Position | Professorin für Recht in der Sozialen Arbeit, Studiengänge der Sozialen Arbeit |
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Organisation | Fakultät 3 |
Gebäude, Raum | M, 332 |
Adresse | Neustadtswall 30 28199 Bremen |
Sprechzeiten | Sprechstunde im Wintersemester 2022/23: Montags von 12-13 h |
Telefon: +49 421 5905 3767 | |
Fax: +49 421 5905 2753 | |
Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Gesetze zum Schutz und zur Förderung des Lebens mit Kindern (3. Semester Bachelor)
Bachelor-Thesis (7. Semester Bachelor)
Innovative Gestaltung, Leitung und Entwicklung von Einrichtungen und Organisationen der Sozialen Arbeit (2. Semester Master)
Konfliktsituationen lösungsorieinetiert begegenen (7. Semester BA - Internationaler Studiengang Pflege)
Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Gesetze zum Schutz und zur Förderung des Lebens mit Kindern (3. Semester Bachelor)
Innovative Gestaltung, Leitung und Entwicklung von Einrichtungen und Organisationen der Sozialen Arbeit (2. Semester Master)
Innovative Gestaltung, Leitung und Entwicklung von Einrichtungen und Organisationen der Sozialen Arbeit (2. Semester Master)
Gesundheits- und Krankenversicherungsrecht, Recht der Hilfe und Förderung im Sozialrecht
zurzeit:
Den Abschluss Ihres Studiums bildet die Bachelorthesis. Der Studiengang Soziale Arbeit hat zu Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, einen Leitfaden erstellt. Hier finden Sie bereits eine ganze Reihe von formalen Hinweisen zur Erstellung der Thesis. Es gibt ebenfalls einen Leitfaden zum richtigen Zitieren – mit einem Extrakapitel zum zitieren juristische Literatur.
Der Beginn der BA-Thesis wird bei den meisten von Ihnen zu Beginn des 7. Semesters, also im jeweiligen Herbst des Jahres, liegen. Dies ist aber nicht zwingend, Sie können grundsätzlich jederzeit – soweit Sie die erforderlichen ECTS mitbringen mit der Thesis beginnen. Sprechen Sie mich einfach an!
Die Bachelorthesis wird – im Gegensatz – zu nahezu allen anderen Prüfungsleistungen, die Sie erbringen, von zwei Prüfern/Prüferinnen betreut bzw. korrigiert. Wer dies sein soll, können Sie entscheiden. Jeder/jede Lehrende, insbesondere an der Hochschule Bremen, kann dies übernehmen und wird Ihre Arbeit in den Grenzen seiner/ihrer Kapazitäten gerne übernehmen.
Dementsprechend können Sie auch bei mir Ihre Bachelor-Thesis schreiben. Sie können mich als 1. oder 2. Prüferin wählen. Bzgl. der Themen bin ich in der Zweitbetreuung offen – insbesondere Themen, die den Gesundheitsbereich betreffen, übernehme ich hier gerne, da ich u. a. auch Gesundheitsrechtlerin bin.
Sollten Sie mich als Erstbetreuerin wählen wollen, sollte Ihre Arbeit jedoch juristische/rechtliche Aspekte zumindest als einen Schwerpunkt vorsehen. In den Rechtsbereichen, die Sie hier studieren bzw. studieren können (also insb. Sozialrecht/Kinder- und Jugendhilferecht, Familienrecht, Strafrecht, Zuwanderungsrecht) gibt es zahlreiche Themen, die sich für eine BA-Thesis eignen. Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie sich für diesen Bereich interessieren, aber selber entweder noch keine Idee haben bzw. Ihre Idee noch nicht ganz fassen können. Wir können hier gemeinsam ein Thema entwickeln.
Um Ihnen einige Anregungen zu geben, welche Themen Sie in diesem Zusammenhang bearbeiten können, sei Ihnen folgende Aufstellung nahegelegt. Unter anderem diese Themen habe ich in den letzten Jahren in der Erstbetreuung begleitet.