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  8. Unterstützung durch Lehrende und Vorgesetzte

Unterstützung durch Lehrende und Vorgesetzte

Support von und für Lehrende und Vorgesetzte zum Schutz und Umgang mit Diskriminierung

Seiten im Entwurf, zur weiteren Abstimmung

Die Seiten des “Wegweiser Antidiskriminierung” sind nur mit dem geteilten Link einsehbar. Bitte teilen Sie den Link nicht weiter. 
Der Entwurf ist da, um weitere Abstimmungsprozesse zu planen vor einer Veröffentlichung.Melden Sie sich gerne für Fragen bei: anna.peschke@hs-bremen.de 

Vertrauensverhältnis 

Lehrende und Vorgesetzte

  • Die HSB steht für einen respektvollen, sachlichen Umgang mit Kritik und Beschwerden. Die HSB ist ein Ort des freien Meinungsaustausches und offen für Kritik. Wir sind dankbar für konstruktive Hinweise, die dazu beitragen, das Miteinander an der HSB zu verbessern. 

    Wir lehnen jedoch unsachliche, pauschale Anschuldigungen oder gar Beleidigungen ab. Wir stellen uns auch mit Nachdruck hinter alle in der Hochschule, ob Beschäftigte oder Studierende, die diffamiert und öffentlich diskreditiert werden. Hierzu bieten insbesondere die Personalabteilung sowie die Vorgesetzten und der Personalrat Beratung an, ebenso wie die Anlaufstellen. 

Weiterführend:

  • Unterstützung durch Lehrende und Vorgesetzte
  • Anlaufstellen für vertrauliche Beratung und Unterstützung
  • Feedback und Beschwerdemanagement an der HSB
  • HSB-Leitlinien zu Antidiskriminierung
  • Diskriminierung erklärt

Auf welche Unterstützung können Sie zählen?

Mitglieder der Hochschule mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung, Technik und Verwaltung haben Vorbildfunktion und durch ihr Verhalten eine wertschätzende Atmosphäre und eine Kultur des Hinsehens zu fördern.

  • In ihrer besonderen Verantwortung und Fürsorgepflicht unterstützen sie einen wertschätzenden und diskriminierungssensiblen Umgang und ergreifen gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zum Schutz und zur Prävention.

  • Erhalten Personen mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben Hinweise auf Diskriminierungserfahrungen, sollte ein weiteres Vorgehen zum Schutz vor Diskriminierung möglichst im Einvernehmen mit der betroffenen Person erfolgen. Personen mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben klären die Betroffenen über ihr Recht zur Inanspruchnahme von vertraulicher Beratung nach § 7, sowie über die Möglichkeiten des nichtformellen Verfahrens nach § 7 (3) und der formellen AGG-Beschwerde nach § 10 auf.

    Sollte sich dabei weiterer Handlungsbedarf abzeichnen, sind Personen mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben angehalten, in Rücksprache mit den betroffenen Personen eine der nächsthöheren verantwortlichen Personen oder wahlweise ein Mitglied der Hochschulleitung einzubeziehen, um Handlungsmöglichkeiten abzusprechen. Alle Informationen, persönlichen Daten und Gesprächsinhalte sind vertraulich zu behandeln. Dritte sind nur einzubeziehen, soweit dies zur Klärung oder Einleitung von Maßnahmen erforderlich ist. 

  • Vertrauensvoll, möglichst wenig andere einzubeziehen. 

     

  • Die Ombudsperson wird auf Vorschlag der Studierendenvertreter:innen im Akademischen Senat der Hochschule aus dem Kreis der Hochschullehrer:innen der Hochschule Bremen von der Rektorin/vom Rektor für zwei Jahre bestellt.

    Die Ombudsperson ist eine neutrale und weisungsunabhängige Vertrauensperson und Ansprechstelle für Studierende und Doktorand:innen. Sie kann tätig werden bei Problemen, Beschwerden und Verbesserungsvorschlägen im Zusammenhang mit Studien- und Prüfungsangelegenheiten. Bei Konflikten zwischen Studierenden und Lehrenden und der Hochschulverwaltung kann die Ombudsperson beratend und gegebenenfalls vermittelnd auf Lösungen hinwirken. Sie gibt Beschwerden und Verbesserungsvorschläge weiter und setzt sich für Verbesserungen ein.

    Neutralität der Ombudsperson bedeutet, dass die Anliegen der Betroffenen ohne einseitige Parteinahme, mit offenem Ergebnis und an einer möglichen Lösung orientiert behandelt werden. Die Arbeit der Ombudsperson erfolgt dabei verbunden mit der Wertschätzung der betroffenen Personen und ihrer Anliegen.

    Weisungsunabhängigkeit bedeutet, dass die Ombudsperson autonom und unabhängig von der Zuordnung zu Bereichen bzw. Einrichtungen tätig wird. Sie unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht durch den Rektor/die Rektorin.

    Die an die Ombudsperson gerichteten Anliegen werden mit größtmöglicher Vertraulichkeit behandelt. Namen und Daten der Studierenden werden nur mit deren Einverständnis im Rahmen des Versuchs der Problemlösung weitergegeben.

    Die Ombudsperson arbeitet mit anderen Beratungs- und Unterstützungsstellen der Hochschule zusammen.

    Derzeit ist die Stelle der Ombudsperson vakant.https://www.hs-bremen.de/die-hsb/organisation/gremien-und-interessenvertretungen/ombudsperson-fuer-studierende-und-doktorandinnen/

Informationen für den Lehrkontext

Vielfalt und Diskriminierung sind Teil unserer gesellschaftlichen Realität und des Hochschulalltags. Gleichzeitig sind sie oft mit Unsicherheiten verbunden oder der Sorge, etwas falsch zu machen. Lehrende stehen dabei vor der Herausforderung, den Raum für heterogene Gruppen von Studierenden zu gestalten und sie als Ansprechpersonen zu begleiten - ein komplexes Aufgabenfeld. 

Hier finden Sie FAQ für den Lehrkontext und Anlaufstellen für Beratung. 

  • Auch das noch? 

    • kein Anspruch auf Richtigkeit, sondern gemeinesames lernen auf basis von grundlegenden xy
    • Freiheit von Forschung und Lehre, Bezug auf BremHG → Link HLB
  • [im Entwurf]

    Der Kodex darf nicht in einer Weise angewendet werden, die das Recht der Mitglieder beeinträchtigt, offen über potenziell kontroverse Themen wie Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Politik oder Religion zu diskutieren.

    Darüber hinaus darf der Kodex nicht so ausgelegt werden, dass er die Verwendung legitimer didaktischer Methoden einschränkt, wie etwa Ironie, Argumentation, Vermutung und Widerlegung oder die Zuweisung von Lektüren, die möglicherweise eine kontroverse Sichtweise vertreten.

    Der Kodex erkennt außerdem das Recht an, im Rahmen der Kursbeschreibung und der erforderlichen fachlichen Kompetenz zu lehren, Forschung zu betreiben und kreative Tätigkeiten nach bestem Ermessen auszuüben.

  • Prüfungsbewertungen sind in einem Spannungsfeld - gerade hier. Und mit Unsicherheiten verbunden, als Lehrebeauftragte:r oder Professor:in.

    Oftmals auch nicht klar: was heißt eigentlich Diskriminierung in Bezug auf Prüfungsbewertungen? Lassen Sie uns ins Gespräch kommen. In der Fakultät: Rücksprache mit Kolleg:innen und mit Studiendekanaten (Prüfen/Rücksprache)

    • Anlaufstellen generell für alle ansprechbar, auch ADE
    • erste Informationen zum Umgang mit.. über Disktriminierung lernen 

     

    • Die Bewertung sprachlicher Fähigkeiten in Prüfungen ist sachlich gerechtfertigt. [Link Definition Dikriminieurng]
    • Für Modulbeschreibung und die Konzeption von Prüfungen: welce Kompetenzen sollen in diesem Zusammenhang geprüft werden? [Link Assessement, gute Prüfungen gestalten]
    • Was hilft ist eine klare Vorberietung zur Bewertung von Pürfungen - Beratung, zur Prüfungskonzeption E-Assessement 

     

  • - lernen, ansatzpunkte worum geht es - um gemeinsames bemühen und die Haltung dahinter (zB "ich neige dazu, Gendern zu vergessen")

Ansprechpersonen und Fortbildungen für Lehrende

  • Zur Beratung stehen Personen mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben die vertraulichen Beratungsangebote der Anlaufstellen nach § 7 zur Verfügung. 

    • Kollegiale Beratung 
    • Dekanate 
    • ggf. DQM → Rücksprache im Kontext Feedbackmanagement
  • LehrePlus

  • Alle Angestellen können … . Auch Inhouse-Schulungen. 

    Leider nicht für Lehrbeauftragte - bitte teilen Sie uns Ihre Fortbildungswünsche mit! 

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