Informationen für Beschäftigte
Informationen zum Thema Arbeitsschutz (Sicherheitsbeauftragte, Arbeitshilfen, Dokumentationsvorlagen) finden Sie im internen Bereich.
Im Folgenden sind die wesentlichen Dokumente und Informationen zum Brandschutz zusammengestellt.
Möchten Sie Räumungsbeauftragte:r werden?
In dieser Funktion sorgen Sie für eine sichere und zügige Evakuierung von Personen aus einem Gefahrenbereich.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Brandschutzbeauftragten Frau Mindermann,
vanessa.mindermann@hs-bremen.de oder im Referat 04 - Arbeits- und Umweltschutz.
Schnelle und richtige Erste Hilfe kann im Notfall entscheidend sein.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen und Dokumente.
Möchten Sie auch Ersthelfer:in werden? Nähere Informationen erhalten Sie im
Das Giftinformationszentrum-Nord berät 24h am Tag bei Vergiftungen oder Verdacht auf Vergiftungen.
Telefon: 0551 /19240
Arbeits- und Wegeunfälle sind stets zu melden - entweder durch die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung ("Verbandbuch") oder durch eine Unfallanzeige.
Was ist ein Arbeits- oder Wegeunfall?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der infolge einer versicherten Tätigkeit im Zusammenhang mit Arbeit, Studium oder Lehre an der Hochschule passiert.
Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der sich grundsätzlich auf dem direkten Weg zu einer versicherten Tätigkeit oder auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit ereigenet.
Wie wird gemeldet?
Ein Arbeits- oder Wegeunfall muss durch eine Unfallanzeige beim Dezernat Personalangelegenheiten (Beschäftigte) oder beim Dezernat Immatrikulations- und Prüfungsamt (Studierende) gemeldet werden, wenn eine Klink, die BG-Ambulanz oder eine Durchgangsärztin / ein Durchgangsarzt aufgesucht wurde.
Bei einem Wegeunfall müssen Tarifbeschäftigte und Studierende zusätzlich den Wegeunfall-Fragebogen ausfüllen.
Bei Tarifbeschäftigten und Studierenden wird die Unallanzeige der Unfallkasse Bremen zur Kostenübernahme gemeldet.
Sonderfall Beamt:innen:
Diese sind bei einem Dienstunfall über ihre Dienststelle nach dem bremischen Beamtenversorgungsgesetz versichert.
Kleinere Verletzungen (sogenannte Bagatellunfälle), die eine Erste-Hilfe-Leistung erfordern (z. B. Pflaster für einen Schnitt, Versorgung einer Schürfwunde, Kühlung einer Prellung) sind im Verbandbuch zu dokumentieren.
Bitte informieren Sie auch Ihre Vorgesetzten über Verletzungen sowie über mögliche Gefahrenquellen.