Der Qualitätsmanagement-Rat (QM-Rat) der Hochschule ist als ständige Kommission des Akademischen Senats eingerichtet. Seine Zuständigkeiten und Aufgaben liegen gemäß QM-Ordnung der Hochschule darin, im Rahmen der Qualitätssicherung von Studiengängen Empfehlungen abzugeben, auf Basis derer das Rektorat Akkreditierungen vornimmt. Darüber hinaus berät der Rat den Akademischen Senat, die Fakultäten und das Rektorat in allen qualitätsrelevanten Themen, die Studium und Lehre betreffen. Der Rat dient weiter dem Austausch zwischen dem Akademischen Senat, den Fakultäten und dem Rektorat zum Qualitätsmanagement der Hochschule.
Zur näheren Ausgestaltung seiner Aufgaben hat der QM-Rat eine Aufgabenbeschreibung und Übereinkunft über Verfahrensweisen verabschiedet, die vier Arbeitsbereiche identifiziert. Den Kern bildet – im Sinne der QM-Ordnung – die Bewertung des Handlungsbedarfs aus den Qualitätsfeststellungen in internen Akkreditierungsverfahren sowie die Formulierung von Beschlussempfehlungen dazu an das Rektorat. Als weitere Arbeitsbereiche werden die Prüfung fristgerechter Auflagenerfüllung, die Formulierung von Hinweisen ans Rektorat bei Nichterfüllung von Auflagen sowie die Abgabe von Entscheidungsempfehlungen in Einspruch- oder Beschwerdeverfahren benannt. Der QM-Rat steht den Beteiligten in allen Stadien eines Akkreditierungsverfahrens als Ansprechpartner zur Verfügung und wirkt durch Vermittlung von Hinweisen und Informationen auf eine kurze Verfahrensdauer und ein zielgerechtes Vorgehen hin.
Gemäß QM-Ordnung besteht der Rat aus
Die Mitglieder wählen eine:n Vorsitzenden und dessen/deren Stellvertreter:in. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, des studentischen Mitglieds ein Jahr.
Jährlich finden in der Regel vier QM-Rat-Sitzungen statt, jeweils zu Beginn und zum Ende eines Semesters.