Gemeinsame Erklärung der Senatorin für Wissenschaft und Häfen, der Hochschulen sowie des Studierendenwerks und der Staats- und Universitätsbibliothek im Land Bremen
In den vergangenen Monaten haben die Hochschulen, das Studierendenwerk und die Staats- und Universitätsbibliothek differenziert und effektiv gehandelt, um das Infektionsrisiko nachhaltig zu reduzieren. Dank der einrichtungsbezogenen Hygienekonzepte und der weitgehenden Umstellung auf digitale Lehrformate wurde es den Studierenden trotz aller Einschränkungen ermöglicht, ihr Studium zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen.
Für das Sommersemester 2022 haben sich die Hochschulen zusammen mit der Senatorin für Wissenschaft und Häfen darauf verständigt, Lehrveranstaltungen wieder weitgehend in Präsenz durchzuführen. Durch das Auslaufen des Bundesinfektionsschutzgesetzes und die Aufhebung der coranabedingten Hochschulsonderregelungen im Land Bremen entfallen ab 2. April 2022 zudem die Zugangsbeschränkungen zu den Hochschulen, ebenso wie das verpflichtende Tragen von Masken und die bisherigen Abstandsregelungen in den Einrichtungen. Dies gilt einheitlich sowohl für die Beschäftigten der Hochschulen, des Studierendenwerks und der Staats- und Universitätsbibliothek als auch für die Studierenden.
Durch den neuen Rechtsrahmen sind die Voraussetzungen gegeben, dass die Hochschulen wieder zu einem Ort des Austausches und der Begegnung werden. Die Campi werden nach langer Zeit wieder mit Leben erfüllt sein. Dennoch ist die Pandemie nicht vorüber. Um sie weiter einzudämmen, bedarf es nach wie vor eines verantwortungsbewussten Handelns aller Hochschulangehörigen. Auch nach dem Wegfall der verpflichtenden Corona-Regeln empfehlen wir daher, durch das Tragen von Masken und umsichtiges Verhalten sich und andere zu schützen.