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  3. Beschäftigte
  4. Pflegende Angehörige und Beruf

Informationen für Beschäftigte

Pflegende Angehörige und Beruf

Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt die Vereinbarkeitsfrage "pflegende Angehörige und Beruf" für Beschäftigte, die vor der Herausforderung stehen, neben ihrem Beruf zu Hause pflegende Angehörige zu betreuen, immer mehr an Bedeutung.

Die Übernahme von Pflegeaufgaben hat familiäre und berufliche Auswirkungen. Denn wollen Beschäftigte Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen, unterliegen Sie hohen Anforderungen wie Flexibilität, Anpassungsbereitschaft und Belastbarkeit. Diese führen aufgrund der Doppelbelastung unweigerlich zu starken Reibungspunkten und Stresssituationen.

Das Familienbüro möchte Sie darin unterstützen und beantwortet gerne Ihre Fragen. Tarifbeschäftigte und Beamte der Hochschule erhalten auf Anfrage die Regelungen des Landes Bremens.

  • Pflegezeitgesetz/Familienpflegezeitgesetz

  • Pflegestärkungsgesetz

Pflege-Charta

Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf haben selbstverständlich die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch - wie sich diese Rechte aber im Alltag hilfe- und pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollen, das fasst die deutsche Pflege-Charta zusammen. Sie ist von Vertreterinnen und Vertretern aus allen Bereichen der Pflege und der Selbsthilfe erarbeitet worden

Möglichkeiten zur Unterstützung der pflegenden Angehörigen

Folgende Unterstützungsangebote können pflegende Beschäftigte zur besseren Vereinbarkeit nutzen:

    • Flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit, Arbeitszeitkonten)
    • Reduzierung der Arbeitszeit (befristete Teilzeit)
    • Dezentrale Arbeit und Mobile Arbeit
    • kurzfristige Freistellung/Sonderurlaub
    • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
    • Familienpflegezeit
    • Unterstützung bei der eigenen Gesundheitsförderung
    • Berücksichtigung der Bedarfe von pflegenden Beschäftigten bei der Ausarbeitung von Präventions- und Gesundheitsmaßnahmen (Zeitmanagement, Stressbewältiung)
    • Informationsmaterial
    • Thematisierung in Mitarbeitergesprächen
    • Hinweise zu Beratungsangeboten
    • Thematisierung "Pflegende Beschäftigte" dürch Führungskräfteschulung
    • Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen
    • Ansprechpartner zum Thema Pflegende Angehörige

Checkliste pflegende Angehörige

    • Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen, Sie können und müssen die Situation nicht alleine bewältigen!
    • Thematisieren Sie Ihre Situation auch am Arbeitsplatz mit Kollegen und Vorgesetzten und sprechen Sie mit Personalverantwortlichen, um gemeinsame Lösungsstrategien zu entwickeln!
    • Sprechen Sie mit Ihren Lehrenden und informieren Sie sich beim AStA/Sozial Beratung!
    • Setzen Sie sich mit Familie und Freunden zusammen und entwickeln gemeinsam ein Netzwerk aus Helfenden, damit Sie sich gelegentlich eine Auszeit nehmen können!
    • Fragen Sie bei Ihren Krankenkassen und Pflegediensten nach entsprechenden Unterstützungs- und Betreuungsangeboten!
    • Denken Sie daran sich frühzeitig Unterstützung in der Bewältigung der Pflegeaufgaben zu holen, damit eine vertrauensvolle Basis der Betreuungshilfe entstehen kann!
    • Fertigen sie sich einen Stundenplan für Ihre anfallenden Aufgaben an und vergessen dabei nicht bewusste Auszeiten und Erholungsphasen einzuplanen!
    • Schließen Sie sich Betroffenengruppen an. Es wird Ihnen helfen, Erfahrungen und Tipps auszutauschen und nutzen Sie aktiv externe Unterstützung!
    • Nehmen Sie sich regelmäßig Zeit, Freundschaften und soziale Kontakte zu pflegen. Nichts ist schlimmer als Isolation und Einsamkeit!
    • Sport und Bewegung tun nicht nur dem Körper gut, sie heben auch die Stimmung und helfen abzuschalten!

Patientenverfügung

Jeder Mensch, egal ob jung oder alt, kann von heute auf morgen durch einen Unfall oder Krankheit in die Lebenslage kommen, in der er Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht sind nahe Verwandte, Ehepartner, Kinder und Eltern (bei Volljährigkeit des Kindes) nicht befugt, in wichtigen medizinischen, finanziellen oder anderen Fragen rechtsverbindlich für Sie zu handeln.

Grundsätzlich können sich Betroffene nur dann durch eine andere Person vertreten lassen, wenn diese vom Betreuungsgericht (Amtsgericht Bremen) zum Betreuer bestellt wurde oder diese vom Betroffenen privatrechtlich bevollmächtigt wurde.

Ist keine Vorkehrung getroffen, besteht die gesetzliche Verpflichtung auf ärztlicher Seite, einen gesetzlichen Vertreter durch das Betreuungsgericht bestellen zu lassen. Die Fremdperson entscheidet dann zum Wohle des Patienten. Familienangehörige müssen unter Umständen tatenlos zusehen, wie Entscheidungen nicht im Sinne des kranken Angehörigen getroffen werden. Als Anlage zur bereits gelaufenen Veranstaltung, erhalten Sie die Zusammenfassung und einige Literaturhinweise.

  • Zusammenfassung der Veranstaltung „Patientenverfügung“ vom 27.09.2012 (PDF, 15 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Patientenverfügung
  • Formulierungshilfe zur Patientenverfügung

Kooperation mit dem Pflegestützpunkt Bremen

Durch Krankheit, Alter oder Behinderung verändert sich manchmal unser Leben entscheidend. Oft sind dann tiefgreifende Entscheidungen nötig, die gut überlegt sein wollen.

Diese Situation tritt oft ganz unverhofft ein. Ein:e enge:r Angehörige:r erkrankt plötzlich schwer oder trägt durch einen Unfall eine Behinderung davon und bedarf von nun an Pflege durch andere. In anderen Fällen ist es eine langsame Entwicklung, wie das Altern eines Menschen oder das schleichende Voranschreiten einer Krankheit, in deren Verlauf eine uns nahe stehende Person zum Pflegefall wird. Diese neue Situation stellt unbekannte Herausforderungen an die Betroffenen und erfordert in der Regel eine gute Koordination zwischen Pflege, Familie und Beruf. Dabei will die Hochschule Bremen Ihnen mit dem abgeschlossenen Kooperationsvertrag - den Pflegestützpunkten Bremens - unterstützend zur Seite stehen.

Ziel der Pflegestützpunkte ist es, Ihre erste Adresse rund um das Thema Pflege zu sein und die erforderlichen Abstimmungen zwischen den Sozialleistungsträgern und Ihnen zu koordinieren. Neutral und kostenlos helfen die speziell geschulten Fachkräfte Ihnen sich zu orientieren und die richtige Auswahl der Hilfen zu treffen, die zum individuellen Bedarf und zur Lebenssituation passen. Zielgedanke des Pflegestützpunktes ist, dass Sie bei der Organisation, der Betreuung, der Versorgung und der Pflege selbst, Hilfen bekommen, um die aktuelle Pflegesituation schnell und unbelastend gestalten zu können.

Notfallmappe

Die Notfallmappe "Ich bin vorbereitet" möchte das Familienbüro zukünftig auch den Beschäftigten an der Hochschule Bremen, gleich welchen Alters, zur Verfügung stellen.

Im Wesentlichen enthält die Notfallmappe Formule, auf denen private Informationen eingetragen werden können, die in einem gesundheitlichen Notfall von Bedeutung sein können. Das umfasst persönliche und medizinsche Daten sowie Vorsorgevollmachten und Verfügungen, sodass im Notfall die wichtigsten Informationen schnell griffbereit sind.

Mit dieser Mappe verschafft man sich und seinen Angehörigen einen umfassenden Überblick über seine wichtigsten persönlichen Unterlagen - für alle Fälle. Es können wichtigte Dokumente übersichtlich zusammengestellt, sortiert und aufbewahrt werden (z. B. Verfügungen, Finanz- und Versicherungsunterlagen etc.).

Außerdem enthält sie wichtige Informationen und nützliche Hinweise, zum Beispiel zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Krankenhauseinweisung oder Trauerfall.

  • Ich bin vorbereitet - Notfallmappe (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kurmaßnahmen für Pflegende Angehörige

[...Nach dem Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) von 2012 haben alle Frauen und Männer, die Angehörige im familiären Umfeld pflegen, Anspruch auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen nach §§ 23 und 40 SGBV. Diese können auch in Einrichtungen des Müttergenesungswerks (MGW) durchgeführt werden. Das MGW hat dies zum Anlass genommen gendersensible und spezifische MGW-Qualitätskriterien für pflegende Angehörige zu entwickeln, die 2016 in Kraft getreten sind.
Kurmaßnahmen für Pflegende werden, sofern sie nicht Mütter oder Väter sind, nach §§ 23 und 40 SGB V durchgeführt. Für Vorsorgemaßnahmen gilt das entsprechende Atteste der zuständigen Krankenkasse und ist auch dort erhältlich. Für Rehabilitationsmaßnahmen ist auch das Verordnungsformular 61 zu verwenden....]

  • Infos über Kuren für Pflegende

Füreinander da sein

  • Ziel des Pflegezeitgesetztes ist es, den Arbeitnehmern zu ermöglichen, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freistellen zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen und zu versorgen.
     

  • Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Beschäftigte können sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

    Allgemeine Hinweise zu den Auswirkungen und zur Durchführung erhalten Beschäftigte im Personaldezernat.

    Wichtig: Beamtenrechtliche Regelungen zum Thema Pflege müssen gesondert betrachtet werden.

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