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Informationen für Beschäftigte

Personalauswahlverfahren

Das Dezernat 1 führt regelmäßig Info-Veranstaltungen zum Thema „Personalauswahlverfahren“ durch. Ziel ist es, die einzelnen Verfahrensschritte zu beschreiben und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Sie genau die Person suchen, die zu der zu besetzenden Stelle passt.

Die Präsentation zur Info-Veranstaltung aus dem Mai 2026 finden Sie unten zum Download.

Häufig gestellte Fragen

  • Das Recruiting-Team des D1 administriert das Ausschreibungsverfahren und übernimmt die Terminkoordination und Einladung der Bewerber:innen zum Auswahlgespräch.

    Das Personalmanagement steht Ihnen für arbeitsrechtliche Fragen zur Verfügung und nimmt auf Wunsch an den Auswahlgesprächen teil. Die Zusagen und Absagen an Bewerber:innen übernimmt ebenfalls das D1.

  • Nein, nur Bewerbungen, die die Formalkriterien erfüllen, werden für die Beurteilung in BITE freigeschaltet und stehen den Mitgliedern der Auswahlkommission zur Verfügung.

  • Die Auswahlkommission bewertet die eingereichten Bewerbungsunterlagen durch einen Vergleich mit den Anforderungen aus dem Ausschreibungstext (wertender Leistungsvergleich anhand von Arbeitszeugnissen => Ziel: Bestenauslese)

  • Grundsätzlich müssen die Auswahlgespräche für alle Bewerber:innen gleich gestaltet sein, dürfen nur Anforderungen aus dem Ausschreibungstext abprüfen, dürfen nicht gegen AGG-Vorgaben verstoßen und sollen diversitätssensibel sein. Für die Gespräche sollte genügend Zeit eingeplant werden und es sollten nicht zu viele Gespräche an einem Tag durchgeführt werden. Das Auswahlergebnis muss durch ein Protokoll dokumentiert werden.

  • Das Protokoll muss enthalten:

    • wann die Gespräche stattfanden,
    • welche Auswahlmethoden (Gesprächsleitfaden, Arbeitsprobe, Präsentation etc.) verwendet wurden,
    • welche Personen dabei waren (auch die Interessenvertretungen),
    • welche Ergebnisse die einzelnen Anhörungen gezeigt haben (siehe unten)
    • welcher Bewerber / welche Bewerberin am besten geeignet ist, welche weiteren Platzierungen es gibt und wie sich die Rangliste begründet, 
    • Datum des Protokolls und die Unterschrift der Protokollantin bzw. des Protokollanten.

     

    Es ist nicht notwendig, dass Sie alle Antworten / Äußerungen der Bewerber:innen im Protokoll erfassen. Wichtig ist, dass besonders positive und besonderes negative Punkte dargelegt werden. Diese müssen sich auf die Auswahlkriterien im Ausschreibungstext direkt beziehen, d. h. im Auswahlverfahren und auch im Protokoll dürfen keine sachfremden Erwägungen herangezogen werden.

    Sachfremde Erwägungen könnten z. B. sein:

    • Bewerber:in wohnt weiter entfernt von Bremen und wird voraussichtlich lange Fahrtzeiten haben
    • Bewerber:in übernimmt Care-Aufgaben
    • Bewerber:in plant eine Nebentätigkeit

       

    Für die Rangliste ist dann ein wertender Vergleich notwendig, d. h. Sie leiten aus dem im Auswahlgespräch Erlebten ab, welche Bewerberin bzw. welcher Bewerber die Stelle voraussichtlich am besten, am zweitbesten, am drittbesten etc. wird ausfüllen können.

     

    Wichtig ist auch, im Protokoll festzuhalten, welche Bewerber:innen für die Stelle nicht geeignet sind.

    Das fertige Protokoll schicken Sie bitte Frau Lohmann oder Frau Gutherz direkt zu.

    Ohne das Protokoll können wir nicht tätig werden, da es Grundlage der Zusage an die Platzierten ist.

  • Wenn Sie nach den Vorstellungsgesprächen feststellen, dass mehrere Bewerbende für die Stelle geeignet sind, können Sie gerne eine Rangliste erstellen. Das bedeutet für uns, dass wir uns direkt an die/den Zweit- oder Drittplatzierte:n wenden, wenn die/der Erst- oder Zweitplatzierte das Stellenangebot ablehnt oder kein Vertrag zustande kommt. Eine vorherige Abstimmung mit dem Bereich erfolgt dann nicht mehr.

    Hier eine Empfehlung: Nehmen Sie keine:n Bewerbenden auf die Liste, die/den Sie eigentlich gar nicht für die Stelle geeignet halten.

  • Nachdem Frau Lohmann oder Frau Gutherz das Protokoll erhalten haben, nehmen sie Kontakt mit der / dem Ausgewählte:n auf. Wenn sie bzw. er zusagt, die Stelle anzunehmen, werden alle notwendigen Informationen an die/den zuständige:n Personalsachbearbeiter:in weitergeleitet. Sie/Er wird sich um die Einstellung kümmern.

    Tatsächlich kann es dann passieren, dass sich die Erstplatzierte bzw. der Erstplatzierte doch noch gegen die HSB entscheidet.

    Dann bekommt die Zweitplatzierte bzw. der Zweitplatzierte (usw.) ein Arbeitsangebot.

Dokumente

  • Handreichung FHB Stellenausschreibungsverfahren - Personalauswahlverfahren (PDF, 659 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Broschüre „Fair in den Job“ (PDF, 998 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Präsentation D1 (PDF, 925 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Handbuch BITE Bewerbermanagement (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechpersonen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Recruitment-Team im Personaldezernat:

stellenausschreibungen@hs-bremen.de

Porträtfoto Sandra Lohmann

Sandra Lohmann
+49 421 5905 6058
+49 176 1514 0369
E-Mail

Auf dem Foto ist Alexandra Gutherz zusehen. Sie hat dunkelbraunes kinnlanges Haar. Sie trägt eine Brille und ein blaues Shirt unter einem schwarzen Cadigan.

Alexandra Gutherz
+49 421 5905 2031
E-Mail

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