Glossar
Der Studierendenrat ist das höchste, gewählte, studentische Gremium an der Hochschule Bremen. Er ist sozusagen das „Studierendenparlament“ und als solches der Studierendenschaft gegenüber rechenschaftspflichtig. Er beschließt die Richtlinien studentischer Politik an der Hochschule Bremen. An seine Beschlüsse sind die übrigen studentischen Gremien (AStA und Fachschaften) gebunden.
Der Studierendenrat wählt die Mitglieder des AStA und ist dessen Kontrollorgan. Außerdem beschließt er den studentischen Haushalt und entscheidet über das Semesterticket. Zu den weiteren Aufgaben des Studierendenrats gehört die Wahl eines Wahlausschusses, welcher die Wahlen zum Studierendenrat, den Fachschaften und des Wahlprüfungsausschusses durchführt. Außerdem entsendet der Studierendenrat eine Vertretung in den Verwaltungsrat des Studierendenwerks und bildet regelmäßig Kommissionen zu verschiedenen Themen.
Alle Studierenden haben das Recht sich mit einem Begehren an das Gremium zu wenden.
Der Studierendenrat besteht aus 25 Studierenden.
Die Vertreter:innen werden jährlich von der Studierendenschaft gewählt.