Arbeiten und Karriere an der HSB
Die Wege zu einer Professur an der Hochschule Bremen sind vielfältig. Lernen Sie hier die verschiedenen Möglichkeiten kenen.
Obwohl es Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften schon seit mehr als 50 Jahren gibt, ist die berufliche Laufbahn FH-Professur/HAW-Professur nach wie vor wenig bekannt. Ein im Vergleich zu Universitäten oder Forschungseinrichtungen höheres Lehrdeputat und die erforderliche Berufspraxis fordern von den Bewerber:innen für eine FH-Professur nicht nur wissenschaftliche Stärken auf ihren Fachgebieten. Gerade auch ausgewiesene Berufserfahrungen, Industrie- und Wirtschaftskontakte sowie die Begeisterung dafür, die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten an junge Menschen zu vermitteln, bringen vielfältige biografische Werdegänge mit sich.
Prof. Dr. Brita Schemmanns Weg zur Professur führte unter anderem über ein Landwirtschafts-College in Großbritannien und ein Start-up.
Prof. Dr. Lars Jürgensen schätzt die Abwechslung als FH-Professor.
Das HSB-eigene Förderprogramm für Nachwuchswissenschaftler:innen greift dann, wenn hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler:innen und Praktiker:innen bisher nicht professorabel sind, weil ihnen eine der drei prinzipiell erforderlichen Qualifikationen für die Besetzung einer FH-Professur fehlt:
Das Qualifizierungsstellen-Programm ermöglicht professorabel zu werden bei noch fehlenden Voraussetzungen (z. B. Promotion, Berufspraxis, Lehrpraxis), indem auf einer sogen. Qualifizierungsstelle, die im Stellen- und Entwicklungsplan der Fakultät eingebunden ist, die noch fehlende Qualifikation nachgeholt bzw. erworben werden kann. Dies erfolgt auf einer Stelle als Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in in der Entgeltstufe 13, die befristet nach § 2 Absatz 1 bzw. Absatz 2 WissZeitVG, extern ausgeschrieben wird. Erst nach Auswahl von Kandidat:innen werden die genauen Rahmenbedingungen (Laufzeit, Qualifizierungsbedarf, Kooperationspartner) festgelegt, um den individuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber:innen Rechnung zu tragen und das Qualifizierungsprogramm darauf entsprechend zuzuschneiden. Anknüpfungspunkte zu Forschungsthemen und -clustern sowie möglichen Praxispartner sind hinterlegt. Die Betreuung erfolgt über die Fakultät. Die Hochschulleitung entscheidet über die Eignung der Stelle für das Qualifizierungsprogramm.
Neugierig geworden? Informieren Sie sich und kontaktieren uns bei Fragen jederzeit: professur@hs-bremen.de
Prof. Dr.-Ing. Jasminka Matevska entdeckte während ihrer Tätigkeit in der Wirtschaft, dass sie ihr Wissen gerne an junge Menschen weitergeben wollte.
Berufungen sind für die HSB langfristig profilprägend und damit strategisch wichtig für die weitere Hochschulentwicklung. Vor dem Hintergrund der Erhaltung und Weiterentwicklung der Qualität von Lehre und Studium, der anwendungsorientierten Forschung und des Wissens‐ und Technologietransfers sind für die HSB deshalb qualitätssichernde wie wettbewerbsorientierte Auswahl- und Einstellungsprozesse von angehenden Professor:innen besonders wichtig.
Die Einstellung von Professor:innen an der HSB richtet sich nach dem Bremischen Beamtengesetz § 116(3).
Ideal ist es, wenn alle Berufungsvoraussetzungen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen sind. Sie können sich allerdings auch schon bewerben, wenn nur noch wenige Monate der Berufspraxis oder der Abschluss der Promotion fehlen. Normalerweise dauern Berufungsverfahren einige Monate. Bis zur Einstellung müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Es liegt dabei auch im Ermessen der Berufungskommission zu beurteilen, ob es möglich ist, die Voraussetzungen bis zur Einstellung zu erfüllen und Ihre Bewerbung zu berücksichtigen.
Prof. Dr. Benjamin Tannert begann schon in der Schulzeit damit, sein Informatikwissen mit anderen zu teilen.
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Die Berufungsverfahren an der HSB sind kriteriengestützt, mehrstufig und zeitintensiv. Die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten sowie ggf. der Schwerbehindertenvertretung erfolgt frühzeitig und umfassend in jedem Verfahren.
Arbeitsgrundlage für das Berufungsverfahren bilden vor allem die Berufungsordnung, die Richtlinie zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrags der HSB sowie das Bremische Hochschulgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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