Rückmeldung und Semesterbeitrag
Möchten Sie Ihr Studium im kommenden Semester fortsetzen, müssen Sie sich zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrages in der jeweils gültigen Höhe. Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich, Sie bekommen keinen besonderen Bescheid.
Rückmeldefristen :
- Für das Sommersemester: 15. Januar - 15. Februar
- Für das Wintersemester: 15. Juli - 15. August
Überweisen Sie den Semesterbeitrag auf das Konto der Hochschule Bremen. Im Verwendungszweck geben Sie Ihre Matrikelnummer, Ihren Namen und Vornamen an, damit die Zahlung automatisch zugeordnet werden kann. Bsp.: 0123456 Muster Maxi
Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2021 die Überweisung des Semesterbeitrages in Höhe von € 374,39 notwendig.
Studierende, die sich nicht ordnungsgemäß durch Überweisung des Semesterbeitrages zurückmelden, werden exmatrikuliert.
Semesterbeitrag | € 374,39 |
AStA / Studierendenschaft | € 12,-- |
Kulturticket | € 1,-- |
Studierendenwerk | € 85,-- |
Semesterticket | € 226,39 |
Der Betrag setzt sich zusammen aus: |
€ 138,40: Verbund (VBN, VEJ, VGC) € 87,99: Landesweites Semesterticket (LNVG, NITAG, EVN) |
Verwaltungskostenbeitrag | € 50,-- |
Durch Verrechnung von eventuell vorhandenem Guthaben kann der persönliche Zahlbetrag vom Standardbetrag abweichen. In CampInO können Sie auch den Geldeingang kontrollieren.
Wenn Ihre Zahlung zur Rückmeldung fristgerecht eingeht und keine Rückmeldesperre vorliegt, wird die Rückmeldung durchgeführt.
Die Semesterunterlagen werden an die in CampInO im Bereich Studienservice auf dem Reiter Kontaktdaten hinterlegte Adresse versandt. Kontrollieren und korrigieren Sie diese wenn nötig.
Die Studiendokumente beinhalten:
- 1 Studienausweis
- 2 Immatrikulationsbescheinigungen
- 1 Bescheinigung nach § 9 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- 1 Semesterticket
Bachelorstudierende der HSB, die unmittelbar danach eine Zulassung zum Masterstudium an der HSB anstreben, melden sich zunächst in dem Bachelorstudiengang zurück, das Guthaben wird bei erfolgter Zulassung umgebucht.
Urlaubssemester, Gebührenbefreiung und Rückzahlung
Beurlaubung
Sie können einen "Antrag auf Beurlaubung" bis zum Beginn des neuen Semesters beim Immatrikulations- und Prüfungsamt der Hochschule einreichen. Details zur Beurlaubung und das Antragsformular finden Sie auf der Seite Beurlaubung. Ein Urlaubssemester kann, neben anderen Gründen, zu einer Befreiung von Gebühren führen, die aber immer gesondert beantragt werden müssen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Immatrikulations- und Prüfungsamts beraten Sie gern über die Möglichkeiten der Beurlaubung, der Beitragsbefreiungen und -rückerstattung.
Befreiung vom Semesterticket
Das Semesterticket ist in der Regel für alle Studierenden obligatorisch. Eine Befreiung vom Semesterticket ist nur aus besonderen Gründen und mit entsprechenden Nachweisen möglich. Die Gründe für eine Befreiung sind im Vertrag der Studentischen Vertretung mit den Verkehrsbetrieben geregelt. Sie finden sie auch auf dem "Antrag auf Befreiung vom Semesterticket" .
Der "Antrag auf Befreiung vom Semesterticket" ist mit entsprechenden Nachweisen an das Immatrikulations- und Prüfungsamt der Hochschule Bremen zu richten. Wenn die Befreiung wegen Beurlaubung beantragt wird, ist der "Antrag auf Beurlaubung" vor Beginn des neuen Semesters an die Hochschule Bremen - Immatrikulations- und Prüfungsamt zu richten.
Befreiung vom Beitrag zum Studierendenwerk Bremen
Bei einer Beurlaubung nur aus bestimmten Gründen können Sie vom Beitrag für das Studierendenwerk befreit werden. Details finden Sie auf dem "Antrag auf Befreiung vom Studierendenwerksbeitrag", der zusammen mit dem "Antrag auf Beurlaubung" vor Beginn des neuen Semesters an die Hochschule Bremen - Immatrikulations- und Prüfungsamt zu richten ist.
AStA-Beitrag und Verwaltungskostenbeitrag
Der AStA-Betrag und der Verwaltungskostenbeitrag sind immer zu zahlen und auch nach Exmatrikulation nicht erstattungsfähig.
Nur bei zwei oder mehr Beurlaubungen in Folge entfällt der Verwaltungskostenbeitrag.
Reduzierte Zahlung zur Rückmeldung
Sofern Sie die Anträge auf Befreiung rechtzeitig gestellt haben und diese genehmigt werden, überweisen Sie bitte nur den reduzierten Betrag, den Sie dann auch auf "CampInO" sehen.
Sollten Sie wegen später Antragstellung zu viel gezahlt haben, oder wegen einer Exmatrikulation im Semester einen Erstattungsanspruch haben, verwenden Sie den "Antrag auf Erstattung". Die Mitarbeiter*innen des Immatrikulations- und Prüfungsamts beraten Sie gern.
- Hier finden Sie eine Übersicht der Semesterbeiträge von den vergangenen Semestern (WiSe2000-SoSe2020) (515.8 kB Byte)