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  5. Mit PROMOS ins Ausland

Ins Ausland gehen

Mit PROMOS ins Ausland

Sie möchten im Rahmen Ihres Studiums im Ausland studieren oder ein Praktikum machen und eine Förderung über das Erasmus+ Programm ist nicht möglich?
Sie gehen als Freemover an eine Hochschule im Erasmus-Raum, mit der die HSB keinen Kooperationsvertrag hat?
Sie haben bereits ein Erasmus-Stipendium erhalten und können nicht noch einmal mit Erasmus+ gefördert werden?
Sie haben keinen Erasmus-Platz an der Hochschule Ihrer Wahl bekommen?
Dann kommt das PROMOS-Stipendium des DAAD für Sie in Frage.

Bitte beachten Sie: PROMOS-Stipendien werden von der HSB durch ein qualitätsorientiertes Auswahlverfahren vergeben. Aufgrund des begrenzten Budgets kann nicht jede Bewerbung berücksichtigt werden. I. d. R. können wir jede/n dritte/n Bewerber:in mit einem Stipendium unterstützen.

Nicht antragsberechtigt sind:
Studierende, die aufgrund ihres Studiums für das gesamte Studium einen Arbeitsvertrag mit kooperierenden Einrichtungen / Partnerunternehmen haben und von diesen eine regelmäßige finanzielle Vergütung erhalten, sind von der Antragstellung ausgeschlossen. (Das bezieht sich nicht auf Nebenerwerbstätigkeiten / Minijobs.)

Das wird gefördert

Eine Bewerbung auf PROMOS-Stipendien ist dann möglich, wenn eine Förderung über Erasmus+ ausgeschlossen ist.

Wer einen Erasmus+ Platz an einer Partnerhochschule hat, darf sich ausschließlich auf ein Erasmus+ Stipendium bewerben - eine Förderung über PROMOS ist dann ausgeschlossen!

Aufenthalte in Ländern oder Regionen mit kritischer Sicherheitslage oder Reisewarnung werden nicht gefördert. Welche Länder und Regionen dies betrifft, können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachlesen.

Höhe der für 2025 gültigen Teilstipendienraten

    • Angola
    • Antigua und Barbuda
    • Äquatorialguinea
    • Bahamas
    • Bangladesch
    • Barbados
    • Brasilien
    • Burundi
    • China, VR
    • Costa Rica
    • Dschibuti
    • Elfenbeinküste
    • Eritrea
    • Gabun
    • Gambia
    • Grenada
    • Guinea
    • Guyana
    • Haiti
    • Honduras
    • Hongkong
    • Israel
    • Jamaica
    • Japan
    • Kap Verde
    • Komoren
    • Kongo, Demokratische Republik
    • Korea (Nord)
    • Kuba
    • Liberia
    • Macao (port.)
    • Nigeria
    • Palästinensische Gebiete
    • Ruanda
    • Senegal
    • Sierra Leone
    • Simbabwe
    • Singapur
    • Sudan
    • Surinam
    • Südsudan
    • Tansania
    • Trinidad und Tobago
    • Tschad
    • Uruguay
    • Venezuela

     

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    • Madagaskar
    • Malawi
    • Malaysia
    • Malediven
    • Mali
    • Marokko
    • Mauretanien
    • Mauritius
    • Mexiko
    • Moldau
    • Mongolei
    • Mosambik
    • Myanmar
    • Namibia
    • Nepal
    • Neukaledonien
    • Neuseeland
    • Nicaragua
    • Niger
    • Nordmazedonien
    • Norwegen
    • Oman
    • Pakistan
    • Panama
    • Papua-Neuginea
    • Paraguay
    • Peru
    • Philippinen
    • Rumänien
    • Russische Föderation
    • Sambia
    • Samoa
    • Saudi-Arabien
    • Schweden
    • Schweiz
    • Seychellen
    • Somalia
    • Sri Lanka
    • Südafrika
    • Swasiland (Eswatini)
    • Syrien
    • Taiwan
    • Thailand
    • Togo
    • Tonga
    • Tunesien
    • Turkmenistan
    • Uganda
    • Ukraine
    • USA
    • Usbekistan
    • Vereinigte Arabische Emirate
    • Vietnam
    • Zentralafrikanische Republik
    • Andorra
    • Belarus
    • Belgien
    • Bosnien-Herzegowina
    • Bulgarien
    • Frankreich
    • Griechenland
    • Großbritannien
    • Guadeloupe (frz.)
    • Guyana (frz.)
    • Irland
    • Italien
    • Kanada
    • Kroatien
    • Lettland
    • Litauen
    • Luxemburg
    • Malta
    • Martinique (frz.)
    • Monaco
    • Montenegro
    • Niederlande
    • Österreich
    • Polen
    • Portugal
    • Reunion
    • San Marino
    • Serbien
    • Slowakei
    • Slowenien
    • Spanien
    • Tadschikistan
    • Tahiti
    • Tschechische Republik
    • Türkei
    • Ungarn
    • Vatikanstadt
    • Zypern

Versicherungsschutz im Ausland

Das PROMOS-Stipendium beinhaltet keinen Versicherungsschutz für Studierende. Kümmern Sie sich daher um:

  • international gültige Krankenversicherung (inklusive medizinisch notwendiger Rücktransport- und Rückführungskosten im Todesfall) und Auslandskrankenversicherung, die auch Pandemiefälle abdeckt
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung (ggfs. Berufs-und Privathaftpflicht)

Der DAAD bietet eine Gruppenversicherung für Studierende und Doktorand:innen an. Diese beinhaltet eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts. Informationen dazu finden Sie auf der Website des DAAD.

Studienaufenthalte

Gefördert werden können Studienaufenthalte zwischen vier Wochen und fünf Monaten außerhalb des Erasmus+ Programms. Das heißt, wenn Sie ein Semester an einer Hochschule außerhalb Europas studieren möchten oder an einer europäischen Universität, mit der kein Erasmus+ Vertrag besteht oder Sie nicht noch einmal mit Erasmus+ gefördert werden können.
Außerdem können Abschluss- und Studienarbeiten (bei Unternehmen oder an Hochschulen) unterstützt werden.

Das Stipendium umfasst eine monatliche Teilstipendienrate zwischen 350 und 550 Euro pro Monat, abhängig vom Zielland für die Dauer zwischen einem und fünf Monaten.

Um möglichst viele Studierende mit dem PROMOS-Stipendienprogramm fördern zu können, vergibt die HSB keine Reisekosten- und Studiengebührenzuschüsse.

Praktika

Gefördert werden Praktika im außereuropäischen Ausland mit einer Dauer zwischen vier Wochen und fünf Monaten mit monatlichen Teilstipendienraten zwischen 350 und 550 Euro pro Monat, abhängig vom Zielland.

Praktika bei diesen Stellen werden direkt vom DAAD gefördert:

  • internationale Organisationen (zum Beispiel UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
  • Auslandsvertretungen Deutschlands
  • Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute
  • Goethe-Institute
  • Deutsches Archäologisches Institut
  • Deutschen Schulen im Ausland

Richten Sie Ihre Bewerbung in diesen Fällen bitte direkt an den DAAD.

Beachten Sie bitte auch das DAAD-Stipendienprogramm HAW.International. Auslandsaufenthalte, die unter dieses Programm fallen, können aus PROMOS-Mitteln der HSB nicht gefördert werden.

Bewerbung und Ablauf

Wer kann sich bewerben?

Studierende aller Fakultäten,

  • die in einem Bachelor- oder Masterstudiengang (nicht dual) an der HSB über den gesamten Zeitraum des geplanten Auslandsaufenthalts immatrikuliert sind,
  • sehr gute akademische Leistungen haben,
  • entweder über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind. Bewerbungen ausländischer Studierender sind möglich, wenn sie an der HSB eingeschrieben sind mit dem Ziel, hier den Abschluss zu erreichen.
  • Bei Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist eine Förderung von Aufenthalten im jeweiligen Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem sie die letzten fünf Jahre ihren Lebensmittelpunkt hatten.
  • Weitere Voraussetzung: Sie erhalten für den geplanten Auslandsaufenthalt kein anderes Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, der Gasthochschule oder des Gastlandes mit dem gleichen Förderzweck.

Eine Förderung ist pro Studienabschnitt (Bachelor, Master) einmal möglich: wenn Sie in Ihrem derzeitigen Studienabschnitt bereits ein PROMOS-Stipendium für ein Studium/Praktikum erhalten haben, ist eine erneute Bewerbung ausgeschlossen.

NICHT antragsberechtigt sind:
Studierende, die aufgrund ihres Studiums für das gesamte Studium einen Arbeitsvertrag mit kooperierenden Einrichtungen / Partnerunternehmen haben und von diesen eine regelmäßige finanzielle Vergütung erhalten, sind von der Antragstellung ausgeschlossen. (Das bezieht sich nicht auf Nebenerwerbstätigkeiten / Minijobs.)

PROMOS und andere Stipendienprogramme

  • Sie dürfen sich gleichzeitig für mehrere Stipendienprogramme bewerben. Eine Doppelförderung Ihres Auslandsaufenthalts durch verschiedene Stipendienprogramme ist jedoch nicht zulässig.
  • Der gleichzeitige Bezug von Stipendien, die das Studium an der HSB finanzieren und keinen Bezug zum geplanten Auslandsaufenthalt haben, etwa ein Deutschlandstipendium, und PROMOS ist erlaubt.
  • Beziehen Sie ein Stipendium bei anderen öffentlichen Stipendiengebenden und erhalten PROMOS, sind diese darüber in Kenntnis zu setzen.
  • Ebenso müssen Sie beim gleichzeitigen Bezug von PROMOS und Auslands-BAföG das BAföG-Amt nach der Bewilligung von PROMOS über den Erhalt des Stipendiums informieren.

Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Als PROMOS-Geförderte mit einem Behinderungsgrad von mehr als 50 Prozent oder chronischer Erkrankung können Sie eine Sonderförderung erhalten, wenn Sie vorweisen können, dass Sie auslandsbedingte Mehrausgaben haben und andere zuständige Stellen keine finanzielle Unterstützung gewähren. Reichen Sie in diesem Fall folgende Unterlagen zusätzlich zu Ihrer Bewerbung – spätestens aber nach Erhalt einer Förderzusage – ein:

  • Kopie des Behindertenausweises / ärztliches Attest
  • tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
  • Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an das International Office wenden.

Bewerbungszeiträume

 

1. April bis 31. Mai: für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember desselben Jahres beginnen.

1. Oktober bis 30. November: für Auslandsaufenthalte, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des Folgejahres beginnen.

  • Zur Online-Bewerbung

Bewerbungsunterlagen

Laden Sie bei der Bewerbung bitte die folgenden Unterlagen hoch:

Verpflichtende Studienaufenthalte im Ausland:

  • Bestätigung der Gastinstitution (Zusage der Gasthochschule) oder Nominierung durch das Dezentrale International Office (DIO) Ihrer Fakultät
  • Nachweis über Kenntnisse der Arbeitssprache auf B2-Niveau, zum Beispiel durch ein Sprachzeugnis (etwa den TOEFL, ein Zeugnis vom Sprachenzentrum oder das Abiturzeugnis) oder Nachweis der Nominierung durch das zuständige DIO

Fakultative Studienaufenthalte sowie Praktika im Ausland:

  • Bestätigung der Gastinstitution (Zusage der Gasthochschule) / Praktikumsvertrag)
  • Nachweis über Kenntnisse der Arbeitssprache auf B2-Niveau, zum Beispiel durch ein Sprachzeugnis (etwa den TOEFL, ein Zeugnis vom Sprachenzentrum oder das Abiturzeugnis)

Außerdem verpflichtend:

  • Motivationsschreiben
  • Für Studierende im Masterstudium: Durchschnittsnote des Bachelorabschlusses

Optional - falls zutreffend, weitere Nachweise:

  • ehrenamtliches oder soziales Engagement (mit Angabe der wöchentlich/monatlich geleisteten Stunden)
  • Nebenerwerbstätigkeit (mit Angabe der wöchentlich/monatlichen Arbeitsstunden)
  • Schwerbehinderung oder chronische Krankheit
  • Erziehung eigener Kinder oder sonstige persönliche Umstände

Bitte beachten Sie: Nur Angaben, für die ein Nachweis vorliegt, werden für die Auswahl berücksichtigt.

Wichtig: Sie möchten nach Bewerbungsschluss das Zielland wechseln? Kontaktieren Sie das IO. Wir prüfen jeden Fall einzeln.

(Muster-)Formulare

  • Musterformular Sprachnachweis (PDF, 241 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Musterformular Ehrenamtliches Engagement (PDF, 140 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Nach Ankunft im Gastland vor Start des Studiums/Praktikums: PROMOS "Arrival Confirmation" (PDF, 148 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Vor Abreise/zum Ende des Auslandspraktikums: PROMOS-Praktikum "Letter of Confirmation Host Institution" (PDF, 122 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Vor Abreise/zum Ende des Auslandsstudiums: PROMOS-Studium "Letter of Confirmation Host University" (PDF, 122 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Allgemeine Auswahlkriterien

Diese Kriterien sind relevant bei der Vergabe der Stipendien:

  • Vollständigkeit und Form der Bewerbung
  • akademische Leistungen
  • Qualität des Auslandsprojekts, Sinnhaftigkeit des Vorhabens
  • gute Sprachkenntnisse des Ziellands/Arbeitssprache im jeweiligen Projekt
  • extracurriculares Engagement

Studierende, die bereits eine PROMOS-Förderung für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt erhalten haben, können nicht erneut gefördert werden!

Die Auswahlkommission entscheidet über die Vergabe der PROMOS-Teilstipendien etwa sechs bis acht Wochen nach dem jeweiligen Stichtag.

Erst nach der Auswahl wird die Anzahl der geförderten Monate von der Projektkoordination der HSB festgelegt. Dies hängt von der Verfügbarkeit der Mittel ab.

Bewilligung

Das International Office informiert Sie per E-Mail über das Auswahlergebnis. Im Falle einer Förderung werden Sie von uns entsprechend informiert.
Nach Einreise ins Gastland laden Sie eine Ankunftsbestätigung in unser Portal („Confirmation of Arrival“ und ggfs. Einreisenachweis, zum Beispiel Flugticket, Bordkarte).
Im Anschluss erhalten Sie eine Annahmeerklärung, die Sie unterschrieben ans International Office zurücksenden.

Nach dem Aufenthalt

Unmittelbar nach Ihrer Rückkehr müssen folgende Dokumente hochgeladen werden:

  • Bestätigung der Gastinstitution über die tatsächliche Aufenthaltsdauer („Certificate of Stay“): Aufenthaltsbestätigung Studium, Aufenthaltsbestätigung Praktikum
  • Kurzer Erfahrungsbericht

Nachdem Sie die oben genannten Dokumente eingereicht haben, erhalten Sie eine PROMOS-Stipendienurkunde.

PROMOS-Geförderte berichten

PROMOS bewegt!

Reisen von Studierendengruppen der HSB weltweit

Beantragung nur durch Hochschullehrende möglich!

Was kann gefördert werden?

Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche im Hochschulbereich, die Teilnahme an Fachkursen, Blockseminaren und Workshops an (potentiellen) Partnerhochschulen und die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler:innen.

Gefördert werden können innovative Reisen, die einen Initiativcharakter haben und/oder neue Partnerschaften festigen.

Wer kann gefördert werden?

Studierendengruppenreisen nur bis max. 25 Personen aufgrund erheblicher Budgetkürzungen seitens des DAAD.

HSB-Studierende, die regulär eingeschrieben sind, also einen Abschluss erwerben wollen.
Austauschstudierende sind nicht förderberechtigt.
Für internationale Studierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gilt: Aufenthalte im Herkunftsland können nicht durch PROMOS finanziert werden.

Wie wird gefördert?

Studierende können eine Tagespauschale in Höhe von 45 EUR (für alle Länder) als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten erhalten.

Die Antragstellung erfolgt durch Lehrende der HSB.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular per Email an: international-office@hs-bremen.de

Bitte beachten: dies ist keine Dauerförderung!

Kontakt und Beratung

Christiane Sgonina, International Office

Bürozeiten

dienstags und donnerstags 9 – 12 Uhr

Online-Sprechstunde

nach Vereinbarung

  • Zur Online-Sprechstunde via Zoom

Häufig gestellte Fragen

  • Ja. Eine Bewerbung für die Förderung ist möglich, sofern Sie einen Nachweis über die Anbahnung der Bewerbung einreichen können, zum Beispiel als E-Mail-Screenshot.

    Falls Sie über die HSB für einen Austauschplatz nominiert wurden, reicht die Nominierung durch Ihr Dezentrales International Office als Nachweis aus.

  • Als Aufenthaltszeitraum ist das Semester anzugeben beziehungsweise der Zeitraum, der für das Praktikum oder die Forschungsarbeit angesetzt ist.

    Wir fördern grundsätzlich nur maximal den Aufenthaltszeitraum, zu dem Sie zu akademischen Zwecken anwesend sein müssen, das heißt:

    - Orientierungstage/-woche

    - Vorlesungszeiten

    - Prüfungszeiten

    Studiengebühren übernehmen wir nicht.

    Sollten Sie den Aufenthalt eigenständig verlängern, kann dieser Zeitraum für die Förderung nicht berücksichtigt werden. Dennoch müssen Sie uns über jegliche Änderungen Ihres ursprünglichen Vorhabens informieren.

  • Bei der Begründung Ihrer Motivation können Sie sich an folgenden Leitfragen orientieren:

    - Geben Sie Ihre akademische Motivation für ein Studium im von Ihnen gewählten Gastland an.

    - Was ist Ihre persönliche Motivation für ein Studium im von Ihnen gewählten Gastland?

    - Welche drei Themen oder Ideen würden Sie gerne mit den Menschen in Ihrem Gastland teilen, um eine Diskussion über Deutschland zu eröffnen?

    - Auf welche Weise würden Sie während Ihres Aufenthalts im Ausland und nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland aktiv zur Völkerverständigung und zum Aufbau einer Gemeinschaft beitragen?

  • Sie konkurrieren immer nur mit Kommiliton*innen Ihrer Fakultät. Über das Jahr gesehen besteht durchschnittlich eine circa dreißigprozentige Chance, das Stipendium zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass dies nur ein ungefährer Durchschnittswert ist und von Frist zu Frist variieren kann. Ihre Chance hängt von der Höhe des vorhandenen Budgets und Ihren Leistung im Vergleich zu den Leistungen Ihrer Mitbewerbenden ab. Das größte Gewicht hat die Studienleistung, aber auch soziale Kriterien wie Ehrenämter, Nebenerwerbstätigkeit, Erziehung eigener Kinder, Behinderungen und chronische Erkrankungen werden von uns berücksichtigt.

  • Wenden Sie sich an das zuständige DIO Ihrer Fakultät. Wenn Sie kein offizielles Nominierungsschreiben erhalten haben, können Sie auch einen Screenshot der Aufenthaltszusage seitens der HSB hochladen, die Sie per E-Mail erhalten haben.

  • Sie müssen einen Nachweis über die vereinbarte Arbeitssprache, die von der Landessprache abweichen kann, erbringen. Falls Sie zusätzlich zur Arbeitssprache auch über Kenntnisse der Landessprache verfügen, ist es ratsam, zusätzlich einen Nachweis darüber anzufügen.

  • Der Nachweis über Sprachkenntnisse kann zum Beispiel durch ein Sprachzeugnis, etwa den TOEFL, ein Zeugnis des Sprachenzentrums oder das Abiturzeugnis erfolgen. Auch der Nominierungsnachweis Ihres DIO ist ausreichend. Falls Sie Muttersprachler*in sind, fügen Sie bitte einen Nachweis über die entsprechende Staatsangehörigkeit an.

Reise- und Sicherheitshinweise

  • Bitte beachten Sie die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Da die Reisewarnungen sich auf touristische Reisen beziehen, können Stipendiat:innen die PROMOS-Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie sich entschließen, auf eigene Verantwortung zu reisen.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie auf eigene Gefahr in ein Risikogebiet reisen. Die HSB haftet nicht für Folgen, die in Zusammenhang mit dem Aufenthalt in einem Risikogebiet stehen. Beachten Sie auch, dass Sie nicht mit einer erneuten Rückholaktion der Bundesregierung rechnen können.
  • In verschiedenen Ländern bestehen Einreiseverbote oder die Pflicht zur Selbstquarantäne bei Einreise. Informieren Sie sich über Ihr Zielland, bevor Sie reisen. Prüfen Sie, ob eine Reise sinnvoll und die Umsetzung Ihres Vorhabens angesichts eventueller bestehender Beschränkungen realistisch ist.
  • Informationen finden Sie auf diplo.de/SicherReisen, bei den Botschaften der Zielländer und gegebenenfalls bei den deutschen Vertretungen vor Ort.
  • Tragen Sie sich als deutsche:r Staatsbürger:in bitte in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amtes ein.
  • Informieren Sie sich unbedingt über eine Auslandskrankenversicherung, die auch im Pandemiefall Leistungen erbringt.
  • In Regionen, in denen anderweitige Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes aufgrund von Sicherheitsbedenken bestehen (beispielsweise Kriege oder politische Instabilität), ist die Förderung ausgeschlossen.
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