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  5. Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Auf dieser Seite erhalten Sie erste Infos zu DGS, wie Sie Veranstaltungen mit DGS-Verdolmetschung organisieren können und wo Sie weitere Informationen finden. Informationen zum Studium mit DGS sind unten verlinkt. 

Erste Infos zu DGS

DGS ist eine visuelle Sprache, die durch Gestik, Mimik, Mundbild und Körperhaltung gebildet wird. Die Sprache wurde 2002 in Deutschland offiziell anerkannt und ist damit die jüngste anerkannte Sprache Deutschlands. Sie ist also eine eigenständige Sprache mit eigener Grammatik und allen Eigenschaften einer natürlichen Sprache. 

🔗Hier können Sie ansehen, wie sich die HSB in DGS vorstellt

 

DGS-Logo

 

 

  • Weltweit existieren etwa 800 verschiedene Gebärdensprachen, zum Beispiel die American Sign Language (ASL) oder die Österreichische Gebärensprache (ÖGS). Innerhalb der DGS gibt es viele regionale Dialekte. 

  • Sie können "Deutsche Gebärdensprache" oder "DGS" schreiben. Das „Deutsch“ in Deutsche Gebärdensprache wird großgeschrieben, da es sich um einen Eigennamen handelt. Nur „Gebärdensprache“ bezeichnet allgemein Gebärdensprachen, z. B. auch die American Sign Language.

    Die Sprache ist visuell: Informationen in DGS sollten gut mit dem Logo sichtbar sein. Zum Beispiel sind alle DGS-Inhalte der HSB unter dem Logo oben in der Startleiste zu finden. Das DGS-Logo finden Sie zu Download auf der 🔗 Seite der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Das Logo wird in der Praxis dem jeweiligen Design angepasst, wichtig sind die beiden Hände. 

  • Nein, DGS und Schriftsprache sind zwei völlig verschiedene Sprachen mit unterschiedlicher Grammatik. Die Schriftsprache verwendet Wörter statt Gebärden und ist die Verschriftlichung der deutschen Lautsprache. Daher sind zum Beispiel Untertitel in Videos sind kein Ersatz für DGS-Dolmetschung.

  • Die Begriffe "taub", "gehörlos" und "schwerhörig" sind korrekt und werden häufig verwendet. Vielleicht sehen Sie auch die Großschreibung von Taub - das drückt die positive Selbstbezeichnung aus. Fragen Sie bei Unsicherheit und Möglichkeit am besten immer die betroffenen Personen selbst!  

    Die Begriffe "stumm" oder "taubstumm" sind dagegen diskriminierend und sind daher nicht zu verwenden. Sie sind falsch, da Sprecher:innen von Gebärdensprache keineswegs stumm sind. 

     

  • Ja, in DGS kann alles gesagt und übersetzt werden, da es sich um eine vollwertige Sprache handelt. Entsprechend können alle Studieninhalte auch verdolmetscht werden, brauchen nur gegebenfalls entsprechende Verständigung über die Fachgebärden. Das Infragestellen von Übersetzungsmöglichkeiten beruht auf fehlenden Informationen und Vorurteilen. Von diesen Vorteilen gegenüber der Gehörlosenkultur gibt es einige - die gesellschaftliche Abwertung der Gehörlosenkultur und Marginalisierung von DGS wird als "Audismus" bezeichnet (Diversity Arts Culture).

    🔗Was bedeutet Audismus? Ein Erklärvideo in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) mit Untertiteln. 

  • In der NDR-Doku erhalten Sie Einblicke in den DGS-Alltag: Die "7 Tage"-Autoren Lisa Wolff und Henning Wirtz ziehen für eine Woche in Antonias Gehörlosen-WG ein und erleben einen spannenden Rollentausch. Wie ist es, in einer Welt zu leben, deren Sprache man nicht versteht? Was denken und fühlen gehörlose junge Menschen? Und wie schwer kann das gegenseitige Verstehen manchmal sein?

    🔗NDR-Doku "Mit Gebärdensprache: Taub, aber nicht stumm"

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Gebärden in DGS - HSB GAAD 2025

Hier erhalten Sie ein Einblicke in DGS-Gebärden im HSB-Kontext: 

Mensa, Professor:in, Akademisch, Studium, Beruf, Vorlesung, Vortrag, Bachelor, Fakultät, Institut, HSB, Hochschule Bremen, Institut für Digitale Teilhabe - IDT, ZLL, Barrierefreiheit, Digitale Barrierefreiheit 

Das Video wurde anlässlich des 🔗Global Accessibility Awareness Day 2025, dem internationalen Aktionstag für Digitale Barrierefreiheit erstellt. 

 

Veranstaltungen mit DGS-Dolmetschung

Planen Sie eine (öffentliche) Veranstaltung an der HSB und möchten eine DGS-Verdolmetschung organisieren? Hier finden Sie Informationen für DGS-Verdolmetschung aus Veranstaltenden-Perspektive.

Die Expertise und Perspektiven von DGS-sprachigen Teilnehmenden bereichern die Veranstaltungsqualität bei allen Themen. DGS-Dolmetschung ermöglicht Studierenden, Mitarbeitenden und Interessierten die vollständige Teilnahme an Veranstaltungen - auch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention 🔗HSB-Aktionsplan 2023-2027 zur UN-BRK

 

    • Sehen Sie sich bei sich im Team und an der HSB um: Haben Sie eine:n taube:n Kolleg:in, den/die Sie um Hilfe bitten können? Arbeiten Sie zusammen und achten Sie auf Ihre Ressourcen, fragen Sie nach Untersützung und vielleicht können Sie diesen Teil der Organisation auch abgeben.
    • Fragen Sie in der Selbstvertretungsorganisation nach Beratung. Zum Beispiel im 🔗Gehörlosenzentrum Villa Bremen
    • In Bremen können Sie Dolmetschende über die 🔗 Vermittlungszentrale für Gebärdensprach­dolmetscherInnen anfragen. Diese ist eine Kooperation vom Landesverband der Gehörlosen Bremen e. V. (LVG) und dem Berufsverband der Gebärdendolmetscherinnen Bremen (breGSD). 
    • Eine Anfrage ist online über das 🔗Anfrage-Formular oder die angegebenen Kontakte möglich, für Anfragen sollten die Dauer der Veranstaltung, das Format und der Kontext/Thema sowie Ansprechpersonen und Rechnungsanschrift angegeben werden.
    • Nach 30 Minuten sollten sich Dolmetschende abwechseln. Bei längeren Veranstaltungen muss entsprechend mit einem Team geplant werden. Sie erhalten bei Anfragen einen Kostenvoranschlag. Der Stundensatz für Dolmetschende richtet sich i.d.R. nach Kostensätze gem. 🔗JVEG. Das bedeutet auch, dass im Falle von Drittmitteln über ggf. keine Vergleichsangebote eingeholt werden müssen.

     

     

  • Zur Vorbereitung und Planung können Sie überlegen:

    • Wie sieht das Format aus? Wie viele Sprechende gibt es? Ist die Veranstaltung in Präsenz, Hybrid oder Online?
    • Wie sind Fristen hinsichtlich Stornierung oder verbindlicher Zusage der Dolmetschung? Wie sieht Vertretung im Krankheitsfalle aus?
    • Sollen Fotos gemacht werden und dürfen Dolmetscher*innen darauf ggf in Absprache zu sehen sein?
    • Welche Informationen benötigen die Dolmetschenden zu welchem Zeitpunkt? Stellen Sie Infos zur Veranstaltung für die Vorbereitung bereit. Dazu gehören z.B. Präsentationen der Vortragenden oder inhaltliche Stichpunkte
    • Bieten Sie ggf. an, für die Dolmetschenden einen zweiten Bildschirm aufzubauen. Wenn eine Präsentation gezeigt wird, ist diese im Rücken der Dolmetschenden.
    • Nehmen Sie die Dolmetscher:innen mit auf Ihre Anmeldeliste, sodass auch für sie ggf. Namensschilder und weiteres mitgeplant werden.
  • Planen Sie mehrere Wochen Vorlauf einplanen - aufgrund des Fachkräftemangels an DGS-Dolmetschenden ist eine frühzeitige Anfrage wichtig. Bei Veranstaltungen mit Anmeldung können Sie DGS-Bedarfe erfragen und Dolmetschende mit entsprechenden Stornofristen anfragen. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist es im Interesse aller Beteiligten, dass bedarfsorientiert verdolmetscht wird.  

  • DGS-Dolmetschung ist nicht selbstverständlich: Wenn Sie für Veranstaltungen DGS-Dolmetschung anbieten, teilen Sie die Information in den entsprechenden Communities. Vielleicht haben Sie sogar die Möglichkeit ein DGS-Video mit Veranstaltungs- und Anmeldeinfos zu veröffentlichen.

     

  • Als taube oder schwerhörige Person gibt es für zentrale Lebensbereiche und im Umgang mit staatlichen Einrichtungen ein Rechtsanspruch auf Dolmetschung, zum Beispiel im Rahmen einer Arbeitsassistenz. Diese dolmetschen für die individuelle Kommunikation, nicht primär für die Interessen der Veranstaltenden.

    Als Beispiel: Veranstaltungsinteresse ist Vermittlung eines Vortrages und dazugehöriger Diskussion, zu individuellen Interessen gehört der Austausch und das Networking vor und nach den Vorträgen. Das kann nicht von individuellen Dolmetschenden(-teams) geleistet werden: Erst eine Veranstaltungsdolmetschung ermöglicht die vollständige Teilhabe.

  • DGS-sprachige Studierende organisieren ihr Übersetzungsteam. Eine frühzeitige und transparente Semesterplanung sowie Kommunikation zu den Anforderungen der Prüfungs- und Studienleistungen sowie die zur Verfügungstellung von Lehrmaterialien ist unterstützend. 

    🔗Informationsseite Studieren mit DGS an der HSB 

DGS-Videos erstellen

  • Für die Produktion von DGS-Videos arbeiten Sie am besten mit entsprechenden Dienstleistern zusammen. Der Landesverband der Gehörlosen Bremen e.V. empfiehlt, dass für die Produktion von DGS-Videos mit regionalem Bezug auch regionale Anbieter beauftragt werden. Nur so kann es gewährleistet werden, dass die Gebärden von Gehörlosen im Land Bremen gut verstanden werden.

    Anbieter für Übersetzungen können z. B. beim 🔗Landesverband der Gehörlosen in Bremen oder bei der 🔗Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik erfragt werden. Genauso können Sie sich an die untenstehenden Kontakte in der HSB wenden. 

  • Das BALLON-Projekt im Land Bremen hat zusammen mit der Übersetzungsagentur Skarabee ein Informationsvideo erstellt, worauf bei der Produktion zu achten ist. Am besten sprechen Sie die Anforderungen konkret mit dem Anbieter rück. 

    🔗Was ist bei der Erstellung von Videos zu beachten? (BALLON-Projekt)

    In der Regel benötigt der Anbieter den zu verschriftlichenden Text, ggf. mit Bildmaterial wie z. B. PPT und übernimmt die Videoproduktion. 

     

  • Die Informationsseiten auf DGS und in Leichter Sprache müssen von der Startseite aus zugänglich sein (🔗BITV 2.0). So können Nutzer:innen von DGS und Leichter Sprache direkt auf alle Inhalte zugreifen. Dort müssen Informationen zu Inhalt, Navigation, Barrierefreiheit und weiteren DGS-Inhalten enthalten sein. Darin sind Unterseiten der HSB ebenfalls einbezogen. 🔗Informationen der HSB in DGS

     

     

  • Wenn Sie Inhalte in DGS erstellt haben, denken Sie an die entsprechende Einbettung und Bewerbung in den Communities - damit möglichst viele davon profitieren können. Schicken Sie Einladungen und Links z. B. an Gehörlosenzentren zum Weiterleiten. 

     

Interesse an der Sprache? DGS lernen in Bremen

  • DGS-Kurse im Sprachenzentrum der Hochschulen im Land Bremen
  • DGS-Kurse an der VHS Bremen (u.a. Bildungszeit)
  • Gebärdensprachschule in der villa Bremen (Gehörlosenzentrum Bremen)

Weitere DGS-Informationen der HSB

  • Studieren mit DGS Infos über Studieren mit Deutscher Gebärdensprache (DGS) an der HSB: zu Ansprechpersonen an der HSB und in Bremen sowie Info-Videos in DGS. 

  • Übersicht Informationen in DGS Alle Informationen der HSB-Website in DGS sind hier zusammengestellt. 

Kontakt und Feedback

Die Infoseite entstand 2025 aus der Kooperation von ZLL/AddInno ÜMII und dem Institut für Digitale Teilhabe. Jede Veranstaltung ist anders und man jedes Mal dazu lernen - Für einen ersten Überblick haben wir die Erfahrungen aus unseren Veranstaltungen zusammengefasst. 

Haben Sie Verbesserungshinweise oder Fragen? Melden Sie sich bei Jung-Woo Kim (IDT) und Anna Peschke (ZLL)

  • AddInno-Teilprojekt zu digitaler Barrierefreiheit
  • Stiftung Innovation in der Hochschullehre
  • IDT - Institut für Digitale Teilhabe
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