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Informationen für Beschäftigte

Einmal Ausland und zurück mit Erasmus+

Personalmobilität von Lehrenden und Hochschulmitarbeiter:innen
 

ACHTUNG: Wir fördern zur Zeit aus dem Erasmus+ Projekt 2024/25.

Die nächste Online-Bewerbungsfrist für Mobilitäten im Zeitraum 01.09.2025 - 28.02.2026 (WiSe 2025/26) ist der 15.07.2025!

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Unternehmensvertreter:innen an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeiter:innen an europäischen Hochschulen und Unternehmen.

Die Personalmobilität zu Unterrichtszwecken ermöglicht den Einblick in die Unterrichtskonzepte anderer Hochschulen und fördert die Kooperationsbeziehungen mit Partnerhochschulen. Bestehende Kooperationen können vertieft und wichtige Ansprechpartner:innen können persönlich kennengelernt werden, um die zukünftige Zusammenarbeit zu verbessern.

Die Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken fördert Aufenthalte an Hochschulen, aber auch an Unternehmen und Einrichtungen in Europa. Hauptinhalt ist der Austausch mit Kolleg:innen der Gasthochschule, die im gleichen Arbeitsfeld arbeiten, zu Arbeitsweisen, Best Practice etc. Ebenso möglich ist die Teilnahme an einer Staff Week oder einem Sprachkurs.

Erasmus+ für Lehrende

Förderung für alle Mitarbeiter:innen, die an der HSB in der Lehre tätig sind und eine Mobilität zu Lehrzwecken machen

An einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren, ist für viele Lehrende eine gute Möglichkeit, ihre Expertise über die eigenen Hochschulgrenzen hinweg zu vermitteln und selbst neue Impulse zu gewinnen. Die Erasmus+ Lehrendenmobilität bringt Menschen aus ganz Europa zusammen.

Die Dauer der Mobilität kann (ohne Reisezeit) mindestens 2 Tage bis maximal 2 Monate betragen, wobei die Lehraufenthalte mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen müssen.

    • Professor:innen und Dozent:innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
    • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
    • Unternehmenspersonal (nur Incoming möglich)
    • Lehrbeauftragte können nicht gefördert werden
  • Kurzaufenthalte mit einer Lehrtätigkeit

    • Bestehen eines gültigen ERASMUS+ Kooperationsvertrages mit einer Gasthochschule, in dem eine Personalmobilität zu Unterrichtszwecken vereinbart ist. (siehe Partnerhochschulen)
    • Mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche.
    • Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
    • Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.

Kontakt und Beratung

Ilka Knippel
Hochschulkoordinatorin Erasmus+

staff-mobility@hs-bremen.de

Erasmus-Logo

Erasmus+ Hochschulpersonal im Ausland

Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken für alle Hochschulmitarbeiter:innen (außer Lehrmobilitäten)

Auch für Hochschulmitarbeiter:innen, z. B. aus der Verwaltung, ist ein Auslandsaufenthalt eine gute Möglichkeit um sich fachlich und kulturell weiterzubilden. Durch z.B. Job Shadowing oder die Teilnahme an einer Staff Week können Sie Ihre Kompetenzen erweitern und vertiefen. Wie arbeiten die Kolleg:innen im Nachbarland? Was für Gemeinsamkeiten gibt es?

  • HSB-Hochschulpersonal aus allen Bereichen, wie z. B.:

    • Allgemeine & technische Verwaltung
    • Bibliothek
    • Fachbereich
    • Fakultäten
    • Finanzen
    • International Office
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Studienberatung
  • Kurzaufenthalte von Hochschulpersonal an europäischen Gastinstitutionen zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Hierzu gehörten z.B. Trainingsaufenthalte bzw. Job-Shadowings (Hauptinhalt ist der Austausch mit Kolleg:innen der Gasthochschule, die im gleichen Arbeitsfeld arbeiten, zu Arbeitsweisen, Best Practice etc.) Auch ist die Teilnahme an einer Staff Week ist möglich.

    Es sind folgende Aktivitäten möglich:

    • Hospitationen
    • Job Shadowing
    • Studienbesuche
    • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
    • Teilnahme an Workshops und Seminaren

    Zu beachten ist:

    • Die Dauer der Mobilität kann (ohne Reisezeit) min. 2 Tage bis max. 2 Monate betragen.
    • Klären Sie mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab, ob Ihr Vorhaben dienstlich notwendig ist und befürwortet wird.
    • Vorrang haben Erstreisende und nicht international tätiges Hochschulpersonal. Ebenso werden Individualreisen vorrangig vor Sprachreisen gefördert. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich je nach Mittelverfügbarkeit möglich.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Eine Erasmus+-ST-Förderung ist im Umfang von mindestens 2 bis maximal 60 aufeinander folgenden Tagen möglich. Die Abrechnung erfolgt nach dem Brem. RK-Gesetz. Bei Fragen zum Dienstreiseantrag und zur Dienstreiseabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an D2. Die über die zugesagte Erasmus-Förderung hinausgehenden Kosten müssen aus anderen oder eigenen Mitteln gedeckt werden.

  • Das Erasmus+-Programm wird in folgenden Programmländern in vollem Umfang durchgeführt.

    Förderung je Aufenthaltstag (ohne An- und Abreisetage):

    Ländergruppe 1: 180 Euro am Tag (für 1.-14. Tag) und danach 126 Euro (für 15.-60. Tag) für die Zielländer:
    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

    Ländergruppe 2: 160 Euro am Tag (für 1.-14. Tag) und danach 112 Euro (für 15.-60. Tag) für die Zielländer:
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern

    Ländergruppe 3: 140 Euro am Tag (für 1.-14. Tag) und danach 98 Euro (für 15.-60. Tag) für die Zielländer:
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

    • Je nach Mittelverfügbarkeit kann die Förderdauer auf max. 5 Aufenthaltstage gekürzt werden.
    • Nicht erstattungsfähig sind weiterhin Workshop-, Seminar-, Konferenz-, Tagungsgebühren, Gastgeschenke, Bewirtung o. ä.
    • Für Personal mit einem Grad der Behinderung von mehr als 30 Prozent stehen Sondermittel zur Verfügung. Zu Beantragung von Sondermitteln
  • Die Förderung für die Hin- und Rückfahrt beträgt (Betrag bei Green Travel/umweltfreundliches Reisen*):

    10 – 99 Kilometer: 28 Euro (56 Euro)
    100 – 499 Kilometer: 211 Euro (285 Euro)
    500 – 1.999 Kilometer: 309 Euro (417 Euro)
    2.000 – 2.999 Kilometer: 395 Euro (535 Euro)
    3.000 – 3.999 Kilometer: 580 Euro (785 Euro
    4.000 – 7.999 Kilometer: 1.188 Euro (1.188 Euro)
    8.000 Kilometer und mehr: 1.735 Euro (1.735 Euro)

    Die Fahrtkosten werden über den Entfernungsrechner / Distance Calculator von der EU-Kommission ermittelt.

    * Definition Green Travel:  Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, „bei dem emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften“.

    Realkostenanträge für außergewöhnliche Kosten für teures Reisen

    Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen.

    Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden.

Bewerbung, Vor- und Nachbereitung

Für einen erfolgreich geförderten Erasmus+ Aufenthalt ist einiges vor, während und nach der Auslandsmobilität zu beachten.

Hinweis zu den Auswahlkriterien: Vorrang haben

  • Teilnehmende, die sich innerhalb der Bewerbungsfrist bis 15.07.2025 für Aufenthalte vom 01.09.2025 - 28.02.2026 online über das Bewerbungsportal bewerben.
  • Erstreisende und nicht international tätiges Hochschulpersonal
  • Ebenso werden Individualreisen vorrangig vor Staff Week-Teilnahmen gefördert. Sprachreisen können aufgrund des knappen Budgets zur Zeit nicht gefördert werden. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich.
  • Was Sie vor dem Auslandsaufenthalt benötigen:

    1. Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten einholen.
    2. Kontaktaufnahme mit der ausländischen Gasteinrichtung, um die Möglichkeit Ihres Aufenthaltes abzusprechen.
    3. Anmeldung im Online-Portal und Stellung des Online-Antrags (spätestens 4 Wochen vor Beginn der Reise).
    4. Einreichung Ihrer Unterlagen möglichst spätestens 14 Tage vor Reisebeginn:
    • Dienstreiseantrag
      Der bewilligte Dienstreiseantrag wird vom International Office an die Haushaltsabteilung (D2) weitergeleitet. Bei Fragen zum Dienstreiseantrag wenden Sie sich bitte direkt an D2. Sollte eine Teilfinanzierung aus anderen Mitteln (Fakultät, Ostpartnerschaften, StarsEU etc.) möglich sein, kann dies noch vor Reiseantritt geklärt werden.
    • Grant Agreement
      erhalten Sie per E-Mail nach erfolgreicher Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal
    • Mobilitätsvereinbarung
      erhalten Sie per E-Mail nach erfolgreicher Online-Bewerbung über das Bewerbungsportal

     

  • Bestätigung der Gastinstitution (Letter of Confirmation) über den Aufenthalt ausstellen lassen.

    • Letter of Confirmation ST
  • Innerhalb von 45 Tagen nach Durchführung der Reise ist im International Office einzureichen:

    • Letter of Confirmation ST
    • Dienstreiseabrechnung
      Bei Fragen zur Dienstreiseabrechnung wenden Sie sich bitte direkt an die Haushaltsabteilung (D2)

    Ebenso werden Sie von der EU aufgefordert, einen

    • Online-Teilnahmebericht (EU-Survey)

    über Ihren ERASMUS+ Auslandsaufenthalt zu verfassen. Die Aufforderung erhalten Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per E-Mail und haben dann zwei Wochen Bearbeitungszeit.

    Nach Prüfung auf Vollständigkeit aller Dokumente erfolgt die Auszahlung nach dem Brem. RK-Gesetz durch D2.

Link zum Bewerbungsportal

  • Online-Portal für Ihre Bewerbung

Allgemeine Informationen auf den Seiten der NA beim DAAD

  • DAAD: Förderung für Hochschulpersonal

Staff Week / Sprachkurse

  • Allen Hochschulangehörigen der HSB ermöglicht ERASMUS+ die Teilnahme an einer Staff Week.
     

  • Zur Zeit können aufgrund des knappen Budgets keine Sprachkursreisen gefördert werden. Sprachkompentenzen können Sie z.B. durch die Teilnahme an Sprachkursen der VHS Bremen, des Fremdsprachenzentrums und des DAADs erlangen. Der DAAD bietet auch Selbstlernmaterial an.

    Hier stellen wir Ihnen trotzdem gern eine Auswahl an Adressen von Sprachkurs- bzw. Fortbildungsanbietern und Organisationen im Ausland zur Verfügung. Tipp: Auch Universitäten bieten über ihr Staff Week Angebot einige Sprachkurse an.

    Bitte beachten Sie, dass ggf. anfallende Kurs- oder Teilnahmegebühren nicht aus ERASMUS-Mitteln übernommen oder bezuschusst werden können.

    Englisch-Sprachkurse

    • Campus Living (Irland)
    • Dorset College (Irland)
    • Eti-Executive Training Institute (Malta)

    Französisch-Sprachkurse

    • Aix-Marseille Université
    • Centre International d’Antibes

    Spanisch-Sprachkurse

    • Academica Atlantika
    • Enforex
    • International House Madrid
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