Das Protokoll muss enthalten:
- wann die Gespräche stattfanden,
- welche Auswahlmethoden (Gesprächsleitfaden, Arbeitsprobe, Präsentation etc.) verwendet wurden,
- welche Personen dabei waren (auch die Interessenvertretungen),
- welche Ergebnisse die einzelnen Anhörungen gezeigt haben (siehe unten)
- welcher Bewerber / welche Bewerberin am besten geeignet ist, welche weiteren Platzierungen es gibt und wie sich die Rangliste begründet,
- Datum des Protokolls und die Unterschrift der Protokollantin bzw. des Protokollanten.
Es ist nicht notwendig, dass Sie alle Antworten / Äußerungen der Bewerber:innen im Protokoll erfassen. Wichtig ist, dass besonders positive und besonderes negative Punkte dargelegt werden. Diese müssen sich auf die Auswahlkriterien im Ausschreibungstext direkt beziehen, d. h. im Auswahlverfahren und auch im Protokoll dürfen keine sachfremden Erwägungen herangezogen werden.
Sachfremde Erwägungen könnten z. B. sein:
Für die Rangliste ist dann ein wertender Vergleich notwendig, d. h. Sie leiten aus dem im Auswahlgespräch Erlebten ab, welche Bewerberin bzw. welcher Bewerber die Stelle voraussichtlich am besten, am zweitbesten, am drittbesten etc. wird ausfüllen können.
Wichtig ist auch, im Protokoll festzuhalten, welche Bewerber:innen für die Stelle nicht geeignet sind.
Das fertige Protokoll schicken Sie bitte Frau Lohmann oder Frau Gutherz direkt zu.
Ohne das Protokoll können wir nicht tätig werden, da es Grundlage der Zusage an die Platzierten ist.