Die neuen digitalen Werkzeuge haben das Potenzial, akademische Arbeits- und Bildungsprozesse zu verändern und die Qualität von Lehre und Studium zu verbessern. Dazu ist es jedoch wichtig, GenKI bewusst und kritisch zu nutzen und einen reflektierten Umgang damit zu pflegen. Mit diesem Papier möchte das Zentrum für Lehren und Lernen (ZLL) die Lehrenden und Studierenden der Hochschule Bremen zu einem kritisch reflektierten Umgang mit GenKI anregen und Empfehlungen für relevante wissenschaftliche und rechtliche Themen aussprechen.
Das ZLL möchte sowohl die Lehrenden als auch die Studierenden der HSB zu einem offenen, aber auch überlegten und vor allem transparenten Einsatz von KI-Tools im Rahmen von Studium und Lehre einladen. Ethische, datenschutzrechtliche, sicherheitstechnische, ökologische, didaktische und soziale Aspekte sollten dabei sorgfältig abgewogen werden. Hier spielen insbesondere folgende Prinzipien guter wissenschaftlicher Arbeit eine wichtige Rolle:
Wenn GenKI im Kontext von Lehre und Studium eingesetzt wird, muss dies transparent und ehrlich kommuniziert werden. Einerseits heißt das, anzugeben, dass KI als Hilfsmittel z. B. bei der Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten benutzt wurde. Andererseits sollte kenntlich gemacht werden, in welcher Form die KI genutzt wurde und was ggf. von ihr erstellt wurde. Das ZLL hat Empfehlungen dazu formuliert, wie diese Kennzeichnung konkret aussehen kann.
Das ZLL möchte Lehrende der HSB ermuntern, das Thema proaktiv mit den Studierenden anzugehen und dabei klare Richtlinien für den Einsatz von GenKI in Prüfungsleistungen (insb. Abschlussarbeiten und Hausarbeiten) festzulegen. Lehrende besprechen mit den Studierenden, wie sie beabsichtigen, GenKI in ihren Arbeiten zu nutzen, welche Erwartungen vorhanden sind und welche ethischen Richtlinien eingehalten werden müssen. Es muss sichergestellt werden, dass die Studierenden über die entsprechenden Ressourcen verfügen und sich bewusst sind, wie sie GenKI verantwortungsbewusst einsetzen können. Wichtig: Diejenigen, die GenKI nutzen tragen die Verantwortung für die KI-generierten Texte, die sie weitergeben.
Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist derzeit noch nicht vollständig definiert und beantwortet viele Fragen noch nicht abschließend. Dennoch empfiehlt das ZLL den Lehrenden und Studierenden der HSB, sich mit den bestehenden rechtlichen Vorgaben vertraut zu machen und diese zu berücksichtigen. Für die Hochschule Bremen sind insbesondere folgende Regelwerke relevant:
Zusätzlich sind auch spezifische gesetzliche Regelungen für einzelne KI-Anwendungen zu beachten. Die rechtlichen Vorschriften des Landes, in dem die Server eines KI-Systems stehen, gelten für dessen Anbieter. Daher rät das ZLL dazu, vor der Nutzung einer KI-Anwendung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsvereinbarungen sorgfältig zu prüfen. Diese enthalten unter anderem Bestimmungen zu den Nutzungsrechten der erstellten Inhalte. Besonders wichtig ist dies, da es bisher keine abschließenden rechtlichen Regelungen zum Urheberrecht von KI-generierten Inhalten gibt.
KI-Anwendungen, die speziell von der Hochschule Bremen für Studium und Lehre bereitgestellt werden, sind bereits auf ihre Datenschutz- und Prüfungsrechtskonformität geprüft worden. Studierende und Lehrende erhalten zudem Informationen zur jeweiligen Anwendung, etwa zur Verarbeitung ihrer eingegebenen Daten sowie zu weiteren rechtlichen Aspekten.
Ein Feld des akademischen Betriebs, das KI-basierte Systeme besonders vor Herausforderungen stellt, ist das Prüfen. Neben den zuvor angeführten Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis und den rechtlichen Rahmenbedingungen, sind hier zusätzlich die an der Hochschule Bremen geltenden Prüfungsordnungen zu befolgen.
In dem Allgemeinen Teil der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen (insbes. §7, 8 und 16) werden die Regeln festgelegt, nach denen genutzte Hilfsmittel sowie Quellen angegeben und aus ihnen übernommene Stellen gekennzeichnet werden müssen und wie Verstöße gegen diese Regeln geahndet werden. Das ZLL empfiehlt, KI-Werkzeuge in diesem Kontext als Hilfsmittel zu verstehen und ihre Nutzung entsprechend kenntlich zu machen. Die Aufgabe, konkret zu definieren, wie diese Kennzeichnung auszusehen hat, sieht das ZLL aktuell in der Verantwortung der Fakultäten, Studiengänge bzw. einzelnen Lehrkräfte. Ebenso legen diese im Vorfeld fest, ob und wie der Einsatz von KI-Werkzeugen bei Prüfungen (aber auch in der Lehre allgemein) zulässig ist, sofern dies nicht bereits in den fachspezifischen Prüfungsordnungen definiert ist. Diese Regeln sind von den Lehrenden und Prüfenden klar zu kommunizieren. Das ZLL fordert die Fakultäten, Studiengangsleitungen und Lehrenden dazu auf, sich auf ein grundsätzliches, fakultäts- oder zumindest studiengangsspezifisches Vorgehen zu einigen.
Zudem fordert das ZLL das Rektorat auf, hochschulweite Vorgaben zum Umgang mit KI zu entwickeln, die den Fakultäten als Richtlinie und Orientierung dienen.
Das ZLL unterstützt Lehrende und Studierende der Hochschule Bremen gern bei praktischen Fragen zum Umgang mit KI. Über aktuelle Workshop-Angebote und Informationsveranstaltungen können Sie sich auf der Webseite des ZLL informieren. Die vom ZLL zur Verfügung gestellten Informationen werden stetig aktualisiert und ergänzt. Wenn Sie gerne individuell beraten werden möchten, finden Sie hier alle Kontakte.