Glossar
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation von Prüfungen und weiteren, ihm durch die Prüfungsordnung zugewiesene Aufgaben zuständig.
In der Regel setzt sich der Prüfungsausschuss wie folgt zusammen:
Die fachspezifische Prüfungsordnung kann eine abweichende Zusammensetzung regeln, die Gruppe der Professor:innen muss die Mehrheit haben.
Die Wahl der studentischen Vertreter:innen sowie ihrer Stellvertreter:innen findet im Rahmen des Studiengangs statt und wird auch von diesem organisiert und durchgeführt. Die Vertreter:innen werden durch den Fakultätsrat bestätigt und anschließend durch die Prüfungsausschussvorsitzenden zur Verschwiegenheit verpflichtet.