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  5. Nachteilsausgleich

Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Nachteilsausgleiche – Chancengerecht Studieren

Die Formulare zum Nachteilsausgleich werden derzeit überarbeitete. Die Aktualisierungen sind ab Ende September zum Download verfügbar.

Video zum Nachteilsausgleich (mit Audiospur)

Nachteilsausgleiche: Chancengerecht Studieren an der HSB (mit Audiospur)

Informationen zum Nachteilsausgleich

  • Nachteilsausgleiche bei Prüfungen sind ein Instrument, um eine Benachteiligung individuell auszugleichen und Chancengleichheit zu erzielen Wichtig: Es geht nicht darum, Prüfungen leichter zu machen – sondern die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Sie Ihre Kenntnisse unter vergleichbaren Bedingungen zeigen können.

    Rechtlich ist der Nachteilsausgleich im Bremischen Hochschulgesetz (§ 31) sowie in den Allgemeinen Prüfungsordnungen (APO BA und MA § 11) verankert. Ob und in welcher Form er gewährt wird, entscheidet immer der Prüfungsausschuss im Einzelfall.

  • Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung, einer chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankung oder einer länger andauernden Beeinträchtigung im Studium oder in Prüfungen benachteiligt sind.

    Rechtlich gilt eine Behinderung als eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben über längere Zeit (mindestens sechs Monate) erschwert. Ein Schwerbehindertenausweis ist dafür nicht zwingend notwendig. Entscheidend ist, wie sich Ihre Beeinträchtigung auf Ihr Studium oder Ihre Prüfung auswirkt.

    Zur Einordnung: Nach der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks (2023) geben rund 16 Prozent der Studierenden an, dass sie durch eine Erkrankung oder Beeinträchtigung im Studium eingeschränkt sind. An der Hochschule Bremen betrifft das etwa 1.400 Studierende.

    Sie sind mit Ihrer Situation nicht allein. Ein Nachteilsausgleich soll faire Bedingungen im Studium und in Prüfungen ermöglichen.

  • Ein Nachteilsausgleich wird immer im Einzelfall an Ihre persönliche Situation angepasst. Zum Beispiel sind folgende Maßnahmen möglich:

    • mehr Zeit bei Klausuren
    • längere Fristen für Hausarbeiten
    • zusätzliche Pausen während einer Prüfung
    • technische Hilfsmittel, zum Beispiel spezielle Software
    • Unterstützung durch eine Assistenz

    Wichtig: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme. Welche Unterstützung möglich ist, wird im Einzelfall vom Prüfungsausschuss geprüft.

  • Sie möchten einen Nachteilsausgleich beantragen? Dann können Sie unser Online Antragsformular herunterladen. 

    Wichtig: Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich benötigen Sie immer einen medizinischen oder ärztlichen Nachweis. Aus dem Nachweis sollte hervorgehen, welche Beeinträchtigungen sich auf Ihr Studium oder Ihre Prüfungen auswirken. Ist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt unsicher, welche Angaben der Nachweis enthalten sollte? Dann nutzen Sie unsere Handreichung mit Hinweisen zum ärztlichen Nachweis.

    Sie sind unsicher, ob Sie an alles gedacht haben? Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, alle Schritte im Blick zu behalten.

    Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen und vertraulichen Beratungstermin. Gemeinsam klären wir Ihre Fragen und besprechen, welche Unterstützung für Ihre Situation sinnvoll sein kann.

    E Mail: inklusivstudieren@hs-bremen.de

Auf dem Foto ist Annika Müller zusehen. Sie hat langes schwarzes Haar. Sie trägt eine Brille und eine graue Strickjacke über einem schwarzen Shirt.

Annika Müller
+49 421 5905 2061
+49 176 1514 0397
E-Mail

Informationen zum Nachteilsausgleich in DGS

Nachteilsausgleiche: Chancengerecht Studieren an der HSB (DGS)

Checkliste für Nachteilsausgleiche HSB (DGS und Audio)

Formulare

  • Antrag auf Nachteilsausgleich (PDF, 169 KB, Datei ist barrierefrei)

  • Checkliste- Antrag auf Nachteilsausgleich (PDF, 156 KB, Datei ist barrierefrei)

  • Wegweiser Nachteilsausgleiche - Ablauf der Antragstellung und Entscheidung (PDF, 302 KB, Datei ist barrierefrei)

  • Informationsschreiben zum medizinischen Nachweis (PDF, 245 KB, Datei ist barrierefrei)

  • Infos zum Nachteilsausgleich für Lehrende und Mitarbeitende
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