Glossar
Der Fakultätsrat ist das Verwaltungsgremium auf Fakultätsebene, d.h. jede Fakultät hat ihren eigenen Fakultätsrat. Er regelt Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Beschlüsse zu Studienplänen und Prüfungsordnungen einzelner Studiengänge sowie der Bildung von Berufungskommissionen und Berufungsvorschlägen. Außerdem wählt er das Dekanat, die Prüfungsausschüsse und Studienkommissionen.
Einem Fakultätsrat gehören 13 Frauen und Männer an, nach Statusgruppen wie folgt gegliedert:
Die Mitglieder des Fakultätsrats werden von den Statusgruppen ihrer jeweiligen Fakultät gewählt. Wahlen finden alle zwei Jahre statt, für die Sitze der studentischen Mitglieder jährlich.