Abteilung Bau und Umwelt
Es werden keine Vorlesungen mehr angeboten.
Der Prüfungsausschuss der Abteilung Bau und Umwelt hat beschlossen, dass die Prüfungszeiträume grundsätzlich in folgenden Zeiträumen stattfinden:
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen sind ein Instrument, um eine Benachteiligung individuell auszugleichen und Chancengleichheit zu erzielen. Sie sind in § 31 des Bremischen Hochschulegesetzes und in § 11 der Allgemeinen Teile der Bachelor bzw. Masterprüfungsordnung geregelt. Anpruch auf Nachteilsasugleich haben Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen.
Sie möchten einen Nachteilsausgleich beantragen?
Dann können Sie gerne das Online-Antragsformular downloaden. Zudem haben Sie aber auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen - ganz wie Sie möchten! Sie sind nicht sicher, ob Sie alle Schritte auf dem Weg zum Nachteilsausgleich richtig gemacht haben? Auf den folgenden Webseiten finden Sie unfangreiche Informationen:
Informationen
Online-Antragsformular