Gemäß § 4 Absatz 1 der Wahlordnung der HSB bildet der Akademische Senat eine Wahlkommission, der je ein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der Gruppe der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung angehört; für jedes Mitglied soll eine Stellvertretung gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtszeit der Mitglieder der übrigen Gruppen beträgt zwei Jahre.
Aufgabe der Wahlkommission ist die Durchführung der Wahlen zum Akademischen Senat sowie zu den Fakultäts- und Abteilungsräten. Sie wird dabei von der Wahlleitung unterstützt. Die Wahlkommission beschließt das Wahlausschreiben und sorgt für die Bestellung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie nimmt Wahlvorschläge entgegen und macht die zugelassenen Wahlvorschläge bekannt. Nach dem Ende der Wahl beschließt sie das Ergebnis und macht dieses bekannt.
Die Wahlkommission tagt in der Zeit der Durchführung der Gremienwahl von etwa Ende Oktober bis Ende Januar in der Regel dreimal. Die Dauer einer Sitzung beträgt ca. 30 Minuten, die Sitzung zur Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses dauert etwa zwei bis drei Stunden.