Berichte

Erkundigen Sie sich in Ihrem Dezentralen International Office, bei Ihrer Studiengangsleitung oder bei Ihren Praxissemesterbeauftragten, ob Sie verpflichtet sind, bestimmte Berichte über Ihren Auslandsaufenthalt zu schreiben. Schreiben Sie diese Berichte – auch wenn es schwerfällt – zeitnah und betrachten Sie sie als Lernaspekt Ihres Auslandsaufenthaltes.

Kontakt zur Hochschule Bremen

Insbesondere zu Beginn des Auslandsaufenthaltes und zwischen einem Wechsel vom Auslandsstudium zum Auslandspraktikum ist es wichtig, den Kontakt zu Ihren Ansprechpersonen an der Hochschule Bremen zu pflegen. Fragen Sie lieber einmal zu häufig, ob Ihre Vorhaben in Ihren Studienverlauf passen als sich nachher zu ärgern, dass Sie im Ausland nicht die richtigen Leistungen erbracht haben.

Melden Sie sich bei Ihren Ansprechpersonen auch, wenn Probleme auftreten oder wen etwas besonders gut läuft. So können die folgenden Jahrgänge der Studierenden, die ins Ausland gehen, von Ihren Erfahrungen profitieren.

Anerkennung der Lehrveranstaltungen im Ausland

Klären Sie, wenn möglich, schon vor Ihrer Abreise mit Ihren Ansprechpersonen an der Hochschule Bremen, welche Lehrveranstaltungen Sie im Ausland belegen können und sollen, um sie auf Ihr Studium in Deutschland angerechnet zu bekommen. Klären Sie bei Ihrer Ankunft an der Gasthochschule, welche Kurse sie tatsächlich belegen können. Studierende, die mit dem EU-Programm Erasmus im Ausland studieren, müssen ein Studienabkommen, das sogenannte Learning Agreement abschließen. Darin wird festgelegt, welche Veranstaltungen Sie besuchen und wie viele ECTS Ihnen dafür angerechnet werden.

Anerkennung des im Ausland geplanten Praktikums

Die Art und Dauer Ihres Auslandspraktikums sollten Sie bereits vor Ihrer Abreise ins Gastland festlegen.

Sobald Sie einen Praktikumsbetrieb gefunden haben, sollten Sie mit Ihrer Ansprechperson an der Hochschule Bremen klären, ob das Praktikum den Anforderungen Ihres Studiums in Bremen entspricht. Bedenken Sie die vorgegebene Wochenstundenzahl und die Praktikumsdauer bei Ihrer Planung. Wenn Sie die Zusage aus Bremen haben, dass Ihr Praktikum anerkannt werden wird, nutzen Sie am besten den Vordruck für Auslandspraktikumsverträge, den Sie im DIO bekommen.