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  4. Qualität in Studium und Lehre
  5. Interne Akkreditierung

Qualität in Studium und Lehre

Interne Akkreditierung

Als systemakkreditierte Hochschule hat die HSB die Berechtigung, ihre Studiengänge in internen Verfahren zu akkreditieren. Die Prozesse der internen Akkreditierung wurden im Zuge des Systemakkreditierungsverfahrens geprüft und für geeignet befunden, die Studiengangsqualität unter Berücksichtigung der relevanten externen Kriterien – insbesondere der Musterrechtsverordnung zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag, in Bremen umgesetzt durch die Bremische Verordnung zur Studienakkreditierung vom 14. Mai 2018 (BremAkkVo) – zu überprüfen.

Bestehende Studienangebote durchlaufen turnusgemäß alle sieben Jahre ein internes Akkeditierungsverfahren (bei Ersteinrichtungen erfolgt die erneute interne Akkreditierung nach fünf Jahren). Außerdem kann eine Akkreditierung erforderlich werden, wenn innerhalb der geltenden Akkreditierungsfrist wesentliche Änderungen am Studiengangskonzept vorgenommen werden sollen.

Die HSB hat für den Zeitraum bis zur Systemreakkreditierung eine Planung der anstehenden internen Akkreditierungsverfahren unter Berücksichtigung der geltenden Akkreditierungsfristen sowie eine sinnvollen Clusterung von thematisch passenden Studiengängen vorgelegt. Diesem Zeitplan ist zu entnehmen, für welches Semester in welchem Studienjahr die nächste Akkreditierung des betreffenden Studiengangs terminiert ist.

Prozess der internen Akkreditierung

In einem internen Akkreditierungverfahren werden die Qualifikationsziele der Studiengänge, die kompetenzorientierte Studiengangsgestaltung, die Studierbarkeit und Studienorganisation sowie weitere relevante Bereiche der Studiengangsgestaltung durch unabhängige externe Gutachter:innen und hochschulinterne Prozesse überprüft. Das Verfahren der HSB folgt dabei einem dreischrittigen Aufbau mit den Prozessschritten Feststellen – Bewerten – Entscheiden:

  • Im ersten Schritt wird die Qualität des Studiengangs anhand eines definierten Kriterienkatalogs festgestellt. In Anlehnung an die Bremische Verordnung zur Studienakkreditierung vom 14. Mai 2018 (BremAkkVO) erfolgt die Qualitätsfeststellung extern und intern: Fachlich-inhaltliche Kriterien werden durch eine unabhängige externe Gutachter:innengruppe, zusammengesetzt aus Hochschullehrer:innen, Praxisvertreter:innen und Studierenden begutachtet, formale Kriterien werden zusammen mit hochschulinternen Vorgaben durch das ZQM geprüft. Für jedes Kriterium wird der Erfüllungsgrad als „erfüllt“, „teilweise erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ angegeben. Sofern Prüfkriterien als „nicht erfüllt“ oder „teilweise erfüllt“ markiert werden, ist jeweils eine fachliche Begründung der begutachtenden Person erforderlich.

  • Die Gutachter- und internen Qualitätsfeststellungen werden im zweiten Schritt durch den Qualitätsmanagement-Rat der HSB, ein aus Mitgliedern der Fakultäten, der Verwaltung sowie Studierenden zusammengesetztes Gremium, bewertet. Der QM-Rat formuliert ggf. Auflagen und Empfehlungen und gibt eine Akkreditierungsempfehlung an das Rektorat.

  • Auf Basis der Bewertung durch den QM-Rat trifft das Rektorat die Akkreditierungsentscheidung. Im Falle von Mängeln, die voraussichtlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben sind, wird die Akkreditierung mit Auflagen verbunden. Werden in der Beschäftigung mit dem Studiengang Entwicklungspotenziale gesehen, spricht das Rektorat Empfehlungen aus. Am Ende des Prozesses wird der Qualitätskreislauf über verbindliche und zeitlich terminierte Absprachen zur Erfüllung der Auflagen bzw. zum Umgang mit Empfehlungen geschlossen. Die ausgesprochene Akkreditierung gilt in der Regel für die Dauer von sieben Jahren, bei der Einrichtung von neuen Studienangeboten beträgt die Akkreditierungsfrist fünf Jahre.

Vorbereitung von Akkreditierungen

Vor dem dreischrittigen Akkreditierungsprozess liegt die Vorbereitung des Verfahrens, die eines nicht unerheblichen längeren Vorlaufs bedarf. Dies gilt insbesondere bei Planungen zur Einrichtung von neuen Studienangeboten oder wenn Wesentliche Änderungen (z. B. Änderung der Studiengangsbezeichnung, grundlegende Änderung des Qualifikationsziels oder Einführung einer dualen Studiengangsvariante) angestrebt werden. Zur besseren Planung der benötigten Vorlaufzeit hat die HSB Meilensteinpläne erstellt.

Dokumente

  • Meilensteinpläne zur Einrichtung und wesentlicher Änderung von Studiengängen, Vorlage zur Planung neuer Studiengänge (interne Dokumente)

Akkreditierungsunterlagen

Die schriftliche Ausarbeitung aller relevanten Unterlagen, die zur internen Akkreditierung vorgelegt werden, bezeichnet die HSB als Studiengangsdokumentation. Ihre Erstellung, Prüfung und kontinuierliche Fortschreibung sind fester Bestandteil des Qualitätsmanagements an der HSB und damit integrierte Grundlage der Hochschulentwicklung.

Die Studiengangsdokumentation ist so gestaltet, dass die Qualität der Studienangebote im Hinblick auf alle relevanten internen und externen Kriterien bewertet werden kann. Sie gibt an, wie sich der jeweilige HSB-Studiengang von Angeboten der nationalen und internationalen Hochschullandschaft abgrenzt und macht Alleinstellungsmerkmale sichtbar. So kann die Studiengangsdokumentation den Fakultäten auch dazu dienen, Best-Practice-Beispiele und Entwicklungspotenziale sichtbar zu machen.

In Struktur und Inhalt berücksichtigt die Studiengangsdokumentation das Prinzip der kompetenzorientierten Studiengangsentwicklung, das seit der Bologna-Reform leitend für die Gestaltung von Studiengängen und als gesetzliche Vorgabe in der BremAkkVO festgeschrieben ist und dem sich die Hochschule Bremen in den „Strategischen Grundlagen der Studiengangsentwicklung“ verpflichtet hat.

 

Dokumente

  • Strategische Grundlagen (internes Dokument)

Studiengangsdokumentation

Die Studiengangsdokumentation besteht aus fünf Teilen:

  • Teil A: Allgemeine Angaben zur Hochschule Bremen
  • Teil B: Studiengangsdokumentation (studiengangsspezifische Ausführungen, studiengangsbezogene Ordnungen und Dokumente, studiengangsbezogene Evaluations- und Befragungsergebnisse sowie ausgewählte Kennzahlen)
  • Teil C: Dokumente bisheriger Qualitätsfeststellung und Entwicklung seit vorangegangener Akkreditierung
  • Teil D: Personelle Ressourcen
  • Teil E: Modulhandbuch
  • Teil F: Anhänge

Alle Teile können als Muster-Vorlagen von Studiengangs- und Fakultätsverantwortlichen heruntergeladen werden. Zudem steht zum Teil B, dem Kern der Studiengangsdokumentation, ein ausführlicher Leitfaden zur Verfügung, der Ausfüll- und Gestaltungshinweise, Leitfragen sowie Mustertabellen bereithält.

Die studiengangsübergreifenden Teile A und F werden zentral durch das ZQM bereitgestellt. Bei der Erstellung der Teile C und D unterstützt das ZQM die Fakultäten mit studiengangsspezifisch vorbereiteten Vorlagendokumenten.

Die Fakultäten sind zuständig für die Vorbereitung der Unterlagen und können dabei auf Beratungs- und Serviceleistungen des ZQM zurückgreifen.

Externe Expertise (Gutachter:innen)

Für die Hochschule Bremen bildet die Expertise von externen Gutachter:innen aus Wissenschaft, Berufspraxis und Studierendenschaft eine wesentliche Grundlage bei der Planung und Entwicklung ihrer Studiengänge. Daher ist die Einbindung externer Gutachter:innen fester Bestandteil der internen Akkreditierungsverfahren der HSB. Als geeignete Formen der Einbindung definiert die QM-Ordnung der HSB dauerhaft eingerichtete Studiengangsbeiräte sowie anlassbezogen bestellte Gutachterkommissionen (vgl. § 12 (2) QM-Ordnung).

Grundlage für die Festlegung der Aufgaben von Gutachter:innen in internen Akkreditierungsverfahren, den Prozess ihrer Benennung, die Sicherstellung ihrer Unabhängigkeit sowie die Zusammensetzung von Gutachtergruppen sind die Leitlinien der HRK.

Benennung von Gutachter:innen in der internen Akkreditierung

Wie in den HRK-Leitlinien dargelegt, ist die Qualität des gesamten Akkreditierungsverfahrens davon abhängig, dass die begutachtenden Personen sorgfältig ausgewählt werden und über die erforderlichen Fähigkeiten für die Aufgabe als Gutachter:in verfügen. Die HSB hat dementsprechend einen definierten Prozess zur Benennung von Gutachter:innen in internen Akkreditierungsverfahren etabliert.

Die Fakultäten reichen Vorschläge für Gutachter:innen im ZQM ein und bestätigen die fachliche Eignung sowie den Ausschluss von Gründen für eine mögliche Befangenheit.

Das ZQM prüft die Vorschläge hinsichtlich der Anforderungen an die Zusammensetzung von Gutachtergruppen. Erfüllen die Gutachtervorschläge die Kriterien der HRK-Leitlinien nicht, erfolgt ein kurzfristiger Klärungsprozess zwischen Fakultät und ZQM. Die formale Bestellung als Gutachter (inklusive der Übersendung des Gutachtervertrags und der Gutachter-Leitlinien) erfolgt durch das ZQM.

Aufgaben von Gutachter:innen in der internen Akkreditierung

Gemäß der genannten Leitlinien der HRK obliegt den Gutachter:innen die Bewertung des zu akkreditierenden Studiengangs nach fachlich-inhaltlichen Kriterien. Hierzu gehören gemäß der HRK-Leitlinien:

  • dem angestrebten Abschlussniveau entsprechende Qualifikationsziele eines Studien- oder Ausbildungsgangs, unter anderem bezogen auf den Bereich der wissenschaftlichen oder der künstlerischen Befähigung sowie die Befähigung zu einer qualifizierten Erwerbstätigkeit und Persönlichkeitsentwicklung,
  • die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit einem schlüssigen Studiengangskonzept und seine Umsetzung durch eine angemessene Ressourcenausstattung, entsprechende Qualifikation der Lehrenden und entsprechende kompetenzorientierte Prüfungen sowie die Studierbarkeit unter Einbeziehung des Selbststudiums,
  • auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung befindliche fachlich-inhaltliche Standards,
  • eine geeignete Studienorganisation und geeignete Studienanforderungen, um die definierten Qualifikationsziele zu erreichen,
  • Maßnahmen zur Erzielung eines hinreichenden Studienerfolgs,
  • Maßnahmen zur Geschlechtergerechtigkeit und zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
  • das Konzept des Qualitätsmanagementsystems (Ziele, Prozesse und Instrumente) sowie die Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts

Audit

Die Qualitätsfeststellung von Studiengängen in internen Akkreditierungsverfahren erfolgt auf Basis der vorgelegten Akkreditierungsunterlagen sowie eines mehrstündigen Audits. Ein Audit dient dazu, den externen Gutachter:innen die Gelegenheit zu geben, alle qualitätsrelevanten Themen mit Hochschul-, Fakultäts- und Studiengangsverantwortlichen sowie mit Studierenden und Alumni zu diskutieren und offene Fragen zu klären. Dem Audit kommt dementsprechend eine wichtige Funktion innerhalb des QM-Systems der Hochschule zu. Audit und Studiengangsdokumentation gemeinsam bilden die Grundlage, auf der die Gutachter:innen den Erfüllungsgrad der einzelnen Kriterien feststellen.

Die Kriterien der internen Akkreditierung sind in der Auditvorlage zur „Qualitätsfeststellung von Studiengängen“ festgeschrieben. Diese umfasst auf Basis der relevanten rechtlichen Vorgaben folgende Prüfbereiche:

  1. Qualifikationsziel des Studiengangs,
  2. Kompetenzorientierte Studiengangsgestaltung,
  3. Zulassung zum Studium,
  4. Studierbarkeit,
  5. Internationalität,
  6. Information, Beratung und Betreuung für Studierende und Studieninteressierte,
  7. Ressourcen,
  8. Kooperationen,
  9. Qualitätsmanagement und Maßnahmen zur (Weiter-) Entwicklung des Studiengangs,
  10. zur Akkreditierung vorgelegte Unterlagen.
  • Auditvorlage zur Qualitätsfeststellung (internes Dokument)

Ablauf eines Audits

Ein Audit in einem internen Akkreditierungsverfahren folgt in seinem Ablauf dieser Struktur und umfasst in der Regel die folgenden Tagesordnungspunkte:

  • Einführung der Gutachtergruppe in das QM-Verfahren der HSB und den Ablauf des Audits (durch das ZQM)
  • Interne Besprechung der Gutachtergruppen
  • Begrüßung durch die Fakultät (Studiengangsleitung/ Studiendekan:in) und Kurzvorstellung des Studiengangs
  • Hochschulstrategische Einordnung des Studiengangs und personelle Ressourcen (durch die Stabsstelle Strategie und Hochschulplanung)
  • Fragen der Gutachter:innen und Diskussion anhand der Themenbereiche der Auditvorlage zur Qualitätsfeststellung
  • Abschluss und Verabredungen für das weitere Vorgehen

Das Zentrale QM stellt zu Beginn des Audits sicher, dass die Gutachtergruppe angemessen auf ihre Aufgabe vorbereitet wird und führt moderierend durch die Tagesordnung.

Auflagenerfüllung

Beschlüsse im Rahmen der internen Akkreditierung können im Falle von Mängeln, die voraussichtlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben sind, mit Auflagen verbunden werden. Dabei stellt die Anzeige und Bestätigung der Auflagenerfüllung das Schließen des Qualitätskreislaufes im Sinne des pdca-Zyklus dar.

Auflagen sind verbindlich, d. h. sie können bei Nichterfüllung zum nachträglichen Entzug der Akkreditierung führen. Die Umsetzung der Auflagen ist durch die betreffende Fakultät/den betreffenden Studiengang schriftlich zu dokumentieren und dem Rektorat gegenüber nachzuweisen. Zu diesem Zweck ist die Umsetzung der Auflagen dem ZQM innerhalb der jeweils gesetzten Frist (in der Regel neun Monate nach Akkreditierungsbeschluss) anzuzeigen. Das ZQM prüft die angezeigte Auflagenerfüllung und legt diese dem QM-Rat vor, der darüber entscheidet, ob die Auflagen als erfüllt bewertet werden können. Im Falle eines positiven QM-Rat-Votums erhält die Fakultät/der Studiengang eine Bestätigung über die Auflagenerfüllung.

Werden in der Beschäftigung mit dem Studiengang Entwicklungspotenziale gesehen, formuliert der QM-Rat eine Empfehlung. Empfehlungen wirken sich nicht auf die Akkreditierungsentscheidung aus, können aber der Weiterentwicklung der Qualität des Studienangebots dienen.

Der Prozess der Auflagenerfüllung und -prüfung und die folgenden Konsequenzen werden in einem detaillierten Prozessmodell beschrieben.

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