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Informationen für Beschäftigte

Einmal Ausland und zurück mit Erasmus+

Personalmobilität von Lehrenden und Hochschulmitarbeiter:innen

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, Aufenthalte von ausländischen Unternehmensvertreter:innen an deutschen Hochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeiter:innen an europäischen Hochschulen und Unternehmen.

Die Personalmobilität zu Unterrichtszwecken ermöglicht den Einblick in die Unterrichtskonzepte anderer Hochschulen und fördert die Kooperationsbeziehungen mit Partnerhochschulen. Bestehende Kooperationen können vertieft und wichtige Ansprechpartner:innen können persönlich kennengelernt werden, um die zukünftige Zusammenarbeit zu verbessern.

Die Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken fördert Aufenthalte an Hochschulen, aber auch an Unternehmen und Einrichtungen in Europa. Hauptinhalt ist der Austausch mit Kolleg:innen der Gasthochschule, die im gleichen Arbeitsfeld arbeiten, zu Arbeitsweisen, Best Practice etc. Ebenso möglich ist die Teilnahme an einer Staffweek oder einem Sprachkurs.

Erasmus+ für Lehrende

Förderung für alle Mitarbeiter:innen, die an der HSB in der Lehre tätig sind und eine Mobilität zu Lehrzwecken machen

An einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren, ist für viele Lehrende eine gute Möglichkeit, ihre Expertise über die eigenen Hochschulgrenzen hinweg zu vermitteln und selbst neue Impulse zu gewinnen. Die Erasmus+ Lehrendenmobilität bringt Menschen aus ganz Europa zusammen.

Die Dauer der Mobilität kann (ohne Reisezeit) mindestens 2 Tage bis maximal 2 Monate betragen, wobei die Lehraufenthalte mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen müssen.

    • Professor:innen und Dozent:innen mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
    • Dozent:innen ohne Dotierung
    • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
    • Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
    • Unternehmenspersonal (nur Incoming möglich)
  • Kurzaufenthalte mit einer Lehrtätigkeit

    • Bestehen eines gültigen ERASMUS+ Kooperationsvertrages mit einer Gasthochschule, in dem eine Personalmobilität zu Unterrichtszwecken vereinbart ist. (siehe Partnerhochschulen)
    • Mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche.
    • Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden/Woche.
    • Für eingeladenes Personal von Unternehmen besteht kein Mindestdeputat.
    • Allgemeine Infos zur Bewerbung um ERASMUS+
    • Online-Portal für Ihre Bewerbung

Kontakt und Beratung

Ilka Knippel
Hochschulkoordinatorin Erasmus+

Sprechzeiten
Di 13.00 – 14.00 Uhr
Do 09.30 – 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung

staff-mobility@hs-bremen.de

Erasmus-Logo

Erasmus+ Hochschulpersonal im Ausland

Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken für alle Hochschulmitarbeiter:innen (außer Lehrmobilitäten)

Auch für Hochschulmitarbeiter:innen, z. B. aus der Verwaltung, ist ein Auslandsaufenthalt eine gute Möglichkeit um sich sprachlich und kulturell weiterzubilden. Durch Sprachkurse oder Job Shadowing können Sie Ihre Kompetenzen erweitern und vertiefen. Wie arbeiten die Kolleg:innen im Nachbarland? Was für Gemeinsamkeiten gibt es?

  • HSB-Hochschulpersonal aus allen Bereichen, wie z. B.:

    • Allgemeine & technische Verwaltung
    • Bibliothek
    • Fachbereich
    • Fakultäten
    • Finanzen
    • International Office
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Studienberatung
  • Kurzaufenthalte von Hochschulpersonal an europäischen Gastinstitutionen zu Fort- und Weiterbildungszwecken. Hierzu gehörten z.B. Trainingsaufenthalte bzw. Job-Shadowings (Hauptinhalt ist der Austausch mit Kolleg:innen der Gasthochschule, die im gleichen Arbeitsfeld arbeiten, zu Arbeitsweisen, Best Practice etc.) Auch ist die Teilnahme an einer Staff Week oder einem Sprachkurs möglich.

    Es sind folgende Aktivitäten möglich:

    • Hospitationen
    • Job Shadowing
    • Studienbesuche
    • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
    • Teilnahme an Workshops und Seminaren
    • Teilnahme an Sprachkursen

    Zu beachten ist:

    • Die Dauer der Mobilität kann (ohne Reisezeit) min. 2 Tage bis max. 2 Monate betragen.
    • Klären Sie mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab, ob Ihr Vorhaben befürwortet wird.
    • Anmeldung oder Einladung zur geplanten Aktivität muss bei Erasmus+ Bewerbung vorliegen.
    • Vorrang haben Erstreisende und nicht international tätiges Hochschulpersonal. Ebenso werden Individualreisen vorrangig vor Sprachreisen gefördert. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich je nach Mittelverfügbarkeit möglich.
    • Allgemeine Infos zur Bewerbung um ERASMUS+
    • Online-Portal für Ihre Bewerbung

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Eine Erasmus+-ST-Förderung ist im Umfang von mindestens 2 bis maximal 60 aufeinander folgenden Tagen möglich.

  • Das Erasmus+-Programm wird in 34 sogenannten Programmländern in vollem Umfang durchgeführt.

    Förderung je Aufenthaltstag (ohne An- und Abreisetage):

    Ländergruppe 1: 180 Euro am Tag (15.- 60. Tag: 126 Euro) für
    Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

    Ländergruppe 2: 160 Euro am Tag (15.- 60. Tag: 112 Euro) für
    Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

    Ländergruppe 3: 140 Euro am Tag (15.- 60. Tag: 98 Euro) für
    Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

    • Je nach Mittelverfügbarkeit kann die Förderdauer gekürzt werden.
    • Nicht erstattungsfähig sind weiterhin Workshop-, Seminar-, Konferenz-, Tagungsgebühren, Gastgeschenke, Bewirtung o. ä.
    • Für Personal mit einem Grad der Behinderung von mehr als 30 Prozent stehen Sondermittel zur Verfügung. Zu Beantragung von Sondermitteln
  • Die Förderung für die Hin- und Rückfahrt beträgt:

    0 – 99 Kilometer: 20 Euro
    100 – 499 Kilometer: 180 Euro
    500 – 1.999 Kilometer: 275 Euro
    2.000 – 2.999 Kilometer: 360 Euro
    3.000 – 3.999 Kilometer: 530 Euro
    4.000 – 7.999 Kilometer: 820 Euro
    8.000 Kilometer und mehr: 1.500 Euro

    Die Fahrtkosten werden über den Entfernungsrechner / Distance Calculator von der EU-Kommission ermittelt.

Bewerbung, Vor- und Nachbereitung

Für einen erfolgreich geförderten Erasmus+ Aufenthalt ist einiges vor, während und nach der Auslandsmobilität zu beachten (schauen Sie dazu auch in die Checkliste Erasmus ST )

Hinweis zu den Auswahlkriterien: Vorrang haben Erstreisende und nicht international tätiges Hochschulpersonal. Ebenso werden Individualreisen vorrangig vor Sprachreisen gefördert. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich.

  • Was Sie vor dem Auslandsaufenthalt benötigen:

    1. Zustimmung Ihrer/Ihres Vorgesetzten einholen.
    2. Kontaktaufnahme mit der ausländischen Gasteinrichtung, um die Möglichkeit Ihres Aufenthaltes abzusprechen.
    3. Anmeldung im Online-Portal und Stellung des Online-Antrags.
    4. Einreichung Ihrer Unterlagen möglichst innerhalb 4 Wochen vor Reisebeginn:

    • Dienstreiseantrag
      (Der bewilligte Dienstreiseantrag wird vom International Office an die Haushaltsabteilung weitergeleitet. Sollte eine Teilfinanzierung aus Fakultätsmitteln notwendig sein, kann dies noch vor Reiseantritt geklärt werden.
    • Grant Agreement
      (erhalten Sie per E-Mail nach erfolgreicher Online-Bewerbung)
    • Mobilitätsvereinbarung
      (erhalten Sie per E-Mail nach erfolgreicher Online-Bewerbung)

     

  • Bestätigung der Gastinstitution (Letter of Confirmation) über den Aufenthalt ausstellen lassen.

    • Letter of Confirmation ST
  • Innerhalb von 30 Tagen nach Durchführung der Reise ist im International Office einzureichen:

    • Letter of Confirmation
    • Reisekostenabrechnung

    Ebenso werden Sie von der EU aufgefordert, einen

    • Online-Teilnahmebericht

    über Ihren ERASMUS+ Auslandsaufenthalt zu verfassen. Die Aufforderung erhalten Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per E-Mail und haben dann zwei Wochen Bearbeitungszeit.

    Nach Prüfung auf Vollständigkeit aller Dokumente erfolgt die Auszahlung der Schlussrate.

    • Antrag A1 Angestellte
    • Antrag A1 Beamte
    • Checkliste Erasmus ST
    • Dienstreiseantrag
    • Letter of Confirmation ST

Link zum Bewerbungsportal

  • Online-Portal für Ihre Bewerbung
  • DAAD: Förderung für Hochschulpersonal

Staff week / Sprachkurse

  • Allen Hochschulangehörigen der HSB ermöglicht ERASMUS+ die Teilnahme an einer Staff Week.
     

  • Hier stellen wir Ihnen eine Auswahl an Adressen von Sprachkurs- bzw. Fortbildungsanbietern und Organisationen zur Verfügung. Auch Universitäten bieten über ihr Staff Week Angebot einige Sprachkurse an.

    Bitte beachten Sie, dass ggf. anfallende Kurs- oder Teilnahmegebühren nicht aus ERASMUS-Mitteln übernommen oder bezuschusst werden können.

    Englisch-Sprachkurse

    • Campus Living (Irland)
    • Dorset College (Irland)
    • Eti-Executive Training Institute (Malta)

    Französisch-Sprachkurse

    • Aix-Marseille Université
    • Centre International d’Antibes

    Spanisch-Sprachkurse

    • Academica Atlantika
    • Enforex
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