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  8. Was tun, wenn mir Diskriminierung vorgeworfen wird?

Was tun, wenn mir Diskriminierung vorgeworfen wird?

Seiten im Entwurf, zur weiteren Abstimmung

Die Seiten des “Wegweiser Antidiskriminierung” sind nur mit dem geteilten Link einsehbar. Bitte teilen Sie den Link nicht weiter. 
Der Entwurf ist da, um weitere Abstimmungsprozesse zu planen vor einer Veröffentlichung. Melden Sie sich gerne für Fragen bei: anna.peschke@hs-bremen.de 

Für viele Menschen ist Diskriminierung in der Regel ein verunsicherndes bis bedrohliches Wort. Werden Wenn sie für Diskriminierung verantwortlich gemacht werden, verstehen sie viele Menschen die Kritik oder Rückmeldung oftmals als Anklage oder Vorwurf und antworten mit Verteidigungen, Bagatellisierungen oder emotionalen (Gegen-) Vorwürfen.

Die HSB steht für einen respektvollen, sachlichen Umgang mit Kritik und Beschwerden. Die HSB ist ein Ort des freien Meinungsaustausches und offen für Kritik. Wir sind dankbar für konstruktive Hinweise, die dazu beitragen, das Miteinander an der HSB zu verbessern. Wir lehnen jedoch unsachliche, pauschale Anschuldigungen oder gar Beleidigungen ab. Wir stellen uns auch mit Nachdruck hinter alle in der Hochschule, ob Beschäftigte oder Studierende, die diffamiert und öffentlich diskreditiert werden. Hierzu bieten insbesondere die Personalabteilung sowie die Vorgesetzten und der Personalrat Beratung an. 

Was tun, wenn mir Diskriminierung vorgeworfen wird?

  1. Konstruktiver Umgang

    Nehmen Sie die Rückmeldung und/oder Kritik ernst. Auch wenn es im ersten Moment nicht leicht ist: Halten Sie inne und hinterfragen Sie Ihre konkrete Äußerung bzw. Handlung, ohne sich oder Andere moralisch abzustrafen oder durch einen vorschnellen Abwehrimpuls weitere Verletzungen zu erzeugen.

  2. Reflexion

    Reflektieren Sie Ihr Verhalten und Ihre Sprache, insbesondere in Hinblick auf die (mögliche) Wirkung, die es für die andere/n Person/en hatte.

  3. Gemeinsam Lernen und Beratung

    Tauschen Sie sich mit Personen aus, die sich ebenfalls auf den Weg gemacht haben, diskriminierungssensibler zu werden. Die gezielte Auseinandersetzung bietet Gelegenheit, um sich mit den eigenen Bildern, Haltungen und Privilegien auseinanderzusetzen. Die Hochschule Bremen verpflichtet sich in ihrer Satzung, entsprechende Angebote bereitzustellen.

    Ihnen stehen die verschiedenen Anlauf- und Beratungsstellen offen. Sie helfen Ihnen dabei, die Wirkung Ihres Tuns und Sprechens zu verstehen, die Kritik daran einzuordnen und daraus konstruktive Konsequenzen zu ziehen.

Für viele Menschen ist Diskriminierung in der Regel ein verunsicherndes bis bedrohliches Wort. Wir alle handeln in diskriminierenden Strukturen und Routinen - sind es aber meist nicht geübt, darüber zu sprechen.

Gerade in Lehr- und Arbeitsverhältnissen spielen das Handeln in Kontexten mit begrenzten Ressourcen, eigene Ansprüche, Unsicherheiten oder Sorgen vor weiteren Folgen eine Rolle. 

An der HSB sollen alle in einem konstruktiven Umgang gestärkt werden - dazu erhalten Sie hier Informationen und Handlungsangebote. Die Anlaufstellen stehen Ihnen mit vertraulicher Beratung zur Verfügung. 

 

 

  • Die HSB steht für einen respektvollen, sachlichen Umgang mit Kritik und Beschwerden. Die HSB ist ein Ort des freien Meinungsaustausches und offen für Kritik. Wir sind dankbar für konstruktive Hinweise, die dazu beitragen, das Miteinander an der HSB zu verbessern. 

    Wir lehnen jedoch unsachliche, pauschale Anschuldigungen oder gar Beleidigungen ab. Wir stellen uns auch mit Nachdruck hinter alle in der Hochschule, ob Beschäftigte oder Studierende, die diffamiert und öffentlich diskreditiert werden. Hierzu bieten insbesondere die Personalabteilung sowie die Vorgesetzten und der Personalrat Beratung an, ebenso wie die Anlaufstellen. 

  • Neben direkten Gesprächen können Betroffene das Angebot einer Gesprächsmoderation der Anlaufstellen annehmen. Wenn auch die Person, deren Verhalten als diskriminierend wahrgenommen wurde, zustimmt kann so gemeinsam über die Situation gesprochen und, soweit möglich, können Veränderungen der zugrundeliegenden Faktoren angestrebt werden. 

    🔗 Gesprächsmoderationen (nichtformelles Verfahren)

    Nur in äußerst seltenen Fällen entscheiden sich Betroffene zu einer formellen AGG-Beschwerde. Diese ist in der alltäglichen und professionellen Auseinandersetzung mit Diskriminierung darum kaum präsent - wenngleich es oftmals in Sorgen davor so wirkt. 

    Für eine solche AGG-Beschwerde gelten bestimmte Voraussetzungen. Liegen diese vor, wird die AGG-Beschwerde entsprechend der Antidiskriminierungssatzung geprüft - dabei werden möglichst wenig Personen einbezogen. Wird der AGG-Beschwerde Recht gegeben, werden Maßnahmen für Diskriminierungsschutz eingeleitet. Wird die AGG-Beschwerde abgelehnt, trägt die Hochschule Sorge, dass keine Nachteile aus dem Verfahren entstehen. 

    🔗 Formelles AGG-Beschwerdevefahren

     

     

Weiterführend:

  • Anlaufstellen für vertrauliche Beratung und Unterstützung
  • Unterstützung durch Lehrende und Vorgesetzte
  • Feedback und Beschwerdemanagement an der HSB
  • HSB-Leitlinien zu Antidiskriminierung
  • Diskriminierung erklärt

Wie kann ich auf Kritik und Vorwürfe reagieren?

  1. Inne halten

    Nehmen Sie die Rückmeldung oder Kritik wahr. Auch wenn es nicht leicht ist und sicherlich nicht immer gelingt: Halten Sie inne, ohne sich oder andere moralisch abzustrafen oder durch einen vorschnellen Abwehrimpuls zu verletzen. 

    Wir alle handeln in diskriminierenden Strukturen und Routinen - sind es aber in der Regel nicht geübt, darüber zu sprechen. Unterstützende Hintergrundinformationen erhalten Sie hier: 

    • Diskriminierung erklärt
  2. Reflexion

    Gerade wenn Sie um einen wertschätzenden Umgang miteinander anstreben, kann Sie eine Kritik treffen. Betrachten Sie Ihre konkrete Äußerung bzw. Handlung und versuchen Sie die Perspektive Ihres Gegenübers einzunehmen. Es geht dabei nicht um Ihre Absicht, sondern die Wirkung. Das ist gerade bei diesem Thema schwierig - aber sehr hilfreich. Ebenso ist es hilfreich, diesen Schritt von möglichen Folgen zu trennen. Das kann in Ruhe danach überlegt werden. Keine Person kann diskriminierende Strukturen alleine lösen. 

  3. Austauschen

    Tauschen Sie sich mit anderen aus. Wir alle machen Fehler, von der langjährigen Professorin bis zum Diversitäts-Trainer, und leben in Strukturen und Routinen, die diskriminieren. Wir lernen, wenn wir darüber sprechen und können so eine diskriminierungssensible Hochschulkultur leben. 

    Gerade über Diskriminierung zu sprechen ist schwierig. Unter “Diskriminierung erklärt” erhalten Sie erste Informationen, und im Feedbackmanagement Unterstützung für schwierige Gespräche. 

    Nehmen Sie Fortbildungsangebote wahr - die gezielte Auseinandersetzung bietet Gelegenheit, um sich in geeigneten Rahmen mit den eigenen Bildern, Haltungen und Privilegien auseinanderzusetzen. Die Hochschule stellt entsprechende Angebote bereit. 

     

    • Miteinander sprechen - Feedbackmanagement
    • Fortbildungsangebote für HSB-Angehörige
  4. Geschehnisse aufschreiben

    Sie können die Vorfälle aufschreiben oder für sich als Sprachnachricht aufnehmen. So können Sie sich unter Umständen besser erinnern und in Ruhe entscheiden, ob und was Sie tun wollen. 

  5. Beratung

    Nutzen Sie die Anlaufstellen, um über die Situation zu sprechen. In der vertraulichen Beratung der Anlaufstellen können Sie im geschützten Raum klären, was Sie tun können. Sie können sich auch beraten lassen, wenn Sie selbst unsicher sind, ob das Geschehene als Diskriminierung zu bewerten ist. Ebenso können Sie von Lehrenden und Vorgesetzten Unterstützung erhalten. 

    • Anlaufstellen für vertrauliche Beratung und Unterstützung
    • Unterstützung durch Lehrende und Vorgesetzte
  6. Gesprächsmoderationen

    Neben direkten Gesprächen können Betroffene das Angebot einer Gesprächsmoderation der Anlaufstellen annehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Ihr Gegenüber dies vorschlägt. Auch Sie können sich in den Anlaufstellen bei Unsicherheiten beraten lassen.

    🔗 Gesprächsmoderationen (nichtformelles Verfahren)

     

  7. In äußerst seltenen Fällen: formelles AGG-Beschwerdeverfahren

    Nur in äußerst seltenen Fällen entscheiden sich Betroffene zu einer formellen AGG-Beschwerde - wenngleich diese oftmals als Sorge präsent ist. 

    Für eine solche AGG-Beschwerde gelten bestimmte Voraussetzungen. Liegen diese vor, wird die AGG-Beschwerde geprüft - dabei werden möglichst wenig Personen einbezogen. Wird der AGG-Beschwerde Recht gegeben, werden Maßnahmen für Diskriminierungsschutz eingeleitet. Wird die AGG-Beschwerde abgelehnt, trägt die Hochschule Sorge, dass keine Nachteile aus dem Verfahren entstehen. 

    🔗 Formelles AGG-Beschwerdevefahren

Was tun, wenn ich eine formelle Beschwerde nach AGG erhalte?

In äußerst seltenen Fällen wird eine formelle Beschwerde nach AGG eingereicht. Bei den allermeisten Fällen von Diskriminierung, die in einer vertraulichen Beratung besprochen werden, kommt es nicht zu einer formellen Beschwerde. Vielmehr werden niedrigschwellige Vermittlungen besprochen und vereinbart.

Wenn es zu einer formellen Beschwerde kommt, ist für alle Beteiligten eine klare Vorgehensweise wichtig. Diese ist in der Antidiskriminierungssatzung festgelegt. Durch das formelle Beschwerdeverfahren wird geprüft, ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht. Genau wie die betroffene Person können Sie Ihre Sicht darstellen und Unterstützung hinzuzuziehen.

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Die HSB steht für einen respektvollen, sachlichen Umgang mit Kritik und Beschwerden. Die HSB ist ein Ort des freien Meinungsaustausches und offen für Kritik. Wir sind dankbar für konstruktive Hinweise, die dazu beitragen, das Miteinander an der HSB zu verbessern. Wir lehnen jedoch unsachliche, pauschale Anschuldigungen oder gar Beleidigungen ab. Wir stellen uns auch mit Nachdruck hinter alle in der Hochschule, ob Beschäftigte oder Studierende, die diffamiert und öffentlich diskreditiert werden. Hierzu bieten insbesondere die Personalabteilung sowie die Vorgesetzten und der Personalrat Beratung an. 

Angebot von Gesprächsmoderationen

Neben direkten Gesprächen können Betroffene das Angebot einer Gesprächsmoderation der Anlaufstellen annehmen. 

Wenn auch die Person, deren Verhalten als diskriminierend wahrgenommen wurde, zustimmt kann so gemeinsam über die Situation gesprochen und, soweit möglich, können Veränderungen der zugrundeliegenden Faktoren angestrebt werden. 

Nutzen Sie die Möglichkeit eines moderierten Gespräches, wenn Ihr Gegenüber dies als Möglichkeit vorschlägt - Sie können sich in den Anlaufstellen dazu beraten lassen. 

  • Gesprächsmoderationen (nichtformelles Verfahren)

Formelle AGG-Beschwerde

Nur in äußerst seltenen Fällen kommt es zu einer formellen Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG-Beschwerde) - wenngleich diese oftmals als Sorge präsent ist. 

Die Anlaufstellen stehen Ihnen mit vertraulicher Beratung zur Verfügung, wenn Sie mit Vorwürfen konfrontiert sind, bei Unsicherheiten und Fragen. 

 

  • Die HSB steht für einen respektvollen, sachlichen Umgang mit Kritik und Beschwerden. Die HSB ist ein Ort des freien Meinungsaustausches und offen für Kritik. Wir sind dankbar für konstruktive Hinweise, die dazu beitragen, das Miteinander an der HSB zu verbessern. 

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  • Für eine solche AGG-Beschwerde gelten bestimmte Voraussetzungen. Liegen diese vor, wird die AGG-Beschwerde geprüft. Das Verfahren ist in der Antidiskriminierungssatzung der HSB festgelegt. Dabei wird die belastete Person nach ihrer Perspektive gefragt und erhält Unterstützungsangebote. Es werden möglichst wenig Personen einbezogen.

    Wird der AGG-Beschwerde Recht gegeben, werden Maßnahmen für Diskriminierungsschutz eingeleitet. Wird die AGG-Beschwerde abgelehnt, trägt die Hochschule Sorge, dass keine Nachteile aus dem Verfahren entstehen.

     

(Kopie 1)

  1. Annehmen

    Nehmen Sie die Rückmeldung oder Kritik wahr. Auch wenn es nicht leicht ist und sicherlich nicht immer gelingt: Halten Sie inne, ohne sich oder andere moralisch abzustrafen oder durch einen vorschnellen Abwehrimpuls zu verletzen. 

    Wir alle handeln in diskriminierenden Strukturen und Routinen - sind es aber in der Regel nicht geübt, darüber zu sprechen. Unterstützende Hintergrundinformationen erhalten Sie hier: 

    • Diskriminierung erklärt
  2. Gesprächsmoderationen

    Neben direkten Gesprächen können Betroffene das Angebot einer Gesprächsmoderation der Anlaufstellen annehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Ihr Gegenüber dies vorschlägt. Auch Sie können sich in den Anlaufstellen bei Unsicherheiten beraten lassen.

    🔗 Gesprächsmoderationen (nichtformelles Verfahren)

     

  3. Reflexion

    Gerade wenn Sie um einen wertschätzenden Umgang miteinander anstreben, kann Sie eine Kritik treffen. Betrachten Sie Ihre konkrete Äußerung bzw. Handlung und versuchen Sie die Perspektive Ihres Gegenübers einzunehmen. Es geht dabei nicht um Ihre Absicht, sondern die Wirkung. Das ist gerade bei diesem Thema schwierig - aber sehr hilfreich. Ebenso ist es hilfreich, diesen Schritt von möglichen Folgen zu trennen. Das kann in Ruhe danach überlegt werden. Keine Person kann diskriminierende Strukturen alleine lösen. 

  4. In äußerst seltenen Fällen: formelles AGG-Beschwerdeverfahren

    Nur in äußerst seltenen Fällen entscheiden sich Betroffene zu einer formellen AGG-Beschwerde - wenngleich diese oftmals als Sorge präsent ist. 

    Für eine solche AGG-Beschwerde gelten bestimmte Voraussetzungen. Liegen diese vor, wird die AGG-Beschwerde geprüft - dabei werden möglichst wenig Personen einbezogen. Wird der AGG-Beschwerde Recht gegeben, werden Maßnahmen für Diskriminierungsschutz eingeleitet. Wird die AGG-Beschwerde abgelehnt, trägt die Hochschule Sorge, dass keine Nachteile aus dem Verfahren entstehen. 

    🔗 Formelles AGG-Beschwerdevefahren

  5. Austauschen

    Tauschen Sie sich mit anderen aus. Wir alle machen Fehler, von der langjährigen Professorin bis zum Diversitäts-Trainer, und leben in Strukturen und Routinen, die diskriminieren. Wir lernen, wenn wir darüber sprechen und können so eine diskriminierungssensible Hochschulkultur leben. 

    Gerade über Diskriminierung zu sprechen ist schwierig. Unter “Diskriminierung erklärt” erhalten Sie erste Informationen, und im Feedbackmanagement Unterstützung für schwierige Gespräche. 

    Nehmen Sie Fortbildungsangebote wahr - die gezielte Auseinandersetzung bietet Gelegenheit, um sich in geeigneten Rahmen mit den eigenen Bildern, Haltungen und Privilegien auseinanderzusetzen. Die Hochschule stellt entsprechende Angebote bereit. 

     

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  6. Gesprächsmoderation und AGG-Beschwerde

  7. Beratung

    Nutzen Sie die Anlaufstellen, um über die Situation zu sprechen. In der vertraulichen Beratung der Anlaufstellen können Sie im geschützten Raum klären, was Sie tun können. Sie können sich auch beraten lassen, wenn Sie selbst unsicher sind, ob das Geschehene als Diskriminierung zu bewerten ist. Ebenso können Sie von Lehrenden und Vorgesetzten Unterstützung erhalten. 

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