Nach § 181 SGB IX bestellt der Arbeitgeber, also auch die Hochschule Bremen, mindestens eine / einen Inklusionsbeauftragten. Die/der Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit einer Schwerbehinderung in der Hochschule Bremen zu ermöglichen. Hierzu berät und unterstützt die/der Inklusionsbeauftragte den Arbeitgeber bei den ihm obliegenden Verpflichtungen, stimmt sich mit anderen Akteur:innen in der Hochschule Bremen, z. B. der Schwerbehindertenvertretung ab und steht den Beschäftigten der Hochschule Bremen als Ansprechperson zur Verfügung.
Aufgrund der Themenvielfalt einer Hochschule hat die Hochschule Bremen zwei Inklusionsbeauftragte mit unterschiedlichen fachlichen Ausrichtungen bestellt: