Studieren mit Beeinträchtigung
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen sind ein Instrument, um eine Benachteiligung individuell auszugleichen und Chancengleichheit zu erzielen. Wichtig: Es geht nicht darum, Prüfungen leichter zu machen – sondern die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Sie Ihre Kenntnisse unter vergleichbaren Bedingungen zeigen können.
Rechtlich ist der Nachteilsausgleich im Bremischen Hochschulgesetz (§ 31) sowie in den Allgemeinen Prüfungsordnungen (APO BA und MA § 11) verankert. Ob und in welcher Form er gewährt wird, entscheidet immer der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Von einer „Behinderung“ spricht das Gesetz, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen dazu führen, dass eine Person über längere Zeit nicht am geselschaftlichen Leben gleichberechtigt teilnehmen kann. Dazu zählen auch chronische körperliche oder psychische Erkrankungen – unabhängig davon, ob Sie einen amtlichen Schwerbehindertenausweis besitzen oder sich selbst als „behindert“ sehen.
Zur Einordnung: Laut der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks (2023) geben rund 16 Prozent aller Studierenden an, durch eine Erkrankung oder Beeinträchtigung im Studium eingeschränkt zu sein. Auf die Hochschule Bremen übertragen sind das etwa 1.400 Studierende.
👉 Sie sind also keineswegs allein!
Der Nachteilsausgleich wird individuell angepasst. Beispiele sind:
Verlängerte Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten
Mehr Zeit bei Klausuren
Pausen in Prüfungen
Nutzung technischer Hilfsmittel
Unterstützung durch Assistenzen
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf einzelne Maßnahmen.
Wenn Sie überlegen, einen Nachteilsausgleich zu beantragen:
Schauen Sie sich unsere Checkliste und die Hinweise zum ärztlichen Nachweis an.
Weitere Tipps finden Sie beim Deutschen Studierendenwerk (inkl. Infos zu Antrag und Nachweisen).
Und ganz wichtig: Wir beraten Sie gerne persönlich und vertraulich.
📧 Kontakt: inklusivstudieren@hs-bremen.de
Dann können Sie gerne unser Online-Antragsformular downloaden. Zudem haben Sie aber auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen - ganz wie Sie möchten! Sie sind nicht sicher, ob Sie alle Schritte auf dem Weg zum Nachteilsausgleich richtig gemacht haben? Unsere Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten!
Ihre Ärztin/ihr Arzt ist sich nicht sicher, welche Informationen das Attest beinhalten sollte? Dann werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Handreichung.
Vereinbarne SIe gerne einen Beratungstermin mit uns, dann können weitere Fragen oder Anliegen geklärt werden.