Informationen für Beschäftigte
Das Personaldezernat fordert Sie alle drei Jahre auf, eine Augenuntersuchung aus Gründen des Arbeitsschutzes durchführen zu lassen. Hierbei handelt es sich um eine sog. “Angebotsvorsorge”, d. h. Sie sind nicht verpflichtet, die Vorsorgeuntersuchung auch wahrzunehmen.
Verordnet Ihre Augenärztin bzw. Ihr Augenarzt Ihnen hierbei eine spezielle Brille – eine sog. Bildschirmarbeitsplatzbrille – dann übernimmt die Hochschule Bremen die (anteiligen) Kosten.
Im Jahr 2026 hat sich das bisherige Verfahren geändert. Dieses neue Verfahren möchten wir Ihnen nachfolgend beschreiben.