Gemäß § 4 Absatz 1 der Wahlordnung der HSB bildet der Akademische Senat eine Wahlkommission, der je ein Mitglied der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der Gruppe der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung angehört; für jedes Mitglied soll eine Stellvertretung gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die Amtszeit der Mitglieder der übrigen Gruppen beträgt zwei Jahre.
Die Wahlkommission tagt in der Zeit der Durchführung der Gremienwahl von etwa Ende Oktober bis Ende Januar in der Regel dreimal. Die zu beratenden Verfahrensschritte und zugehörigen Dokumente werden mit Unterstützung der Rechtsstelle vorbereitet. Die Dauer einer Sitzung beträgt ca. 30 Minuten, die Sitzung zur Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses dauert etwa zwei bis drei Stunden.