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  3. Arbeiten und Karriere an der HSB
  4. Karrierewege FH-Professur
Frau auf dem Hochschule Bremen Event-Karriereweg für Professur.

Arbeiten und Karriere an der HSB

Karrierewege FH-Professur

Die Wege zu einer Professur an der Hochschule Bremen sind vielfältig. Lernen Sie hier die verschiedenen Möglichkeiten kenen.

Obwohl es Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften schon seit mehr als 50 Jahren gibt, ist die berufliche Laufbahn FH-Professur/HAW-Professur nach wie vor wenig bekannt. Ein im Vergleich zu Universitäten oder Forschungseinrichtungen höheres Lehrdeputat und die erforderliche Berufspraxis fordern von den Bewerber:innen für eine FH-Professur nicht nur wissenschaftliche Stärken auf ihren Fachgebieten. Gerade auch ausgewiesene Berufserfahrungen, Industrie- und Wirtschaftskontakte sowie die Begeisterung dafür, die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten an junge Menschen zu vermitteln, bringen vielfältige biografische Werdegänge mit sich.

Warum sollten Sie die HSB-Karrierewege FH-Professur wählen?

Auf verschlungenen Wegen zur FH-Professur

Prof. Dr. Brita Schemmanns Weg zur Professur führte unter anderem über ein Landwirtschafts-College in Großbritannien und ein Start-up.

  • Sie begegnen engagierten Studierenden entlang einer durchgehenden akademischen Ausbildungskarriere vom Bachelor über den Master bis zur kooperativen Promotion
  • Sie arbeiten in einer der forschungsstärksten Fachhochschulen Deutschlands mit einem starken Praxisbezug in regionalen, aber auch internationalen Projekten.
  • Sie gestalten an einer Hochschule, die ihre Verantwortung für eine nachhaltige und zukunftsfähige Gesellschaft ernst nimmt.
  • Sie treffen auf familienfreundliche Angebote zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Sie erhalten kompetente Unterstützung, zum Beispiel für die Einwerbung von Drittmitteln oder beim Einsatz innovativer hochschuldidaktischer Maßnahmen 
  • Sie finden angepasste Programme zur akademischen Personalentwicklung.

Qualifizierungsstellen – professorabel werden

Ein kreativer Job mit viel Freiheit

Prof. Dr. Lars Jürgensen schätzt die Abwechslung als FH-Professor.

Das HSB-eigene Förderprogramm für Nachwuchswissenschaftler:innen greift dann, wenn hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler:innen und Praktiker:innen bisher nicht professorabel sind, weil ihnen eine der drei prinzipiell erforderlichen Qualifikationen für die Besetzung einer FH-Professur fehlt:

  • Berufspraxis: mindestens 3 Jahre, davon mindestens 2 Jahre außerhalb der Hochschule
  • Promotion: ausschließlich kooperativ
  • Lehrpraxis: d.h. eine bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung durch Nachweis von Lehrerfahrung

Das Qualifizierungsstellen-Programm der HSB

Das Qualifizierungsstellen-Programm ermöglicht professorabel zu werden bei noch fehlenden Voraussetzungen (z. B. Promotion, Berufspraxis, Lehrpraxis), indem auf einer sogen. Qualifizierungsstelle, die im Stellen- und Entwicklungsplan der Fakultät eingebunden ist, die noch fehlende Qualifikation nachgeholt bzw. erworben werden kann. Dies erfolgt auf einer Stelle als Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in in der Entgeltstufe 13, die befristet nach § 2 Absatz 1 bzw. Absatz 2 WissZeitVG, extern ausgeschrieben wird. Erst nach Auswahl von Kandidat:innen werden die genauen Rahmenbedingungen (Laufzeit, Qualifizierungsbedarf, Kooperationspartner) festgelegt, um den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber:innen Rechnung zu tragen und das Qualifizierungsprogramm darauf entsprechend zuzuschneiden. Anknüpfungspunkte zu Forschungsthemen und -clustern sowie möglichen Praxispartner sind hinterlegt. Die Betreuung erfolgt über die Fakultät. Die Hochschulleitung entscheidet über die Eignung der Stelle für das Qualifizierungsprogramm.

  • Wer sich für eine FH-Professur interessiert, muss neben der wissenschaftlichen Expertise in Form einer qualifizierten Promotion auch über Berufserfahrung verfügen. Mindestens drei Jahre werden gefordert. Bei fehlender Praxiserfahrung übernimmt die HSB die Vermittlung des Praxispartners und den Abschluss einer Vereinbarung zwischen den 3 beteiligten Parteien, in der die zu erwerbenden Kompetenzen, Zeitpläne und andere Regelungserfordernisse individuell verankert sind. Im Regelfall sieht das Beschäftigungsverhältnis eine Aufteilung von 20 % Arbeitszeit an der HSB (im Rahmen von Lehre und/oder Betreuung von Studierenden) und 80 % Arbeitszeit im Unternehmen.

  • Bei fehlender Promotion ist innerhalb der Qualifizierungsstelle ein Promotionsthema zu bearbeiten und die Promotion erfolgreich abzuschließen. Hierzu werden eine individuelle Promotionsvereinbarung  abgeschlossen, betreuende Professor:innen vermittelt ebenso wie eine Universität, an der die kooperative Promotion abgelegt werden kann. Sollte die Qualifizierungsstelle als externe Personalentwicklungsmaßnahme (z. B. für Unternehmen oder Behörden) angelegt sein, wird neben diesem zwischen Partnern abzuschließenden Individualvertrag mit dem entsprechenden Unternehmen zusätzlich eine Finanzierungsvereinbarung zu den mit der Personalentwicklungsmaßnahme verbundenen Kosten getroffen.

    In der Regel dauert die Erstellung  einer Promotionsschrift/Dissertation 3 Jahre.

  • Neben der wissenschaftlichen Expertise in Form einer qualifizierten Promotion und Berufspraxis ist für eine FH-Professur auch eine bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung in Form von Lehrpraxis erforderlich. Vorbildungen im Bereich der Didaktik bzw. Hochschuldidaktik ersetzen allein grundsätzlich nicht die geforderte praktische Lehrerfahrung. Bei fehlender Lehrpraxis wird den Bewerber:innen in der Qualifizierungsphase die selbstständige  Wahrnehmung von Lehraufgaben übertragen. Zu diesem Personenkreis gehören Personen, die sich auf eine Professur vorbereiten und Alumni der HSB, die ihren weiteren Karriereweg  planen.

Weiterführende Informationen und Kontakt

Neugierig geworden? Informieren Sie sich und kontaktieren uns bei Fragen jederzeit: professur@hs-bremen.de

  • Mehr Informationen zur kooperativen Promotion an der HSB

Berufungen – professorabel sein

Von der Zusammenarbeit mit Astronaut:innen zur Zusammenarbeit mit Studierenden

Prof. Dr.-Ing. Jasminka Matevska entdeckte während ihrer Tätigkeit in der Wirtschaft, dass sie ihr Wissen gerne an junge Menschen weitergeben wollte.

Berufungen sind für die HSB langfristig profilprägend und damit strategisch wichtig für die weitere Hochschulentwicklung. Vor dem Hintergrund der Erhaltung und Weiterentwicklung der Qualität von Lehre und Studium, der anwendungsorientierten Forschung und des Wissens‐ und Technologietransfers sind für die HSB deshalb qualitätssichernde wie wettbewerbsorientierte Auswahl- und Einstellungsprozesse von angehenden Professor:innen besonders wichtig. 

Formale Voraussetzungen

Die Einstellung von Professor:innen an der HSB richtet sich nach dem Bremischen Beamtengesetz § 116(3).

Ideal ist es, wenn alle Berufungsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen sind. Sie können sich allerdings auch schon bewerben, wenn nur noch wenige Monate der Berufspraxis oder der Abschluss der Promotion fehlen. Normalerweise dauern Berufungsverfahren einige Monate. Bis zur Einstellung müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Es liegt dabei auch im Ermessen der Berufungskommission zu beurteilen, ob es möglich ist, die Voraussetzungen bis zur Einstellung zu erfüllen und Ihre Bewerbung zu berücksichtigen.

Ihre Bewerbungsunterlagen

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Publikationsliste
  • Liste der durchgeführten Lehrveranstaltungen
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis
  • Anlagen
  • Besoldung Professor:innen ab 12/2022 (PDF, 59 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Das Berufungsverfahren im Überblick

Die frühe Leidenschaft zum Beruf gemacht

Prof. Dr. Benjamin Tannert begann schon in der Schulzeit damit, sein Informatikwissen mit anderen zu teilen.

© Hochschule Bremen

Die Berufungsverfahren an der HSB sind kriteriengestützt, mehrstufig und zeitintensiv. Die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung erfolgt frühzeitig und umfassend in jedem Verfahren.

Arbeitsgrundlage für das Berufungsverfahren bilden vor allem die Berufungsordnung, die Richtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags der HSB sowie das Bremische Hochschulgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

  • Denomination, Profilpapier und Freigabeantrag bilden das Fundament für die Freigabe des Berufungsverfahrens. Eine Expertengruppe entwirft einen Freigabeantrag mit Vorschlag für die Denomination sowie einen begründenden Text (Profilpapier).

    Nach Beschluss durch das Dekanat erfolgt die Abstimmung mit der Hochschulleitung durch Fixierung einer Freigabevereinbarung. In der Freigabevereinbarung werden ein Zeitplan für das Berufungsverfahren sowie Form und Zeitpunkte einer Berichterstattung festgelegt. Darüber hinaus können weitere Verabredungen insbesondere zur Gender- und/oder Familiengerechtigkeit getroffen werden.

  • Die für die Besetzung der Stelle fachlich zuständige Fakultät bzw. Abteilung bildet unverzüglich nach Abschluss der Freigabevereinbarung zwischen Dekan:in und Hochschulleitung eine Berufungskommission. Ihr gehören i.d.R. an: drei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, ein/eine wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in; ein/eine Studierende/r.  Die Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung im Fakultäts- oder Abteilungsrat kann zudem mit einer beratenden Stimme in die Berufungskommission vertreten sein. Die Mitglieder der Berufungskommission werden von den Vertreter:innen ihrer Gruppe im Fakultätsrat bzw. im Abteilungsrat gewählt. Die Frauenbeauftragte und ggf. die Schwerbehindertenvertretung nehmen an den Sitzungen beratend teil. Nach Maßgabe der Freigabevereinbarung (§ 1) kann der Berufungskommission auch eine Berufungsbeauftragte/ ein Berufungsbeauftragter mit beratender Stimme angehören. Unmittelbar nach Bildung der Berufungskommission lädt die Dekanin oder der Dekan die Mitglieder zur konstituierenden Sitzung ein. Die konstituierende Sitzung bildet die Auftaktveranstaltung der Berufungskommissionsarbeit. Die Freigabevereinbarung wird der Berufungskommission in der konstituierenden Sitzung durch die Dekanin oder den Dekan bekannt gegeben und erläutert. Die Kommission lernt sich in ihrer spezifischen Zusammensetzung kennen, klärt die formalen Bedingungen, die fachinhaltlichen Kriterien und entwickelt einen Vorschlag für die Stellenausschreibung. Sie beschließt das Verfahren zur Überprüfung der pädagogisch-didaktischen sowie der außerfachlichen Eignung. Darüber hinaus wird der Verfahrensverlauf, das Profil sowie der Zuschnitt der zu besetzenden Professur gem. Freigabevereinbarung besprochen.

  • Nach Freigabe durch die senatorische Behörde (Abschluss des Freigabeverfahrens) erfolgt nach Beschluss des finalen Ausschreibungstextes die Ausschreibung der Professur auf der Homepage der Hochschule Bremen (aktuelle Stellenangebote) und in weiteren Online- und Printmedien. Die Beschreibungen des Stellen- und Anforderungsprofils der Professur sind Teil der Ausschreibung. Sie soll sowohl Bewerberinnen und Bewerber im In- als auch im Ausland ansprechen und wird dazu in nationalen sowie nach Maßgabe der Bedeutung der Stelle in internationalen Periodika und elektronischen Medien veröffentlicht.

  • Aufgrund der Qualitätssicherung der Berufungsverfahren erhält die Berufungskommission erst nach der konstituierenden Sitzung Kenntnisse über die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. In der Auswahlsitzung werden alle Bewerbungen gesichtet und bewertet. Grundlegend ist hierfür Art. 33 II Grundgesetz, aus dem die sogenannte Bestenauslese abgeleitet wird. Das bedeutet, dass jede Bewerberin und jeder Bewerber das grundgesetzlich normierte Recht hat, nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt zu werden im Hinblick auf die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erstellte Profilbeschreibung. Die Beurteilungsmatrix bilden die in der Konstituierenden Sitzung abgestimmten formalen und fachinhaltlichen Kriterien. Der Auftrag der eingesetzten Kommission ist es, die geeignetste Kandidatin oder den geeignetsten Kandidaten für die ausgeschriebene Professur zu finden. Die Auswahlsitzung stellt auf der Basis der schriftlichen Bewerbungsunterlagen die wichtigsten Weichen: Ist eine Bewerberin/ ein Bewerber vor dem Hintergrund des Kriterienkatalogs einschlägig, bedingt oder gar nicht geeignet. Die Kommission betrachtet dazu jede einzelne Bewerbung in ihrer Gesamtschau. Bewerberinnen oder Bewerber in der engeren Wahl werden zur Anhörung bzw. zum Auswahlgespräch und zur Probelehrveranstaltung eingeladen. Die Berufungskommission kann ergänzend die Durchführung eines wissenschaftlichen Fachvortrags, auch in einer Fremdsprache, festlegen. Befangenheiten dürfen nicht vorliegen und sind vorab offenzulegen und zu entscheiden.

  • Auch die Anhörung bzw. das Auswahlgespräch steht unter der Diktion der sogenannten Bestenauslese. Sie müssen also transparent, kriterienorientiert sowie chancengerecht erfolgen. Darüber hinaus dient es dem gegenseitigen Kennenlernen von Kandidatinnen und Kandidaten und Mitgliedern der Berufungskommission. Die Bewerberin/der Bewerber hat die Möglichkeit, sich persönlich zu präsentieren und unter anderem Fragen zur Hochschule, Fakultät, Professur, Anforderungen und Ausstattung zu stellen. Über die Eckpunkte der Anhörung und ihre Dauer informiert die Berufungskommission im Einladungsschreiben. An der Hochschule Bremen werden die Bewerberinnen und Bewerber zudem aufgefordert, vor dem Termin zur Probelehrveranstaltung ein schriftliches Lehrexposé (inhaltliche und didaktische Gestaltung der Probelehrveranstaltung) sowie ein schriftliches Lehrkonzept (Beschreibung der eigenen Lehrauffassung) vorzulegen. Die Berufungskommission kann ergänzend auch die Vorlage eines Forschungskonzepts vorsehen.

    In der Probelehrveranstaltung zeigt die Bewerberin/der Bewerber, wie ihre bzw. seine Lehre und Interaktion mit Studierenden aussieht. Die Berufungskommission gibt das Format und die zu bearbeitende Thematik im Einladungsschreiben vor. Das Format der Probelehrveranstaltung gestaltet sich von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich. Es kann unter anderem Anteile in englischer Sprache, seminaristische Einheiten oder einen Fachvortrag beinhalten. Die Probelehrveranstaltung wird von den anwesenden Studierenden und von der Berufungskommission evaluiert. Nach Durchführung der Anhörungen entscheidet die Berufungskommission, ob weitere Bewerberinnen und Bewerber zur Anhörung eingeladen werden oder ob das Verfahren mit der engeren Wahl fortgesetzt wird.

  • Nach der Festlegung der engeren Wahl durch die Berufungskommission werden Gutachten erstellt bzw. eingeholt und ein Berufungsvorschlag vorgenommen bzw. eine Berufungsliste erstellt. Für die Würdigung der fachlichen und wissenschaftlichen Eignung der in die engere Wahl gezogenen Bewerberinnen und Bewerber holt die Berufungskommission in der Regel zwei Gutachten auswärtiger Hochschullehrender oder Sachverständiger des betreffenden Faches ein. Die Gutachterinnen und Gutachter erstellen für die ausgewählten Personen auf der Grundlage des Anforderungsprofils vergleichende Gutachten, die insbesondere die Listenfähigkeit prüfen und eine Rangfolge der fachlichen und wissenschaftlichen Eignung erstellen. Die Berufungskommission kann anstelle der vergleichenden Gutachten für die in die engere Wahl einbezogenen Bewerberinnen und Bewerber jeweils ein Gutachten einer auswärtigen Hochschullehrerin oder eines auswärtigen Hochschullehrers oder Sachverständigen des betreffenden Faches zur Würdigung der fachlichen und wissenschaftlichen Eignung einholen.  Auf der Basis einer abschließenden Gesamtbewertung erstellt die Kommission unter Berücksichtigung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen, der Probelehrveranstaltung gegebenenfalls des Fachvortrags, der Ergebnisse der Anhörungen, der Feststellungen zur außerfachlichen Eignung und der Ergebnisse der Gutachten einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enthalten soll, sowie einen Berufungsbericht, der den Verlauf des gesamten Verfahrens dokumentiert. Berufungsvorschlag und Berufungsbericht werden dem Fakultäts- oder Abteilungsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei Zustimmung legt der Fakultäts- oder Abteilungsrat seinen Beschluss wiederum dem Rektorat vor. Übernimmt das Rektorat den vorgelegten Berufungsvorschlag, erteilt es den Ruf an die erstplatzierte Person.

  • Im Zuge der Ruferteilung durch die Hochschulleitung wird um die persönliche Entscheidung gebeten, den Ruf anzunehmen, damit die Berufungsverhandlungen beginnen können. Die Entscheidung über Berufungsbezüge trifft die Rektorin oder der Rektor nach Anhörung des Dekanats der betroffenen Fakultät. Die Verhandlungen über die Ausstattung führt die Kanzlerin/der Kanzler der Hochschule als Vertreterin/Vertreter der Rektorin/des Rektors im Einvernehmen mit der zuständigen Fakultät. Nach erfolgreicher Berufungsverhandlung und finaler Berufungszusage der berufenen Person werden die übrigen Bewerber:innen über den Abschluss des Verfahrens informiert.

  • Die Einstellung neuer Professorinnen und Professoren erfolgt i.d.R. zu Semesterbeginn, entsprechend zum 01.04. im Sommersemester oder zum 01.10. für das Wintersemester. Neuberufenen Professorinnen und Professoren kommt eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Hochschule Bremen zu, denn sie sind es, die das Leistungsangebot und Profil der Hochschule Bremen zukünftig mitgestalten und weiterentwickeln werden. Die HSB unterstützt deshalb ihre neu berufenen Professorinnen und Professoren von Anfang an in ihrer Entwicklung der Lehr- und Forschungskompetenz und bietet zusätzlich zu verschiedenen Services für Neuberufene (Familienbüro, Dual Career, Neuberufenenportal in AULIS) sowie eine offizielle Begrüßungsfeier und ein spezielles Onboarding-Programm inkl. hochschul- und mediendidaktischer Angebote für Neuberufene.

Ausschreibungen und Kontakt

Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns bei Fragen jederzeit: professur@hs-bremen.de

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