremen zur Qualitätssicherung und -entwicklung eingerichtet. Der Rat besteht aus jeweils einem Hochschullehrenden pro Fakultät (d.h. fünf Mitglieder), einem Vertreter/ einer Vertreterin aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, einem Vertreter/ einer Vertreterin aus der Gruppe der Verwaltungsmitarbeiter_innen sowie einem Studierenden. Grundlage seiner Arbeit bildet die Aufgabenbeschreibung und Übereinkunft über Verfahrensweisen.
Im Rahmen der internen Akkreditierung von Studiengängen bewertet der QM-Rat den Handlungsbedarf und formuliert Auflagen und Empfehlungen. Als verbindliches Prüfdokument dient das Dokument: Bewertung der Qualitätsfeststellung von Studiengängen der HSB im Verfahren der internen Akkreditierung. Auf Basis dieser Qualitätsbewertung nimmt das Rektorat Akkreditierungsentscheidungen vor.
Darüber hinaus berät der QM-Rat den Akademischen Senat, die Fakultäten und das Rektorat in allen qualitätsrelevanten Themen, die Studium und Lehre betreffen und dient dem Austausch aller Beteiligten zum Qualitätsmanagement der Hochschule.
Der QM-Rat tagt viermal im Jahr (→ Prozesskalender).
Zur Qualitätsfeststellung im Rahmen der internen Akkreditierung von Studienangeboten wird ein Gutachterverfahren mit externen Experten organisiert.
Die Unabhängigkeit und Eignung der Gutachter ist über eine von der Fakultät abgegebene Bestätigung der Einhaltung der Kriterien zur Prüfung des Anscheins von Befangenheit sichergestellt. Die Gutachtergruppe muss sich aus Vertreter_innen der Wissenschaft, der Studierendenschaft und der beruflichen Praxis zusammensetzen, wobei die Vertreter_innen der Wissenschaft über die Mehrheit der Stimmen verfügen. Die Expert_innen müssen geeignet sein, dass heißt über die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten verfügen und für ihre Aufgabe qualifiziert sein. Alle Kriterien zur Bestellung einer geeigneten Gutachtergruppe werden ausführlich in den Hochschulrektorenkonferenz (HRK)-Leitlinien zur Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern definiert und in einer Handreichung für Gutachter_innen in internen Akkreditierungsverfahren der HSB aufgegriffen und erläutert.
Im Rahmen der internen Akkreditierung werden die fachlich-inhaltlichen Kriterien durch externe Expert_innen begutachtet. Als verbindliches Auditdokument dient das Dokument: Auditvorlage zur externen Qualitätsfeststellung von Studiengängen im Verfahren der internen Akkreditierung.
Um die Qualität in den einzelnen Studiengängen kontinuierlich weiterzuentwickeln, werden Beiräte einbezogen, in denen externe Expertinnen aus Berufspraxis und Wissenschaft vertreten sind. Die Beiräte tagen mindestens einmal jährlich und geben Stellungnahmen und gegebenenfalls Empfehlungen zur Qualität von Studium und Lehre in den Fakultäten ab.
Im Rahmen der internen Akkreditierung werden die fachlich-inhaltlichen Kriterien durch externe Expert_innen begutachtet. Dabei muss die Unabhängigkeit und Eignung aller Beiratsmitglieder sichergestellt sein, die HRK-Leitlinien zur Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern sind zwingend einzuhalten. Als verbindliches Auditdokument dient das Dokument: Auditvorlage zur externen Qualitätsfeststellung.
Zur Einbeziehung der studentischen Sicht bei der kontinuierlichen Verbesserung der Studienbedingungen in den einzelnen Fächern sowie zur qualitativen Weiterentwickelung der Studiengänge hat die Hochschule Bremen flächendeckend Studienkommissionen eingerichtet. Sie nehmen u.a. folgende Aufgaben wahr: Ermittlung des Lehrbedarfs auf der Grundlage der Prüfungsordnungen, Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrangebots und der mittelfristigen Lehrangebotsplanung, Anpassung von Prüfungsordnungen und Erarbeitung von Musterstudienplänen, sowie Beteiligung an der Erstellung des Lehrberichts und an der Umsetzung des Qualitätsmanagements in der Lehre. Die Studiendekan_innen koordinieren die Umsetzung der Beschlüsse der Studiengangskommissionen.
Im Rahmen der drei- bis fünfjährig stattfindenden Perspektivgespräche werden strategische Planungsaspekte zwischen Rektorat und Fakultäten besprochen und in Zielvereinbarungen festgehalten.
Die QM-Jahresgespräche, die jährlich zu Beginn des Wintersemesters stattfinden, dienen dem Austausch über Maßnahmen und Ergebnisse der Qualitätssicherung und ermöglichen eine Aktualisierung von Vereinbarungen aus Perspektivgesprächen. Aufbau, Zusammenspiel und Wirkung des dezentralen QM werden anhand von Orientierungsfragen diskutiert.
Ein systematisches Prozessmanagement für den Bereich Studium und Lehre wurde an der Hochschule etabliert. Der Meta-Prozess zur Modellierung und Freigabe von Prozessen definiert, wie die qualitätsrelevanten Prozesse strukturiert erarbeitet, abgegrenzt, beschrieben, ggf. optimiert, freigegeben und eingeführt werden. Im Prozessmanagement-Handbuch sind neben dem Vorgehen auch die eingesetzten Werkzeuge, Dokumente und die Rollenverteilung im kontinuierlichen Prozessmanagement dargelegt. Besonderer Fokus liegt auf der Erläuterung der Modellierungskonventionen im Sinne eines Konventionenhandbuchs für das Prozessmanagement.
Die Prozesslandkarte erfasst alle Prozesse im Bereich Qualität von Studium und Lehre, grenzt die Bereiche voneinander ab und dient als Ordnungsrahmen. Sie stellt somit die oberste Ebene des Modellebenenkonzepts dar. Es wird in Leitungs-, Kern- und Dienstleistungsprozesse unterschieden; zusätzlich sind Prozesse zur Evaluation und zum Monitoring vorgesehen.
Das Hauptaugenmerk im Studienerfolgsmanagement/ Qualitätsmanagement von Studium und Lehre der HSB liegt auf der Gestaltung der drei Kernprozesse "Planung und Entwicklung von Studium und Lehre", "Organisation und Betrieb von Studium und Lehre" und dem "Studierendenservice".
Qualitätszirkel als beratende Gremien und Abstimmungsrunden sind vielfältig und themenbezogen, untereinander vernetzt und tauschen sich in regelmäßigen Abständen miteinander aus. Sie dienen insbesondere auch der Abstimmung zentraler und dezentraler Elemente des Qualitätsmanagements. Für die Koordination und Synchronisierung der Kommunikation ist das Konrektorat für Studium und Lehre verantwortlich. Die Ergebnisse dieser Beratungsrunden werden über die Perspektiv- und QM-Jahresgespräche (6 & 7) in das Qualitätssystem eingebracht.