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  7. Empfehlungen für den transparenten Einsatz von KI (GenKI) in Vorlesungen an der HSB

Empfehlungen für den transparenten Einsatz von KI (GenKI) in Lehrveranstaltungen an der HSB

Textbausteine für Ihre AULIS-Kurse / Syllabus

Die Möglichkeiten GenKI einzusetzen sind groß, die Unsicherheiten von Studierenden oft auch. Orientierung schafft Sicherheit - Sie als Lehrende können Ihren Studierenden diesen Rahmen bieten:

  • Erläutern Sie als Lehrende klar und deutlich den Umgang mit generativen KI-Systemen (GenKI) in Ihrer Veranstaltung in der ersten oder zweiten Veranstaltung des Semesters.
  • Wenn Sie einen Syllabus nutzen,  ergänzen Sie diesen um Ihre Erläuterungen..
  • Sie werden für Ihre Veranstaltung einen AULIS-Kurs oder eine AULIS-Gruppe anlegen. Hinterlegen Sie die Erläuterungen zur KI-Nutzung in Ihrer Veranstaltung. Unten stehende Beispielformulierung können Sie dazu übernehmen.

GenKI ist Bestandteil unserer Lebens- und Arbeitswelt geworden. Daher legen wir Ihnen nahe, KI aktiv und gezielt in der Lehre einzusetzen, um die digitale Kompetenz Ihrer Studierenden zu fördern. Dabei sollte ein verantwortungsbewusster und reflektierter Umgang mit KI im Fokus stehen. Es wird aber aber auch Lernziele geben, die nur durch direkte (also nicht KI-gestützte) Erarbeitung erreicht werden können. In diesen Fällen wird es sinnvoll, die Nutzung von KI auszuschließen, um sicherzustellen, dass die Studierenden die Lernziele eigenständig erreichen.

Hier stellen wir Ihnen vier Ansätze vor, GenKI in Ihren Lehrveranstaltungen zu integrieren. Sie wählen das Modell, das die Lehrziele Ihres Moduls besten unterstützt, um einen kompetenten Umgang mit zukunftsweisenden Technologien zu unterstützen. Im Folgenden werden die vier Ansätze kurz dargestellt und um Formulierungen für Ihren Syllabus/Ihren AULIS-Kurs ergänzt:

1. Uneingeschränkte Nutzung von KI

Durch die uneingeschränkte Nutzung von GenKI bieten Sie Ihren Studierenden die Möglichkeit, sich intensiv mit modernen Technologien auseinanderzusetzen. Dabei sollte auf jeden Fall klar kommuniziert werden, dass die Studierenden die volle Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der generierten Inhalte tragen.

Textbaustein für Ihren AULIS-Kurs/Syllabus: "In dieser Lehrveranstaltung ist die Nutzung von generativer KI (GenKI) uneingeschränkt möglich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die volle Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der generierten Inhalte tragen. Eine KI-Eigenständigkeitserklärung ist bei jeder Prüfungsleistung gemäß § 7 AT-BPO und AT-MPO wie Referat, Hausarbeit, Projektarbeit, Bericht, Präsentation, Experimentelle Arbeit, Entwicklungsarbeit, Portfolio als auch die Bachelor-  bzw. Masterthesis erforderlich. Werden in Prüfungsleistungen gemäß AT-BPO und AT-MPO die gute wissenschaftliche Praxis (z.B. Arbeiten Dritter richtig kennzeichnen) und die Kennzeichnung von KI-Nutzung nicht korrekt umgesetzt, werden diese nach § 16 Abs.2 der AT-BPO und AT-MPO als Täuschung betrachtet. Wie Sie die Nutzung von GenKI kennzeichen, finden Sie hier in den Vorlagen.““

2. Selektiver Einsatz spezifischer KI-Tools

Durch die gezielte Erlaubnis bestimmter KI-Tools können Sie den Lernprozess der Studierenden bereichern, weil sie ihnen ermöglichen, moderne Technologien in einem kontrollierten Rahmen zu erforschen und sich damit kritisch auseinanderzusetzen.

Textbaustein für Ihren AULIS-Kurs/Syllabus:
"In dieser Lehrveranstaltung ist die Nutzung bestimmter generativer KI-Tools erlaubt. Diese werden im Kurs explizit thematisiert und dürfen für die Erstellung von Studien- und Prüfungsleistungen verwendet werden. Die erlaubten Tools sind [Name oder Art der Werkzeuge einsetzen].  
Eine KI-Eigenständigkeitserklärung ist bei jeder Prüfungsleistung gemäß § 7 AT-BPO und AT-MPO wie Referat, Hausarbeit, Projektarbeit, Bericht, Präsentation, Experimentelle Arbeit, Entwicklungsarbeit, Portfolio als auch die Bachelor-  bzw. Masterthesis erforderlich. Werden in Prüfungsleistungen gemäß AT-BPO und AT-MPO die gute wissenschaftliche Praxis (z.B. Arbeiten Dritter richtig kennzeichnen) und die Kennzeichnung von KI-Nutzung nicht korrekt umgesetzt, werden diese nach § 16 Abs.2 der AT-BPO und AT-MPO als Täuschung betrachtet. Wie Sie die Nutzung von GenKI kennzeichen, finden Sie hier in den Vorlagen.““

3. Gezielte KI-Einbindung mit klaren Nutzungsgrenzen

Durch die Festlegung, wie und wofür GenKI genutzt werden darf, können Studierende die Vorteile der Technologie nutzen ohne die Integrität ihrer Arbeit zu gefährden. Zum Beispiel könnte GenKI für die Vorverarbeitung und Analyse von Daten erlaubt sein, jedoch nicht für die Interpretation der Ergebnisse. Nutzungs- und Kennzeichnungsvorlagen bei Einsatz von GenKI finden Sie hier.

Textbaustein für Ihren AULIS-Kurs/Syllabus
"Generative KI darf in dieser Lehrveranstaltung für spezifische Aufgaben genutzt werden. Erlaubt ist beispielsweise [die Verwendung für die Ideenfindung oder Textüberarbeitung], jedoch nicht [das Erzeugen ganzer Textabschnitte].  
Eine KI-Eigenständigkeitserklärung ist bei jeder Prüfungsleistung gemäß § 7 AT-BPO und AT-MPO wie Referat, Hausarbeit, Projektarbeit, Bericht, Präsentation, Experimentelle Arbeit, Entwicklungsarbeit, Portfolio als auch die Bachelor-  bzw. Masterthesis erforderlich. Werden in Prüfungsleistungen gemäß AT-BPO und AT-MPO die gute wissenschaftliche Praxis (z.B. Arbeiten Dritter richtig kennzeichnen) und die Kennzeichnung von KI-Nutzung nicht korrekt umgesetzt, werden diese nach § 16 Abs.2 der AT-BPO und AT-MPO als Täuschung betrachtet. Wie Sie die Nutzung von GenKI kennzeichen, finden Sie hier in den Vorlagen.“

4. Keine Nutzung von GenKI erlaubt

Der Ausschluss von generativer KI in bestimmten Lehrveranstaltungen kann sinnvoll sein, um Basiskompetenzen bei den Studierenden zu fördern. Dies stellt sicher, dass die Studierenden die Grundlagen selbst erlernen, anstatt sich auf KI-Tools zu verlassen. So werden die Lernziele der Lehrveranstaltung besser unterstützt.

Textbaustein für Ihren AULIS-Kurs/Syllabus „In dieser Lehrveranstaltung ist die Nutzung von generativer KI nicht gestattet. Der Fokus liegt darauf, Basiskompetenzen zu fördern. Bitte erarbeiten Sie die Aufgaben eigenständig, um die Lernziele der Veranstaltung zu erfüllen. Eine KI-Eigenständigkeitserklärung ist bei jeder Prüfungsleistung gemäß § 7 AT-BPO und AT-MPO wie Referat, Hausarbeit, Projektarbeit, Bericht, Präsentation, Experimentelle Arbeit, Entwicklungsarbeit, Portfolio als auch die Bachelor-  bzw. Masterthesis erforderlich. Werden in Prüfungsleistungen gemäß AT-BPO und AT-MPO die gute wissenschaftliche Praxis (z.B. Arbeiten Dritter richtig kennzeichnen) und die Kennzeichnung von KI-Nutzung nicht korrekt umgesetzt, werden diese nach § 16 Abs.2 der AT-BPO und AT-MPO als Täuschung betrachtet.“

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Definieren Sie präzise, welche der vier KI-Nutzungsmodelle – von vollumfänglicher Integration bis zum kompletten Ausschluss – in Ihrer Lehrveranstaltung Anwendung finden. Legen Sie fest, welche KI-Tools verwendet werden dürfen oder ausgeschlossen sind, um Unklarheiten zu vermeiden. Orientieren Sie sich an der Leitlinie: Nur was ausdrücklich untersagt ist, gilt als nicht erlaubt.

Wir haben den Leitfaden zu Generativer KI in der Lehre von Birgit Phillips, FH JOANNEUM, August 2024 genutzt und auf die Belange der Hochschule Bremen angepasst.
https://www.fh-joanneum.at/hochschule/hochschuldidaktik-und-ki/kuenstliche-intelligenz-in-der-lehre/ki-leitfaden-fuer-die-lehre/ abgerufen am 06.03.2025

Dieser Text steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International - CC BY-NC-SA 4.0.

Diese Empfehlungen zur KI-Transparenz in Veranstaltungen an der Hochschule Bremen steht ebenfalls unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International - CC BY-NC-SA 4.0.

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