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Studieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung

Anlaufstellen rund um Teilhabe

Sie haben Fragen zu Eingliederungshilfe, Assistenz, Leistungen zur Teilhabe oder wissen nicht, welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist? Hier finden Sie Beratungs- und Unterstützungsangebote in Bremen, die Sie kostenlos und unabhängig informieren und auf Wunsch bei den nächsten Schritten begleiten.

Verfahrenslots:innen Bremen

Die Verfahrenslots*innen beraten junge Menschen bis 27 Jahre mit (drohender) Behinderung zu Eingliederungshilfe und anderen Leistungen zur Teilhabe. Sie unterstützen Sie dabei, Leistungsansprüche zu klären, Anträge zu stellen, Bescheide zu verstehen und begleiten Sie bei Bedarf auch zu Gesprächen mit Behörden. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und vertraulich.

Wichtig: Zuständig sind in der Regel die Verfahrenslots:innen Ihres Wohnortes. Wenn Sie in Bremen studieren, aber außerhalb der Stadt Bremen wohnen, wenden Sie sich an die Verfahrenslots:innen Ihrer Heimatkommune

Link zur Webseite Verfahrenslots*innen

 

Eingliederungshilfen

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung erhalten. Diese Leistungen sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen und ein möglichst selbstbestimmtes Studium ermöglichen.

Zum Beispiel können Kosten für Assistenz, notwendige Hilfsmittel oder andere studienbezogene Unterstützungsleistungen übernommen werden, wenn diese aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung erforderlich sind und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Maßgeblich ist in der Regel Ihr Wohnort – nicht der Ort, an dem Sie studieren. Wenn Sie außerhalb der Stadt Bremen wohnen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Stelle. Die Verfahrenslots können Sie dabei unterstützen, herauszufinden, welche Leistungen für Sie infrage kommen und an wen Sie sich wenden können.

Die folgenden Informationen und Anlaufstellen bieten Ihnen eine erste Orientierung. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine individuelle Beratung.

Link zum Fachdienst Teilhabe in Bremen

  • Eingliederungshilfe kommt grundsätzlich für Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung infrage, die dadurch in ihrer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich eingeschränkt sind. Entscheidend ist dabei nicht allein ein bestimmter Grad der Behinderung, sondern die konkrete Situation und der individuelle Unterstützungsbedarf.

    Ein Schwerbehindertenausweis ist daher nicht automatisch Voraussetzung für Eingliederungshilfe.

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung können unter anderem Unterstützung ermöglichen, die aufgrund der Behinderung für die gleichberechtigte Teilnahme am Studium erforderlich ist. Dazu können beispielsweise Assistenz bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen oder notwendige Hilfsmittel gehören. Auch studiennotwendige Praktika können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden.

    Ob eine bestimmte Leistung übernommen werden kann, wird immer im Einzelfall geprüft.

Wo bekomme ich Hilfsmittel für mein Studium? Welche weiteren Angebote gibt es?

  • Staats- & Universitätsbibliothek (SuUB) - Information zur Barrierefreiheit
  • Studierende mit Behinderung (insbesondere Sehbeheeinträchtigung)
  • Lernraum über Stud.IP buchen - SuUB
  • Benötigen Sie weitere Hilfsmitteln bei Blindheit & Sehbehinderung? Dann wenden Sie sich gerne direkt an Anna Peschke vom Zentrum für Lehren und Lernen
  • Sei benötigen barrierearme Literatur? Dann können Sie sich auch gerne aus Bremen an die befugte Stelle in Hamburg wenden
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