Studieren mit Beeinträchtigung
Nachteilsausgleiche bei Prüfungen sind ein Instrument, um eine Benachteiligung individuell auszugleichen und Chancengleichheit zu erzielen. Sie sind in § 31 des Bremischen Hochschulegesetzes und in § 11 der Allgemeinen Teile der Bachelor bzw. Masterprüfungsordnung geregelt.
Formen des Nachteilsausgleichs sind unter anderem:
Tipps der Deutschen Studentenwerks zu Antragsverfahren und Nachweisen
Überlegen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleichs zu stellen, dann beachten Sie bitte folgende Informationen:
Dann können Sie gerne unser Online-Antragsformular downloaden. Zudem haben Sie aber auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen - ganz wie Sie möchten! Sie sind nicht sicher, ob Sie alle Schritte auf dem Weg zum Nachteilsausgleich richtig gemacht haben? Unsere Checkliste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten!
In jedem Falle sollten Sie aber zuerst einen Beratungstermin vereinbaren (weitere Infos siehe Checkliste).